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Beschaffung von zwei Löschgruppenfahrzeugen 10 (LF 10) für die Feuerwehr Ravensburg, Abteilung Taldorf, Löschgruppe Dürnast und Löschzug Oberzell

Angenommen34 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeRavensburg
Datum2026-09-28
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Feuerwehr Ravensburg beantragt die Ersatzbeschaffung von zwei Löschgruppenfahrzeugen 10 (LF 10) für die Abteilung Taldorf, da die vorhandenen Fahrzeuge aus den Jahren 1995 und 2000 altersbedingt und wegen funktionstechnischer Probleme nicht mehr einsatzfähig sind. Die Gesamtkosten betragen 1.220.000 Euro, wovon etwa 420.000 Euro durch Landeszuschüsse finanziert werden sollen. Der Gemeinderat beschloss die Teilnahme an einer europaweiten Ausschreibung des Innenministeriums Baden-Württemberg für 2027 mit Verpflichtungsermächtigung für dieses Jahr und Finanzierung im Haushalt 2029.

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Dokument

Extrahierter Text

Sitzungsvorlage 2026/211 Verfasser: Stand: 07.09.2026 Feuerwehr und Bevölkerungsschutz, Kai Willach, Cordula Vogler Az. Beteiligung: Stadtkämmerei Ortschaftsrat Taldorf 22.09.2026 öffentlich Technischer Ausschuss 23.09.2026 öffentlich Gemeinderat 28.09.2026 öffentlich Beschaffung von zwei Löschgruppenfahrzeugen 10 (LF 10) für die Feuerwehr Ravensburg, Abteilung Taldorf, Löschgruppe Dürnast und Löschzug Oberzell - Grundsatzbeschluss - Finanzierung Beschlussvorschlag: Das Amt Feuerwehr und Bevölkerungsschutz schlägt vor, die Vergabe nach der Variante 1 durchzuführen. 1. Den Ersatzbeschaffungen der Löschgruppenfahrzeuge 10 (LF 10) für die Feuerwehr Ravensburg, Abteilung Taldorf, Löschgruppe Dürnast und Löschzug Oberzell im Haushaltsjahr 2027 und im Rahmen der durch das Innenministerium BW durchgeführten gemeinsamen Ausschreibung wird zugestimmt. 2. Die Ersatzbeschaffungen erfolgen vorbehaltlich der Finanzierbarkeit im nächsten Doppelhaushalt 2027/2028 bzw. dessen Finanzplanung 2029-2031. 3. Die für die Ausschreibung und Vergabe notwendigen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 610.000 € pro Fahrzeug (Gesamtsumme: 1.220.000 €) sind beim Auftrag 737126000001 im Jahr 2027 vorgesehen. Die notwendigen Finanzierungsmittel sollen im Haushaltsjahr 2029 veranschlagt werden. Der durch das Innenministerium kommunizierte Landeszuschuss in Höhe von voraussichtlich 210.000 € pro Fahrzeug wird im Jahr 2027 beantragt. 4. Die Verwaltung beteiligt sich an einer durch das Innenministerium Baden-Württemberg durchzuführenden europaweiten gemeinsamen Ausschreibung im Jahr 2027. 5. Das Innenministerium Baden-Württemberg wird durch den Oberbürgermeister beauftragt, nach erfolgter europaweiter Ausschreibung die Vergabeentscheidung für die Stadt Ravensburg zu treffen. Seite1von4 Sachverhalt: 1. Anforderungen / Einsatzbereiche Das Löschgruppenfahrzeug 10 (LF 10) wird überwiegend zur Brandbekämpfung, zum Fördern von Wasser und zur Durchführung einfacher Technischer Hilfeleistungen eingesetzt. Das Fahrzeug wird vorgehalten, um es insbesondere für den feuerwehrtechnischen und -taktischen Erstangriff zu nutzen sowie als Unterstützungsmittel im Zuge von Sekundäralarmierungen einzusetzen. Die derzeitigen Fahrzeuge haben die Baujahre 1995 (LF 8/6 des Löschzuges Oberzell) und 2000 (TSF-W der Löschgruppe Dürnast) und müssen grundsätzlich altersbedingt sowie aufgrund gravierender funktionstechnischer Probleme (TSF-W der Löschgruppe Dürnast) ersatzbeschafft werden. Die Ersatzteilbeschaffung ist zwischenzeitlich ebenfalls kaum mehr möglich und Reparaturen werden darüber hinaus immer unwirtschaftlicher. Das bisherige Fahrzeug TSF-W erfüllt zudem die mit der aktuellen Feuerwehrbedarfsplanung am Standort Dürnast bestehenden einsatztaktischen Bedarfe nicht mehr. Die Fahrzeuge sind entsprechend der aktuellen Normung mit der üblichen Beladung zur Brandbekämpfung und Menschenrettung, zur Stromversorgung und Ausleuchtung von Einsatzstellen sowie für einfache technische Hilfeleistungen ausgestattet. Um den örtlichen Verhältnissen und der internen gerätetechnischen Standardisierung ausreichend zu entsprechen, ist ein teilweiser Austausch der sammelbeschafften Gerätschaften sowie die Ergänzung weiterer feuerwehrtechnischer Beladung auf beiden Fahrzeugen notwendig. 2. Beschaffungsweg Im Rahmen einer landesweiten gemeinsamen Beschaffung durch das Innenministerium Baden-Württemberg werden die Fahrzeuge den Mindestanforderungen der aktuellen Normung entsprechend europaweit ausgeschrieben. Mit der zusätzlichen Beauftragung eines vorkonfigurierten Gerätemoduls kann das feuerwehrtechnische Leistungsspektrum der Fahrzeuge noch etwas ergänzt werden. Den Zuschlag erhält der Bieter mit dem günstigsten Angebot. Mit der Auftragsvergabe greift eine Preisgleitklausel ohne Obergrenze, diese ist laut Innenministerium üblich und nicht abwendbar. Im direkten Anschluss an die Erstauslieferung ist ein ergänzender Umbau der Fahrzeuge durch ein geeignetes Fahrzeugbauunternehmen erforderlich. Darüber hinaus müssen typfremde Gerätschaften wieder veräußert sowie den örtlichen Verhältnissen und technischen Standards entsprechende Geräte ergänzend beschafft werden. Die Bauzeit beträgt je nach Rangfolgenplatz, der vom Innenministerium festgelegt wird, bis zu 2,5 Jahre (30 Monate). Hinzu kommt der geschätzte Zeitrahmen von einem weiteren halben Jahr (6 Monate) für den direkten ergänzenden Umbau nach der Erstauslieferung. Mit der Außerdienststellung des Altfahrzeugs besteht die Möglichkeit der Veräußerung oder einer Schenkung. Dies wird zum gegebenen Zeitpunkt durch den Oberbürgermeister entschieden. 3. Fazit Für die detaillierte Gegenüberstellung der unterschiedlichen Sachverhalte einer kommunalen Einzelbeschaffung und einer gemeinsamen Beschaffung durch das Innenministerium Baden- Seite2von4 Württemberg, ist die Anlage 1 (Gegenüberstellung LF 10 Einzelbeschaffung Fw RV und LF 10 gemeinsame Beschaffung IM BW) zur Sitzungsvorlage zu beachten. Unter Berücksichtigung der kommunalen Finanzsituation und des damit verbundenen verantwortungsvollen Umganges mit den Haushaltsdefiziten der kommenden Jahre wird die Beteiligung an der durch das Innenministerium für das Jahr 2027 angekündigten gemeinsamen Fahrzeugbeschaffung im Jahr 2027 als Beschaffungsweg nahegelegt. Aus fachtechnischer Sicht sowie aufgrund des wesentlich geringeren Beschaffungszeitraumes und -aufwandes, wäre eine kommunale Einzelbeschaffung der Fahrzeuge, verteilt auf zwei Haushaltjahre, besser durchzuführen. In welchen zeitlichen Abständen (Haushaltsjahren) durch das Innenministerium zukünftig weitere gemeinsame Beschaffungen von Löschgruppenfahrzeugen 10 durchgeführt werden sollen, ist derzeit noch unklar. Von einem zeitlichen Abstand von mindestens zwei Jahren ist dabei grundsätzlich auszugehen, so dass die Notwendigkeit gleichzeitiger Beschaffungen mehrerer Fahrzeuge dieses Fahrzeugtyps für die Feuerwehr Ravensburg sehr wahrscheinlich ist. Kosten und Finanzierung: Finanzhaushalt (investive Auszahlungen und Einzahlungen) Gesamtkosten der Maßnahme 1.220.000 € Mittelbereitstellung im Haushaltsplan 2029 Auftrag oder PS-Projekt 737126000001 Bezeichnung Freiwillige Feuerwehr, bewegl. Vermögen Seite im Haushaltsplan 190 Planansatz Auszahlung 1.220.000 € Sachkonto (Kostenart) und 78312000 Erwerb bewegl. Bezeichnung Vermögensgegenstände Planansatz Einzahlung 420.000 € Sachkonto (Kostenart) und Bezeichnung 68110000 Investitionszuwendungen vom Land Verpflichtungsermächtigung 1.220.000 € (in 2027) ergebniswirksame Folgekosten im Ergebnishaushalt jährliche Folgekosten netto gesamt 40.000 € davon Abschreibungen (Durchschnitt) 61.000 € davon Zuschussauflösungen 21.000 € (Durchschnitt) Klimawirkungsprüfung: Einschätzung der CO -Relevanz 2 Hat der Beschlussgegenstand voraussichtlich Auswirkungen auf die CO -Bilanz der Stadt Ravensburg? 2 Seite3von4 Ja ☒ ☐ positiv Nein ☐ ☐ negativ 1. Menge der CO -Emissionen 2 ☒ gering  bis ca. 3 t CO / Jahr (entspricht < 6,3 MWh / 12 MWhErdgas / 13.800 2 el PKW km) ☐ mittel  bis ca. 130 t CO / Jahr (entspricht < 270 MWh / 525 MWhErdgas / 2 el 600.000 PKW km) ☐ erheblich  über ca. 130 t CO / Jahr (entspricht > 270 MWh / 525 MWhErdgas / 2 el 600.000 PKW km) 2. Dauer der CO -Emissionen 2 ☐ kurz  max. 1 Jahr ☐ mittel  1 Jahr bis 10 Jahre ☒ langfristig  10 und mehr Jahre Anlage/n: Anlage 1: 20260831 Gegenüberstellung LF 10 Einzelbeschaffung Fw RV und LF 10 gemeinsame Beschaffung IM BW Seite4von4

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