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Wirtschaftlichkeit einer gemeinsamen regenerativen Energieversorgung für Hallenbad und Schulzentrum - Antrag der CDU-Fraktion vom 09.10.2026

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeStadt Neukirchen-Vluyn
Datum2026-10-14
DatenstufeNur Dokumente
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Der Bürgermeister 12.10.2026 Dezernat II / Amt 10 NACHTRAG (ANTRAG) - öffentlich - Nr.: 168/2026 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat 14.10.2026 Betreff: Wirtschaftlichkeit einer gemeinsamen regenerativen Energieversorgung für Hallenbad und Schul­ zentrum - Antrag der CDU-Fraktion vom 09.10.2026 Inhalt der Mitteilung: Die CDU-Fraktion hat am 09.10.2026 den als Anlage beigefügten Antrag gestellt. Begründung der Dringlichkeit gem. § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW Nach der öffentlichen Bekanntmachung darf die Tagesordnung grundsätzlich nicht mehr erweitert werden. Eine Ausnahme gilt für Fälle, die keinen Aufschub dulden oder von äußerster Dringlichkeit sind nach § 48 Abs. 1 S. 5 GO NRW. Eine Angelegenheit duldet nur dann keinen Aufschub oder ist von äußerster Dringlichkeit, wenn bei objektiver Betrachtung eine sofortige Entscheidung des Rates geboten ist, weil sonst irreversible Nachteile für die Gemeinde eintreten. Die Dringlichkeit des Antrages gem. § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW wird durch den Antragstellenden mit wesentlichen Weichenstellungen für die Sanierung des Hallenbades sowie den Planungen der ENNI für Windenergieanlagen begründet. Derzeit bereitet die Verwaltung auf Basis der Konzeption aus Phase 1 die Antragsunterlagen für den Zuwendungsantrag gemäß Phase 2 vor. Diese stellt sich wie folgt dar: 1. Die zu fördernden Kommunen werden nach Projektauswahl zu Beginn der 2. Phase durch das BBSR aufgefordert, einen Zuwendungsantrag für die Förderung ihres Projektes zu stellen. 2. Die Kommune wird dahingehend im Rahmen eines kurzfristig durchzuführenden Koordinierungs­ gesprächs beraten. 3. Der Zuwendungsantrag umfasst grundsätzlich das Antragsformular, den Ausgaben- und Finan­ zierungsplan, den Ablauf- und Zeitplan sowie die entsprechenden Nachweise des kommunalen Finanzierungsanteils (Ratsbeschluss/Kreistagsbeschluss) sowie ggf. weiterer Mittelgeber. Der Zuwendungsantrag muss die Erklärung enthalten, dass das beantragte Projekt noch nicht be­ gonnen wurde. Voraussichtlich ab Oktober 2026 werden die Koordinierungsgespräche durchge­ führt. 4. Spätestens vier Wochen nach dem Koordinierungsgespräch sind von den Kommunen die Zu­ wendungsanträge einzureichen. Die Zuwendungsbescheide werden im Laufe des Jahres 2027 erteilt. Die Prüfung der beantragten Prüfung der Wirtschaftlichkeit einer gemeinsamen Energieversorgung für das Hallenbad und Schulzentrum kann nicht in den Förderantrag integriert werden. Die Ausfüh­ rungsplanung der Maßnahme ist erst für das Jahr 2027 nach Genehmigung des Haushaltes vorge­ sehen. Eine mögliche Prüfung der Wirtschaftlichkeit der gemeinsamen Energieversorgung könnte - 2 - Nr.: 168/2026 auch nach Beschlussfassung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.12.2026 noch vor Beauf­ tragung der Planung des Freizeitbades erfolgen. Insoweit ergibt sich aktuell keine Dringlichkeit, den Prüfauftrag zeitnah auf den Weg zu bringen. Dies wurde auch von Seiten der ENNI bestätigt. Auch im Hinblick auf die Ausführungen der ENNI in Sachen Planung Windenergieanlagen in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 07.10.2026 ergibt sich keine Eilbedürftigkeit. Eine Dringlichkeit zur Aufnahme des Tagesordnungspunktes ist somit im Ergebnis nicht gegeben. Es wird vorgeschlagen, den Antrag für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.12.2026 vorzusehen. Hinsichtlich der Installation von Photovoltaikanlagen auf Dächern städtischer Schulgebäude wird zum Schulzentrum auf den Beschluss des BGU vom 10.09.2025 auf Basis eines CDU-Antrages verwiesen. Eine Berichterstattung hierzu ist im 4. Sitzungszug 2026 vorgesehen. Anlage(n): - Antrag der CDU-Fraktion vom 09.10.2026 In Vertretung Margit Ciesielski Erste Beigeordnete

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