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Antrag der SPD-Fraktion vom 07.10.2026 betr. Wiederaufnahme der ehemaligen Bahntrasse zwischen Treysa und Homberg (Efze) in den Regionalplan Nordosthessen (2026)
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Kreisstadt Homberg (Efze) |
| Datum | 2026-10-22 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache: VL-186/2026
Fachbereich: Stabsstelle Personal & Recht
Beratungsfolge Termin
Stadtverordnetenversammlung 22.10.2026
Antrag der SPD-Fraktion vom 07.10.2026 betr. Wiederaufnahme der ehemaligen Bahntrasse
zwischen Treysa und Homberg (Efze) in den Regionalplan Nordosthessen (2026)
a) Erläuterung:
Die SPD-Fraktion hat mit Schreiben vom 07.10.2026 beantragt, die Wiederaufnahme der
ehemaligen Bahntrasse zwischen Treysa und Homberg (Efze) in den Regionalplan zu beschließen
(s. Anlage).
b) Gesetzliche Bestimmungen oder Richtlinien zur Beachtung:
c) Finanzielle Auswirkung bei Beschlussfassung:
d) Beschlussvorschlag der SPD-Fraktion:
1. Der Magistrat der Kreisstadt Homberg (Efze) wird beauftragt, erneut darauf hinzuwirken, dass
die für eine gute wirtschaftliche Zukunft Hombergs bedeutsame Bahntrasse zwischen
Schwalmstadt-Treysa und der Kreisstadt Homberg (Efze) nicht im Zuge der derzeitigen
Fortschreibung des Regionalplans Nordosthessens aus dem Regionalplan gestrichen wird.
Die Bahntrasse aus planerischer Sicherung zu entlassen, ist keine harmlose Formalie. Damit
kann eine Entscheidung getroffen werden, die sich später kaum noch korrigieren lässt.
Der Regionalplan Nordosthessen umfasst das Gebiet des Regierungsbezirks Kassel. Über
seine Inhalte entscheidet die Regionale Planungsversammlung – das parlamentarische
Entscheidungsgremium der jeweiligen Planungsregion.
Ihr gehören Vertreterinnen und Vertreter der Landkreise sowie der Städte und Gemeinden an.
Während in den beiden anderen hessischen Planungsregionen sogar weitere alte
Bahntrassen neu aufgenommen werden sollen, droht in Nordosthessen der gegenteilige Weg.
Trassen, die im bisherigen Regionalplan enthalten sind, sollen bei der Neuaufstellung
herausgenommen werden.
2. Weiterhin wird der Magistrat beauftragt, gemeinsam mit dem Schwalm-Eder-Kreis und dem
Nordhessischen Verkehrsverbund (NVV) darauf hinzuwirken, eine Nutzen-Kosten-
Untersuchung auf den Grundlagen der Voruntersuchung durchzuführen, um eine qualifizierte
Diskussionsgrundlage zu schaffen.
Anlage(n):
1. Antrag_Bahntrasse_mit_Anlage_07.10.2026
Text aus PDF extrahiert