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Wirtschaftlichkeit einer gemeinsamen regenerativen Energieversorgung für Hallenbad und Schulzentrum - Antrag der CDU-Fraktion vom 09.10.2026
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Stadt Neukirchen-Vluyn |
| Datum | 2026-10-14 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Der Bürgermeister 12.10.2026
Dezernat II / Amt 10
NACHTRAG (ANTRAG) - öffentlich - Nr.: 168/2026
Beratungsfolge: Sitzungstermin:
Rat 14.10.2026
Betreff:
Wirtschaftlichkeit einer gemeinsamen regenerativen Energieversorgung für Hallenbad und Schul
zentrum
- Antrag der CDU-Fraktion vom 09.10.2026
Inhalt der Mitteilung:
Die CDU-Fraktion hat am 09.10.2026 den als Anlage beigefügten Antrag gestellt.
Begründung der Dringlichkeit gem. § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
Nach der öffentlichen Bekanntmachung darf die Tagesordnung grundsätzlich nicht mehr erweitert
werden. Eine Ausnahme gilt für Fälle, die keinen Aufschub dulden oder von äußerster Dringlichkeit
sind nach § 48 Abs. 1 S. 5 GO NRW. Eine Angelegenheit duldet nur dann keinen Aufschub oder ist
von äußerster Dringlichkeit, wenn bei objektiver Betrachtung eine sofortige Entscheidung des Rates
geboten ist, weil sonst irreversible Nachteile für die Gemeinde eintreten.
Die Dringlichkeit des Antrages gem. § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW wird durch den Antragstellenden
mit wesentlichen Weichenstellungen für die Sanierung des Hallenbades sowie den Planungen der
ENNI für Windenergieanlagen begründet.
Derzeit bereitet die Verwaltung auf Basis der Konzeption aus Phase 1 die Antragsunterlagen für den
Zuwendungsantrag gemäß Phase 2 vor. Diese stellt sich wie folgt dar:
1. Die zu fördernden Kommunen werden nach Projektauswahl zu Beginn der 2. Phase durch das
BBSR aufgefordert, einen Zuwendungsantrag für die Förderung ihres Projektes zu stellen.
2. Die Kommune wird dahingehend im Rahmen eines kurzfristig durchzuführenden Koordinierungs
gesprächs beraten.
3. Der Zuwendungsantrag umfasst grundsätzlich das Antragsformular, den Ausgaben- und Finan
zierungsplan, den Ablauf- und Zeitplan sowie die entsprechenden Nachweise des kommunalen
Finanzierungsanteils (Ratsbeschluss/Kreistagsbeschluss) sowie ggf. weiterer Mittelgeber. Der
Zuwendungsantrag muss die Erklärung enthalten, dass das beantragte Projekt noch nicht be
gonnen wurde. Voraussichtlich ab Oktober 2026 werden die Koordinierungsgespräche durchge
führt.
4. Spätestens vier Wochen nach dem Koordinierungsgespräch sind von den Kommunen die Zu
wendungsanträge einzureichen. Die Zuwendungsbescheide werden im Laufe des Jahres 2027
erteilt.
Die Prüfung der beantragten Prüfung der Wirtschaftlichkeit einer gemeinsamen Energieversorgung
für das Hallenbad und Schulzentrum kann nicht in den Förderantrag integriert werden. Die Ausfüh
rungsplanung der Maßnahme ist erst für das Jahr 2027 nach Genehmigung des Haushaltes vorge
sehen. Eine mögliche Prüfung der Wirtschaftlichkeit der gemeinsamen Energieversorgung könnte
- 2 - Nr.: 168/2026
auch nach Beschlussfassung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.12.2026 noch vor Beauf
tragung der Planung des Freizeitbades erfolgen. Insoweit ergibt sich aktuell keine Dringlichkeit, den
Prüfauftrag zeitnah auf den Weg zu bringen. Dies wurde auch von Seiten der ENNI bestätigt.
Auch im Hinblick auf die Ausführungen der ENNI in Sachen Planung Windenergieanlagen in der
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 07.10.2026 ergibt sich keine Eilbedürftigkeit.
Eine Dringlichkeit zur Aufnahme des Tagesordnungspunktes ist somit im Ergebnis nicht gegeben.
Es wird vorgeschlagen, den Antrag für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am
02.12.2026 vorzusehen.
Hinsichtlich der Installation von Photovoltaikanlagen auf Dächern städtischer Schulgebäude wird
zum Schulzentrum auf den Beschluss des BGU vom 10.09.2025 auf Basis eines CDU-Antrages
verwiesen. Eine Berichterstattung hierzu ist im 4. Sitzungszug 2026 vorgesehen.
Anlage(n):
- Antrag der CDU-Fraktion vom 09.10.2026
In Vertretung
Margit Ciesielski
Erste Beigeordnete
Text aus PDF extrahiert