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Zusammenführung der Fachförderrichtlinien "Soziales" und "Gesundheit" zu einer integrierten Fachförderrichtlinie

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeStadt Dresden
Datum2026-10-28
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Antrag Nr.: A0203/26 Datum: 03.09.2026 A N T R A G CDU-Fraktion Gegenstand: Zusammenführung der Fachförderrichtlinien "Soziales" und "Gesundheit" zu einer integrierten Fachförderrichtlinie Beschlussvorschlag: Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die bestehenden Fachförderrichtlinien „Soziales“ und „Gesundheit“ inhaltlich, strukturell sowie im Hinblick auf die Förderziele zu überprüfen und zu einer gemeinsamen Fachförderrichtlinie „Soziales und Gesundheit“ weiterzuentwickeln. Die neue Förderrichtlinie soll insbesondere Überschneidungen und Doppelstrukturen reduzie- ren, interdisziplinäre Projekte stärken, den Zugang für Zuwendungsempfänger vereinfachen und eine strategisch bessere Steuerung von Fördermitteln ermöglichen. Dabei ist zu prüfen, ob zur Finanzierung der geförderten Maßnahmen ein gemeinsames Budget „Soziales und Gesundheit“ eingerichtet werden kann oder alternativ, ob die Haushaltsmittel für gegenseitig deckungsfähig erklärt werden können. Der Entwurf einer so weiterentwickelten gemeinsamen Fachförderrichtlinie soll dem Stadtrat bis zum 31.03.2027 inklusive einer Darstellung der fachlichen, organisatorischen und finanziel- len Auswirkungen vorgelegt werden. Beratungsfolge Plandatum Ältestenrat 07.09.2026 nicht öffentlich beratend Dienstberatung des Oberbürgermeisters nicht öffentlich zur Information Ausschuss für Soziales und Wohnen nicht öffentlich 1. Lesung (federführend) Ausschuss für Allgemeine Verwaltung, nicht öffentlich beratend Ordnung und Sicherheit (Eigenbetrieb IT- Dienstleistungen) Ausschuss für Gesundheit (Eigenbetrieb nicht öffentlich beratend Städtisches Klinikum Dresden) Seniorenbeirat öffentlich beratend Beirat für Menschen mit Behinderungen öffentlich beratend Ausschuss für Soziales und Wohnen nicht öffentlich beratend (federführend) Seite 1 von 2 Stadtrat öffentlich beschließend Begründung: Die Landeshauptstadt Dresden verfügt derzeit über getrennte Fachförderrichtlinien in den Be- reichen „Soziales“ und „Gesundheit“. Beide Richtlinien verfolgen jedoch in wesentlichen Teilen eng miteinander verknüpfte Zielsetzungen, insbesondere in den Bereichen Prävention, Unter- stützung benachteiligter Bevölkerungsgruppen sowie sozialraumorientierter Angebote. In der Praxis zeigt sich, dass viele Projekte sowohl soziale als auch gesundheitliche Wirkungen entfalten und sich nicht eindeutig einer der beiden Richtlinien zuordnen lassen. Eine integrierte Fachförderrichtlinie trägt der Tatsache Rechnung, dass soziale Lage und Ge- sundheit eng miteinander verbunden sind („soziale Determinanten von Gesundheit“) und er- möglicht eine ganzheitlichere Förderung. Anlagenverzeichnis: - Seite 2 von 2

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