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Bauantrag - Umnutzung Squashhalle in Fitness-, Aufwärm-, Besprechungsraum (Vereinssitzungen), Am Hänfig 13 in Malsch
Angenommen10 Ja · 0 Nein · 1 Enthaltung
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Malsch |
| Datum | 2026-10-06 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Ein Bauantrag für die Umnutzung einer Squashhalle in einen Fitness-, Aufwärm- und Besprechungsraum (Vereinssitzungen) am Hänfig 13 in Malsch liegt vor. Die einzige bauliche Veränderung ist die Errichtung einer nichttragenden Trennwand. Der Technische Ausschuss beschloss am 06.10.2026, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt entstehen keine.
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Dokument
Extrahierter Text
Vorlage Nr. BV/283/2026
Bearbeitet von: Litzow, Klaus
Aktenzeichen:
Kostenstelle/Kostenträger: 52100000
Vorlage für: Technischer Ausschuss 06.10.2026
Betreff:
Bauantrag - Bauantrag - Umnutzung Squashhalle in Fitness-, Aufwärm-,
Besprechungsraum (Vereinssitzungen), Am Hänfig 13 in Malsch
- Beratung und Beschlussfassung
Beschlussantrag:
Der Technische Ausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Beratungsfolge Status Sitzungstermin Zuständigkeit
Technischer Ausschuss öffentlich 06.10.2026 Entscheidung
Beteiligung des Ortschaftsrates:
ist erfolgt Datum der Sitzung
nicht erforderlich
Finanzielle Auswirkungen:
keine Auswirkungen auf den Haushalt
einmalige Anschaffungs- und Herstellungskosten i.H.v. ________ Euro
kein Folgeertrag Folgeertrag geschätzt pro Jahr i.H.v. ________Euro
kein Folgeaufwand Folgeaufwand geschätzt pro Jahr i.H.v. _______Euro
Aufwand im Haushaltsplan enthalten unter
Ertrag im Haushaltsplan enthalten unter
Stelle im Stellenplan enthalten
Bei über- und außerplanmäßige Ausgaben:
angedachte Finanzierung der Maßnahmen über
Einsparungen bei
Mehrertrag bei
kein Deckungsvorschlag des Fachamtes
Hinweis:sofernkeinDeckungsvorschlagaufgeführtist,mussdieDeckungüberallgemeineSteuermitteloder
allgemeinvorhandeneliquideMittelerfolgen.
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Sachverhalt/Begründung:
Gemarkung: Malsch
Flurstück: 11685/4
Rechtsgrundlage: §30 BauGB
Link zu Google Maps®
Die Squashhalle soll in einen Fitness- oder Aufwärmraum umgenutzt und auch für
Vereinssitzungen als Besprechungsraum genutzt werden. Einzig bauliche
Veränderung ist die Errichtung einer nichttragenden Trennwand. Ergänzende
Grundrisse liegen nicht vor.
Anlagen:
323872 lageplan-1_Sscan26072417550
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