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Antrag SPD-Fraktion gem. § 3 Abs. 1 i. V. m. § 27 GeschO des Rates hier: Antrag „regelmäßiger kommunaler Bericht zur sozialen Lage und Armutsprävention in der Gemeinde Kirchlengern“

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeGemeinde Kirchlengern
Datum2026-11-18 geplant
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GEMEINDE KIRCHLENGERN | DER BÜRGERMEISTER BESCHLUSSVORLAGE öffentlich Datum Drucksachen Nr. (ggf. Nachtragsvermerk) 13.10.2026 2026/82 Aktenzeichen: 52 31 00 Anlagen: 1 Beratungsfolge Termin Beratungsergebnis Ausschuss für Soziales und Senio­ 18.11.2026 ren Betreff: Antrag SPD-Fraktion gem. § 3 Abs. 1 i. V. m. § 27 GeschO des Rates hier: Antrag „regelmäßiger kommunaler Bericht zur sozialen Lage und Armutsprävention in der Ge­ meinde Kirchlengern“ Beschlussvorschlag: Sachdarstellung: Die SPD-Fraktion hat am 18.06.2026 per E-Mail den beigefügten Antrag „regelmäßiger kommuna­ ler Bericht zur sozialen Lage und Armutsprävention in der Gemeinde Kirchlengern“ gestellt. Stellungnahme der Verwaltung: Der Kreis Herford arbeitet bereits an der Erstellung eines ersten umfassenden Kreissozialberichts als Einstieg in die integrierte Sozialplanung. Der aktuelle Sachstand wird durch den Stabsbereich Sozialplanung des Kreises Herford in der Sit­ zung des Ausschusses für Soziales und Senioren am 18.11.2026 vorgestellt. Da dieser Bericht die soziale Lage im gesamten Kreisgebiet erfasst und abbildet, ist ein eigenstän­ diger Bericht der Gemeinde Kirchlengern zum jetzigen Zeitpunkt weder zielführend noch notwen­ dig. Zunächst sollten die Ergebnisse des Kreises abgewartet werden. Auf Kreisebene ist für diese Aufgabe ein spezialisierter Stabsbereich für Sozialplanung eingerich­ tet, der sich mit der Berichterstattung befasst. Die Schaffung eines zusätzlichen, rein kommunalen Berichts würde unwirtschaftliche Parallelstrukturen aufbauen. Es ist vorgesehen, Sozialräumliche Profile für jede Kommune zur erstellen. Hier wird die Verwal­ tung die lokalen Gegebenheiten für Kirchlengern in den Prozess mit einbringen. Der Kreis ist personell und fachlich für diese komplexe Aufgabe aufgestellt. Die Verwaltung der Gemeinde Kirchlengern verfügt nicht über das erforderliche Personal, um eine so aufwendige Da­ tenerhebung, Koordinierung und jährliche Fortschreibung eigenständig zu leisten. Seite 1 von 2 Fazit: Ein eigener Bericht ist eine weitere freiwillige Aufgabe, für die aufgrund der restriktiven aufsichts­ behördlichen Vorgaben zur Haushaltswirtschaft derzeit keine zusätzlichen Ressourcen bereitge­ stellt werden können. Es ist auch nicht erforderlich, da der Kreis diese Aufgabe bereits federfüh­ rend wahrnimmt. Die Belange der Gemeinde Kirchlengern werden durch die Zuarbeit zum Kreisso­ zialbericht und durch das enthaltene Kommunalprofil für Kirchlengern im Kreisbericht berücksich­ tigt. Kosten € Folgekosten € Deckung Produkt/Ertrags- o. Aufwandsart Deckung bei Investitionen: Auftragssachkonto Fachbereich/VerfasserIn beteiligter Fachbereich Ordnung und Soziales Kirchlengern, den ___________________ Seite 2 von 2

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