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Bauantrag - Einbau einer Dachgaube, Frauenalber Str. 44 in Völkersbach
Angenommen12 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Malsch |
| Datum | 2026-09-15 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Der Eigentümer der Frauenalber Straße 44 in Völkersbach beantragt den Einbau einer Dachgaube zur Nordseite. Die Verwaltung befürwortet das Vorhaben als gebietstypisch. Der Technische Ausschuss beschloss am 15.09.2026, das Einvernehmen zu erteilen. Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt entstehen nicht.
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Dokument
Extrahierter Text
Vorlage Nr. BV/262/2026
Bearbeitet von: Litzow, Klaus
Aktenzeichen:
Kostenträger/Kostenstelle: 52100000
Vorlage für: Technischer Ausschuss 15.09.2026
Betreff:
Bauantrag - Einbau einer Dachgaube zur Nordseite, Frauenalber Straße 44,
Flst.Nr. 213 in Völkersbach
- Beratung und Beschlussfassung
Beschlussantrag:
Der Technische Ausschuss beschließt, das Einvernehmen zum Vorhaben zu erteilen.
Beratungsfolge Status Sitzungstermin Zuständigkeit
Technischer Ausschuss öffentlich 15.09.2026 Entscheidung
Beteiligung des Ortschaftsrates:
ist erfolgt Datum der Sitzung
nicht erforderlich
Finanzielle Auswirkungen:
keine Auswirkungen auf den Haushalt
einmalige Anschaffungs- und Herstellungskosten i.H.v. ________ Euro
kein Folgeertrag Folgeertrag geschätzt pro Jahr i.H.v. ________Euro
kein Folgeaufwand Folgeaufwand geschätzt pro Jahr i.H.v. _______Euro
Aufwand im Haushaltsplan enthalten unter
Ertrag im Haushaltsplan enthalten unter
Stelle im Stellenplan enthalten
Bei über- und außerplanmäßige Ausgaben:
angedachte Finanzierung der Maßnahmen über
Einsparungen bei
Mehrertrag bei
kein Deckungsvorschlag des Fachamtes
Hinweis:sofernkeinDeckungsvorschlagaufgeführtist,mussdieDeckungüberallgemeineSteuermitteloder
allgemeinvorhandeneliquideMittelerfolgen.
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Sachverhalt/Begründung:
Gemarkung: Völkersbach
Flurstück: 213
Rechtsgrundlage: §34 BauGB
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Geplant ist der Einbau einer Dachgaube nach Norden und zum Öffentlichen
Straßenraum. Derartige Vorhaben sind gebietstypisch. Die Verwaltung schlägt vor,
das Einvernehmen zu erteilen.
Anlagen:
325351 lageplan-
325352 bauzeichnung-1
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