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Antrag der AfD-Gemeinderatsfraktion zur dauerhaften Einrichtung von kostenlosen Kurzzeitparkplätzen auf dem Rathausplatz

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeStadt Lahr
Datum2026-10-19
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Beschlussvorlage Federführende Stelle: 61 Drucksache Nr.: 157/2026 2. Er­ Sachbearbeitung: Löhr gänzung Az.: An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen 101 / 602 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Umweltausschuss 24.09.2026 vorberatend nichtöffentlich zu 1: 11 Ja, 2 Nein, 1 Enth zu 2: 11 Ja, 0 Nein, 3 Enth. zu 3: 12 Ja, 0 Nein, 2 Enth. Beirat für Verkehrsangelegenhei­ 01.10.2026 vorberatend nichtöffentlich 13 Ja, 1 Nein, ten 0 Enth. Technischer Ausschuss 07.10.2026 vorberatend nichtöffentlich zu 1: 13 Ja, 3 Nein zu 2: 7 Ja, 3 Nein, 6 Enth. zu 3: 9 Ja, 3 Nein, 4 Enth. Ausschuss für Stadtmarketing und 12.10.2026 vorberatend nichtöffentlich Standortentwicklung Gemeinderat 19.10.2026 beschließend öffentlich Betreff: Antrag der AfD-Gemeinderatsfraktion zur dauerhaften Einrichtung von kostenlosen Kurz­ zeitparkplätzen auf dem Rathausplatz Beschlussvorschlag: 1. Der Antrag der AfD-Gemeinderatsfraktion zur dauerhaften Einrichtung von kostenlosen Kurzeitparkplätzen auf dem Rathausplatz vom 13.03.2026 (Anlage 1) wird abgelehnt. Nach Abschluss der Fernwärme-Maßnahme werden keine kostenlosen Kurzzeit- parkplätze auf dem Rathausplatz dauerhaft eingerichtet. Die derzeitige temporäre Markierung und Beschilderung werden entfernt. 2. Stattdessen wird im Frühjahr 2027 ein temporäres Begrünungskonzept u. a. aus Mitteln des zukünftigen Innenstadtfonds als Weiterentwicklung des mobilen Grüns umgesetzt. Es wird als ganzheitliche Hitzepräventionsmaßnahme für die Sommermonate um eine Benebelungsanlage ergänzt. Hierfür werden u. a. Mittel des Stadtmarketings aus dem Programm für nichtinvestive Städtebauförderung (NIS) verwendet. Drucksache 157/2026 2. Ergänzung Seite 2 3. An dem Ziel einer Platzumgestaltung im Rahmen des Sanierungsgebiets Innenstadt- Marktstraße gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 20.07.2026 (Beschlussvorlage Nr. 107/2026) wird festgehalten. Zusammenfassende Begründung: Nach ausführlicher fachlicher Überprüfung unter den Aspekten Verkehrsplanung, Einzel­ handel und Stadtentwicklung empfiehlt die Verwaltung, den Antrag, auf dem Rathausplatz dauerhaft kostenfreie Parkplätze einzurichten, abzulehnen und die derzeitige temporäre Markierung und Beschilderung wie geplant zu entfernen. Bis zu einer klimaangepassten Umgestaltung im Rahmen des Sanierungsgebietes Innenstadt-Marktstraße soll im Frühjahr 2027 ein temporäres Begrünungskonzept als Weiterentwicklung des mobilen Grüns, in den heißen Sommermonaten ergänzt um eine Benebelungsanlage, umgesetzt werden. Drucksache 157/2026 2. Ergänzung Seite 3 Sachdarstellung Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit: In einem Workshop erarbeiteten Stadträte/-innen, externe Fachberater und Verwaltung im Jahr 2000 ein städtebauliches Konzept zum Rathaus-Areal, dem der Gemeinderat wenig später mit großer Mehrheit zustimmte. Wesentliche Inhalte des Konzeptes waren der Wiederaufbau der beiden Nordflügel, der Bau einer privaten Tiefgarage, die Errichtung eines öffentlichen Parkplatzes und die Schaffung eines stark verkehrsberuhigten, bewusst steinernen Platzes inklusive eines Solitärgebäudes mit einer belebenden Nutzung. Parken war auf dem Rathausplatz explizit nicht mehr vorgesehen. Den Konzepten, Diskussionen (auch in einer intensiven Beteiligung von Bürgern sowie Beiräten) und Beschlüssen folgten Taten: bereits 2002 wurden die Nordflügel mitsamt Bürgerbüro, die private Tief-garage und der darüber liegende öffentliche Parkplatz mit knapp 50 Stellplätzen eingeweiht. Der Rathausplatz selbst wurde 2004 fertiggestellt – nun ohne Stellplätze. Die zuvor hier unter- gebrachten öffentlichen Parkplätze sind nicht entfallen, sondern wurden Richtung Feuerwehr „verschoben“ und ersetzten die dortigen Verwaltungsstellplätze. Ziel der Platzgestaltung war, erstmals einen repräsentativen, mulifunktional nutzbaren Rathausplatz zu schaffen, der „das städtische Selbst­ bewusstsein der Lahrerinnen und Lahrer dokumentiert und im Zusammenspiel mit den großzügigen Fensterflächen der Nordflügel und des Gemeinderatssaals die Transparenz von Politik und Verwaltung in einer demokratischen Gesellschaft symbolisiert“. Gleichzeitig soll er auch ein würdiges südliches Entrée zur Innenstadt bilden. Das ursprünglich vorgesehene Solitärgebäude mit Café wurde in der Folge ebenso wenig realisiert wie die Wasserspiele, für die im Platzuntergrund bereits Leerrohre verlegt wurden. Der Fokus richtete sich fortan auf die nördliche Altstadt, ein Sanierungsgebiet mit attraktiven Förderbedingungen. Der Rathaus­ platz blieb hingegen ein Stück weit unvollendet. Seit 2004 wird der umgebaute Rathausplatz nun multifunktional genutzt - für Feste, Kultur, Ausstellungen, Demonstrationen, Aufenthalt, Kinderspiel etc. Im Zuge des Ausbaus der Fernwärme­ versorgung in Lahr wird er seit November 2025 temporär als Ersatzparkplatz für baustellenbedingt reduzierte öffentliche Stellplätze genutzt. Die Verwaltung hat den Technischen Ausschuss und den Gemeinderat im Oktober 2025 mit der Informationsvorlage Nr. 191/2025 über die Maßnahme, die verkehrlichen Auswirkungen und das darauf aufbauende Verkehrskonzept informiert. In der Vorlage wurde verdeutlicht, dass es sich um ein temporäres Angebot für den Zeitraum der Baumaßnahme voraussichtlich bis Ende 2026 handelt. Bis dahin können die insgesamt 25 Stellplätze im Zeitraum montags bis freitags von 8 bis 17 Uhr und samstags von 8 bis 12 Uhr für eine Stunde mit Parkscheibe genutzt werden, außerhalb dieses Zeitraums uneingeschränkt. Im Zusammenhang mit dieser temporären Parkierung stellte die Gemeinderatsfraktion der AfD am 13.03.2026 folgenden Antrag (Anlage 1) und trug diesen in der Sitzung des Gemeinderates am 27.04.2026 vor: „Die kostenfreien Kurzzeitparkplätze auf dem Rathausplatz werden dort dauerhaft eingerichtet, um den innerstädtischen Einzelhandel zu fördern.“ In der Gemeinderatssitzung stellte die Fraktion der Kommunalen Freien Wähler den Geschäfts- ordnungsantrag, den vorliegenden Antrag zunächst für die weitere Beratung in die zuständigen Fachausschüsse zu verweisen. Dem Geschäftsordnungsantrag wurde mehrheitlich zugestimmt. Die zu beteiligenden Fachausschüsse wurden im Ältestenrat abgestimmt. Drucksache 157/2026 2. Ergänzung Seite 4 Die Verwaltung hat diesen von der bisherigen Beschlusslage abweichenden Antrag unter den Aspekten Verkehr, Einzelhandel und Stadtentwicklung fachlich ausführlich überprüft. Bewertung / Beurteilung: 1. Verkehr Der vorliegende Antrag beinhaltet zwei Komponenten. Zum einen wird beantragt, grundsätzlich einen Parkplatz auf dem Rathausplatz einzurichten und zum anderen soll dieser kostenlos nutzbar sein. In den folgenden Abschnitten Analyse zum Parkraumangebot und Analyse zur Parkraumbewirtschaftung werden beide Aspekte aus verkehrsplanerischer Sicht bewertet. Konzeptionelle Grundlagen zum Parken Die Verkehrsplanung für den ruhenden Verkehr (Parken) in Lahr basiert auf den Strategien des Parkraumkonzeptes für die Innenstadt (2014) und des Verkehrsentwicklungsplans (2020). Beide Konzepte verfolgen das Ziel, ein effizientes Parkraummanagement in der Innenstadt umzusetzen. Dabei soll der ruhende Verkehr von städtebaulich sensiblen Bereichen in Parkbauten verlagert und der Parksuchverkehr reduziert werden. Zudem soll der öffentliche (Straßen-)Raum zugunsten der Aufenthaltsqualität genutzt werden und anderen Verkehrsteilnehmenden Platz bieten. Empfehlungen zur Parkraumbewirtschaftung werden ebenfalls ausgesprochen. Diese Zielsetzungen basieren auf den Ergebnissen aus Verkehrserhebungen und Beobachtungen, die zu dem Ergebnis kommen, dass in der Lahrer Innenstadt kein Parkraummangel besteht und kein Parkdruck herrscht. Analyse zum Parkraumangebot Zur Erfassung der aktuellen Parksituation auf dem Rathausplatz sowie in der Umgebung wurde der ruhende Verkehr analysiert. Die Verkehrserhebungen erfolgten an repräsentativen Werktagen – am Montag, den 15.06.2026 und am Montag, den 27.07.2026. Dabei wurde die Anzahl der geparkten Fahrzeuge stündlich von 6 Uhr bis 21 Uhr erfasst. Somit wurden sowohl der Zeitraum der Parkschein­ pflicht abgedeckt als auch die Morgen- und Abendstunden, in denen das Parkraumangebot insbesondere von den Anwohnern genutzt wird. Untersucht wurden neben ausgewählten öffentlichen Bereichen, die von der Stadt Lahr bewirtschaftet werden, auch die fremdbewirtschafteten Parkbauten Tiefgarage Alleestraße/Kino, Parkhaus Volksbank, Tiefgarage Sparkasse/Walpotenhaus (inkl. Park­ platz Sparkasse darüber) und Tiefgarage Marktplatz (siehe Abbildung). Der Fernwärmeausbau und der gleichzeitige Glasfaserausbau in der Lotzbeckstraße schränkten das Parkraumangebot unterschiedlich stark ein. In der Friedrich-Geßler- und der Eichrodtstraße war an beiden Erhebungstagen kein Parken möglich, in der Lotzbeckstraße waren die Einschränkungen am ersten Erhebungstag größer als am zweiten Erhebungstag und in der Schillerstraße bestanden die Einschränkungen lediglich am ersten Erhebungstag. Die nachfolgende Abbildung 1 zeigt den Untersuchungsraum der Verkehrserhebungen sowie die einzelnen Standorte mit Angabe des Stellplatzangebotes. Ebenfalls dargestellt sind die durch- schnittlichen Auslastungen im Erhebungszeitraum als Mittelwert beider Erhebungstage und die maximale Auslastung mit Zeitangabe. Die nachfolgende Abbildung 2 bezieht sich ausschließlich auf den Rathausplatz. Drucksache 157/2026 2. Ergänzung Seite 5 Abbildung 1 100% 90% 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% Abbildung 2 00:6 00:7 00:8 00:9 00:01 00:11 00:21 00:31 00:41 00:51 00:61 00:71 00:81 00:91 00:02 00:12 Auslastung temporärer Parkplatz Rathausplatz 25 Stellplätze 15.05.26 27.07.26 Drucksache 157/2026 2. Ergänzung Seite 6 Es sind folgende wesentliche Erkenntnisse festzuhalten: • Das temporäre Angebot auf dem Rathausplatz wird tagsüber sehr gut angenommen, in den Nachstunden (Nutzung durch Anwohner) hingegen nur in geringem Umfang. Aus verkehrs­ rechtlicher Sicht könnte das Angebot beibehalten werden. • Im Umfeld des Rathausplatzes stehen gleichzeitig den gesamten Tag über Alternativen sowohl im öffentlichen Straßenraum als auch in den Parkbauten zur Verfügung. Die freien Kapazitäten insbesondere in den Parkbauten sind so groß, dass die temporären Stellplätze auf dem Rathausplatz und in der Lotzbeckstraße vor der Volksbank dort problemlos kompensiert werden können. • Die temporär weggefallenen Stellplätze in der Friedrich-Geßler-Straße, der Eichrodtstraße und teilweise in der Schillerstraße sowie der Lotzbeckstraße konnten ebenfalls kompensiert werden und haben anderenorts keinen Parkdruck verursacht. • Die direkt an den Rathausplatz angrenzenden Stellplätze in der Lotzbeckstraße und vor Foto Dieterle sowie auf dem eigentlichen Parkplatz Rathausplatz hinter der Feuerwehr werden weniger stark nachgefragt als zuvor. Es findet eine Verlagerung statt. • Die Erkenntnisse der Erhebungen aus vergangenen Konzepten, insbesondere eine starke Auslastung am späten Vormittag, konnten bestätigt werden. Es konnte aber auch bestätigt werden, dass insgesamt kein Parkraummangel in der Innenstadt besteht. Fazit: Ein dauerhaftes Parkraumangebot auf dem Rathausplatz ist nicht erforderlich. Analyse zur Parkraumbewirtschaftung Der vorliegende Antrag steht nicht im Einklang mit der neuen, ab 01.10.2026 gültigen Parkgebühren­ satzung, die der Gemeinderat am 22.06.2026 beschlossen hat (siehe Beschlussvorlage Nr. 15/2026). Diese beinhaltet unter anderem die Bildung von zwei Tarifzonen und die Erhöhung der Parkgebühren in der Tarifzone I. Ein dauerhafter Parkplatz auf dem Rathausplatz würde in der Tarifzone I liegen, in der die Parkgebühren ab 01.10.2026 1,00 € pro 30 Minuten betragen. Ein kostenfreies Angebot auf dem Rathausplatz würde eine Verlagerung der parkenden Fahrzeuge von kostenpflichtigen Stellplätzen bedeuten – trotz der um eine Stunde geringeren Höchstparkdauer von einer anstatt zwei Stunden. Damit würde ein Einnahmenverlust sowohl für die Stadt Lahr als auch die Betreiber der Parkbauten einhergehen. Die folgende Bezifferung des Einnahmeverlustes für die Stadt Lahr ist als Maximalwert anzusehen, der auf mehreren Annahmen beruht: • Es wird davon ausgegangen, dass die durchschnittliche Anzahl der geparkten Fahrzeuge an den Erhebungstagen repräsentativ ist. Bei etwa 194 Fahrzeugen pro Wochentag im Zeitraum 8-18 Uhr (Parkscheinpflicht auf den umliegenden Stellplätzen), 66 Fahrzeugen am Samstag im Zeitraum 8-12 Uhr (Parkscheinpflicht auf den umliegenden Stellplätzen). • Es wird davon ausgegangen, dass 70 % der Fahrzeuge normalerweise auf einem parkschein­ pflichtigen Stellplatz der Stadt Lahr und 30 % in den umliegenden Parkbauten geparkt hätten, da insbesondere die direkt angrenzenden Stellplätze seit November 2025 deutlich seltener genutzt wurden. • Es wird davon ausgegangen, dass die Parkdauer zwischen 30 und 60 Minuten liegt, d.h. die kostenfreie Parkdauer mit Parkscheibe ausgenutzt wird. Drucksache 157/2026 2. Ergänzung Seite 7 • Es wird davon ausgegangen, dass die oben genannten 70 % in Tarifzone I geparkt hätten, in der die Parkgebühr 1,00 € pro 30 Minuten, d.h. 2,00 € für den Zeitraum zwischen 30 und 60 Minuten beträgt. Fazit: Unter Berücksichtigung dieser Annahmen sowie von Feiertagen und dem kostenlosen Parken an Adventssamstagen würde bspw. im Jahr 2027 ein Einnahmeverlust in Höhe von rd. 73.000 € entstehen. Auf den Erbbauvertrag für die Tiefgarage Marktplatz wirkt sich ein kostenfreies Angebot auf dem Rathausplatz nicht aus, da der Erbbauzins, den die Stadt Lahr erhält, nicht an die Einnahmen, die der Betreiber erhält, gekoppelt ist. Bei der Tiefgarage Alleestraße/Kino stellt es sich hingegen anders da. Hier erhält die Stadt Lahr eine Pacht, die an den Umsatz gekoppelt ist, d.h. ein niedrigerer Umsatz durch eine Verlagerung würde eine niedrigere Pacht bedeuten. Die finanziellen Auswirkungen würden allerdings gering sein, da aufgrund der weiten Entfernung zwischen Tiefgarage und Rathausplatz nur von einer marginalen Verlagerung auszugehen ist. Verkehrslenkung Mit den zuvor erwähnten Änderungen bei der Parkraumbewirtschaftung wird unter anderem das Ziel verfolgt, den ruhenden Verkehr von der Straße in städtebaulich unbedenkliche Bereiche, wo der ruhende Verkehr gebündelt wird, zu verlagern. Für den fließenden Verkehr bedeutet das, dass der Parksuchverkehr reduziert wird. Dahingegen erhöht der Erhalt des Parkplatzes auf dem Rathausplatz den Parksuchverkehr in der Zufahrt ab dem Doler Platz und der Abfahrt bis zum Kreisverkehr Friedrich- Ebert-Platz. Neben einer zusätzlichen Belastung für die Anwohner, darunter auch das Spital, und Besucher/Gäste/Mitarbeiter, bspw. des BiMA oder der Rathäuser, durch Lärm und Abgase ergeben sich Konflikte mit dem Fußverkehr, dem Radverkehr (insbesondere dem entgegenkommenden Radverkehr) und dem ÖPNV, welche seit November 2025 nahezu täglich zu beobachten waren. Der Verkehrsentwicklungsplan greift im Geschwindigkeitenkonzept sogar eine Sperrung des Rathaus- platzes für den Kfz-Verkehr (Individualverkehr) auf. Das dauerhafte Befahren des Rathausplatzes und die Rangiervorgänge haben bereits Schäden am Pflaster verursacht. Bei der damaligen Platzgestaltung wurde zwar ein belastungsfähiges Pflaster verbaut, welches aber nicht dauerhaft für die (Scher)Kräfte beim Rangieren ausgelegt ist. Zur Gewährleistung einer langlebigen und verkehrssicheren Infrastruktur ohne ständigen Unterhaltungs- aufwand wären für die Eirichtung eines dauerhaften Parkplatzes erhebliche und kostenintensive Oberflächenarbeiten, bspw. das Asphaltieren der Fahrgassen und das Verlegen von geeignetem Pflaster parallel zur Fahrgasse, erforderlich. Bei einer Anpassung der Oberfläche auf der kompletten Platzfläche zwischen Bürgerbüro und Fahrbahn würden Kosten in Höhe von ca. 400.000 Euro entstehen, auf der reinen Parkplatzfläche ca. 200.000 Euro. 2. Einzelhandel Der Antrag wird mit der Förderung des innerstädtischen Einzelhandels begründet. Parkraumkonzept, Verkehrsentwicklungsplan und Einzelhandelskonzept kommen zu dem Ergebnis, dass die Lahrer Innenstadt über viele Parkplätze verfügt. Zusammen mit der oben beschriebenen Tatsache, dass nahezu jederzeit eine höhere Anzahl an freien Stellplätzen verfügbar ist, lässt dies den Schluss zu, dass das Parken eine untergeordnete Rolle bei der aktuellen Gesamtproblematik der Innenstadt spielt. Drucksache 157/2026 2. Ergänzung Seite 8 Zu vielen dieser Probleme – Stichworte Internet, Kaufkraft, Inhaberstrukturen etc. – kann die Stadt keine wesentlichen Lösungsbeiträge anbieten, zu anderen wichtigen Themen mit Einzelhandelsrelevanz wie Aufenthaltsqualität, Nutzungsmischung, Bespielung oder Steuerung von Sortimenten hingegen in erheblichem Maße. Zu diesem grundsätzlichen Ergebnis kommt auch die IHK-Studie zur Lahrer Innenstadt, die Ende 2025 öffentlich präsentiert wurde. Aktuelle Untersuchungen des Deutschen Instituts für Urbanistik legen dar, dass der stationäre Einzel­ handel primär unter dem Online-Handel leidet. Um im Wettbewerb zu bestehen, müssen Innenstädte demnach auf Erlebnis- und Aufenthaltsqualität setzen. Breitere Gehwege, Grünflächen oder Außen­ gastronomie steigern die Verweildauer der Menschen und damit die Wahrscheinlichkeit für Impulskäufe in den Geschäften. Auf den Rathausplatz bezogen bedeutet dies, dass aus Sicht von Stadtplanung und Stadtmarketing Maßnahmen vorgeschlagen werden, welche die Attraktivität und Aufenthaltsqualität der Innenstadt und damit auch den hier ansässigen Einzelhandel wesentlich besser fördern werden als die Einrichtung zusätzlicher Parkplätze. 3. Stadtentwicklung und -planung Wie eingangs erwähnt war der Rathausplatz nie so geplant, wie er sich heute präsentiert. Spätestens bei der Fachkonferenz Innenstadt im Sommer 2021 wurde deutlich, dass die Teilnehmenden für den Platz großen Handlungsbedarf sehen – allerdings keine Umsetzung der Pläne von 2000, sondern eine Neubewertung unter veränderten gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und klimatischen Rahmen- bedingungen. Dementsprechend wurde er in der Folge in das neue Sanierungsgebiet Innenstadt– Marktstraße aufgenommen, verbunden mit der Zielsetzung einer klimaangepassten Umgestaltung zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität. Am 20. Juli 2026 beschloss der Gemeinderat in diesem Zusammenhang die strategischen Empfehlungen für das Sanierungsgebiet, die neben dem Marktplatz auch eine Priorisierung des Rathausplatzes beinhalten. Ohne einer im Rahmen des Sanierungsgebiets noch zu erarbeitenden Konzeption vorgreifen zu wollen, ist schon heute absehbar, dass der Rathausplatz in der Innenstadt das größte Potenzial für eine flächenhafte Begrünung, für das Element Wasser und damit insgesamt für einen kühler(en) Ort aufweist. Dass dies dringend notwendig ist, zeigt das als Anlage 2 beigefügte Thermalbild vom 22. Juli 2026: Auf den auf dem Rathausplatz in der Sonne geparkten Autos beträgt die Temperatur bis zu 72°C, auf der besonnten asphaltierten Fläche 52°C und im Bereich der benachbarten Grünanlage mit mehreren großen Bäumen lediglich 25°C. Durch gezielte flächenhafte Begrünung würde hier der städtische Hitzeinsel-Effekt deutlich abgeschwächt und das Mikroklima abgekühlt. Diese Maßnahmen der Klimaanpassung sichern langfristig die Lebensqualität sowie die Gesundheit der Menschen. Sie halten die Innenstadt auch in Zukunft nicht nur zum Wohnen, sondern auch als Wirtschaftsräume attraktiv, da Plätze und Orte, an denen sich Menschen aufhalten können und wollen, die Frequenz in der Innenstadt und damit auch den Einzelhandel weitaus stärker fördern als zusätzliche Parkplätze. Die trotz kostenlosem Parken auf dem Rathausplatz zeitweise nahezu menschenleere Innenstadt an den rund 50(!) Hitzetagen des Sommers 2026 hat dies eindrücklich in der Praxis belegt. Eine entsprechende dauerhafte Umgestaltung des Rathausplatzes im Rahmen des Sanierungsgebiets ist also notwendig, aber kurzfristig nicht zu erwarten. Bis dahin hat die Abteilung Grün und Umwelt als Ergänzung und flächenhafte Erweiterung des mobilen Grüns ein temporäres Begrünungskonzept erarbeitet (Anlage 3), das den Zeitraum bis zur endgültigen Neugestaltung überbrücken soll und bereits ab dem Frühjahr 2027 eine höhere Aufenthaltsqualität, die Schaffung von kühleren Bereichen (in den Drucksache 157/2026 2. Ergänzung Seite 9 Sommermonaten ergänzt um eine Benebelung) und eine gestalterische Aufwertung ermöglicht. Dabei wurden auch größere Veranstaltungen auf dem Rathausplatz wie Chrysanthema und Stadtfest neu gedacht. Konzept und Grobkostenschätzung wurden erstmals im Umweltausschuss am 24.09.2026 vorgestellt. Das Konzept hat in den bisherigen Vorberatungen großen Anklang gefunden und soll für eine separate Beratung in den Gremien weiter ausgearbeitet werden. Die entsprechende Beschluss­ vorlage soll möglichst noch 2026 vorgelegt werden. Sie wird im Sinne eines Baubeschlusses die Grund­ lage für eine endgültige Entscheidung zur Realisierung des temporären Grüns sein. 4. Fazit Nach ausführlicher fachlicher Überprüfung unter den Aspekten Verkehrsplanung, Einzelhandel und Stadtentwicklung empfiehlt die Verwaltung, den Antrag, auf dem Rathausplatz dauerhaft kostenfreie Parkplätze einzurichten, abzulehnen und die derzeitige temporäre Markierung und Beschilderung wie geplant zu entfernen. Bis zu einer klimaangepassten Umgestaltung im Rahmen des Sanierungsgebietes Innenstadt-Markt­ straße soll im Frühjahr 2027 ein temporäres Begrünungskonzept als Weiter- entwicklung des mobilen Grüns umgesetzt werden. Es wird als ganzheitliche Hitzepräventions- maßnahme für die heißen Sommermonate um eine Benebelungsanlage ergänzt. Auch sollten zum jetzigen Zeitpunkt keine isolierten Beschlüsse gefasst werden, die der anstehenden unter Beteiligung der Bürgerschaft vorgesehenen Erarbeitung einer Konzeption für den Rathausplatz (siehe Beschlüsse zum Sanierungsgebiet vom 20. Juli 2026) vorgreifen und damit vorab das Spektrum an Lösungsvarianten einengen. Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen: ☒ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als Anlage beigefügt Finanzierung: Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? ☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten ☒Nein Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? ☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten ☒Nein Das temporäre Begrünungskonzept soll u. a. mit Mitteln aus dem zukünftigen Innenstadtfonds umgesetzt werden. Für die Benebelungsanlage sollen Mittel des Stadtmarketings aus dem Programm für nichtinvestive Städtebauförderung (NIS) verwendet werden. Die Grobkostenschätzung ist in Anlage 3 festgehalten. Tilman Petters Stefan Löhr Martin Stehr Drucksache 157/2026 2. Ergänzung Seite 10 Bürgermeister Leitung Stadtentwicklungs- Leitung Abteilung Mobilität und Stadtplanungsamt und Verkehr Anlage(n): Anlage 1: Antrag der AfD-Gemeinderatsfraktion vom 13.03.2026 - Anlage 2: Thermalbild Rathausplatz vom 22.07.2026 - Anlage 3: Begrünungskonzept Rathausplatz - Anlage 0 Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befange­ nes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.

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