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Qualifizierung des Mietspiegels 2026 für Ravensburg
Angenommen34 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Ravensburg |
| Datum | 2026-09-28 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Das Stadtplanungsamt beantragt die Anerkennung des neuen qualifizierten Mietspiegels 2026 für Ravensburg gemäß Bundesmietspiegelreformgesetz. Der Mietspiegel wurde auf Basis von 1.661 Datensätzen wissenschaftlich erstellt und zeigt eine Steigerung der Nettokaltmiete von 10,29 € auf 10,48 € pro m² (1,85 Prozent). Der Gemeinderat beschloss die Anerkennung; der Mietspiegel gilt ab 1. Oktober 2026 und wird kostenlos online bereitgestellt. Die Nettokosten für Ravensburg betragen etwa 13.200 Euro.
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Dokument
Extrahierter Text
Sitzungsvorlage 2026/207
Verfasser: Stand: 28.08.2026
Stadtplanungsamt, Désirée Miano
Az.
Beteiligung:
Amt für Architektur und Gebäudemanagement
Verwaltungs- und Wirtschaftsausschuss 21.09.2026 öffentlich
Ortschaftsrat Eschach 22.09.2026 öffentlich
Ortschaftsrat Schmalegg 22.09.2026 öffentlich
Ortschaftsrat Taldorf 22.09.2026 öffentlich
Gemeinderat 28.09.2026 öffentlich
Qualifizierung des Mietspiegels 2026 für Ravensburg
Beschlussvorschlag:
1. Der vorliegende Mietspiegel-Entwurf 2026 für Ravensburg wird gemäß § 558 d (1)
BGB vom Gemeinderat der Stadt Ravensburg als qualifizierter Mietspiegel anerkannt
und ist ab dem 01.10.2026 gültig.
2. Der Mietspiegel wird kostenfrei auf der Homepage der Stadt Ravensburg erhältlich
sein.
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Sachverhalt:
Die Erstellung eines Mietspiegels ist für Gemeinden ab 50.000 Einwohnern durch das
bundesweite Mietspiegelreformgesetz verpflichtend. Diese Pflicht gilt seit dem 1. Januar
2023 für
einfache Mietspiegel beziehungsweise bis zum 1. Januar 2024 für qualifizierte Mietspiegel.
Qualifizierte Mietspiegel sind im Abstand von zwei Jahren der aktuellen Marktentwicklung
anzupassen. Nach vier Jahren ist der qualifizierte Mietspiegel neu zu erstellen.
Der Mietspiegel wurde zum 01.03.2024 fortgeschrieben und ist somit für 2026 neu zu
erstellen.
Mit Gemeinderatsbeschluss vom 29.09.2025 wurde die Erstellung des qualifizierten
Mietspiegels beschlossen. Das ALP-Institut aus Hamburg wurde beauftragt für die
Kommunen Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt und Berg gemeinsam den
Mietspiegel zu erstellen. Für jede beteiligte Kommune wird ein eigener Mietpreisspiegel
erstellt.
Die Datenerhebung wurde von Januar bis Mai 2026 durchgeführt. Insgesamt lagen nach
Ablauf dieses Zeitraums rund 1.661 verwertbare Datensätze vor. Der Mietspiegel wurde nach
anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen mit Hilfe der Regressionsmethode berechnet.
Nach Abschluss der Datenauswertung durch das ALP-Institut liegt nun ein neuer Mietspiegel
für Ravensburg vor (siehe Anlage).
Als Ergebnis lässt sich festhalten:
Die gewichtete durchschnittliche Nettokaltmiete pro m² beträgt im Mietspiegel 2026
10,48 € pro m² in Ravensburg.
Die durchschnittliche Preissteigerung bei der Nettobasismiete gegenüber dem letzten zum
01.03.2024 nach dem Verbraucherpreisindex fortgeschriebenen Mietspiegel, liegt bei
1,85 Prozent. Somit steigt der Preis pro Quadratmeter von 10,29 € auf 10,48 € im
Mietspiegel 2026.
Dieser absolute Mittelwert hat jedoch nur einen statistischen Wert. Eine konkrete Aussage
über die Höhe eines individuellen Mietpreises kann erst nach Berücksichtigung aller
Wohnwertmerkmale (Wohnungsausstattung, Modernisierungen, Wohnlage, Stadtteil)
getroffen werden.
Als Servicedienstleistung der Stadt Ravensburg bietet der Mietspiegel Mietern und
Vermietern gleichermaßen einen aktuellen und transparenten Überblick über das Mietniveau
im frei finanzierten Wohnungsbestand. Anhand von Werten über Größte, Baujahr,
Ausstattung, Beschaffenheit und Lage der Wohnung kann ohne größeren Aufwand der
Mietpreis pro Quadratmeter ausgerechnet werden.
Der Mietspiegel soll kostenlos auf der Homepage der Stadt Ravensburg mit einem
Onlinerechner zur Verfügung gestellt werden.
Kosten und Finanzierung:
Die Erstellung eines Mietspiegels verursacht nicht unerhebliche Kosten. Deshalb wurde die
Verwaltung von den Gremien beauftragt, Sponsoren zur Kostenbeteiligung zu gewinnen.
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Insgesamt beteiligten sich sieben Sponsoren an der Erstellung des Mietspiegels. Die Höhe
der Sponsorengelder belaufen sich auf 14.500 €.
Die Kosten für die Erstellung, Datenauswertung, und Gestaltung belaufen sich brutto auf ca.
51.100 €. Nach Abzug der Sponsorengelder (14.500 €), verbleibt bei der Stadt Ravensburg
ein Betrag von etwa – 36.600 €.
Nach weiteren Kostenerstattungen durch die anderen GMS-Gemeinden (ca. 23.400 €), ist
von einem Nettoaufwand von ca. 13.200 € Nettoaufwand für die Stadt Ravensburg
auszugehen.
Steuerliche Besonderheit:
Für den Zeitraum bis zum 31.12.2026 handelt es sich um einen nicht umsatzsteuerpflichtigen
Vorgang.
Ab dem 01.01.2027 wendet die Stadt Ravensburg § 2b UStG an. Der auf den Zeitraum ab
dem 01.01.2027 entfallende Anteil der Leistung ist umsatzsteuerpflichtig und mit dem
gültigen Umsatzsteuersatz zu versteuern. Der jeweilige Sponsor erhält hierzu eine
gesonderte Rechnung. Diese enthält eine nach Zeitanteilen vorzunehmende Aufteilung des
Gesamtbetrages sowie den entsprechenden Umsatzsteuerausweis.
Ergebnishaushalt (konsumtiver Aufwand und Ertrag)
Gesamtkosten der Maßnahme 51.100 €
Mittelbereitstellung im Haushaltsplan
Kostenstelle (10-stellig) 5220000065
Bezeichnung Kostenstelle Wohnungsbauförderung, Wohnungsversorgung
Seite im Haushaltsplan
Planansatz ordentlicher
55.000 €
Sachaufwand
Sachkonto (Kostenart) und 42711100 Aufwendungen für Planungen u.
Bezeichnung Konzepte
Planansatz ordentlicher Ertrag 14.500 €
Sachkonto (Kostenart) und
34614200 Sponsoringerträge
Bezeichnung
Klimawirkungsprüfung:
Einschätzung der CO -Relevanz
2
Hat der Beschlussgegenstand voraussichtlich Auswirkungen auf die
CO -Bilanz der Stadt Ravensburg?
2
Ja ☐ ☐ positiv Nein ☒
☐ negativ
Anlage/n:
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Entwurf Mietspiegel 2026
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