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Einführung einer Bezahlkarte für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) unter Berücksichtigung der personellen und organisatorischen Voraussetzungen hier: Änderungsantrag der AfD- Fraktion vom 13.10.2026
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Gemeinde Leopoldshöhe |
| Datum | 2026-10-15 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Antrag
- öffentlich -
Drucksache 106/2026
1. Ergänzung
Fachbereich: Büro des Rates (2)
Datum: 14.10.2026
Einführung einer Bezahlkarte für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
(AsylbLG) unter Berücksichtigung der personellen und organisatorischen Voraussetzungen
hier: Änderungsantrag der AfD- Fraktion vom 13.10.2026
Beratungsfolge Termin
Rat 15.10.2026
Beschlussvorschlag:
1. Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe beschließt die Einführung der Bezahlkarte als Regelform der
Leistungsgewährung nach § 3 BKV NRW, sobald die Voraussetzungen nach Nummer 2 vorliegen.
Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt der Opt-out-Beschluss vom 20.02.2025 nach § 4 Abs. 1 BKV NRW
wirksam.
2. Die Verwaltung bereitet die Einführung im Rahmen der vorhandenen personellen und finanziellen
Möglichkeiten vor. Voraussetzung für den Beginn sind die gesicherte personelle,
organisatorische, technische, datenschutzrechtliche und vertragliche Umsetzbarkeit. Zusätzliche
Stellen oder überplanmäßige Ausgaben werden nicht bewilligt.
3. Der Rat beschließt bereits jetzt, den Opt-out-Beschluss vom 20.02.2025 aufschiebend bedingt mit
dem tatsächlichen Beginn der Bezahlkartenausgabe aufzuheben. Die Aufhebung wird
ausschließlich zeitgleich mit der Einführung wirksam. Die Verwaltung stellt zuvor die Erfüllung
der Voraussetzungen nach Nummer 2 schriftlich fest und teilt den Einführungstermin dem Rat
mit. Eine erneute Ratsabstimmung ist nach diesem Beschluss nicht vorgesehen.
4. Bis zur Einführung berichtet die Verwaltung vierteljährlich über den Vorbereitungsstand, die
Personalsituation und bestehende Hindernisse.
Sachdarstellung:
Im Büro des Rates ist ein Änderungsantrag der AfD- Fraktion eingegangen, der die DS 106/2026 ersetzt.
Der Änderungsantrag ist als Anlage beigefügt. Der zugehörige Beschlussvorschlag ist oben abgebildet.
Anlage(n):
1 Änderungsantrag AfD-Fraktion zur Bezahlkarte
Text aus PDF extrahiert