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Anregungen und Beschwerden gem. § 24 Gemeindeordnung Nordrhein Westfalen (GO NRW); hier: Antrag der Initiative Coesfelder Str./ Königsplatz vom 06.06.2025
Angenommen26 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Dülmen |
| Datum | 2026-10-13 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
DER BÜRGERMEISTER
Vorlagen-Nr.:
Tiefbau
UA 177/2026/1
Berichterstattung:
Beigeordneter Stadtbaurat Mönter
Vorlagenersteller/in:
Herr Zellhorn
Datum:
Öffentliche Beschlussvorlage
07.10.2026
Beratungsfolge:
Termin Gremium Zuständigkeit
13.10.2026 Hauptausschuss Vorberatung
15.10.2026 Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
Tagesordnungspunkt:
Anregungen und Beschwerden gem. § 24 Gemeindeordnung Nordrhein Westfalen (GO NRW);
hier: Antrag der Initiative Coesfelder Str./ Königsplatz vom 06.06.2025 und Anregung aus der
Bürgerschaft vom 01.04.2026 zur Durchführung von Umbaumaßnahmen auf dem Königsplatz als
Schritte zur Klimafolgenanpassung und Steigerung der Aufenthaltsqualität in der Innenstadt von
Dülmen
Beschlussentwurf:
1. Die Entscheidung über die Anregung der Initiative Coesfelder Str./ Königsplatz auf
Wiederöffnung der Coesfelder Straße in Höhe des Königsplatzes für den motorisierten
Verkehr wird weiterhin zurückgestellt.
2. Von der Beauftragung einer repräsentativen Befragung der Bürger- und Kaufmannschaft
zur Wiederöffnung der Coesfelder Straße in Höhe des Königsplatzes für den motorisierten
Verkehr wird zum jetzigen Zeitpunkt abgesehen. Die weitere Untersuchung verschiedener
Öffnungsvarianten und die Durchführung entsprechender Verkehrsversuche werden
derzeit nicht weiterverfolgt.
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Stattdessen wird die Verwaltung beauftragt, im Dialog mit den ansässigen Kaufleuten, den
Anwohnerinnen und Anwohnern sowie den Immobilieneigentümerinnen und
Immobilieneigentümern Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation und der
Erreichbarkeit im Bereich Coesfelder Straße/Königsplatz zu erarbeiten, die keine
zusätzlichen Investitionskosten verursachen. Dabei sind insbesondere die vorgetragenen
Anliegen zum Kunden- und Lieferverkehr sowie zur Wendeproblematik zu
berücksichtigen. Die Ergebnisse des Dialogs und die daraus entwickelten
Maßnahmenvorschläge sind den zuständigen politischen Gremien zur Beratung
vorzulegen.
3. Der Anregung vom 01.04.2026 auf Durchführung von Umbaumaßnahmen auf dem
Königsplatz als Schritte zur Klimafolgenanpassung und Steigerung der Aufenthaltsqualität
in der Innenstadt von Dülmen wird nicht entsprochen.
Begründung:
zu 1. und 2.:
Die Initiative Coesfelder Straße/Königsplatz hat mit Schreiben vom 06.06.2025 u. a. angeregt, die
Coesfelder Straße in Höhe des Königsplatzes wieder für den motorisierten Verkehr zu öffnen. Die
Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 01.10.2025 (s. Vorlage BA 127/2025/1)
entschieden, dass über den vg. Antrag im Rahmen des weiteren ISEK-Prozesses entschieden wird.
Über die weiteren Anregungen der Initiative wurde in der Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung vom 01.10.2025 entschieden. Demnach wird der Wochenmarkt
nicht dauerhaft auf den Königsplatz verlegt und es erfolgt auch kein Teilverzicht auf die Erhebung
von Parkgebühren an Samstagen ab 15.00 Uhr.
Der Arbeitskreis ISEK hat in Anwesenheit aller politischen Fraktionen am 14.07.2026 getagt und
u. a. ausführlich über den Antrag der Initiative Coesfelder Straße/Königsplatz diskutiert. Als
Ergebnis der Diskussion wird vorgeschlagen, die Verwaltung zu beauftragen, über eine externe
Begleitung eine repräsentative Befragung der Bürger- und Kaufmannschaft durchzuführen
zulassen.
Über das Ergebnis der Befragung wird in einer der kommenden Sitzungsstaffeln in den
politischen Gremien beraten. In der Sitzung des Arbeitskreises ISEK am 14.07.2026 ist deutlich
geworden, dass eine Wiederöffnung des Königsplatzes für den motorisierten Verkehr ohne
erneuten Bürgerentscheid oder zumindest eine dem nahe kommende Abfrage des Bürgerwillens,
auch wenn sie rechtlich möglich wäre, in diesem besonderen Fall aus mehrheitlicher politischer
Sicht nicht vorstellbar ist.
Als weitergehende Alternative zur repräsentativen Befragung käme natürlich auch eine
Wiederholung des Bürgerentscheids in Betracht. Dieser wäre jedoch erheblich aufwändiger. So
ist für die Durchführung eines erneuten Bürgerentscheids mit Kosten von bis zu 100.000 Euro zu
rechnen (der Betrag ist im Kontext einer anderen politischen Entscheidung in 2022 geschätzt
worden, die konkreten Kosten sind von verschiedenen Rahmenbedingungen abhängig und
müssten dann noch genauer ermittelt werden), was den städtischen Haushalt zusätzlich belasten
würde.
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Insofern wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, im nächsten Schritt eine repräsentative Befragung
der Bürger- und Kaufmannschaft durchzuführen. Die Befragung kann durch ein Fachbüro oder
ggf. durch die UNI-/FH-Münster erfolgen. Die Kosten für die Befragung werden auf ca. 20.000 -
30.000 EUR geschätzt.
Hieran könnte sich eine weitere Maßnahme, wie z.B. die Durchführung eines Verkehrsversuchs
mit entsprechender Evaluierung, anschließen. Darüber wäre im Zusammenhang mit der
Bürgerbefragung ggf. nach weiterer Beratung im Arbeitskreis ISEK noch zu entscheiden.
Es ist allerdings zu berücksichtigen, dass in den nächsten 3-5 Jahren aufgrund von verschiedenen
umfangreichen Tiefbaumaßnahmen (u.a. Fahrbahnerneuerung und Verlagerung Querungshilfe
Münsterstraße, Umbau westl. Lüdinghauser Straße/Borkener Straße) keine langfristig
realistischen bzw. vergleichbaren Rahmenbedingungen zur Durchführung eines Verkehrsversuchs
bestehen. Die geplanten Baumaßnahmen werden aufgrund von Umleitungsverkehren in diesem
Zeitraum zu erheblichen Verlagerungen der Verkehrsströme führen.
Die CDU-Fraktion hat mit anliegendem Schreiben vom 06.10.2026 beantragt, den
Beschlussentwurf zu 2., wie aus der Anlage 3 ersichtlich, zu ändern. Der geänderte
Beschlussentwurf zu 2. wurde im Ausschuss für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz und
Bauausschuss jeweils einstimmig angenommen.
zu 3.:
Es wurde aus der Bürgerschaft angeregt, den Königsplatz als Schritt zur Klimafolgenanpassung
und der Steigerung der Aufenthaltsqualität in der Innenstadt von Dülmen umzugestalten.
Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung vom 23.06.2026 (s. Vorlage vom 02.04.2026) die
Entscheidung über die v.g. Anregung zur Vorberatung an den Bauausschuss verwiesen.
Zur Begründung der Anregung wird auf die anliegende Anregung vom 01.04.2026 verwiesen.
Die Verwaltung schlägt vor, der v.g. Anregung nicht zu entsprechen.
Der Königsplatz wurde in den Jahren 2011/12 nach den Regeln der Technik grundlegend
umgestaltet. Dabei wurden z.B. die besonderen Fragestellungen zur Entwässerung in diesem
abgesenkten Straßenbereich beachtet und bautechnisch umgesetzt und entsprechen auch dem
heutigen Stand der Technik. Im Rahmen der Ausbauplanung in den Jahren 2009 und 2010
wurden auch die Funktion des Königsplatzes als Veranstaltungsfläche (damals noch ohne den
verlegten Wochenmarkt) sowie die erforderlichen Aufstell- und Bewegungsflächen für Einsatz-
und Rettungsfahrzeuge der Feuerwehr berücksichtigt, so dass die Unterbringung der
Veranstaltungen von vornherein eine Prämisse für die Platzgestaltung und damit Grundlage des
damaligen Planungsprozesses war. Eine alternativ durchaus denkbare Gestaltung der Platzfläche
als reine „grüne Oase zum Verweilen“ konnte insofern nicht geschaffen werden.
Gerade der Königsplatz zeichnet sich aber auch dadurch aus, dass hier bereits verschiedene
Maßnahmen bei der Platzherstellung im Hinblick auf das Thema „Klimafolgenanpassung“
eingeplant worden sind. So wurden fassadennah Baumstandorte realisiert, die in weiten Teilen
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ein Aufheizen der Gebäudefronten verhindern und durch Verdunstung für Abkühlung sorgen.
Ebenso trägt das Wasserspiel im Einfahrtsbereich zur Marktstraße im Sommer zur Abkühlung bei.
Auch im Bereich der Außengastronomie werden große Flächenanteile durch Schirme verschattet.
Die nachträglich aufgestellten, mobilen Pflanzkübel fördern die Aufenthaltsqualität, das
Mikroklima und führen durch Verdunstung ebenfalls zu einer Abkühlung.
Darüber hinaus sind die Rahmenbedingungen der damaligen Städtebauförderung im Hinblick auf
die bestehende Veränderungssperre, die noch nicht abgeschlossenen Abschreibungsdauer sowie
die aktuelle Haushaltslage zu berücksichtigen. Vor diesem Hintergrund kann eine erneute
Umgestaltung des Königplatzes auch aus wirtschaftlicher Sicht nicht befürwortet werden.
Maßnahmen, die mit einer dauerhaften grundlegenden Umgestaltung der Platzfläche oder
wesentlichen Einschränkung der für Veranstaltungen, Märkte und sicherheitsrelevante
Nutzungen zur Verfügung stehenden Flächen verbunden wären, würden die derzeitige Funktion
des Königplatzes erheblich verändern bzw. einschränken.
Die im Sinne des Antrages geforderte Steigerung der Aufenthaltsqualität wurde bereits im
Rahmen der Vorlage SV 097/2023/1 behandelt. Seinerzeit wurde festgestellt, dass eine weitere
Verbesserung der Aufenthaltsqualität durch bauliche Veränderungen über die bereits ergriffenen
Maßnahmen hinaus nicht sinnvoll möglich ist.
Unabhängig davon besteht weiterhin das Ziel, Klimafolgenanpassungen im öffentlichen Raum zu
stärken. Vor diesem Hintergrund soll erneut betrachtet werden, ob ergänzende Maßnahmen
auch auf dem Königsplatz möglich sind, ohne dessen wesentliche Funktion als Veranstaltungs-,
Markt-, sowie Aufstell- und Bewegungsfläche der Einsatz- und Rettungsfahrzeuge
einzuschränken. Dabei können insbesondere Maßnahmen zur Verbesserung des Mikroklimas
betrachtet werden.
Ob ggf. einzelne mobile oder temporäre Lösungen, wie beispielsweise weitere Pflanzkübel,
ergänzt werden können, wird die Verwaltung erneut prüfen. Auch hier ist mit zusätzlichen Kosten
für die Anschaffung (in Abhängigkeit von der Größe ca. 2.000 -4.000 Euro je Pflanzkübel) und für
den nicht unerheblichen Unterhaltungsaufwand zu rechnen. Dabei sollte die funktionale
Ausrichtung des Platzes beibehalten werden.
Es wird daher vorgeschlagen, der Anregung zur Umgestaltung des Königsplatzes aus Gründen der
Klimafolgenanpassung und zur Steigerung der Aufenthaltsqualität nicht zu entsprechen. Das mit
der Anregung verbundene Ziel einer Verbesserung der Klimafolgenanpassung und
Aufenthaltsqualität soll jedoch im Rahmen der bestehenden funktionalen, technischen und
wirtschaftlichen Möglichkeiten weiterverfolgt werden.
Unabhängig davon bleibt die Berücksichtigung der Klimafolgenanpassung ein wichtiger Bestand-
teil und wird seitens der Verwaltung bei allen (künftigen) städtebaulichen Projekten und
Umgestaltungsmaßnahmen, wie z. B. auch im Rahmen des ISEK, selbstverständlich beachtet und
nach den Regeln der Technik im Rahmen der gegebenen örtlichen Bedingungen auch umgesetzt.
Klimarelevanz: Auswirkungen: keine
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In Vertretung Gesehen
gez. gez.
Stadtbaurat Mönter Hövekamp
Beigeordneter Bürgermeister
Anlagen:
Anlage 1: Anregung der Initiative Coesfelder Str./Königsplatz vom 06.06.2026
Anlage 2: Anregung vom 01.04.2026
Anlage 3: Antrag der CDU-Fraktion vom 06.10.2026
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