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Zusammenführung der Fachförderrichtlinien "Soziales" und "Gesundheit" zu einer integrierten Fachförderrichtlinie
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Stadt Dresden |
| Datum | 2026-10-28 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Antrag Nr.: A0203/26
Datum: 03.09.2026
A N T R A G
CDU-Fraktion
Gegenstand:
Zusammenführung der Fachförderrichtlinien "Soziales" und "Gesundheit" zu einer integrierten
Fachförderrichtlinie
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt,
die bestehenden Fachförderrichtlinien „Soziales“ und „Gesundheit“ inhaltlich, strukturell sowie
im Hinblick auf die Förderziele zu überprüfen und zu einer gemeinsamen Fachförderrichtlinie
„Soziales und Gesundheit“ weiterzuentwickeln.
Die neue Förderrichtlinie soll insbesondere Überschneidungen und Doppelstrukturen reduzie-
ren, interdisziplinäre Projekte stärken, den Zugang für Zuwendungsempfänger vereinfachen und
eine strategisch bessere Steuerung von Fördermitteln ermöglichen.
Dabei ist zu prüfen, ob zur Finanzierung der geförderten Maßnahmen ein gemeinsames Budget
„Soziales und Gesundheit“ eingerichtet werden kann oder alternativ, ob die Haushaltsmittel für
gegenseitig deckungsfähig erklärt werden können.
Der Entwurf einer so weiterentwickelten gemeinsamen Fachförderrichtlinie soll dem Stadtrat
bis zum 31.03.2027 inklusive einer Darstellung der fachlichen, organisatorischen und finanziel-
len Auswirkungen vorgelegt werden.
Beratungsfolge Plandatum
Ältestenrat 07.09.2026 nicht öffentlich beratend
Dienstberatung des Oberbürgermeisters nicht öffentlich zur Information
Ausschuss für Soziales und Wohnen nicht öffentlich 1. Lesung
(federführend)
Ausschuss für Allgemeine Verwaltung, nicht öffentlich beratend
Ordnung und Sicherheit (Eigenbetrieb IT-
Dienstleistungen)
Ausschuss für Gesundheit (Eigenbetrieb nicht öffentlich beratend
Städtisches Klinikum Dresden)
Seniorenbeirat öffentlich beratend
Beirat für Menschen mit Behinderungen öffentlich beratend
Ausschuss für Soziales und Wohnen nicht öffentlich beratend
(federführend)
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Stadtrat öffentlich beschließend
Begründung:
Die Landeshauptstadt Dresden verfügt derzeit über getrennte Fachförderrichtlinien in den Be-
reichen „Soziales“ und „Gesundheit“. Beide Richtlinien verfolgen jedoch in wesentlichen Teilen
eng miteinander verknüpfte Zielsetzungen, insbesondere in den Bereichen Prävention, Unter-
stützung benachteiligter Bevölkerungsgruppen sowie sozialraumorientierter Angebote.
In der Praxis zeigt sich, dass viele Projekte sowohl soziale als auch gesundheitliche Wirkungen
entfalten und sich nicht eindeutig einer der beiden Richtlinien zuordnen lassen.
Eine integrierte Fachförderrichtlinie trägt der Tatsache Rechnung, dass soziale Lage und Ge-
sundheit eng miteinander verbunden sind („soziale Determinanten von Gesundheit“) und er-
möglicht eine ganzheitlichere Förderung.
Anlagenverzeichnis:
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