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Gemeinsamer Antrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen hier: Änderung der Haus- und Bäderordnung Aquapark §1 Punkt 11

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeStadt Baunatal
Datum2026-10-21
DatenstufeNur Dokumente
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STADT BAUNATAL Antrag PB 1007 Städtische Gremien / Wahlen Fraktionen: Grüne und SPD Datum Vorlagen-/Antrag-Nr. 12.10.2026 38-2026 Beratungsfolge Termin Zustimmung Unterschrift Bürgermeister / Erster Stadtrat Haupt- und Finanzausschuss 21.10.2026 Stadtverordnetenversammlung 02.11.2026 Betreff: Gemeinsamer Antrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen hier: Änderung der Haus- und Bäderordnung Aquapark §1 Punkt 11 Sachdarstellung: Die beantragte Änderung der Haus- und Bäderordnung ist aus datenschutzrechtlicher, sicherheitstechnischer und gesellschaftlicher Sicht dringend geboten. Der Aqua-Park ist ein Ort, an dem Menschen in besonderer Weise verletzlich sind. In Schwimmbädern, Umkleiden und Sanitärbereichen sind die Gäste oft nur leicht bekleidet oder unbekleidet. Sie haben ein berechtigtes Interesse daran, in diesen Räumen nicht gefilmt oder fotografiert zu werden. Der Schutz von Frauen, Kindern und Jugendlichen steht im Fokus. Niemand möchte beim Schwimmen, Duschen oder Umziehen unfreiwillig im Internet oder in sozialen Netzwerken landen. Besondere Bedeutung kommt dabei dem Schutz von Frauen und Mädchen zu. Sie sind von unerwünschten Aufnahmen, digitaler Belästigung und der missbräuchlichen Verbreitung von Bildmaterial überdurchschnittlich betroffen. Gerade in Schwimmbädern, Umkleiden und Sanitärbereichen muss sichergestellt werden, dass sich Besucherinnen unbeschwert und sicher aufhalten können, ohne die Sorge haben zu müssen, heimlich aufgenommen oder beobachtet zu werden. Ein wirksamer Schutz der Privatsphäre trägt wesentlich dazu bei, das Sicherheitsgefühl und das Vertrauen aller Gäste in den Badebetrieb zu stärken. Die bisherige Fassung der Hausordnung verbietet zwar das Fotografieren und Filmen fremder Personen. Dieses Verbot wird jedoch durch die besonderen Eigenschaften moderner Smart- Glasses unterlaufen. Auf den ersten Blick ist nicht erkennbar, ob es sich um eine reguläre Brille oder um eine Brille mit integrierter Kamera handelt. Betroffene können daher gefilmt werden, ohne es überhaupt zu bemerken. Die kleinen Signallämpchen, die eine Aufnahme anzeigen sollen, sind bei hellem Licht kaum sichtbar und können zudem leicht abgedeckt oder ausgeschaltet werden. Ein explizites Verbot in der Hausordnung und die Bereitstellung von klaren Handlungsanweisung schafft für das Personal des Aquaparks die notwendige rechtliche Klarheit, um in Verdachts- und Verstossfällen konsequent eingreifen zu können. Dies stärkt das Sicherheitsgefühl aller Gäste und sendet ein klares Signal zum Schutz der Privatsphäre. Ausnahmeregelungen für gewerbliche, behördliche oder Pressezwecke bleiben weiterhin möglich, um notwendige berufliche Tätigkeiten nicht unverhältnismäßig einzuschränken. VorlagenNr 38-2026 Seite - 2 - Durch die Hinweistafeln und Piktogramme sollen die Gäste transparent über die geltenden Regeln informiert werden. Beschlussvorschlag: Der Magistrat wird beauftragt, die Haus- und Bäderordnung des Aquaparks in § 1 Nr. 11 zu überarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung zur nächsten Sitzung einen entsprechenden Änderungsentwurf zur Beschlussfassung vorzulegen. Folgende Regelungen sollen darin aufgenommen werden: 1. Das Fotografieren sowie Filmen wird im gesamten Bade-, Umkleide- und Sanitärbereich grundsätzlich untersagt. 2. Das Tragen und Mitführen von Smart Glasses, die Bild-, Ton- oder Videoaufnahmen anfertigen können, wird ausdrücklich verboten. 3. Ausnahmen für gewerbliche, behördliche oder journalistische Zwecke können nach vorheriger Genehmigung durch die Betriebsleitung zugelassen werden. Darüber hinaus sind dem Personal klare Handlungsanweisungen für den Umgang mit Verdachtsfällen und Verstößen gegen diese Regelungen bereitzustellen. Durch geeignete Hinweistafeln und Piktogramme soll im gesamten Betriebsgelände deutlich auf das Foto- und Filmverbot sowie das Verbot des Mitführens und Tragens von Smart Glasses hingewiesen werden. Laudenbach Bünsow

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