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Bauantrag - Umnutzung Einliegerwohnung in Ferienwohnung, Am Steinbruch 16 in Völkersbach

Abgelehnt1 Ja · 8 Nein · 1 Enthaltung
TypAntrag
GemeindeMalsch
Datum2026-10-06
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Ein Bauantrag zur Umnutzung einer Einliegerwohnung in eine Ferienwohnung am Steinbruch 16 in Völkersbach wurde gestellt. Das Grundstück liegt im Bebauungsplan Malscher Weg, wo Ferienwohnungen nicht regelkonform zulässig sind. Die Verwaltung empfahl eine Ablehnung, da die Gemeinde keine Satzung gegen Wohnraumzweckentfremdung hat und ein dringender Bedarf an Wohnungen dieser Größe besteht. Der Technische Ausschuss beschloss am 06.10.2026, das gemeindliche Einvernehmen zu versagen.

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Vorlage Nr. BV/282/2026 Bearbeitet von: Litzow, Klaus Aktenzeichen: Kostenträger/Kostenstelle: 52100000 Vorlage für: Technischer Ausschuss 06.10.2026 Betreff: Bauantrag - Umnutzung Einliegerwohnung in Ferienwohnung, Am Steinbruch 16 in Völkersbach - Beratung und Beschlussfassung Beschlussantrag: Der Technische Ausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zu versagen. Beratungsfolge Status Sitzungstermin Zuständigkeit Technischer Ausschuss öffentlich 06.10.2026 Entscheidung Beteiligung des Ortschaftsrates: ist erfolgt Datum der Sitzung nicht erforderlich Finanzielle Auswirkungen: keine Auswirkungen auf den Haushalt einmalige Anschaffungs- und Herstellungskosten i.H.v. ________ Euro kein Folgeertrag Folgeertrag geschätzt pro Jahr i.H.v. ________Euro kein Folgeaufwand Folgeaufwand geschätzt pro Jahr i.H.v. _______Euro Aufwand im Haushaltsplan enthalten unter Ertrag im Haushaltsplan enthalten unter Stelle im Stellenplan enthalten Bei über- und außerplanmäßige Ausgaben: angedachte Finanzierung der Maßnahmen über Einsparungen bei Mehrertrag bei kein Deckungsvorschlag des Fachamtes Hinweis:sofernkeinDeckungsvorschlagaufgeführtist,mussdieDeckungüberallgemeineSteuermitteloder allgemeinvorhandeneliquideMittelerfolgen. Seite1von2 Sachverhalt/Begründung: Gemarkung: Völkersbach Flurstück: 3477/3478 Rechtsgrundlage: §30 BauGB Link zu Google Maps® Das Baugrundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Malscher Weg. Die Einliegerwohnung im KG soll ohne bauliche Veränderung in eine Ferienwohnung umgenutzt werden. In der Regelung des § 4 Abs. 2 BauNVO (allgemein zulässige Nutzungen) sind Ferienwohnungen nicht enthalten. Eine Ferienwohnung kann als Betrieb des Beherbergungsgewerbes (§ 4 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO) oder als sonstiger nicht störender Gewerbebetrieb (§ 4 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO) im Wege einer Ermessensentscheidung der Baurechtsbehörde als Ausnahme zugelassen werden. Die Gemeinde Malsch verfügt nicht über eine entsprechende Satzung, die Zweckentfremdung von Wohnraum regelt. Aus Sicht der Verwaltung wirkt die Zweckentfremdung einer 3-Zimmer-Wohnung dem dringenden Bedarf an diesen Wohnungsgrößen entgegen. Anlagen: 370346 lageplan-1_LP Groß 3477 - 3478 Völkersbach zT 370350 bauzeichnung-3_UG Bestand_geschwärzt 370351 bauzeichnung-4_UG NEU_geschwärzt Seite2von2

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