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Antrag der Fraktion Gemeinsam hier: Weiterentwicklung des Grünpflegekonzeptes Straßenbegleitgrün – Rosenbeete und pflegeextensive Begrünung
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Stadt Baunatal |
| Datum | 2026-10-20 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
STADT BAUNATAL Antrag
PB 1007 Städtische Gremien / Wahlen
Fraktion Gemeinsam für Baunatal
Datum Vorlagen-/Antrag-Nr.
12.10.2026 33-2026
Beratungsfolge Termin Zustimmung Unterschrift Bürgermeister / Erster Stadtrat
Bau- und Umweltausschuss 20.10.2026
Stadtverordnetenversammlung 02.11.2026
Betreff:
Antrag der Fraktion Gemeinsam
hier: Weiterentwicklung des Grünpflegekonzeptes Straßenbegleitgrün – Rosenbeete und
pflegeextensive Begrünung
Sachdarstellung:
Die Pflege der öffentlichen Grün- und Pflanzflächen stellt einen wichtigen Bestandteil eines
gepflegten Stadtbildes dar. Gleichzeitig unterscheiden sich die verschiedenen Bepflanzungsformen
erheblich hinsichtlich des erforderlichen Arbeits-, Pflege- und Bewässerungsaufwandes.
Insbesondere Rosenbeete und Heckenrosenpflanzungen können regelmäßiges Jäten,
Rückschnitt, Bewässerung sowie gegebenenfalls Nachpflanzungen erfordern. Vor dem
Hintergrund begrenzter personeller Ressourcen in der Grünpflege sollte deshalb geprüft werden,
an welchen Standorten pflegeextensivere Bepflanzungsformen eine geeignete Alternative
darstellen können.
Mehrjährige und standortgerechte Blühflächen können nach ihrer Etablierung mit einem geringeren
Pflegeaufwand verbunden sein und zugleich Lebens- und Nahrungsräume für Wildbienen,
Schmetterlinge und andere Insekten schaffen.
Daneben können an geeigneten Standorten niedrigwachsende und trockenheitsverträgliche
Bodendecker – beispielsweise bei Baumscheiben, Randbereichen oder Verkehrsflächen – eine
weitere Möglichkeit darstellen. Sie können dazu beitragen, unerwünschten Bewuchs zu
reduzieren, den Boden vor Austrocknung zu schützen und den Pflege- und Bewässerungsaufwand
zu verringern.
Nicht jede Fläche ist für jede Form der Bepflanzung gleichermaßen geeignet. Insbesondere im
Straßenraum müssen Verkehrssicherheit und notwendige Sichtbeziehungen gewährleistet bleiben.
Ebenso können Rosen- und Schmuckpflanzungen gerade an zentralen und stadtbildprägenden
Standorten weiterhin einen gestalterischen Wert besitzen.
Ziel des Antrags ist daher nicht ein genereller Verzicht auf Rosenbeete, sondern eine differenzierte
Weiterentwicklung des Grünpflegekonzeptes unter Umsetzung von Kosteneinsparungen von
Personal und Materialaufwendungen.
Auf geeigneten Flächen soll geprüft und praktisch erprobt werden, ob durch pflegeextensivere und
standortgerechte Bepflanzungen der Arbeits- und Bewässerungsaufwand reduziert und damit der
städtische Bauhof bzw. die Grünpflege entlastet werden kann.
VorlagenNr 33-2026 Seite - 2 -
Gleichzeitig bieten naturnähere Pflanzungen die Möglichkeit, die ökologische Wertigkeit
öffentlicher Grünflächen zu erhöhen und zusätzliche Lebensräume und Nahrungsangebote für
Insekten und andere Bestäuber zu schaffen.
Mit einem zunächst begrenzten Pilotprojekt können praktische Erfahrungen gesammelt und der
tatsächliche Pflege- und Kostenaufwand unterschiedlicher Bepflanzungsformen miteinander
verglichen werden. Dadurch entsteht eine belastbare Grundlage für die Entscheidung, ob und auf
welchen weiteren Flächen eine Umgestaltung sinnvoll ist.
Die mögliche Beteiligung interessierter Bürgerinnen und Bürger, Vereine oder Initiativen kann
darüber hinaus dazu beitragen, bürgerschaftliches Engagement zu fördern und die Identifikation
mit den öffentlichen Grünflächen zu stärken.
Die Ergebnisse des Pilotprojektes und des Kosten- und Pflegevergleichs sollen in die weitere
Fortschreibung des Grünpflegekonzeptes einfließen.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Der Magistrat wird beauftragt,
1. die bestehenden städtischen straßenbegleitenden Rosenbeete, insbesondere Flächen mit
pflegeintensiven Heckenrosen, hinsichtlich ihres Pflege-, Personal- und
Bewässerungsaufwandes zu überprüfen;
2. geeignete Flächen zu identifizieren, auf denen pflegeintensive Rosenpflanzungen
schrittweise durch pflegeextensivere und zugleich ökologisch wertvolle Begrünungsformen
ersetzt werden können. Dabei sollen insbesondere mehrjährige Blühflächen,
standortgerechte und möglichst gebietsheimische Pflanzungen sowie geeignete
niedrigwachsende Bodendecker berücksichtigt werden;
3. bei der Auswahl und Gestaltung von Flächen im Straßenraum die Anforderungen der
Verkehrssicherheit und insbesondere notwendige Sichtbeziehungen zu berücksichtigen.
4. repräsentative Rosen- und Schmuckpflanzungen an zentralen und stadtbildprägenden
Standorten grundsätzlich zu erhalten;
5. im Rahmen eines Pilotprojektes geeignete Flächen für eine erste Umgestaltung
auszuwählen. Dabei soll geprüft werden, inwieweit interessierte Bürgerinnen und Bürger,
Vereine, Initiativen oder andere lokale Akteure in die Gestaltung und gegebenenfalls die
begleitende Pflege einbezogen werden können;
6. für die ausgewählten Flächen den bisherigen Pflegeaufwand einer alternativen
Bepflanzung gegenüberzustellen. Dabei sollen insbesondere Arbeitsaufwand, Pflegegänge,
Bewässerungsbedarf, erforderliche Nachpflanzungen sowie die jeweiligen Kosten
berücksichtigt werden;
7. dem zuständigen Fachausschuss bis zum 28.02.2027 über die Ergebnisse der Prüfung,
geeignete Pilotflächen und die zu erwartenden Auswirkungen auf Pflegeaufwand, Kosten
und ökologische Wertigkeit zu berichten.
Auf Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse soll über eine weitere schrittweise Umgestaltung
geeigneter Flächen im Rahmen des Grünpflegekonzeptes entschieden
werden.
Heß
Text aus PDF extrahiert