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Interimsgebäude St. Christina Einrichtung eines Interimschulgebäudes mit 6 Klassen und notwendigen Nebenräumen -Sachbeschluss
Angenommen34 Ja · 1 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Ravensburg |
| Datum | 2026-09-28 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Verwaltung wird beauftragt, ein temporäres Schulgebäude am Standort St. Christina mit 6 Klassenzimmern und Nebenräumen in modularer Holzbauweise zu errichten. Dies ist notwendig, um steigende Schülerzahlen und ganztägige Angebote ab dem Schuljahr 2027/28 zu bewältigen, bis die geplante Schulrochade abgeschlossen ist. Der Gemeinderat bewilligt Projektkosten von 3.200.000 Euro und ermächtigt die Verwaltung, den Auftrag nach Vergabeverfahren an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.
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Dokument
Extrahierter Text
Sitzungsvorlage 2026/210
Verfasser: Stand: 09.09.2026
Amt für Bildung, Soziales und Sport, Anja Lammers, Jacqueline Leyers
Az.
Beteiligung:
Technischer Ausschuss 23.09.2026 öffentlich
Gemeinderat 28.09.2026 öffentlich
Interimsgebäude St. Christina
Einrichtung eines Interimschulgebäudes mit 6 Klassen und notwendigen
Nebenräumen
- Sachbeschluss
Beschlussvorschlag:
1. Die Entwurfs- und Bauzeitenplanung für ein temporäres Schulgebäude am Standort
St. Christina wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Errichtung von 6 Klassenzimmer mit Nebenräumen in modularer Bauweise
gemäß beiliegender Planung wird zugestimmt.
3. Einer Generalunternehmervergabe zur schlüsselfertigen Lieferung und Errichtung des
Gebäudes auf Grundlage einer funktionalen Leistungsbeschreibung wird zugestimmt.
Aufgrund des gegebenen Zeitdrucks wird die Verwaltung, abweichend von der
Hauptsatzung, im Rahmen einer Ausnahmeregelung ermächtigt, den Auftrag ohne
weitere Zustimmung des Gemeinderats nach Prüfung und Wertung der Angebote an
den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.
4. Den auf der Grundlage von Richtpreisangeboten ermittelten Projektkosten in Höhe
von 3.200.000 € wird zugestimmt. Darin enthalten ist eine 15%ige Reserve für
Unvorhergesehenes, sowie die benötigte Möblierung.
5. Die Verpflichtungsermächtigung der Projektvergabe erfolgt über die im laufenden
Doppelhaushalt bereitgestellten VEs:
7412720000001 Stadtbücherei bewegl. Vermögen >800 € in Höhe von 1.200.000 €
für 2027
766536090001 Breitbandausbaumaßnahmen in Höhe von 1.300.000 € für 2027
766536090001 Breitbandausbaumaßnahmen in Höhe von 200.000 € für 2028
und
766541004006 Knotenpunkt Meersburger Straße/Alfons-Maurer-Straße in Höhe von
500.000 € für 2027
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Sachverhalt:
1. Beschlusslage
Der Ausschuss "Bildung Sozial- und Sport" hat am 01.07.2026 in seiner öffentlichen Sitzung
folgendes beschlossen:
Grundsatzbeschluss
Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung für das notwendige Interim am Standort St.
Christina zu planen und den Sachbeschluss für Herbst 2026 vorzubereiten.
2. Schulentwicklungsplanung bis zum Schuljahr 2035/36
Die Schulentwicklungsplanung der nächsten Jahre ist geprägt von schulpolitischen
Veränderungen, insbesondere der Umsetzung des Ganztagsförderungsgesetzes (GaFöG)
sowie der Rückkehr zum 9-jährigen Gymnasium (G9) und zeitgleich durch demografische
Veränderungen mit deutlich steigenden Schülerzahlen an weiterführenden Schulen. Beide
Schulbereiche, Grundschulen und weiterführende Schulen, erfordern Investitionen und neue
enorme Ressourcen. Sie stellen die Kommunen als gesetzlich verpflichteten Schulträger vor
unerlässliche und sehr heraufordernde Pflichtaufgaben (vgl. Sitzungsvorlage 2026/171).
Flächenbedarfe
Nachfolgend sind die Flächenbedarfe nach Modellraumprogramm des Landes für die
Schulstandorte Kuppelnau, Neuwiesen und St. Christina dem Flächen - Ist
gegenübergestellt. Die Flächenangaben beinhalten die reinen Programmflächen nach
Schulraumprogramm, ohne Verkehrs- und Nebenflächen.
Flächen IST
Standort Kuppelnau 3611 qm
Standort St. Christina 1655 qm
Standort Neuwiesen 3549 qm
Flächen IST gesamt 8815 qm
Flächen Bedarf
Grundschule Kuppelnau 3 zügig 2946 qm
Grundschule St. Christina 2 zügig 1597 qm
Grundschule Neuwiesen 2,5 zügig 2201 qm
Gemeinschaftsschule 3 zügig 3797 qm
SBBZ 8-klassig 1235 qm
Flächen Bedarf gesamt 11776 qm
Fehlende Flächen
bis zum Bezug Neubau GS
Kuppelnau 2961 qm
Nach Neubau GS Kuppelnau und Auszug der Grundschule aus dem Kuppelnaugebäude sind
die Flächen an diesen Standorten für die GS Neuwiesen, die GS St. Christina und die GMS
Kuppelnau sowie das SBBZ ausreichend. Die Flächen müssen neu verteilt werden und den
Bedürfnissen der jeweiligen Schularten angepasst werden.
Zielplanung:
Nach Auszug der GS Kuppelnau in den Neubau muss das bestehende
Kuppelnaugebäude für die Anforderung der Gemeinschaftsschule umgeplant werden.
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Um eine gute Planungsgrundlage zu schaffen, soll im Jahr 2027 in einem partizipativen
Prozess mit der Gemeinschaftsschule die Phase 0 durchgeführt werden.
Nach Umzug der Gemeinschaftsschule an den Standort Kuppelnau werden am Standort
Neuwiesen Flächen frei, die für zusätzliche Flächenbedarfe der Grundschule für
ganztägige Angebote sowie für das SBBZ St. Christina genutzt werden. Die
Raumbelegung und Anforderungen an den Standort sind mit beiden Schulen bereits
2024 in partizipativen Prozessen (Phase 0) festgelegt worden.
Nach Umzug des SBBZ St. Christina an den Standort Neuwiesen kann der Standort St.
Christina für eine zweizügige Grundschule mit ganztägigen Angeboten ertüchtigt werden.
Der Flächenbedarf in der Grundschule St. Christina ist mit einer Entwicklung der Schule zu
einer 2-zügigen Grundschule mit ganztägigem Angebot (Rechtsanspruch GaFöG ist neben
der 2-Zügigkeit ebenfalls abzubilden) ab dem Schuljahr 2026/2027 in der Unterdeckung. Um
diesen Raumbedarf bis zur Fertigstellung der Schulrochade und der Unterbringung aller
Schulen an ihrem finalen Standort am Schulstandort abzudecken, muss ein Interim in der
Größe von 6 Klassen in unmittelbarer Nähe des Schulgebäudes aufgestellt werden.
Im Nachgang an den Grundsatzbeschluss im Juli 2026 hat die Verwaltung mit der
Standortanalyse für ein solches Interim begonnen. Es hat sich herausgestellt, dass der
Parkplatz als idealer Standort angesehen werden kann, um die räumliche Nähe zum
Schulgebäude zu nutzen. Die genaue Lage erläutert die Verwaltung in Ihrer Präsentation und
ist auf angehängten Lageplan ersichtlich. Der Einsatz des Interims ist nur temporär, jedoch
für eine Dauer von ca. 10 Jahren gedacht. Der Vergleich der Miet- Kaufoption hat bei einer
solch langen Laufzeit dazu geführt, dass die Kaufoption sich als die zu favorisierende Option
herausgestellt hat.
Hierbei wurden mehrere Ausführungsvarianten betrachtet: Kauf einer Modulbauschule aus
Metall, aus Holz oder als Hybridlösung, sowie die Mietoption der 3 Varianten Holz, Metall
sowie Hybrid. Bei einer Standzeit von 5 Jahren ist die Mietoption als rentabel anzusehen, bei
einer Standzeit ab 8 Jahren, rechnet sich die Kaufvariante. Die Preise für die Miete liegen bei
ca. 23€/m²,(BGF) bei einem Kauf, ist mit einem Kaufpreis von 2100 bis 2300€/m² zu rechnen.
Zudem kommt hinzu, dass es sich bei der Mietoption um eine Dienstleistung handelt, die
vergabetechnisch dann EU-weit ausgeschrieben werden müsste.
Nachdem der Umbau des Bestandsgebäudes abgeschlossen wurde, kann das Interim
wieder abgebaut werden und die Module anderweitig verwendet oder verkauft werden.
3. Raummodulanlage St. Christina
Das geplante Interim soll als funktionale Leistungsbeschreibung (FBL) in den Wettbewerb
gegeben werden und schlüsselfertig erstellt werden. Somit kommen Planung und Umsetzung
aus einer Hand, da es sich herausgestellt hat, dass jeder Anbieter sich auf unterschiedliche
Ausführungsvarianten spezialisiert hat. Zudem wird die Bauzeit durch die schlüsselfertige
Erstellung verkürzt, um den Bezug zum neuen Schuljahr zu garantieren.
Das Projekt soll in der funktionalen Leistungsbeschreibung als Holzvariante präferiert
werden, da sich diese aus Nachhaltigkeitsgründen empfiehlt und den gesetzten Klimazielen
der Stadt besser entspricht.
Aus Zeit- und Auslastungsgründen wird die Verwaltung von dem Baumanagementbüro 2XM
aus Wangen unterstützt, dass die funktionale Leistungsbeschreibung erstellt hat. Es wurden
gemeinsam mit dem Amt für Bildung, Soziales und Sport sowie mit den Nutzern die genauen
Bedarfe erörtert, um alle Details vorab zu klären.
4. Zeitplan und Ausblick
Die Umsetzung steht unter einem hohen zeitlichen Druck. Bereits zum Schuljahr 26/27 waren
Anpassungen im Bereich der Mensa vorzunehmen. Die bisherige Kapazität war nicht mehr
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ausreichend für die steigende Nachfrage nach dem ganztägigen Angebot im Zusammenhang
mit dem Rechtsanspruch aus dem GaFöG. Im neuen Schuljahr müssen die Grundschule und
das SBBZ mit räumlichen Einschränkungen klarkommen.
Grundlage des Sachbeschlusses sind die im Frühjahr aus den Meldezahlen abgeleiteten
Raumbedarfe für eine 2-zügige Grundschule sowie der darauf aufbauende
Strategiebeschluss zur Schulrochade 2026-35, welcher in der Julisitzung getroffen wurde.
Gesetztes Ziel ist es, die Räume fertiggestellt und ausgestattet zum Schuljahresbeginn
2027/28 im September 2027 zur Verfügung zu stellen. Um dies erreichen zu können ist es
erforderlich, unmittelbar nach dem Sachbeschluss auszuschreiben. Der Bieterzeitraum wird
ca. 2 Monate betragen. Die Vergabegespräche sollen dann im Dezember 2026 stattfinden,
sodass die Beauftragung zum Jahreswechsel erfolgen kann, um einen ausreichenden
Produktionsvorlauf zu gewährleisten.
Der Bauablauf wird mit der Beauftragung noch detailliert erörtert. Es ist Stand heutiger
Planung davon auszugehen, dass der Bezug der Schule zum Schuljahreswechsel 2072/28
garantiert werden kann, wenn unmittelbar nach dem Sachbeschluss ausgeschrieben und
zum Jahreswechsel beauftragt werden kann. Zur Sicherstellung dieses Projektziels schlägt
die Verwaltung ein von der Hauptsatzung abweichendes Verfahren vor, vorbehaltlich, dass
die Angebote den genehmigten Kostenrahmen nicht überschreiten.
Kosten und Finanzierung:
Eine dezidierte Kostenberechnung ist derzeit in diesem Rahmen nicht möglich, es wurden
jedoch mehrere Anbieter angefragt und ein Vergleich zu bestehenden Raummodulanlagen in
benachbarten Gemeinden erstellt.
Entsprechend den Angaben diverser Anbieter, Hochrechnung bestehender Gebäude
(Weingarten, Baienfurt) kann ein geschätzter m² Preis von 2.300€/m2 angesetzt werden.
Hinzu kommen noch die Kosten für die Herrichtung, die Erschließung sowie die Ausstattung.
Die genaue Höhe kann erst nach Abschluss des Vergabeverfahrens beziffert werden.
Die Finanzierung wird im Doppelhaushalt 2027/28 sowie in der mittelfristigen Finanzplanung
abgebildet.
Finanzhaushalt (investive Auszahlungen und Einzahlungen)
Gesamtkosten der Maßnahme 3.200.000,00 €
Die Mittel sind für den Doppelhaushalt
Mittelbereitstellung im Haushaltsplan
2027/2028 angemeldet.
Auftrag 765212002999
Bezeichnung SBBZ St. Christina, Interimslösung
üpl./apl. Verpflichtungsermächtigung 3.200.000,00 €
Abdeckung 1.200.000,00
Auftrag 741272000001
Bezeichnung Stadtbücherei bewegl. Vermögen > 800 €
Seite im Haushaltsplan S. 296
Sachkonto (Kostenart) und 78312000 Auszahlung für den Erwerb von bew.
Bezeichnung Vermögen
Abdeckung 1.500.000 €
Auftrag 766536090001
Bezeichnung Breitbandausbaumaßnahmen
Seite im Haushaltsplan 433
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78720000 Auszahlungen für
Sachkonto (Kostenart) und Bezeichnung
Tiefbaumaßnahmen
Abdeckung 500.000 €
Auftrag 766541004006
Knotenpunkt Meersburger Straße/Alfons-
Bezeichnung
Maurer-Straße
Seite im Haushaltsplan 475
78720000 Auszahlungen für
Sachkonto (Kostenart) und Bezeichnung
Tiefbaumaßnahmen
ergebniswirksame Folgekosten im Ergebnishaushalt
jährliche Folgekosten netto gesamt 224.000,00 €
davon Sachaufwand 96.000,00 €
davon Abschreibungen
128.000,00 €
(Durchschnitt)
Klimawirkungsprüfung:
Einschätzung der CO -Relevanz
2
Hat der Beschlussgegenstand voraussichtlich Auswirkungen auf die
CO -Bilanz der Stadt Ravensburg?
2
Ja ☒ ☐ positiv Nein ☐
☒ negativ
1. Menge der CO -Emissionen
2
☒ gering bis ca. 3 t CO / Jahr (entspricht < 6,3 MWh / 12 MWhErdgas / 13.800
2 el
PKW km)
☐ mittel bis ca. 130 t CO / Jahr (entspricht < 270 MWh / 525 MWhErdgas /
2 el
600.000 PKW km)
☐ erheblich über ca. 130 t CO / Jahr (entspricht > 270 MWh / 525 MWhErdgas /
2 el
600.000 PKW km)
2. Dauer der CO -Emissionen
2
☐ kurz max. 1 Jahr
☒ mittel 1 Jahr bis 10 Jahre
☐ langfristig 10 und mehr Jahre
Textliche Begründung der Einschätzung (Kurzversion)
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Bei der Maßnahme handelt es sich um einen Interimsbau in Holz-Modulbauweise. Die
Maßnahme wird im Rahmen des Nachhaltigkeitskonzeptes der Stadt Ravensburg
durchgeführt. Auf regionale Anbieter wird besonderes Augenmerk gelegt, um graue
Energie zu vermeiden. Die Wiederverwendung der Module wird von vornherein
mitbetrachtet.
Anlage/n:
Anlage 1: Lageplan und Grundrissbeispiel
Anlage 2: Terminplan
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