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Gemeinsamer Antrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen hier: Änderung der Haus- und Bäderordnung Aquapark §1 Punkt 11
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Stadt Baunatal |
| Datum | 2026-10-21 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
STADT BAUNATAL Antrag
PB 1007 Städtische Gremien / Wahlen
Fraktionen: Grüne und SPD
Datum Vorlagen-/Antrag-Nr.
12.10.2026 38-2026
Beratungsfolge Termin Zustimmung Unterschrift Bürgermeister / Erster Stadtrat
Haupt- und Finanzausschuss 21.10.2026
Stadtverordnetenversammlung 02.11.2026
Betreff:
Gemeinsamer Antrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen
hier: Änderung der Haus- und Bäderordnung Aquapark §1 Punkt 11
Sachdarstellung:
Die beantragte Änderung der Haus- und Bäderordnung ist aus datenschutzrechtlicher,
sicherheitstechnischer und gesellschaftlicher Sicht dringend geboten.
Der Aqua-Park ist ein Ort, an dem Menschen in besonderer Weise verletzlich sind. In
Schwimmbädern, Umkleiden und Sanitärbereichen sind die Gäste oft nur leicht bekleidet oder
unbekleidet. Sie haben ein berechtigtes Interesse daran, in diesen Räumen nicht gefilmt oder
fotografiert zu werden.
Der Schutz von Frauen, Kindern und Jugendlichen steht im Fokus. Niemand möchte beim
Schwimmen, Duschen oder Umziehen unfreiwillig im Internet oder in sozialen Netzwerken landen.
Besondere Bedeutung kommt dabei dem Schutz von Frauen und Mädchen zu. Sie sind von
unerwünschten Aufnahmen, digitaler Belästigung und der missbräuchlichen Verbreitung von
Bildmaterial überdurchschnittlich betroffen. Gerade in Schwimmbädern, Umkleiden und
Sanitärbereichen muss sichergestellt werden, dass sich Besucherinnen unbeschwert und sicher
aufhalten können, ohne die Sorge haben zu müssen, heimlich aufgenommen oder beobachtet zu
werden. Ein wirksamer Schutz der Privatsphäre trägt wesentlich dazu bei, das Sicherheitsgefühl
und das Vertrauen aller Gäste in den Badebetrieb zu stärken.
Die bisherige Fassung der Hausordnung verbietet zwar das Fotografieren und Filmen fremder
Personen. Dieses Verbot wird jedoch durch die besonderen Eigenschaften moderner Smart-
Glasses unterlaufen. Auf den ersten Blick ist nicht erkennbar, ob es sich um eine reguläre Brille
oder um eine Brille mit integrierter Kamera handelt.
Betroffene können daher gefilmt werden, ohne es überhaupt zu bemerken. Die kleinen
Signallämpchen, die eine Aufnahme anzeigen sollen, sind bei hellem Licht kaum sichtbar und
können zudem leicht abgedeckt oder ausgeschaltet werden.
Ein explizites Verbot in der Hausordnung und die Bereitstellung von klaren Handlungsanweisung
schafft für das Personal des Aquaparks die notwendige rechtliche Klarheit, um in Verdachts- und
Verstossfällen konsequent eingreifen zu können. Dies stärkt das Sicherheitsgefühl aller Gäste und
sendet ein klares Signal zum Schutz der Privatsphäre.
Ausnahmeregelungen für gewerbliche, behördliche oder Pressezwecke bleiben weiterhin möglich,
um notwendige berufliche Tätigkeiten nicht unverhältnismäßig einzuschränken.
VorlagenNr 38-2026 Seite - 2 -
Durch die Hinweistafeln und Piktogramme sollen die Gäste transparent über die geltenden Regeln
informiert werden.
Beschlussvorschlag:
Der Magistrat wird beauftragt, die Haus- und Bäderordnung des Aquaparks in § 1 Nr. 11 zu
überarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung zur nächsten Sitzung einen entsprechenden
Änderungsentwurf zur Beschlussfassung vorzulegen.
Folgende Regelungen sollen darin aufgenommen werden:
1. Das Fotografieren sowie Filmen wird im gesamten Bade-, Umkleide- und Sanitärbereich
grundsätzlich untersagt.
2. Das Tragen und Mitführen von Smart Glasses, die Bild-, Ton- oder Videoaufnahmen
anfertigen können, wird ausdrücklich verboten.
3. Ausnahmen für gewerbliche, behördliche oder journalistische Zwecke können nach
vorheriger Genehmigung durch die Betriebsleitung zugelassen werden.
Darüber hinaus sind dem Personal klare Handlungsanweisungen für den Umgang mit
Verdachtsfällen und Verstößen gegen diese Regelungen bereitzustellen.
Durch geeignete Hinweistafeln und Piktogramme soll im gesamten Betriebsgelände deutlich auf
das Foto- und Filmverbot sowie das Verbot des Mitführens und Tragens von Smart Glasses
hingewiesen werden.
Laudenbach Bünsow
Text aus PDF extrahiert