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Beschaffung von zwei Löschgruppenfahrzeugen 10 (LF 10) für die Feuerwehr Ravensburg, Abteilung Taldorf, Löschgruppe Dürnast und Löschzug Oberzell
Angenommen34 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Ravensburg |
| Datum | 2026-09-28 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Feuerwehr Ravensburg beantragt die Ersatzbeschaffung von zwei Löschgruppenfahrzeugen 10 (LF 10) für die Abteilung Taldorf, da die vorhandenen Fahrzeuge aus den Jahren 1995 und 2000 altersbedingt und wegen funktionstechnischer Probleme nicht mehr einsatzfähig sind. Die Gesamtkosten betragen 1.220.000 Euro, wovon etwa 420.000 Euro durch Landeszuschüsse finanziert werden sollen. Der Gemeinderat beschloss die Teilnahme an einer europaweiten Ausschreibung des Innenministeriums Baden-Württemberg für 2027 mit Verpflichtungsermächtigung für dieses Jahr und Finanzierung im Haushalt 2029.
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Dokument
Extrahierter Text
Sitzungsvorlage 2026/211
Verfasser: Stand: 07.09.2026
Feuerwehr und Bevölkerungsschutz, Kai Willach, Cordula Vogler
Az.
Beteiligung:
Stadtkämmerei
Ortschaftsrat Taldorf 22.09.2026 öffentlich
Technischer Ausschuss 23.09.2026 öffentlich
Gemeinderat 28.09.2026 öffentlich
Beschaffung von zwei Löschgruppenfahrzeugen 10 (LF 10) für die Feuerwehr
Ravensburg, Abteilung Taldorf, Löschgruppe Dürnast und Löschzug Oberzell
- Grundsatzbeschluss
- Finanzierung
Beschlussvorschlag:
Das Amt Feuerwehr und Bevölkerungsschutz schlägt vor, die Vergabe nach der Variante 1
durchzuführen.
1. Den Ersatzbeschaffungen der Löschgruppenfahrzeuge 10 (LF 10) für die Feuerwehr
Ravensburg, Abteilung Taldorf, Löschgruppe Dürnast und Löschzug Oberzell im
Haushaltsjahr 2027 und im Rahmen der durch das Innenministerium BW durchgeführten
gemeinsamen Ausschreibung wird zugestimmt.
2. Die Ersatzbeschaffungen erfolgen vorbehaltlich der Finanzierbarkeit im nächsten
Doppelhaushalt 2027/2028 bzw. dessen Finanzplanung 2029-2031.
3. Die für die Ausschreibung und Vergabe notwendigen Verpflichtungsermächtigungen in
Höhe von 610.000 € pro Fahrzeug (Gesamtsumme: 1.220.000 €) sind beim Auftrag
737126000001 im Jahr 2027 vorgesehen. Die notwendigen Finanzierungsmittel sollen im
Haushaltsjahr 2029 veranschlagt werden.
Der durch das Innenministerium kommunizierte Landeszuschuss in Höhe von
voraussichtlich 210.000 € pro Fahrzeug wird im Jahr 2027 beantragt.
4. Die Verwaltung beteiligt sich an einer durch das Innenministerium Baden-Württemberg
durchzuführenden europaweiten gemeinsamen Ausschreibung im Jahr 2027.
5. Das Innenministerium Baden-Württemberg wird durch den Oberbürgermeister beauftragt,
nach erfolgter europaweiter Ausschreibung die Vergabeentscheidung für die Stadt
Ravensburg zu treffen.
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Sachverhalt:
1. Anforderungen / Einsatzbereiche
Das Löschgruppenfahrzeug 10 (LF 10) wird überwiegend zur Brandbekämpfung, zum
Fördern von Wasser und zur Durchführung einfacher Technischer Hilfeleistungen
eingesetzt. Das Fahrzeug wird vorgehalten, um es insbesondere für den
feuerwehrtechnischen und -taktischen Erstangriff zu nutzen sowie als
Unterstützungsmittel im Zuge von Sekundäralarmierungen einzusetzen.
Die derzeitigen Fahrzeuge haben die Baujahre 1995 (LF 8/6 des Löschzuges Oberzell) und
2000 (TSF-W der Löschgruppe Dürnast) und müssen grundsätzlich altersbedingt sowie
aufgrund gravierender funktionstechnischer Probleme (TSF-W der Löschgruppe Dürnast)
ersatzbeschafft werden. Die Ersatzteilbeschaffung ist zwischenzeitlich ebenfalls kaum mehr
möglich und Reparaturen werden darüber hinaus immer unwirtschaftlicher.
Das bisherige Fahrzeug TSF-W erfüllt zudem die mit der aktuellen Feuerwehrbedarfsplanung
am Standort Dürnast bestehenden einsatztaktischen Bedarfe nicht mehr.
Die Fahrzeuge sind entsprechend der aktuellen Normung mit der üblichen Beladung zur
Brandbekämpfung und Menschenrettung, zur Stromversorgung und Ausleuchtung von
Einsatzstellen sowie für einfache technische Hilfeleistungen ausgestattet.
Um den örtlichen Verhältnissen und der internen gerätetechnischen Standardisierung
ausreichend zu entsprechen, ist ein teilweiser Austausch der sammelbeschafften
Gerätschaften sowie die Ergänzung weiterer feuerwehrtechnischer Beladung auf
beiden Fahrzeugen notwendig.
2. Beschaffungsweg
Im Rahmen einer landesweiten gemeinsamen Beschaffung durch das Innenministerium
Baden-Württemberg werden die Fahrzeuge den Mindestanforderungen der aktuellen
Normung entsprechend europaweit ausgeschrieben. Mit der zusätzlichen Beauftragung
eines vorkonfigurierten Gerätemoduls kann das feuerwehrtechnische Leistungsspektrum
der Fahrzeuge noch etwas ergänzt werden.
Den Zuschlag erhält der Bieter mit dem günstigsten Angebot. Mit der Auftragsvergabe
greift eine Preisgleitklausel ohne Obergrenze, diese ist laut Innenministerium üblich
und nicht abwendbar.
Im direkten Anschluss an die Erstauslieferung ist ein ergänzender Umbau der
Fahrzeuge durch ein geeignetes Fahrzeugbauunternehmen erforderlich. Darüber
hinaus müssen typfremde Gerätschaften wieder veräußert sowie den örtlichen
Verhältnissen und technischen Standards entsprechende Geräte ergänzend beschafft
werden.
Die Bauzeit beträgt je nach Rangfolgenplatz, der vom Innenministerium festgelegt
wird, bis zu 2,5 Jahre (30 Monate). Hinzu kommt der geschätzte Zeitrahmen von einem
weiteren halben Jahr (6 Monate) für den direkten ergänzenden Umbau nach der
Erstauslieferung.
Mit der Außerdienststellung des Altfahrzeugs besteht die Möglichkeit der Veräußerung oder
einer Schenkung. Dies wird zum gegebenen Zeitpunkt durch den Oberbürgermeister
entschieden.
3. Fazit
Für die detaillierte Gegenüberstellung der unterschiedlichen Sachverhalte einer kommunalen
Einzelbeschaffung und einer gemeinsamen Beschaffung durch das Innenministerium Baden-
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Württemberg, ist die Anlage 1 (Gegenüberstellung LF 10 Einzelbeschaffung Fw RV und LF
10 gemeinsame Beschaffung IM BW) zur Sitzungsvorlage zu beachten.
Unter Berücksichtigung der kommunalen Finanzsituation und des damit verbundenen
verantwortungsvollen Umganges mit den Haushaltsdefiziten der kommenden Jahre wird die
Beteiligung an der durch das Innenministerium für das Jahr 2027 angekündigten
gemeinsamen Fahrzeugbeschaffung im Jahr 2027 als Beschaffungsweg nahegelegt.
Aus fachtechnischer Sicht sowie aufgrund des wesentlich geringeren
Beschaffungszeitraumes und -aufwandes, wäre eine kommunale Einzelbeschaffung der
Fahrzeuge, verteilt auf zwei Haushaltjahre, besser durchzuführen.
In welchen zeitlichen Abständen (Haushaltsjahren) durch das Innenministerium zukünftig
weitere gemeinsame Beschaffungen von Löschgruppenfahrzeugen 10 durchgeführt werden
sollen, ist derzeit noch unklar. Von einem zeitlichen Abstand von mindestens zwei Jahren ist
dabei grundsätzlich auszugehen, so dass die Notwendigkeit gleichzeitiger Beschaffungen
mehrerer Fahrzeuge dieses Fahrzeugtyps für die Feuerwehr Ravensburg sehr
wahrscheinlich ist.
Kosten und Finanzierung:
Finanzhaushalt (investive Auszahlungen und Einzahlungen)
Gesamtkosten der Maßnahme 1.220.000 €
Mittelbereitstellung im Haushaltsplan 2029
Auftrag oder PS-Projekt 737126000001
Bezeichnung Freiwillige Feuerwehr, bewegl. Vermögen
Seite im Haushaltsplan 190
Planansatz Auszahlung 1.220.000 €
Sachkonto (Kostenart) und 78312000 Erwerb bewegl.
Bezeichnung Vermögensgegenstände
Planansatz Einzahlung 420.000 €
Sachkonto (Kostenart) und Bezeichnung 68110000 Investitionszuwendungen vom Land
Verpflichtungsermächtigung 1.220.000 € (in 2027)
ergebniswirksame Folgekosten im Ergebnishaushalt
jährliche Folgekosten netto gesamt 40.000 €
davon Abschreibungen (Durchschnitt) 61.000 €
davon Zuschussauflösungen
21.000 €
(Durchschnitt)
Klimawirkungsprüfung:
Einschätzung der CO -Relevanz
2
Hat der Beschlussgegenstand voraussichtlich Auswirkungen auf die
CO -Bilanz der Stadt Ravensburg?
2
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Ja ☒ ☐ positiv Nein ☐
☐ negativ
1. Menge der CO -Emissionen
2
☒ gering bis ca. 3 t CO / Jahr (entspricht < 6,3 MWh / 12 MWhErdgas / 13.800
2 el
PKW km)
☐ mittel bis ca. 130 t CO / Jahr (entspricht < 270 MWh / 525 MWhErdgas /
2 el
600.000 PKW km)
☐ erheblich über ca. 130 t CO / Jahr (entspricht > 270 MWh / 525 MWhErdgas /
2 el
600.000 PKW km)
2. Dauer der CO -Emissionen
2
☐ kurz max. 1 Jahr
☐ mittel 1 Jahr bis 10 Jahre
☒ langfristig 10 und mehr Jahre
Anlage/n:
Anlage 1: 20260831 Gegenüberstellung LF 10 Einzelbeschaffung Fw RV und LF 10
gemeinsame Beschaffung IM BW
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