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Fraktionsübergreifender Änderungsantrag von Herrn Dräger zur Drucksache 61/2026 (einschließlich 1. Ergänzung) zur Veräußerung von Flächen der P+R-Anlage am Haltepunkt Nordstemmen

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeGemeinde Nordstemmen
Datum2026-09-29
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Herr Dräger beantragt fraktionsübergreifend Änderungen zur Veräußerung von Flächen der P+R-Anlage Nordstemmen. Grund sind offene Fragen zur Wertermittlung und fehlende finanzielle Auswirkungen der Neubewertung sowie die ursprüngliche 1:2-Parkplatzersatzregelung, die das Projekt gefährdet hätte. Der Änderungsantrag sieht vor: Kaufpreis nur für Bodenwert (20 Euro/m²), Aufbauten entfallen da der Investor Ersatzstellplätze in gleicher Anzahl schafft, und die 1:2-Forderung wird durch Ersatz in gleicher Anzahl ersetzt. Zusätzlich soll die Bürgermeisterin Verhandlungen über weitere Entwicklungsflächen mit der DB InfraGO AG führen.

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Adensen Heyersum Nordstemmen Barnten Klein Escherde Burgstemmen Mahlerten Groß Escherde Nordstemmen Hallerburg Rössing Aktenzeichen: 31.07.2026 AT 7/2026 Beratung in öffentlicher Sitzung Beratungsfolge Termin Stand Abstimmung Fachausschuss Klimaschutz, Bau 15.09.2026 Beratung und Empfehlung und Umwelt Fachausschuss Finanzen, Wirt­ schaftsförderung, Marketing und 15.09.2026 Beratung und Empfehlung Feuerschutz Verwaltungsausschuss 22.09.2026 Beratung und Empfehlung Beratung und Beschlussfas­ Rat 29.09.2026 sung Fraktionsübergreifender Änderungsantrag von Herrn Dräger zur Drucksache 61/2026 (ein­ schließlich 1. Ergänzung) zur Veräußerung von Flächen der P+R-Anlage am Haltepunkt Nordstemmen Antrag: Fraktionsübergreifender Änderungsantrag von Herrn Dräger zur Drucksache 61/2026 (ein­ schließlich 1. Ergänzung) zur Veräußerung von Flächen der P+R-Anlage am Haltepunkt Nordstemmen Begründung: Der Rat hat in seiner Sitzung vom 23. Juni 2026 die Beschlussfassung zu DS 61/2026 mit 22 zu 1 Stimmen vertagt. Die Beschlussvorlage enthielt offene Fragen zur Wertermittlung sowie zu den Bi­ lanz- und Haushaltsauswirkungen der nachträglichen Neubewertung des Anlageguts. Die Verwal­ tung hat im Rahmen des Verkaufsvorgangs eine nachträgliche Neubewertung der P+R-Anlage vorgenommen – ohne dass die finanziellen Auswirkungen dieser Neubewertung in der Beschluss­ vorlage ausgewiesen waren. Dies ist Voraussetzung für eine vollständige Entscheidungsgrundlage gemäß NKomVG. Eine positive Beschlussfassung über DS 61/2026 einschließlich der 1. Ergänzung hätte zudem die Parkplatzersatzregelung aus Beschlusspunkt 3 des Ratsbeschlusses vom 25. November 2025 – Ersatz im Verhältnis 1:2 – als verbindliche Auflage für die Bürgermeisterin festgeschrieben. Da der Investor diese Forderung nicht erfüllen kann, wäre das Projekt voraussichtlich gescheitert. Zu Beschlusspunkt 1: Der Beschlusspunkt 3 aus DS 104/2025 wird aufgehoben, da der vorliegende Beschluss die Park­ platzersatzregelung neu und abschließend regelt. Die übrigen Beschlüsse aus DS 104/2025 blei­ ben unverändert bestehen. - 2 - Zu Beschlusspunkt 2: Der Kaufpreis beschränkt sich auf den Bodenwert nach aktuellem Bodenrichtwert (20 Euro/m2). Aufbauten werden nicht in den Kaufpreis eingerechnet, da der Investor als Gegenleistung eine Er­ satzverkehrsanlage schafft – P+R-Ersatzstellplätze in gleicher Anzahl einschließlich Zufahrten, Fahrgassen und Grünanlage – die nach Fertigstellung in das Anlagevermögen der Gemeinde übergeht. Zu Beschlusspunkt 3: Die ursprüngliche 1:2-Forderung aus DS 104/2025 wird durch eine pragmatische Lösung ersetzt: Der Investor errichtet die P+R-Ersatzstellplätze in gleicher Anzahl sowie die dazugehörige Ver­ kehrsanlage einschließlich Zufahrten, Fahrgassen und Grünanlage. Die darüberhinausgehende Forderung nach weiteren 30 Parkplätzen entfällt, da der Investor diese nicht leisten kann. Für den Gestattungsvertrag mit der DB InfraGO AG wird eine Laufzeit von mindestens 30 Jahren ange­ strebt, mit automatischer Verlängerung. Die Ersatzverkehrsanlage ist innerhalb einer vertraglich zu vereinbarenden Frist nach Fertigstellung des Gebäudes zu errichten. Zu Beschlusspunkt 4: Die Niedersächsische Kommunalverfassung schreibt vor, dass dem Rat bei Veräußerungen von Gemeindevermögen die finanziellen Auswirkungen vor der Beschlussfassung vollständig bekannt sein müssen. Die Bürgermeisterin wurde mit aktualisiertem Schreiben aufgefordert, die Fragen zur Werteermittlung des Anlageguts sowie zu den Bilanz- und Haushaltsauswirkungen der Neubewer­ tung vollständig zu beantworten. Zu Beschlusspunkt 5: Die Bürgermeisterin wird beauftragt, mit der DB InfraGO AG Verhandlungen über einen Gestat­ tungsvertrag für weitere Flächen am Haltepunkt aufzunehmen. Ziel ist es, der Gemeinde eine Ent­ wicklungsoption für zusätzliche Parkplätze bei steigenden Fahrgastzahlen zu sichern. Der Investor Albert Fischer wird gebeten, diese Verhandlungen nach Kräften zu unterstützen. Die Vertagung der Beschlussfassung zu DS 61/2026 (einschließlich 1. Ergänzung) hat das Projekt nicht blockiert – sie hat es gerettet. Hätte der Rat den Beschluss so gefasst, wie er vorlag, wäre die 1:2-Parkplatzforderung rechtlich bindend für die Bürgermeisterin geworden. Da der Investor diese Forderung nicht erfüllen kann, wäre das Projekt voraussichtlich gescheitert. Der vorliegende Beschluss schafft den notwendigen Spielraum für eine Lösung im Interesse aller Beteiligten. Beratungsergebnis: Einstim­ Enthal­ lt. Beschluss- abweichender Gremium Ja Nein mig tung vorschlag Beschluss Fachausschuss Klimaschutz, Bau und Um­ welt Fachausschuss Finanzen, Wirtschaftsförde­ rung, Marketing und Feuerschutz Verwaltungsausschuss Rat @GRM5@

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