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Sukzessive Umstellung von Trinkwasser auf Brauchwasser auf den städtischen Friedhöfen; Antrag der Fraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler |
| Datum | 2026-10-05 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
STADTVERWALTUNG
BAD NEUENAHR-AHRWEILER
Beschlussvorlage Nr. 2026/0175 Datum: 05.10.2026
Bezugsnummer Verfasser/in: Herr Wiemer
Abteilung 1.3
Gremium Termin öffentlich nichtöffentlich vorberatend beschließend
Haupt- und Finanzaus-
19.10.2026
schuss
Stadtrat 02.11.2026
Ergebnis der Beratung
einstimmig geändert
mehrheitlich ohne Beschlussvorschlag
.... Ja
.... Nein Anmerkungen
.... Enthaltung
Tagesordnungspunkt
Sukzessive Umstellung von Trinkwasser auf Brauchwasser auf den städtischen Fried-
höfen;
Antrag der Fraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN
Beschlussvorschlag
Unter Beachtung der in dieser Vorlage geschilderten wirtschaftlichen und technischen Vorga-
ben sieht der Stadtrat von einer weiteren Prüfung des Antragsgegenstandes ab.
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Sach- und Rechtslage
Mit Antrag eingegangen am 24.09.2026 (vgl. Anlage 1) wird die Verwaltung gebeten, die Mög-
lichkeiten einer sukzessiven Umstellung der Bewässerung auf den Friedhöfen im Stadtgebiet
von Trinkwasser auf Brauchwasser zu prüfen und entsprechende Maßnahmen schrittweise
umzusetzen.
Die von der Verwaltung in Anbetracht der Kürze der Zeit und auf Basis eigener Erkenntnisse
durchgeführte Prüfung führt zu folgendem Ergebnis:
Einsparpotential:
Die städtischen Friedhöfe hatten im Durchschnitt der letzten drei Jahre einen durchschnittli-
chen Wasserverbrauch von insgesamt 1.893 m³/Jahr und dem zugehörige Wasserkosten von
4.223,00 €/Jahr (im Detail vgl. Anlage 2). Hieraus ist zunächst erkennbar, dass Investitionen
jeglicher Art (etwa Brunnen, Zisternen, Rigolen, Leitungen) zur Brauchwassernutzung sehr
lange Amortisationszeiten haben werden. Aus rein wirtschaftlichen Überlegungen können also
entsprechende Investitionen nicht empfohlen werden. Darüberhinausgehend bestehen auch
sehr hohe technische Herausforderungen wie im Folgenden aufgezeigt wird:
Nutzung von Regenwasser
Eine vollständige Versorgung der Friedhöfe mit gesammeltem Regenwasser kann über die
vorhandenen Dachflächen nicht ausreichend gewährleistet werden. Die nutzbare Regenwas-
sermenge ist insbesondere von der Jahresniederschlagsmenge (vgl. Anlage 3), den verfüg-
baren Dachflächen, dem jeweiligen Abflussbeiwert und dem Filterwirkungsgrad abhängig. Bei
Gründächern kann der Abflussbeiwert – abhängig von Gefälle und Pflegezustand – unter 0,2
liegen (zum Vergleich: vollbefestigte Asphaltfläche = 1,0). Insbesondere in den niederschlags-
armen Sommermonaten ist daher davon auszugehen, dass die verfügbare Regenwasser-
menge nicht ausreicht, um den bestehenden Bewässerungsbedarf zuverlässig und vollständig
zu decken.
Der überwiegende Wasserverbrauch für die Friedhofsbewässerung fällt in den Monaten Juni
bis September an. Gerade in diesem Zeitraum ist jedoch erfahrungsgemäß mit vergleichs-
weise geringen Niederschlagsmengen zu rechnen. Eine reine Regenwasserversorgung würde
daher insbesondere dann an ihre Grenzen stoßen, wenn der Bewässerungsbedarf aufgrund
von Hitze und Trockenheit besonders hoch ist.
Die Nutzung von Regenwasser kann deshalb grundsätzlich als sinnvolle ergänzende Maß-
nahme angesehen werden, eine vollständige Versorgung der Friedhöfe kann hierdurch nach
derzeitigem Kenntnisstand jedoch nicht sichergestellt werden.
Nutzung von Grund- bzw. Brunnenwasser
Die Nutzung von Grund- bzw. Brunnenwasser für die Friedhofsbewässerung wäre grundsätz-
lich denkbar. Voraussetzung hierfür wären jedoch die jeweils erforderlichen wasserrechtlichen
Erlaubnisse bzw. Genehmigungen.
Ob eine Brunnenbohrung an den einzelnen Friedhofsstandorten unter den dortigen hydroge-
ologischen und wasserrechtlichen Voraussetzungen tatsächlich zulässig und genehmigungs-
fähig wäre, kann derzeit nicht abschließend beurteilt werden.
Darüber hinaus wären bei einer Brunnenlösung die erforderlichen Investitionen für die Brun-
nenherstellung, die Fördertechnik, gegebenenfalls Speicheranlagen und Aufbereitungstechnik
sowie die notwendige Verteilung und Leitungsführung zu berücksichtigen.
Bei Brunnenbohrungen auf Friedhofsflächen sind zudem besondere örtliche Rahmenbedin-
gungen zu berücksichtigen. Neben den wasserrechtlichen Anforderungen sind insbesondere
mögliche Eingriffe in den Boden und damit verbundene Beeinträchtigungen von Grabstätten
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zu prüfen. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf bestehende und zukünftige Körper-Erdbe-
stattungen. Aus Gründen der Pietät und zum Schutz der Totenruhe sind entsprechende Ein-
griffe daher besonders sorgfältig zu planen und auf ihre Vereinbarkeit mit der bestehenden
Friedhofsnutzung zu prüfen.
Nutzung von Notwasserbrunnen
Von den ursprünglich sieben im Stadtgebiet vorhandenen Notwasserbrunnen sind nach der-
zeitiger Kenntnis lediglich der Brunnen Nr. 8 in der Ahruferstraße in Walporzheim sowie der
Brunnen Nr. 7 auf dem Parkplatz am Westtor in Heimersheim intakt bzw. technisch nutzbar.
Die Notwasserbrunnen verfügen über keine eigene Pumptechnik, diese müsste im Bedarfsfall
durch Hilfsorganisationen bereitgestellt werden.
Aufgrund der jeweils großen Entfernung zu den Friedhöfen in Ahrweiler und Heimersheim er-
scheint eine Nutzung dieser Brunnen zur Bewässerung aus technischen und wirtschaftlichen
Gründen derzeit nicht sinnvoll.
Bei den Notwasserbrunnen handelt es sich nach den vorliegenden Erkenntnissen um Anlagen
aus der Zeit des Kalten Krieges, die seinerzeit durch den Bund errichtet wurden. Ob für deren
ursprüngliche Errichtung eine wasserrechtliche Genehmigung erforderlich war und gegebe-
nenfalls erteilt wurde, lässt sich anhand der derzeit verfügbaren Unterlagen nicht abschließend
beurteilen.
Unabhängig davon wäre vor einer Nutzung der Brunnen für Bewässerungszwecke zu prüfen,
ob eine entsprechende Wasserentnahme nach den heute geltenden wasserrechtlichen Vor-
schriften zulässig ist.
Einfache Maßnahmen
Mit der Aufstellung von Regentonnen / Auffangbehälter wurden in anderen städtischen Lie-
genschaften bislang überwiegend schlechte Erfahrungen gemacht. Es kam häufig zu Vanda-
lismus und sonstigen Beschädigungen. Zudem müssen die Tonnen aus Sicherheitsgründen
oben geschlossen sein, da andernfalls eine Gefahr für Tiere besteht. Die Entnahmehähne
wurden teilweise nicht ordnungsgemäß verschlossen, wodurch die Tonnen ständig leerlaufen.
Weitere Probleme waren Algenbildung sowie das Überlaufen der Tonnen bei stärkeren Nie-
derschlägen. Darüber hinaus müssen die Regentonnen vor Beginn der Frostperiode vollstän-
dig entleert werden, da ansonsten die Gefahr besteht, dass das gefrierende Wasser die Ton-
nen oder Armaturen beschädigt. Dies führt zu einem zusätzlichen regelmäßigen Arbeits- und
Kontrollaufwand.
Aus diesen Erfahrungen heraus sehen wir die Aufstellung von Regentonnen an dieser Stelle
kritisch.
Kombination verschiedener Wasserquellen
Eine Kombination aus Regenwasser, und Brunnen- oder Frischwasser kann grundsätzlich
eine geeignete Möglichkeit darstellen. Dabei könnte beispielsweise das vorhandene Regen-
wasser vorrangig genutzt und bei längeren Trockenperioden durch eine weitere Wasserquelle
ergänzt werden.
Welche Kombination an den einzelnen Friedhofsstandorten technisch, rechtlich und wirtschaft-
lich sinnvoll ist, kann jedoch erst nach einer standortbezogenen Untersuchung beurteilt wer-
den. Dabei wären insbesondere der jeweilige Wasserbedarf in den Sommermonaten, die vor-
handenen Dachflächen, mögliche Speichervolumina, die Verfügbarkeit von Grundwasser,
mögliche Brunnenstandorte, erforderliche Fördermengen sowie die notwendige Leitungs- und
Speichertechnik zu betrachten.
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Zusammenfassung
Unter Beachtung der dargestellten wirtschaftlichen und technischen Rahmenbedingungen
kann die Verwaltung eine vertiefende Untersuchung der Thematik nicht empfehlen.
Peter Diewald
Erster Beigeordneter
Anlagen:
1 Antrag vom 24.09.2026
2 Wasserbrauch und Kosten städtische Friedhöfe
3 Jahresniederschlagsmengen
Text aus PDF extrahiert