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Interimsgebäude St. Christina Einrichtung eines Interimschulgebäudes mit 6 Klassen und notwendigen Nebenräumen -Sachbeschluss

Angenommen34 Ja · 1 Nein
TypAntrag
GemeindeRavensburg
Datum2026-09-28
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Verwaltung wird beauftragt, ein temporäres Schulgebäude am Standort St. Christina mit 6 Klassenzimmern und Nebenräumen in modularer Holzbauweise zu errichten. Dies ist notwendig, um steigende Schülerzahlen und ganztägige Angebote ab dem Schuljahr 2027/28 zu bewältigen, bis die geplante Schulrochade abgeschlossen ist. Der Gemeinderat bewilligt Projektkosten von 3.200.000 Euro und ermächtigt die Verwaltung, den Auftrag nach Vergabeverfahren an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.

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Dokument

Extrahierter Text

Sitzungsvorlage 2026/210 Verfasser: Stand: 09.09.2026 Amt für Bildung, Soziales und Sport, Anja Lammers, Jacqueline Leyers Az. Beteiligung: Technischer Ausschuss 23.09.2026 öffentlich Gemeinderat 28.09.2026 öffentlich Interimsgebäude St. Christina Einrichtung eines Interimschulgebäudes mit 6 Klassen und notwendigen Nebenräumen - Sachbeschluss Beschlussvorschlag: 1. Die Entwurfs- und Bauzeitenplanung für ein temporäres Schulgebäude am Standort St. Christina wird zur Kenntnis genommen. 2. Der Errichtung von 6 Klassenzimmer mit Nebenräumen in modularer Bauweise gemäß beiliegender Planung wird zugestimmt. 3. Einer Generalunternehmervergabe zur schlüsselfertigen Lieferung und Errichtung des Gebäudes auf Grundlage einer funktionalen Leistungsbeschreibung wird zugestimmt. Aufgrund des gegebenen Zeitdrucks wird die Verwaltung, abweichend von der Hauptsatzung, im Rahmen einer Ausnahmeregelung ermächtigt, den Auftrag ohne weitere Zustimmung des Gemeinderats nach Prüfung und Wertung der Angebote an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. 4. Den auf der Grundlage von Richtpreisangeboten ermittelten Projektkosten in Höhe von 3.200.000 € wird zugestimmt. Darin enthalten ist eine 15%ige Reserve für Unvorhergesehenes, sowie die benötigte Möblierung. 5. Die Verpflichtungsermächtigung der Projektvergabe erfolgt über die im laufenden Doppelhaushalt bereitgestellten VEs: 7412720000001 Stadtbücherei bewegl. Vermögen >800 € in Höhe von 1.200.000 € für 2027 766536090001 Breitbandausbaumaßnahmen in Höhe von 1.300.000 € für 2027 766536090001 Breitbandausbaumaßnahmen in Höhe von 200.000 € für 2028 und 766541004006 Knotenpunkt Meersburger Straße/Alfons-Maurer-Straße in Höhe von 500.000 € für 2027 Seite1von6 Sachverhalt: 1. Beschlusslage Der Ausschuss "Bildung Sozial- und Sport" hat am 01.07.2026 in seiner öffentlichen Sitzung folgendes beschlossen: Grundsatzbeschluss Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung für das notwendige Interim am Standort St. Christina zu planen und den Sachbeschluss für Herbst 2026 vorzubereiten. 2. Schulentwicklungsplanung bis zum Schuljahr 2035/36 Die Schulentwicklungsplanung der nächsten Jahre ist geprägt von schulpolitischen Veränderungen, insbesondere der Umsetzung des Ganztagsförderungsgesetzes (GaFöG) sowie der Rückkehr zum 9-jährigen Gymnasium (G9) und zeitgleich durch demografische Veränderungen mit deutlich steigenden Schülerzahlen an weiterführenden Schulen. Beide Schulbereiche, Grundschulen und weiterführende Schulen, erfordern Investitionen und neue enorme Ressourcen. Sie stellen die Kommunen als gesetzlich verpflichteten Schulträger vor unerlässliche und sehr heraufordernde Pflichtaufgaben (vgl. Sitzungsvorlage 2026/171). Flächenbedarfe Nachfolgend sind die Flächenbedarfe nach Modellraumprogramm des Landes für die Schulstandorte Kuppelnau, Neuwiesen und St. Christina dem Flächen - Ist gegenübergestellt. Die Flächenangaben beinhalten die reinen Programmflächen nach Schulraumprogramm, ohne Verkehrs- und Nebenflächen. Flächen IST Standort Kuppelnau 3611 qm Standort St. Christina 1655 qm Standort Neuwiesen 3549 qm Flächen IST gesamt 8815 qm Flächen Bedarf Grundschule Kuppelnau 3 zügig 2946 qm Grundschule St. Christina 2 zügig 1597 qm Grundschule Neuwiesen 2,5 zügig 2201 qm Gemeinschaftsschule 3 zügig 3797 qm SBBZ 8-klassig 1235 qm Flächen Bedarf gesamt 11776 qm Fehlende Flächen bis zum Bezug Neubau GS Kuppelnau 2961 qm Nach Neubau GS Kuppelnau und Auszug der Grundschule aus dem Kuppelnaugebäude sind die Flächen an diesen Standorten für die GS Neuwiesen, die GS St. Christina und die GMS Kuppelnau sowie das SBBZ ausreichend. Die Flächen müssen neu verteilt werden und den Bedürfnissen der jeweiligen Schularten angepasst werden. Zielplanung:  Nach Auszug der GS Kuppelnau in den Neubau muss das bestehende Kuppelnaugebäude für die Anforderung der Gemeinschaftsschule umgeplant werden. Seite2von6 Um eine gute Planungsgrundlage zu schaffen, soll im Jahr 2027 in einem partizipativen Prozess mit der Gemeinschaftsschule die Phase 0 durchgeführt werden.  Nach Umzug der Gemeinschaftsschule an den Standort Kuppelnau werden am Standort Neuwiesen Flächen frei, die für zusätzliche Flächenbedarfe der Grundschule für ganztägige Angebote sowie für das SBBZ St. Christina genutzt werden. Die Raumbelegung und Anforderungen an den Standort sind mit beiden Schulen bereits 2024 in partizipativen Prozessen (Phase 0) festgelegt worden.  Nach Umzug des SBBZ St. Christina an den Standort Neuwiesen kann der Standort St. Christina für eine zweizügige Grundschule mit ganztägigen Angeboten ertüchtigt werden. Der Flächenbedarf in der Grundschule St. Christina ist mit einer Entwicklung der Schule zu einer 2-zügigen Grundschule mit ganztägigem Angebot (Rechtsanspruch GaFöG ist neben der 2-Zügigkeit ebenfalls abzubilden) ab dem Schuljahr 2026/2027 in der Unterdeckung. Um diesen Raumbedarf bis zur Fertigstellung der Schulrochade und der Unterbringung aller Schulen an ihrem finalen Standort am Schulstandort abzudecken, muss ein Interim in der Größe von 6 Klassen in unmittelbarer Nähe des Schulgebäudes aufgestellt werden. Im Nachgang an den Grundsatzbeschluss im Juli 2026 hat die Verwaltung mit der Standortanalyse für ein solches Interim begonnen. Es hat sich herausgestellt, dass der Parkplatz als idealer Standort angesehen werden kann, um die räumliche Nähe zum Schulgebäude zu nutzen. Die genaue Lage erläutert die Verwaltung in Ihrer Präsentation und ist auf angehängten Lageplan ersichtlich. Der Einsatz des Interims ist nur temporär, jedoch für eine Dauer von ca. 10 Jahren gedacht. Der Vergleich der Miet- Kaufoption hat bei einer solch langen Laufzeit dazu geführt, dass die Kaufoption sich als die zu favorisierende Option herausgestellt hat. Hierbei wurden mehrere Ausführungsvarianten betrachtet: Kauf einer Modulbauschule aus Metall, aus Holz oder als Hybridlösung, sowie die Mietoption der 3 Varianten Holz, Metall sowie Hybrid. Bei einer Standzeit von 5 Jahren ist die Mietoption als rentabel anzusehen, bei einer Standzeit ab 8 Jahren, rechnet sich die Kaufvariante. Die Preise für die Miete liegen bei ca. 23€/m²,(BGF) bei einem Kauf, ist mit einem Kaufpreis von 2100 bis 2300€/m² zu rechnen. Zudem kommt hinzu, dass es sich bei der Mietoption um eine Dienstleistung handelt, die vergabetechnisch dann EU-weit ausgeschrieben werden müsste. Nachdem der Umbau des Bestandsgebäudes abgeschlossen wurde, kann das Interim wieder abgebaut werden und die Module anderweitig verwendet oder verkauft werden. 3. Raummodulanlage St. Christina Das geplante Interim soll als funktionale Leistungsbeschreibung (FBL) in den Wettbewerb gegeben werden und schlüsselfertig erstellt werden. Somit kommen Planung und Umsetzung aus einer Hand, da es sich herausgestellt hat, dass jeder Anbieter sich auf unterschiedliche Ausführungsvarianten spezialisiert hat. Zudem wird die Bauzeit durch die schlüsselfertige Erstellung verkürzt, um den Bezug zum neuen Schuljahr zu garantieren. Das Projekt soll in der funktionalen Leistungsbeschreibung als Holzvariante präferiert werden, da sich diese aus Nachhaltigkeitsgründen empfiehlt und den gesetzten Klimazielen der Stadt besser entspricht. Aus Zeit- und Auslastungsgründen wird die Verwaltung von dem Baumanagementbüro 2XM aus Wangen unterstützt, dass die funktionale Leistungsbeschreibung erstellt hat. Es wurden gemeinsam mit dem Amt für Bildung, Soziales und Sport sowie mit den Nutzern die genauen Bedarfe erörtert, um alle Details vorab zu klären. 4. Zeitplan und Ausblick Die Umsetzung steht unter einem hohen zeitlichen Druck. Bereits zum Schuljahr 26/27 waren Anpassungen im Bereich der Mensa vorzunehmen. Die bisherige Kapazität war nicht mehr Seite3von6 ausreichend für die steigende Nachfrage nach dem ganztägigen Angebot im Zusammenhang mit dem Rechtsanspruch aus dem GaFöG. Im neuen Schuljahr müssen die Grundschule und das SBBZ mit räumlichen Einschränkungen klarkommen. Grundlage des Sachbeschlusses sind die im Frühjahr aus den Meldezahlen abgeleiteten Raumbedarfe für eine 2-zügige Grundschule sowie der darauf aufbauende Strategiebeschluss zur Schulrochade 2026-35, welcher in der Julisitzung getroffen wurde. Gesetztes Ziel ist es, die Räume fertiggestellt und ausgestattet zum Schuljahresbeginn 2027/28 im September 2027 zur Verfügung zu stellen. Um dies erreichen zu können ist es erforderlich, unmittelbar nach dem Sachbeschluss auszuschreiben. Der Bieterzeitraum wird ca. 2 Monate betragen. Die Vergabegespräche sollen dann im Dezember 2026 stattfinden, sodass die Beauftragung zum Jahreswechsel erfolgen kann, um einen ausreichenden Produktionsvorlauf zu gewährleisten. Der Bauablauf wird mit der Beauftragung noch detailliert erörtert. Es ist Stand heutiger Planung davon auszugehen, dass der Bezug der Schule zum Schuljahreswechsel 2072/28 garantiert werden kann, wenn unmittelbar nach dem Sachbeschluss ausgeschrieben und zum Jahreswechsel beauftragt werden kann. Zur Sicherstellung dieses Projektziels schlägt die Verwaltung ein von der Hauptsatzung abweichendes Verfahren vor, vorbehaltlich, dass die Angebote den genehmigten Kostenrahmen nicht überschreiten. Kosten und Finanzierung: Eine dezidierte Kostenberechnung ist derzeit in diesem Rahmen nicht möglich, es wurden jedoch mehrere Anbieter angefragt und ein Vergleich zu bestehenden Raummodulanlagen in benachbarten Gemeinden erstellt. Entsprechend den Angaben diverser Anbieter, Hochrechnung bestehender Gebäude (Weingarten, Baienfurt) kann ein geschätzter m² Preis von 2.300€/m2 angesetzt werden. Hinzu kommen noch die Kosten für die Herrichtung, die Erschließung sowie die Ausstattung. Die genaue Höhe kann erst nach Abschluss des Vergabeverfahrens beziffert werden. Die Finanzierung wird im Doppelhaushalt 2027/28 sowie in der mittelfristigen Finanzplanung abgebildet. Finanzhaushalt (investive Auszahlungen und Einzahlungen) Gesamtkosten der Maßnahme 3.200.000,00 € Die Mittel sind für den Doppelhaushalt Mittelbereitstellung im Haushaltsplan 2027/2028 angemeldet. Auftrag 765212002999 Bezeichnung SBBZ St. Christina, Interimslösung üpl./apl. Verpflichtungsermächtigung 3.200.000,00 € Abdeckung 1.200.000,00 Auftrag 741272000001 Bezeichnung Stadtbücherei bewegl. Vermögen > 800 € Seite im Haushaltsplan S. 296 Sachkonto (Kostenart) und 78312000 Auszahlung für den Erwerb von bew. Bezeichnung Vermögen Abdeckung 1.500.000 € Auftrag 766536090001 Bezeichnung Breitbandausbaumaßnahmen Seite im Haushaltsplan 433 Seite4von6 78720000 Auszahlungen für Sachkonto (Kostenart) und Bezeichnung Tiefbaumaßnahmen Abdeckung 500.000 € Auftrag 766541004006 Knotenpunkt Meersburger Straße/Alfons- Bezeichnung Maurer-Straße Seite im Haushaltsplan 475 78720000 Auszahlungen für Sachkonto (Kostenart) und Bezeichnung Tiefbaumaßnahmen ergebniswirksame Folgekosten im Ergebnishaushalt jährliche Folgekosten netto gesamt 224.000,00 € davon Sachaufwand 96.000,00 € davon Abschreibungen 128.000,00 € (Durchschnitt) Klimawirkungsprüfung: Einschätzung der CO -Relevanz 2 Hat der Beschlussgegenstand voraussichtlich Auswirkungen auf die CO -Bilanz der Stadt Ravensburg? 2 Ja ☒ ☐ positiv Nein ☐ ☒ negativ 1. Menge der CO -Emissionen 2 ☒ gering  bis ca. 3 t CO / Jahr (entspricht < 6,3 MWh / 12 MWhErdgas / 13.800 2 el PKW km) ☐ mittel  bis ca. 130 t CO / Jahr (entspricht < 270 MWh / 525 MWhErdgas / 2 el 600.000 PKW km) ☐ erheblich  über ca. 130 t CO / Jahr (entspricht > 270 MWh / 525 MWhErdgas / 2 el 600.000 PKW km) 2. Dauer der CO -Emissionen 2 ☐ kurz  max. 1 Jahr ☒ mittel  1 Jahr bis 10 Jahre ☐ langfristig  10 und mehr Jahre Textliche Begründung der Einschätzung (Kurzversion) Seite5von6 Bei der Maßnahme handelt es sich um einen Interimsbau in Holz-Modulbauweise. Die Maßnahme wird im Rahmen des Nachhaltigkeitskonzeptes der Stadt Ravensburg durchgeführt. Auf regionale Anbieter wird besonderes Augenmerk gelegt, um graue Energie zu vermeiden. Die Wiederverwendung der Module wird von vornherein mitbetrachtet. Anlage/n: Anlage 1: Lageplan und Grundrissbeispiel Anlage 2: Terminplan Seite6von6

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