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Anregungen und Beschwerden gem. § 24 Gemeindeordnung Nordrhein Westfalen (GO NRW); hier: Antrag der Initiative Coesfelder Str./ Königsplatz vom 06.06.2025

Angenommen26 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeDülmen
Datum2026-10-13
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DER BÜRGERMEISTER Vorlagen-Nr.: Tiefbau UA 177/2026/1 Berichterstattung: Beigeordneter Stadtbaurat Mönter Vorlagenersteller/in: Herr Zellhorn Datum: Öffentliche Beschlussvorlage 07.10.2026 Beratungsfolge: Termin Gremium Zuständigkeit 13.10.2026 Hauptausschuss Vorberatung 15.10.2026 Stadtverordnetenversammlung Entscheidung Tagesordnungspunkt: Anregungen und Beschwerden gem. § 24 Gemeindeordnung Nordrhein Westfalen (GO NRW); hier: Antrag der Initiative Coesfelder Str./ Königsplatz vom 06.06.2025 und Anregung aus der Bürgerschaft vom 01.04.2026 zur Durchführung von Umbaumaßnahmen auf dem Königsplatz als Schritte zur Klimafolgenanpassung und Steigerung der Aufenthaltsqualität in der Innenstadt von Dülmen Beschlussentwurf: 1. Die Entscheidung über die Anregung der Initiative Coesfelder Str./ Königsplatz auf Wiederöffnung der Coesfelder Straße in Höhe des Königsplatzes für den motorisierten Verkehr wird weiterhin zurückgestellt. 2. Von der Beauftragung einer repräsentativen Befragung der Bürger- und Kaufmannschaft zur Wiederöffnung der Coesfelder Straße in Höhe des Königsplatzes für den motorisierten Verkehr wird zum jetzigen Zeitpunkt abgesehen. Die weitere Untersuchung verschiedener Öffnungsvarianten und die Durchführung entsprechender Verkehrsversuche werden derzeit nicht weiterverfolgt. Seite 1 von 5 Stattdessen wird die Verwaltung beauftragt, im Dialog mit den ansässigen Kaufleuten, den Anwohnerinnen und Anwohnern sowie den Immobilieneigentümerinnen und Immobilieneigentümern Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation und der Erreichbarkeit im Bereich Coesfelder Straße/Königsplatz zu erarbeiten, die keine zusätzlichen Investitionskosten verursachen. Dabei sind insbesondere die vorgetragenen Anliegen zum Kunden- und Lieferverkehr sowie zur Wendeproblematik zu berücksichtigen. Die Ergebnisse des Dialogs und die daraus entwickelten Maßnahmenvorschläge sind den zuständigen politischen Gremien zur Beratung vorzulegen. 3. Der Anregung vom 01.04.2026 auf Durchführung von Umbaumaßnahmen auf dem Königsplatz als Schritte zur Klimafolgenanpassung und Steigerung der Aufenthaltsqualität in der Innenstadt von Dülmen wird nicht entsprochen. Begründung: zu 1. und 2.: Die Initiative Coesfelder Straße/Königsplatz hat mit Schreiben vom 06.06.2025 u. a. angeregt, die Coesfelder Straße in Höhe des Königsplatzes wieder für den motorisierten Verkehr zu öffnen. Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 01.10.2025 (s. Vorlage BA 127/2025/1) entschieden, dass über den vg. Antrag im Rahmen des weiteren ISEK-Prozesses entschieden wird. Über die weiteren Anregungen der Initiative wurde in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.10.2025 entschieden. Demnach wird der Wochenmarkt nicht dauerhaft auf den Königsplatz verlegt und es erfolgt auch kein Teilverzicht auf die Erhebung von Parkgebühren an Samstagen ab 15.00 Uhr. Der Arbeitskreis ISEK hat in Anwesenheit aller politischen Fraktionen am 14.07.2026 getagt und u. a. ausführlich über den Antrag der Initiative Coesfelder Straße/Königsplatz diskutiert. Als Ergebnis der Diskussion wird vorgeschlagen, die Verwaltung zu beauftragen, über eine externe Begleitung eine repräsentative Befragung der Bürger- und Kaufmannschaft durchzuführen zulassen. Über das Ergebnis der Befragung wird in einer der kommenden Sitzungsstaffeln in den politischen Gremien beraten. In der Sitzung des Arbeitskreises ISEK am 14.07.2026 ist deutlich geworden, dass eine Wiederöffnung des Königsplatzes für den motorisierten Verkehr ohne erneuten Bürgerentscheid oder zumindest eine dem nahe kommende Abfrage des Bürgerwillens, auch wenn sie rechtlich möglich wäre, in diesem besonderen Fall aus mehrheitlicher politischer Sicht nicht vorstellbar ist. Als weitergehende Alternative zur repräsentativen Befragung käme natürlich auch eine Wiederholung des Bürgerentscheids in Betracht. Dieser wäre jedoch erheblich aufwändiger. So ist für die Durchführung eines erneuten Bürgerentscheids mit Kosten von bis zu 100.000 Euro zu rechnen (der Betrag ist im Kontext einer anderen politischen Entscheidung in 2022 geschätzt worden, die konkreten Kosten sind von verschiedenen Rahmenbedingungen abhängig und müssten dann noch genauer ermittelt werden), was den städtischen Haushalt zusätzlich belasten würde. Seite 2 von 5 Insofern wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, im nächsten Schritt eine repräsentative Befragung der Bürger- und Kaufmannschaft durchzuführen. Die Befragung kann durch ein Fachbüro oder ggf. durch die UNI-/FH-Münster erfolgen. Die Kosten für die Befragung werden auf ca. 20.000 - 30.000 EUR geschätzt. Hieran könnte sich eine weitere Maßnahme, wie z.B. die Durchführung eines Verkehrsversuchs mit entsprechender Evaluierung, anschließen. Darüber wäre im Zusammenhang mit der Bürgerbefragung ggf. nach weiterer Beratung im Arbeitskreis ISEK noch zu entscheiden. Es ist allerdings zu berücksichtigen, dass in den nächsten 3-5 Jahren aufgrund von verschiedenen umfangreichen Tiefbaumaßnahmen (u.a. Fahrbahnerneuerung und Verlagerung Querungshilfe Münsterstraße, Umbau westl. Lüdinghauser Straße/Borkener Straße) keine langfristig realistischen bzw. vergleichbaren Rahmenbedingungen zur Durchführung eines Verkehrsversuchs bestehen. Die geplanten Baumaßnahmen werden aufgrund von Umleitungsverkehren in diesem Zeitraum zu erheblichen Verlagerungen der Verkehrsströme führen. Die CDU-Fraktion hat mit anliegendem Schreiben vom 06.10.2026 beantragt, den Beschlussentwurf zu 2., wie aus der Anlage 3 ersichtlich, zu ändern. Der geänderte Beschlussentwurf zu 2. wurde im Ausschuss für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz und Bauausschuss jeweils einstimmig angenommen. zu 3.: Es wurde aus der Bürgerschaft angeregt, den Königsplatz als Schritt zur Klimafolgenanpassung und der Steigerung der Aufenthaltsqualität in der Innenstadt von Dülmen umzugestalten. Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung vom 23.06.2026 (s. Vorlage vom 02.04.2026) die Entscheidung über die v.g. Anregung zur Vorberatung an den Bauausschuss verwiesen. Zur Begründung der Anregung wird auf die anliegende Anregung vom 01.04.2026 verwiesen. Die Verwaltung schlägt vor, der v.g. Anregung nicht zu entsprechen. Der Königsplatz wurde in den Jahren 2011/12 nach den Regeln der Technik grundlegend umgestaltet. Dabei wurden z.B. die besonderen Fragestellungen zur Entwässerung in diesem abgesenkten Straßenbereich beachtet und bautechnisch umgesetzt und entsprechen auch dem heutigen Stand der Technik. Im Rahmen der Ausbauplanung in den Jahren 2009 und 2010 wurden auch die Funktion des Königsplatzes als Veranstaltungsfläche (damals noch ohne den verlegten Wochenmarkt) sowie die erforderlichen Aufstell- und Bewegungsflächen für Einsatz- und Rettungsfahrzeuge der Feuerwehr berücksichtigt, so dass die Unterbringung der Veranstaltungen von vornherein eine Prämisse für die Platzgestaltung und damit Grundlage des damaligen Planungsprozesses war. Eine alternativ durchaus denkbare Gestaltung der Platzfläche als reine „grüne Oase zum Verweilen“ konnte insofern nicht geschaffen werden. Gerade der Königsplatz zeichnet sich aber auch dadurch aus, dass hier bereits verschiedene Maßnahmen bei der Platzherstellung im Hinblick auf das Thema „Klimafolgenanpassung“ eingeplant worden sind. So wurden fassadennah Baumstandorte realisiert, die in weiten Teilen Seite 3 von 5 ein Aufheizen der Gebäudefronten verhindern und durch Verdunstung für Abkühlung sorgen. Ebenso trägt das Wasserspiel im Einfahrtsbereich zur Marktstraße im Sommer zur Abkühlung bei. Auch im Bereich der Außengastronomie werden große Flächenanteile durch Schirme verschattet. Die nachträglich aufgestellten, mobilen Pflanzkübel fördern die Aufenthaltsqualität, das Mikroklima und führen durch Verdunstung ebenfalls zu einer Abkühlung. Darüber hinaus sind die Rahmenbedingungen der damaligen Städtebauförderung im Hinblick auf die bestehende Veränderungssperre, die noch nicht abgeschlossenen Abschreibungsdauer sowie die aktuelle Haushaltslage zu berücksichtigen. Vor diesem Hintergrund kann eine erneute Umgestaltung des Königplatzes auch aus wirtschaftlicher Sicht nicht befürwortet werden. Maßnahmen, die mit einer dauerhaften grundlegenden Umgestaltung der Platzfläche oder wesentlichen Einschränkung der für Veranstaltungen, Märkte und sicherheitsrelevante Nutzungen zur Verfügung stehenden Flächen verbunden wären, würden die derzeitige Funktion des Königplatzes erheblich verändern bzw. einschränken. Die im Sinne des Antrages geforderte Steigerung der Aufenthaltsqualität wurde bereits im Rahmen der Vorlage SV 097/2023/1 behandelt. Seinerzeit wurde festgestellt, dass eine weitere Verbesserung der Aufenthaltsqualität durch bauliche Veränderungen über die bereits ergriffenen Maßnahmen hinaus nicht sinnvoll möglich ist. Unabhängig davon besteht weiterhin das Ziel, Klimafolgenanpassungen im öffentlichen Raum zu stärken. Vor diesem Hintergrund soll erneut betrachtet werden, ob ergänzende Maßnahmen auch auf dem Königsplatz möglich sind, ohne dessen wesentliche Funktion als Veranstaltungs-, Markt-, sowie Aufstell- und Bewegungsfläche der Einsatz- und Rettungsfahrzeuge einzuschränken. Dabei können insbesondere Maßnahmen zur Verbesserung des Mikroklimas betrachtet werden. Ob ggf. einzelne mobile oder temporäre Lösungen, wie beispielsweise weitere Pflanzkübel, ergänzt werden können, wird die Verwaltung erneut prüfen. Auch hier ist mit zusätzlichen Kosten für die Anschaffung (in Abhängigkeit von der Größe ca. 2.000 -4.000 Euro je Pflanzkübel) und für den nicht unerheblichen Unterhaltungsaufwand zu rechnen. Dabei sollte die funktionale Ausrichtung des Platzes beibehalten werden. Es wird daher vorgeschlagen, der Anregung zur Umgestaltung des Königsplatzes aus Gründen der Klimafolgenanpassung und zur Steigerung der Aufenthaltsqualität nicht zu entsprechen. Das mit der Anregung verbundene Ziel einer Verbesserung der Klimafolgenanpassung und Aufenthaltsqualität soll jedoch im Rahmen der bestehenden funktionalen, technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten weiterverfolgt werden. Unabhängig davon bleibt die Berücksichtigung der Klimafolgenanpassung ein wichtiger Bestand- teil und wird seitens der Verwaltung bei allen (künftigen) städtebaulichen Projekten und Umgestaltungsmaßnahmen, wie z. B. auch im Rahmen des ISEK, selbstverständlich beachtet und nach den Regeln der Technik im Rahmen der gegebenen örtlichen Bedingungen auch umgesetzt. Klimarelevanz: Auswirkungen: keine Seite 4 von 5 In Vertretung Gesehen gez. gez. Stadtbaurat Mönter Hövekamp Beigeordneter Bürgermeister Anlagen: Anlage 1: Anregung der Initiative Coesfelder Str./Königsplatz vom 06.06.2026 Anlage 2: Anregung vom 01.04.2026 Anlage 3: Antrag der CDU-Fraktion vom 06.10.2026 Seite 5 von 5

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