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Antrag der Fraktionen CDU und Die Linke zur Drucksache 2957/25 – Fortschreibung Rahmenplan Petersberg 2025 - Ergebnis der Beteiligung örtlich Betroffener sowie städtischer Ämter
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Erfurt |
| Datum | 2026-10-28 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Fraktion CDU
Fraktion Die Linke
Titel der Drucksache: Drucksache 1894/26
Antrag der Fraktionen CDU und Die Linke zur Ä./E.-Antrag
2957/25
Drucksache 2957/25 – Fortschreibung zur DS-Nr.:
Rahmenplan Petersberg 2025 - Ergebnis der
Beteiligung örtlich Betroffener sowie
Stadtrat öffentlich
städtischer Ämter
Beratungsfolge Datum Behandlung Zuständigkeit
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, 03.09.2026 öffentlich Vorberatung
Umwelt, Klimaschutz und Verkehr
Stadtrat 16.09.2026 öffentlich Entscheidung
Änderungs/Ergänzungsantrag
Die Anlage 1 wird um die lfd. Nummer 15 wie folgt ergänzt:
Fraktion CDU und Die Linke: Vorschlag für Ergänzungen und Änderungen zum Rahmenplan
Petersberg:
1. Die seit 1990 erfolgte Öffnung des Petersbergs ist ein Erfolg für die Stadt Erfurt und das
jüngste Kapitel in der wechselvollen Geschichte des Berges. Historische Zeugnisse und
neue Ergänzungen sollen auf dem Petersberg auch in Zukunft authentisch und für sich klar
erkennbar sein. Daher muss die weitere bauliche Entwicklung des Petersbergs behutsam
und maßvoll erfolgen; sie soll der touristischen und kulturellen Weiterentwicklung des
Petersbergs dienen.
2. Der „Maßnahmenkatalog Petersberg“ wird in einen online einsehbaren
Maßnahmenfahrplan überführt. Im Maßnahmenfahrplan wird für jeden Maßnahmetitel
angegeben: eine Priorität, ein grobes Umsetzungsfenster in Fünf-Jahresscheiben; für
disponierte Maßnahmetitel: ein quartalsgenauer Umsetzungszeitraum, eine
Ansprechstelle, und der Umsetzungsstand in 25%-Schritten. Der Maßnahmenfahrplan ist
mindestens alle drei Monate zu aktualisieren; er wird dem zuständigen Ausschuss jährlich
zum Bericht vorgelegt. Für Maßnahmen der höchsten Prioritätsstufe ist spätestens
innerhalb von zwölf Monaten nach Beschluss des Rahmenplans die konkrete Zeitplanung
darzustellen.
3. Der Verkehrsgarten auf der Bastion Michael bleibt bis zur festen Etablierung eines
alternativen Verkehrsgartens erhalten.
4. Der Garten zur Bildung für nachhaltige Entwicklung auf der Bastion Michael bleibt
erhalten.
5. Die Kleingartenanlage „Am Petersberg“ mit den dazugehörigen bestehenden Parzellen
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bleibt in ihrer derzeitigen Form erhalten. Nur unter ausdrücklicher Zustimmung des
Kleingartenvereins wird die Entwicklung des Zugangsbereichs in der Biereyestraße
weiterverfolgt.
6. Als beleuchtete Hauptwege sollen zusätzlich auch die Verbindungen Kommandantenhaus-
Exerzierplatz-Festungsbäckerei-Treppe zur Andreasstraße und Kehrs-Bürgergarten-Bastion
Johann-Treppe zur Helmut-Kohl-Straße aufgenommen werden. Bestehende Bodenstrahler
sollen ersetzt werden. Die Beleuchtungskonzeption für den Petersberg muss
Wegesicherung, abendliche Aufenthaltsqualität und
Sicherheitsempfinden/Vandalismusprävention vorrangig berücksichtigen.
7. Um Sauberkeit bei Veranstaltungen und Besucherverkehr sicherzustellen, sollen auf dem
Petersberg zusätzliche, ausreichend dimensionierte Abfallbehälter geprüft werden und zur
Verfügung stehen
8. Die Betriebszeit des Fahrstuhls vom Panoramaweg zum Festungsplateau soll bei
Veranstaltungen und an Wochenenden kurzfristig verlängert werden können; das laufende
Pilotprojekt zur dauerhaften Öffnung von 07:00-22:00 Uhr wird ausdrücklich begrüßt.
9. Der Petersberghang soll auch in Zukunft der Öffentlichkeit zur Nutzung bei
Veranstaltungen auf dem Domplatz zur Verfügung stehen
10. Für die Neuordnung der Querungs- und Aufgangssituation am Domplatz soll bis Q3 2027
ein Verkehrskonzept für einen konfliktarmen und barrierefreien Zugang vom Domplatz
zum Panoramaweg entwickelt werden; insbesondere ist eine Verbesserung des steilen
Treppenaufstiegs seitlich des Domplatz-Parkhauses und der Umgang mit Trampelpfaden
im Umfeld des Panoramawegs zu prüfen.
11. Der Bastionskronenpfad bleibt fester Bestandteil des Rahmenplans. Wenn das fehlende
Teilstück des Bastionskronenpfads planerisch gesichert und umgesetzt wird, soll
anschließend der Bau eines Aufzugs an der Straße Petersberg erfolgen.
12. Zuwege zu Einrichtungen auf dem Plateau müssen umgehend saniert werden, dies gilt
insbesondere für die Zufahrt von der Helmut-Kohl-Straße. Für Auswärtige muss durch
entsprechende Beschilderung klar erkennbar sein, welche Zufahrt zum Petersberg genutzt
werden muss, um Suchverkehr zu vermeiden. Öffentliche Wege und Treppen müssen auch
als Zu- und Rettungswege für Veranstaltungen im westlichen Festungsgraben und im
Bürgergarten sicher und geeignet sein. Die Treppenaufgänge vom Panoramaweg und vom
Lauentor sollen vorrangig instandgesetzt werden.
13. Im Festungsgraben zwischen Bastion Michael, der Lünette II und um das Ravelin Anselm
soll eine gastronomische Versorgung sowie kulturelle Nutzung durch bestehende
Einrichtungen in der Grabenkaponniere möglich sein. Auch im Bürgergarten soll eine
kulturelle Nutzung geprüft werden.
14. Die Verwaltung wird beauftragt, rund um den ehemaligen Exerzierplatz und an weiteren
Standorten auf dem Petersberg und unter Berücksichtigung bestehender Leitungen und
Anlagen neue Bäume zu pflanzen. Dies gilt insbesondere für die Standorte historischer
Baumreihen auf dem oberen Plateau. Künstliche Verschattungselemente können
übergangsweise zum Einsatz kommen, bis gepflanzte Bäume genug Schatten spenden. Für
öffentliche Aufenthalts-, Platz- und Wegeflächen ist eine sommerliche Verschattung von
mindestens 30 % als verbindliches Planungsziel festzulegen. In zentralen und intensiv
genutzten Aufenthaltsbereichen ist eine Verschattung von mindestens 50 % anzustreben.
Die Verschattung soll vorrangig durch großkronige, klimaresiliente Bäume erreicht werden.
15. Bäume sollen auch in der Nähe von Festungsmauern gepflanzt werden können, wenn im
Rahmen einer standortbezogenen Einzelfallprüfung festgestellt wird, dass die Mauern
nicht beeinträchtigt werden, ein positiver Einfluss auf das örtliche Klima eintritt und die
Pflanzung der historischen Gestaltung entspricht oder nahekommt. Es wird kein
pauschaler Mindestabstand festgelegt.
16. Bei der Suche nach Standorten für Baumpflanzungen soll insbesondere der bisher nicht
ausreichend beachtete Bereich hinter der Defensionskaserne geprüft werden.
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17. Die Beschränkung auf Magerrasen wird gestrichen; Grünflächen sollen differenziert nach
naturschutzfachlichen, klimatischen und gestalterischen Kriterien gestaltet werden,
wobei Extensivbereiche eine höhere Vegetationsentwicklung aufweisen dürfen.
18. Für das obere Plateau wird ein gebietsübergreifendes Regenwasser- und
Starkregenkonzept nach den Grundsätzen der Schwammstadt entwickelt. Hierfür sind die
relevanten Einzugsflächen, Geländehöhen und Fließwege gesamtheitlich zu erfassen
sowie ausreichende Rückhalteräume und schadlose Notwasserwege für
Starkregenereignisse vorzusehen. Durch bauliche Neu- und Umgestaltungen dürfen keine
zusätzlichen oder konzentrierten Oberflächenwasserabflüsse auf angrenzende
Grundstücke oder gefährdete bauliche Anlagen entstehen.
19. Die weitere Entwicklung und Nutzung des Petersbergs soll dazu beitragen,
Nutzungskonflikte zwischen Stadt, Betreibern von Einrichtungen auf dem Petersberg und
Veranstaltern zu vermeiden. Zuwege, die für die Erreichbarkeit kultureller und
gastronomischer Einrichtungen bei großen Veranstaltungen freigehalten werden müssen,
sollen im Rahmenplan besonders gekennzeichnet werden.
20. Der Rahmenplan muss berücksichtigen, dass der Petersberg Austragungsort eines
Gartenfestivals sein wird.
02
Die Stadtverwaltung sichert die redaktionelle Einarbeitung der im Beschlusspunkt 01 genannten
Änderungen und Ergänzungen in den Entwurf des „Rahmenplanes Petersberg“ zu. Der geänderte
Entwurf ist dem Stadtrat zur endgültigen Entscheidung/Beschlussfassung vorzulegen.
Anlagenverzeichnis
31.08.2026, gez. i. A. xxxxxxxx 31.08.2026, gez. i. A. xxxxxxxx
Datum, Unterschrift Fraktion CDU Datum, Unterschrift Fraktion Die Linke
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