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Antrag der Fraktion Gemeinsam hier: Rechtzeitige Bereitstellung von Beratungs- und Entscheidungsunterlagen für die kommunalen Gremien
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Stadt Baunatal |
| Datum | 2026-10-21 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
STADT BAUNATAL Antrag
PB 1007 Städtische Gremien / Wahlen
Fraktion Gemeinsam für Baunatal
Datum Vorlagen-/Antrag-Nr.
12.10.2026 35-2026
Beratungsfolge Termin Zustimmung Unterschrift Bürgermeister / Erster Stadtrat
Haupt- und Finanzausschuss 21.10.2026
Stadtverordnetenversammlung 02.11.2026
Betreff:
Antrag der Fraktion Gemeinsam
hier: Rechtzeitige Bereitstellung von Beratungs- und Entscheidungsunterlagen für die kommunalen
Gremien
Sachdarstellung:
Die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung, der Ausschüsse und die ehrenamtlichen
Mitglieder des Magistrats üben ihre kommunalpolitische Tätigkeit überwiegend ehrenamtlich aus.
Eine verantwortungsvolle Beratung und Entscheidung setzt deshalb voraus, dass umfangreiche
oder komplexe Unterlagen mit einem angemessenen zeitlichen Vorlauf zur Verfügung stehen.
Die Geschäftsordnung der Stadt Baunatal sieht für Anträge von Stadtverordneten und Fraktionen
bereits einen erheblichen zeitlichen Vorlauf vor. Zwischen dem Eingang eines Antrags und dem
Sitzungstag müssen mindestens 21 volle Kalendertage liegen. Verspätet eingegangene Anträge
werden grundsätzlich in der folgenden Sitzung behandelt.
Für die Bereitstellung umfangreicher Verwaltungs- und Entscheidungsunterlagen besteht
demgegenüber bislang keine vergleichbar konkrete Vorlaufregelung. Insbesondere bei
umfangreichen Haushalts-, Finanz-, Bau- oder Vertragsangelegenheiten kann eine kurzfristige
Bereitstellung dazu führen, dass eine vertiefte Prüfung vor der jeweiligen Beratung nur
eingeschränkt möglich ist.
Eine frühzeitige Bereitstellung von Unterlagen dient nicht der Verlängerung kommunaler
Entscheidungsprozesse. Im Gegenteil: Sie ermöglicht den Mitgliedern der Gremien, Fragen und
mögliche Probleme bereits im Vorfeld zu erkennen und trägt damit zu einer sachgerechten,
effizienten und fundierten Beratung bei.
Auch das Verwaltungsgericht Kassel hat darauf hingewiesen, dass die zunehmende Komplexität
kommunaler Entscheidungen eine gründliche Vorbereitung erforderlich machen kann und gerade
bei schwierigen Angelegenheiten das vorherige Durcharbeiten von Beschlussvorlagen und
weiteren Unterlagen für eine sachgerechte Befassung sinnvoll ist.
Gleichzeitig muss eine kommunale Regelung ausreichend flexibel bleiben, um auf tatsächlich
eilbedürftige Angelegenheiten reagieren zu können. Deshalb sollen begründete Ausnahmen
möglich bleiben.
Ziel des Antrags ist damit eine ausgewogene Regelung: Die Verwaltung soll weiterhin kurzfristig
handeln können, wenn dies tatsächlich erforderlich ist. Im Regelfall sollen die ehrenamtlichen
Mandatsträgerinnen und Mandatsträger jedoch ausreichend Zeit erhalten, um die ihnen
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vorgelegten Sachverhalte sorgfältig zu prüfen und ihre Entscheidungen verantwortungsvoll
vorzubereiten.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Der Magistrat wird beauftragt, gemeinsam mit der Stadtverordnetenvorsteherin einen
Vorschlag für eine verbindliche Regelung zur rechtzeitigen Bereitstellung von Beratungs-
und Entscheidungsunterlagen für die kommunalen Gremien der Stadt Baunatal bis zum
31.01.2027 zu erarbeiten.
2. Ziel der Regelung soll sein, dass den ehrenamtlichen Mitgliedern der
Stadtverordnetenversammlung, ihrer Ausschüsse sowie des Magistrats die für eine
sachgerechte Beratung und Entscheidung erforderlichen Unterlagen grundsätzlich mit
einem angemessenen zeitlichen Vorlauf vollständig zur Verfügung stehen.
3. Bei der Erarbeitung der Regelung soll insbesondere geprüft werden,
• welcher verbindliche Mindestzeitraum zwischen der vollständigen Bereitstellung der
entscheidungsrelevanten Unterlagen und der jeweiligen Sitzung vorgesehen werden
soll; als Orientierungsgröße sollen grundsätzlich sieben volle Kalendertage geprüft
werden,
• ob für besonders umfangreiche Beratungsgegenstände, insbesondere Haushalts- und
Finanzplanungen, ein längerer Vorlauf vorgesehen werden soll,
4. Der erarbeitete Vorschlag ist der Stadtverordnetenversammlung zur Beratung und
Beschlussfassung vorzulegen.
Heß
Text aus PDF extrahiert