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Fraktionsübergreifender Änderungsantrag von Herrn Dräger zur Drucksache 61/2026 (einschließlich 1. Ergänzung) zur Veräußerung von Flächen der P+R-Anlage am Haltepunkt Nordstemmen
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Gemeinde Nordstemmen |
| Datum | 2026-09-29 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Herr Dräger beantragt fraktionsübergreifend Änderungen zur Veräußerung von Flächen der P+R-Anlage Nordstemmen. Grund sind offene Fragen zur Wertermittlung und fehlende finanzielle Auswirkungen der Neubewertung sowie die ursprüngliche 1:2-Parkplatzersatzregelung, die das Projekt gefährdet hätte. Der Änderungsantrag sieht vor: Kaufpreis nur für Bodenwert (20 Euro/m²), Aufbauten entfallen da der Investor Ersatzstellplätze in gleicher Anzahl schafft, und die 1:2-Forderung wird durch Ersatz in gleicher Anzahl ersetzt. Zusätzlich soll die Bürgermeisterin Verhandlungen über weitere Entwicklungsflächen mit der DB InfraGO AG führen.
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Dokument
Extrahierter Text
Adensen Heyersum
Nordstemmen Barnten Klein Escherde
Burgstemmen Mahlerten
Groß Escherde Nordstemmen
Hallerburg Rössing
Aktenzeichen:
31.07.2026
AT 7/2026
Beratung in öffentlicher Sitzung
Beratungsfolge Termin Stand Abstimmung
Fachausschuss Klimaschutz, Bau
15.09.2026 Beratung und Empfehlung
und Umwelt
Fachausschuss Finanzen, Wirt
schaftsförderung, Marketing und 15.09.2026 Beratung und Empfehlung
Feuerschutz
Verwaltungsausschuss 22.09.2026 Beratung und Empfehlung
Beratung und Beschlussfas
Rat 29.09.2026
sung
Fraktionsübergreifender Änderungsantrag von Herrn Dräger zur Drucksache 61/2026 (ein
schließlich 1. Ergänzung) zur Veräußerung von Flächen der P+R-Anlage am Haltepunkt
Nordstemmen
Antrag:
Fraktionsübergreifender Änderungsantrag von Herrn Dräger zur Drucksache 61/2026 (ein
schließlich 1. Ergänzung) zur Veräußerung von Flächen der P+R-Anlage am Haltepunkt
Nordstemmen
Begründung:
Der Rat hat in seiner Sitzung vom 23. Juni 2026 die Beschlussfassung zu DS 61/2026 mit 22 zu 1
Stimmen vertagt. Die Beschlussvorlage enthielt offene Fragen zur Wertermittlung sowie zu den Bi
lanz- und Haushaltsauswirkungen der nachträglichen Neubewertung des Anlageguts. Die Verwal
tung hat im Rahmen des Verkaufsvorgangs eine nachträgliche Neubewertung der P+R-Anlage
vorgenommen – ohne dass die finanziellen Auswirkungen dieser Neubewertung in der Beschluss
vorlage ausgewiesen waren. Dies ist Voraussetzung für eine vollständige Entscheidungsgrundlage
gemäß NKomVG.
Eine positive Beschlussfassung über DS 61/2026 einschließlich der 1. Ergänzung hätte zudem die
Parkplatzersatzregelung aus Beschlusspunkt 3 des Ratsbeschlusses vom 25. November 2025 –
Ersatz im Verhältnis 1:2 – als verbindliche Auflage für die Bürgermeisterin festgeschrieben. Da der
Investor diese Forderung nicht erfüllen kann, wäre das Projekt voraussichtlich gescheitert.
Zu Beschlusspunkt 1:
Der Beschlusspunkt 3 aus DS 104/2025 wird aufgehoben, da der vorliegende Beschluss die Park
platzersatzregelung neu und abschließend regelt. Die übrigen Beschlüsse aus DS 104/2025 blei
ben unverändert bestehen.
- 2 -
Zu Beschlusspunkt 2:
Der Kaufpreis beschränkt sich auf den Bodenwert nach aktuellem Bodenrichtwert (20 Euro/m2).
Aufbauten werden nicht in den Kaufpreis eingerechnet, da der Investor als Gegenleistung eine Er
satzverkehrsanlage schafft – P+R-Ersatzstellplätze in gleicher Anzahl einschließlich Zufahrten,
Fahrgassen und Grünanlage – die nach Fertigstellung in das Anlagevermögen der Gemeinde
übergeht.
Zu Beschlusspunkt 3:
Die ursprüngliche 1:2-Forderung aus DS 104/2025 wird durch eine pragmatische Lösung ersetzt:
Der Investor errichtet die P+R-Ersatzstellplätze in gleicher Anzahl sowie die dazugehörige Ver
kehrsanlage einschließlich Zufahrten, Fahrgassen und Grünanlage. Die darüberhinausgehende
Forderung nach weiteren 30 Parkplätzen entfällt, da der Investor diese nicht leisten kann. Für den
Gestattungsvertrag mit der DB InfraGO AG wird eine Laufzeit von mindestens 30 Jahren ange
strebt, mit automatischer Verlängerung. Die Ersatzverkehrsanlage ist innerhalb einer vertraglich zu
vereinbarenden Frist nach Fertigstellung des Gebäudes zu errichten.
Zu Beschlusspunkt 4:
Die Niedersächsische Kommunalverfassung schreibt vor, dass dem Rat bei Veräußerungen von
Gemeindevermögen die finanziellen Auswirkungen vor der Beschlussfassung vollständig bekannt
sein müssen. Die Bürgermeisterin wurde mit aktualisiertem Schreiben aufgefordert, die Fragen zur
Werteermittlung des Anlageguts sowie zu den Bilanz- und Haushaltsauswirkungen der Neubewer
tung vollständig zu beantworten.
Zu Beschlusspunkt 5:
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, mit der DB InfraGO AG Verhandlungen über einen Gestat
tungsvertrag für weitere Flächen am Haltepunkt aufzunehmen. Ziel ist es, der Gemeinde eine Ent
wicklungsoption für zusätzliche Parkplätze bei steigenden Fahrgastzahlen zu sichern. Der Investor
Albert Fischer wird gebeten, diese Verhandlungen nach Kräften zu unterstützen.
Die Vertagung der Beschlussfassung zu DS 61/2026 (einschließlich 1. Ergänzung) hat das Projekt
nicht blockiert – sie hat es gerettet. Hätte der Rat den Beschluss so gefasst, wie er vorlag, wäre
die 1:2-Parkplatzforderung rechtlich bindend für die Bürgermeisterin geworden. Da der Investor
diese Forderung nicht erfüllen kann, wäre das Projekt voraussichtlich gescheitert. Der vorliegende
Beschluss schafft den notwendigen Spielraum für eine Lösung im Interesse aller Beteiligten.
Beratungsergebnis:
Einstim Enthal lt. Beschluss- abweichender
Gremium Ja Nein
mig tung vorschlag Beschluss
Fachausschuss Klimaschutz, Bau und Um
welt
Fachausschuss Finanzen, Wirtschaftsförde
rung, Marketing und Feuerschutz
Verwaltungsausschuss
Rat
@GRM5@
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