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Antrag der Fraktionen CDU und Die Linke zur Drucksache 2957/25 – Fortschreibung Rahmenplan Petersberg 2025 - Ergebnis der Beteiligung örtlich Betroffener sowie städtischer Ämter

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeErfurt
Datum2026-10-28
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Fraktion CDU Fraktion Die Linke Titel der Drucksache: Drucksache 1894/26 Antrag der Fraktionen CDU und Die Linke zur Ä./E.-Antrag 2957/25 Drucksache 2957/25 – Fortschreibung zur DS-Nr.: Rahmenplan Petersberg 2025 - Ergebnis der Beteiligung örtlich Betroffener sowie Stadtrat öffentlich städtischer Ämter Beratungsfolge Datum Behandlung Zuständigkeit Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, 03.09.2026 öffentlich Vorberatung Umwelt, Klimaschutz und Verkehr Stadtrat 16.09.2026 öffentlich Entscheidung Änderungs/Ergänzungsantrag Die Anlage 1 wird um die lfd. Nummer 15 wie folgt ergänzt: Fraktion CDU und Die Linke: Vorschlag für Ergänzungen und Änderungen zum Rahmenplan Petersberg: 1. Die seit 1990 erfolgte Öffnung des Petersbergs ist ein Erfolg für die Stadt Erfurt und das jüngste Kapitel in der wechselvollen Geschichte des Berges. Historische Zeugnisse und neue Ergänzungen sollen auf dem Petersberg auch in Zukunft authentisch und für sich klar erkennbar sein. Daher muss die weitere bauliche Entwicklung des Petersbergs behutsam und maßvoll erfolgen; sie soll der touristischen und kulturellen Weiterentwicklung des Petersbergs dienen. 2. Der „Maßnahmenkatalog Petersberg“ wird in einen online einsehbaren Maßnahmenfahrplan überführt. Im Maßnahmenfahrplan wird für jeden Maßnahmetitel angegeben: eine Priorität, ein grobes Umsetzungsfenster in Fünf-Jahresscheiben; für disponierte Maßnahmetitel: ein quartalsgenauer Umsetzungszeitraum, eine Ansprechstelle, und der Umsetzungsstand in 25%-Schritten. Der Maßnahmenfahrplan ist mindestens alle drei Monate zu aktualisieren; er wird dem zuständigen Ausschuss jährlich zum Bericht vorgelegt. Für Maßnahmen der höchsten Prioritätsstufe ist spätestens innerhalb von zwölf Monaten nach Beschluss des Rahmenplans die konkrete Zeitplanung darzustellen. 3. Der Verkehrsgarten auf der Bastion Michael bleibt bis zur festen Etablierung eines alternativen Verkehrsgartens erhalten. 4. Der Garten zur Bildung für nachhaltige Entwicklung auf der Bastion Michael bleibt erhalten. 5. Die Kleingartenanlage „Am Petersberg“ mit den dazugehörigen bestehenden Parzellen DA 1.15 Drucksache : 1894/26 Seite 1 von 3 LV 1.54 01.11 © Stadt Erfurt bleibt in ihrer derzeitigen Form erhalten. Nur unter ausdrücklicher Zustimmung des Kleingartenvereins wird die Entwicklung des Zugangsbereichs in der Biereyestraße weiterverfolgt. 6. Als beleuchtete Hauptwege sollen zusätzlich auch die Verbindungen Kommandantenhaus- Exerzierplatz-Festungsbäckerei-Treppe zur Andreasstraße und Kehrs-Bürgergarten-Bastion Johann-Treppe zur Helmut-Kohl-Straße aufgenommen werden. Bestehende Bodenstrahler sollen ersetzt werden. Die Beleuchtungskonzeption für den Petersberg muss Wegesicherung, abendliche Aufenthaltsqualität und Sicherheitsempfinden/Vandalismusprävention vorrangig berücksichtigen. 7. Um Sauberkeit bei Veranstaltungen und Besucherverkehr sicherzustellen, sollen auf dem Petersberg zusätzliche, ausreichend dimensionierte Abfallbehälter geprüft werden und zur Verfügung stehen 8. Die Betriebszeit des Fahrstuhls vom Panoramaweg zum Festungsplateau soll bei Veranstaltungen und an Wochenenden kurzfristig verlängert werden können; das laufende Pilotprojekt zur dauerhaften Öffnung von 07:00-22:00 Uhr wird ausdrücklich begrüßt. 9. Der Petersberghang soll auch in Zukunft der Öffentlichkeit zur Nutzung bei Veranstaltungen auf dem Domplatz zur Verfügung stehen 10. Für die Neuordnung der Querungs- und Aufgangssituation am Domplatz soll bis Q3 2027 ein Verkehrskonzept für einen konfliktarmen und barrierefreien Zugang vom Domplatz zum Panoramaweg entwickelt werden; insbesondere ist eine Verbesserung des steilen Treppenaufstiegs seitlich des Domplatz-Parkhauses und der Umgang mit Trampelpfaden im Umfeld des Panoramawegs zu prüfen. 11. Der Bastionskronenpfad bleibt fester Bestandteil des Rahmenplans. Wenn das fehlende Teilstück des Bastionskronenpfads planerisch gesichert und umgesetzt wird, soll anschließend der Bau eines Aufzugs an der Straße Petersberg erfolgen. 12. Zuwege zu Einrichtungen auf dem Plateau müssen umgehend saniert werden, dies gilt insbesondere für die Zufahrt von der Helmut-Kohl-Straße. Für Auswärtige muss durch entsprechende Beschilderung klar erkennbar sein, welche Zufahrt zum Petersberg genutzt werden muss, um Suchverkehr zu vermeiden. Öffentliche Wege und Treppen müssen auch als Zu- und Rettungswege für Veranstaltungen im westlichen Festungsgraben und im Bürgergarten sicher und geeignet sein. Die Treppenaufgänge vom Panoramaweg und vom Lauentor sollen vorrangig instandgesetzt werden. 13. Im Festungsgraben zwischen Bastion Michael, der Lünette II und um das Ravelin Anselm soll eine gastronomische Versorgung sowie kulturelle Nutzung durch bestehende Einrichtungen in der Grabenkaponniere möglich sein. Auch im Bürgergarten soll eine kulturelle Nutzung geprüft werden. 14. Die Verwaltung wird beauftragt, rund um den ehemaligen Exerzierplatz und an weiteren Standorten auf dem Petersberg und unter Berücksichtigung bestehender Leitungen und Anlagen neue Bäume zu pflanzen. Dies gilt insbesondere für die Standorte historischer Baumreihen auf dem oberen Plateau. Künstliche Verschattungselemente können übergangsweise zum Einsatz kommen, bis gepflanzte Bäume genug Schatten spenden. Für öffentliche Aufenthalts-, Platz- und Wegeflächen ist eine sommerliche Verschattung von mindestens 30 % als verbindliches Planungsziel festzulegen. In zentralen und intensiv genutzten Aufenthaltsbereichen ist eine Verschattung von mindestens 50 % anzustreben. Die Verschattung soll vorrangig durch großkronige, klimaresiliente Bäume erreicht werden. 15. Bäume sollen auch in der Nähe von Festungsmauern gepflanzt werden können, wenn im Rahmen einer standortbezogenen Einzelfallprüfung festgestellt wird, dass die Mauern nicht beeinträchtigt werden, ein positiver Einfluss auf das örtliche Klima eintritt und die Pflanzung der historischen Gestaltung entspricht oder nahekommt. Es wird kein pauschaler Mindestabstand festgelegt. 16. Bei der Suche nach Standorten für Baumpflanzungen soll insbesondere der bisher nicht ausreichend beachtete Bereich hinter der Defensionskaserne geprüft werden. DA 1.15 Drucksache : 1894/26 Seite 2 von 3 LV 1.54 01.11 © Stadt Erfurt 17. Die Beschränkung auf Magerrasen wird gestrichen; Grünflächen sollen differenziert nach naturschutzfachlichen, klimatischen und gestalterischen Kriterien gestaltet werden, wobei Extensivbereiche eine höhere Vegetationsentwicklung aufweisen dürfen. 18. Für das obere Plateau wird ein gebietsübergreifendes Regenwasser- und Starkregenkonzept nach den Grundsätzen der Schwammstadt entwickelt. Hierfür sind die relevanten Einzugsflächen, Geländehöhen und Fließwege gesamtheitlich zu erfassen sowie ausreichende Rückhalteräume und schadlose Notwasserwege für Starkregenereignisse vorzusehen. Durch bauliche Neu- und Umgestaltungen dürfen keine zusätzlichen oder konzentrierten Oberflächenwasserabflüsse auf angrenzende Grundstücke oder gefährdete bauliche Anlagen entstehen. 19. Die weitere Entwicklung und Nutzung des Petersbergs soll dazu beitragen, Nutzungskonflikte zwischen Stadt, Betreibern von Einrichtungen auf dem Petersberg und Veranstaltern zu vermeiden. Zuwege, die für die Erreichbarkeit kultureller und gastronomischer Einrichtungen bei großen Veranstaltungen freigehalten werden müssen, sollen im Rahmenplan besonders gekennzeichnet werden. 20. Der Rahmenplan muss berücksichtigen, dass der Petersberg Austragungsort eines Gartenfestivals sein wird. 02 Die Stadtverwaltung sichert die redaktionelle Einarbeitung der im Beschlusspunkt 01 genannten Änderungen und Ergänzungen in den Entwurf des „Rahmenplanes Petersberg“ zu. Der geänderte Entwurf ist dem Stadtrat zur endgültigen Entscheidung/Beschlussfassung vorzulegen. Anlagenverzeichnis 31.08.2026, gez. i. A. xxxxxxxx 31.08.2026, gez. i. A. xxxxxxxx Datum, Unterschrift Fraktion CDU Datum, Unterschrift Fraktion Die Linke DA 1.15 Drucksache : 1894/26 Seite 3 von 3 LV 1.54 01.11 © Stadt Erfurt

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