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Qualifizierung des Mietspiegels 2026 für Ravensburg

Angenommen34 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeRavensburg
Datum2026-09-28
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Das Stadtplanungsamt beantragt die Anerkennung des neuen qualifizierten Mietspiegels 2026 für Ravensburg gemäß Bundesmietspiegelreformgesetz. Der Mietspiegel wurde auf Basis von 1.661 Datensätzen wissenschaftlich erstellt und zeigt eine Steigerung der Nettokaltmiete von 10,29 € auf 10,48 € pro m² (1,85 Prozent). Der Gemeinderat beschloss die Anerkennung; der Mietspiegel gilt ab 1. Oktober 2026 und wird kostenlos online bereitgestellt. Die Nettokosten für Ravensburg betragen etwa 13.200 Euro.

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Dokument

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Sitzungsvorlage 2026/207 Verfasser: Stand: 28.08.2026 Stadtplanungsamt, Désirée Miano Az. Beteiligung: Amt für Architektur und Gebäudemanagement Verwaltungs- und Wirtschaftsausschuss 21.09.2026 öffentlich Ortschaftsrat Eschach 22.09.2026 öffentlich Ortschaftsrat Schmalegg 22.09.2026 öffentlich Ortschaftsrat Taldorf 22.09.2026 öffentlich Gemeinderat 28.09.2026 öffentlich Qualifizierung des Mietspiegels 2026 für Ravensburg Beschlussvorschlag: 1. Der vorliegende Mietspiegel-Entwurf 2026 für Ravensburg wird gemäß § 558 d (1) BGB vom Gemeinderat der Stadt Ravensburg als qualifizierter Mietspiegel anerkannt und ist ab dem 01.10.2026 gültig. 2. Der Mietspiegel wird kostenfrei auf der Homepage der Stadt Ravensburg erhältlich sein. Seite1von4 Sachverhalt: Die Erstellung eines Mietspiegels ist für Gemeinden ab 50.000 Einwohnern durch das bundesweite Mietspiegelreformgesetz verpflichtend. Diese Pflicht gilt seit dem 1. Januar 2023 für einfache Mietspiegel beziehungsweise bis zum 1. Januar 2024 für qualifizierte Mietspiegel. Qualifizierte Mietspiegel sind im Abstand von zwei Jahren der aktuellen Marktentwicklung anzupassen. Nach vier Jahren ist der qualifizierte Mietspiegel neu zu erstellen. Der Mietspiegel wurde zum 01.03.2024 fortgeschrieben und ist somit für 2026 neu zu erstellen. Mit Gemeinderatsbeschluss vom 29.09.2025 wurde die Erstellung des qualifizierten Mietspiegels beschlossen. Das ALP-Institut aus Hamburg wurde beauftragt für die Kommunen Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt und Berg gemeinsam den Mietspiegel zu erstellen. Für jede beteiligte Kommune wird ein eigener Mietpreisspiegel erstellt. Die Datenerhebung wurde von Januar bis Mai 2026 durchgeführt. Insgesamt lagen nach Ablauf dieses Zeitraums rund 1.661 verwertbare Datensätze vor. Der Mietspiegel wurde nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen mit Hilfe der Regressionsmethode berechnet. Nach Abschluss der Datenauswertung durch das ALP-Institut liegt nun ein neuer Mietspiegel für Ravensburg vor (siehe Anlage). Als Ergebnis lässt sich festhalten: Die gewichtete durchschnittliche Nettokaltmiete pro m² beträgt im Mietspiegel 2026 10,48 € pro m² in Ravensburg. Die durchschnittliche Preissteigerung bei der Nettobasismiete gegenüber dem letzten zum 01.03.2024 nach dem Verbraucherpreisindex fortgeschriebenen Mietspiegel, liegt bei 1,85 Prozent. Somit steigt der Preis pro Quadratmeter von 10,29 € auf 10,48 € im Mietspiegel 2026. Dieser absolute Mittelwert hat jedoch nur einen statistischen Wert. Eine konkrete Aussage über die Höhe eines individuellen Mietpreises kann erst nach Berücksichtigung aller Wohnwertmerkmale (Wohnungsausstattung, Modernisierungen, Wohnlage, Stadtteil) getroffen werden. Als Servicedienstleistung der Stadt Ravensburg bietet der Mietspiegel Mietern und Vermietern gleichermaßen einen aktuellen und transparenten Überblick über das Mietniveau im frei finanzierten Wohnungsbestand. Anhand von Werten über Größte, Baujahr, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage der Wohnung kann ohne größeren Aufwand der Mietpreis pro Quadratmeter ausgerechnet werden. Der Mietspiegel soll kostenlos auf der Homepage der Stadt Ravensburg mit einem Onlinerechner zur Verfügung gestellt werden. Kosten und Finanzierung: Die Erstellung eines Mietspiegels verursacht nicht unerhebliche Kosten. Deshalb wurde die Verwaltung von den Gremien beauftragt, Sponsoren zur Kostenbeteiligung zu gewinnen. Seite2von4 Insgesamt beteiligten sich sieben Sponsoren an der Erstellung des Mietspiegels. Die Höhe der Sponsorengelder belaufen sich auf 14.500 €. Die Kosten für die Erstellung, Datenauswertung, und Gestaltung belaufen sich brutto auf ca. 51.100 €. Nach Abzug der Sponsorengelder (14.500 €), verbleibt bei der Stadt Ravensburg ein Betrag von etwa – 36.600 €. Nach weiteren Kostenerstattungen durch die anderen GMS-Gemeinden (ca. 23.400 €), ist von einem Nettoaufwand von ca. 13.200 € Nettoaufwand für die Stadt Ravensburg auszugehen. Steuerliche Besonderheit: Für den Zeitraum bis zum 31.12.2026 handelt es sich um einen nicht umsatzsteuerpflichtigen Vorgang. Ab dem 01.01.2027 wendet die Stadt Ravensburg § 2b UStG an. Der auf den Zeitraum ab dem 01.01.2027 entfallende Anteil der Leistung ist umsatzsteuerpflichtig und mit dem gültigen Umsatzsteuersatz zu versteuern. Der jeweilige Sponsor erhält hierzu eine gesonderte Rechnung. Diese enthält eine nach Zeitanteilen vorzunehmende Aufteilung des Gesamtbetrages sowie den entsprechenden Umsatzsteuerausweis. Ergebnishaushalt (konsumtiver Aufwand und Ertrag) Gesamtkosten der Maßnahme 51.100 € Mittelbereitstellung im Haushaltsplan Kostenstelle (10-stellig) 5220000065 Bezeichnung Kostenstelle Wohnungsbauförderung, Wohnungsversorgung Seite im Haushaltsplan Planansatz ordentlicher 55.000 € Sachaufwand Sachkonto (Kostenart) und 42711100 Aufwendungen für Planungen u. Bezeichnung Konzepte Planansatz ordentlicher Ertrag 14.500 € Sachkonto (Kostenart) und 34614200 Sponsoringerträge Bezeichnung Klimawirkungsprüfung: Einschätzung der CO -Relevanz 2 Hat der Beschlussgegenstand voraussichtlich Auswirkungen auf die CO -Bilanz der Stadt Ravensburg? 2 Ja ☐ ☐ positiv Nein ☒ ☐ negativ Anlage/n: Seite3von4 Entwurf Mietspiegel 2026 Seite4von4

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