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Antrag der Fraktion Gemeinsam hier: Weiterentwicklung des Grünpflegekonzeptes Straßenbegleitgrün – Rosenbeete und pflegeextensive Begrünung

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeStadt Baunatal
Datum2026-10-20
DatenstufeNur Dokumente
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STADT BAUNATAL Antrag PB 1007 Städtische Gremien / Wahlen Fraktion Gemeinsam für Baunatal Datum Vorlagen-/Antrag-Nr. 12.10.2026 33-2026 Beratungsfolge Termin Zustimmung Unterschrift Bürgermeister / Erster Stadtrat Bau- und Umweltausschuss 20.10.2026 Stadtverordnetenversammlung 02.11.2026 Betreff: Antrag der Fraktion Gemeinsam hier: Weiterentwicklung des Grünpflegekonzeptes Straßenbegleitgrün – Rosenbeete und pflegeextensive Begrünung Sachdarstellung: Die Pflege der öffentlichen Grün- und Pflanzflächen stellt einen wichtigen Bestandteil eines gepflegten Stadtbildes dar. Gleichzeitig unterscheiden sich die verschiedenen Bepflanzungsformen erheblich hinsichtlich des erforderlichen Arbeits-, Pflege- und Bewässerungsaufwandes. Insbesondere Rosenbeete und Heckenrosenpflanzungen können regelmäßiges Jäten, Rückschnitt, Bewässerung sowie gegebenenfalls Nachpflanzungen erfordern. Vor dem Hintergrund begrenzter personeller Ressourcen in der Grünpflege sollte deshalb geprüft werden, an welchen Standorten pflegeextensivere Bepflanzungsformen eine geeignete Alternative darstellen können. Mehrjährige und standortgerechte Blühflächen können nach ihrer Etablierung mit einem geringeren Pflegeaufwand verbunden sein und zugleich Lebens- und Nahrungsräume für Wildbienen, Schmetterlinge und andere Insekten schaffen. Daneben können an geeigneten Standorten niedrigwachsende und trockenheitsverträgliche Bodendecker – beispielsweise bei Baumscheiben, Randbereichen oder Verkehrsflächen – eine weitere Möglichkeit darstellen. Sie können dazu beitragen, unerwünschten Bewuchs zu reduzieren, den Boden vor Austrocknung zu schützen und den Pflege- und Bewässerungsaufwand zu verringern. Nicht jede Fläche ist für jede Form der Bepflanzung gleichermaßen geeignet. Insbesondere im Straßenraum müssen Verkehrssicherheit und notwendige Sichtbeziehungen gewährleistet bleiben. Ebenso können Rosen- und Schmuckpflanzungen gerade an zentralen und stadtbildprägenden Standorten weiterhin einen gestalterischen Wert besitzen. Ziel des Antrags ist daher nicht ein genereller Verzicht auf Rosenbeete, sondern eine differenzierte Weiterentwicklung des Grünpflegekonzeptes unter Umsetzung von Kosteneinsparungen von Personal und Materialaufwendungen. Auf geeigneten Flächen soll geprüft und praktisch erprobt werden, ob durch pflegeextensivere und standortgerechte Bepflanzungen der Arbeits- und Bewässerungsaufwand reduziert und damit der städtische Bauhof bzw. die Grünpflege entlastet werden kann. VorlagenNr 33-2026 Seite - 2 - Gleichzeitig bieten naturnähere Pflanzungen die Möglichkeit, die ökologische Wertigkeit öffentlicher Grünflächen zu erhöhen und zusätzliche Lebensräume und Nahrungsangebote für Insekten und andere Bestäuber zu schaffen. Mit einem zunächst begrenzten Pilotprojekt können praktische Erfahrungen gesammelt und der tatsächliche Pflege- und Kostenaufwand unterschiedlicher Bepflanzungsformen miteinander verglichen werden. Dadurch entsteht eine belastbare Grundlage für die Entscheidung, ob und auf welchen weiteren Flächen eine Umgestaltung sinnvoll ist. Die mögliche Beteiligung interessierter Bürgerinnen und Bürger, Vereine oder Initiativen kann darüber hinaus dazu beitragen, bürgerschaftliches Engagement zu fördern und die Identifikation mit den öffentlichen Grünflächen zu stärken. Die Ergebnisse des Pilotprojektes und des Kosten- und Pflegevergleichs sollen in die weitere Fortschreibung des Grünpflegekonzeptes einfließen. Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: Der Magistrat wird beauftragt, 1. die bestehenden städtischen straßenbegleitenden Rosenbeete, insbesondere Flächen mit pflegeintensiven Heckenrosen, hinsichtlich ihres Pflege-, Personal- und Bewässerungsaufwandes zu überprüfen; 2. geeignete Flächen zu identifizieren, auf denen pflegeintensive Rosenpflanzungen schrittweise durch pflegeextensivere und zugleich ökologisch wertvolle Begrünungsformen ersetzt werden können. Dabei sollen insbesondere mehrjährige Blühflächen, standortgerechte und möglichst gebietsheimische Pflanzungen sowie geeignete niedrigwachsende Bodendecker berücksichtigt werden; 3. bei der Auswahl und Gestaltung von Flächen im Straßenraum die Anforderungen der Verkehrssicherheit und insbesondere notwendige Sichtbeziehungen zu berücksichtigen. 4. repräsentative Rosen- und Schmuckpflanzungen an zentralen und stadtbildprägenden Standorten grundsätzlich zu erhalten; 5. im Rahmen eines Pilotprojektes geeignete Flächen für eine erste Umgestaltung auszuwählen. Dabei soll geprüft werden, inwieweit interessierte Bürgerinnen und Bürger, Vereine, Initiativen oder andere lokale Akteure in die Gestaltung und gegebenenfalls die begleitende Pflege einbezogen werden können; 6. für die ausgewählten Flächen den bisherigen Pflegeaufwand einer alternativen Bepflanzung gegenüberzustellen. Dabei sollen insbesondere Arbeitsaufwand, Pflegegänge, Bewässerungsbedarf, erforderliche Nachpflanzungen sowie die jeweiligen Kosten berücksichtigt werden; 7. dem zuständigen Fachausschuss bis zum 28.02.2027 über die Ergebnisse der Prüfung, geeignete Pilotflächen und die zu erwartenden Auswirkungen auf Pflegeaufwand, Kosten und ökologische Wertigkeit zu berichten. Auf Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse soll über eine weitere schrittweise Umgestaltung geeigneter Flächen im Rahmen des Grünpflegekonzeptes entschieden werden. Heß

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