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Bauantrag - Umnutzung Einliegerwohnung in Ferienwohnung, Am Steinbruch 16 in Völkersbach
Abgelehnt1 Ja · 8 Nein · 1 Enthaltung
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Malsch |
| Datum | 2026-10-06 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Ein Bauantrag zur Umnutzung einer Einliegerwohnung in eine Ferienwohnung am Steinbruch 16 in Völkersbach wurde gestellt. Das Grundstück liegt im Bebauungsplan Malscher Weg, wo Ferienwohnungen nicht regelkonform zulässig sind. Die Verwaltung empfahl eine Ablehnung, da die Gemeinde keine Satzung gegen Wohnraumzweckentfremdung hat und ein dringender Bedarf an Wohnungen dieser Größe besteht. Der Technische Ausschuss beschloss am 06.10.2026, das gemeindliche Einvernehmen zu versagen.
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Dokument
Extrahierter Text
Vorlage Nr. BV/282/2026
Bearbeitet von: Litzow, Klaus
Aktenzeichen:
Kostenträger/Kostenstelle: 52100000
Vorlage für: Technischer Ausschuss 06.10.2026
Betreff:
Bauantrag - Umnutzung Einliegerwohnung in Ferienwohnung, Am Steinbruch 16 in
Völkersbach
- Beratung und Beschlussfassung
Beschlussantrag:
Der Technische Ausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zu
versagen.
Beratungsfolge Status Sitzungstermin Zuständigkeit
Technischer Ausschuss öffentlich 06.10.2026 Entscheidung
Beteiligung des Ortschaftsrates:
ist erfolgt Datum der Sitzung
nicht erforderlich
Finanzielle Auswirkungen:
keine Auswirkungen auf den Haushalt
einmalige Anschaffungs- und Herstellungskosten i.H.v. ________ Euro
kein Folgeertrag Folgeertrag geschätzt pro Jahr i.H.v. ________Euro
kein Folgeaufwand Folgeaufwand geschätzt pro Jahr i.H.v. _______Euro
Aufwand im Haushaltsplan enthalten unter
Ertrag im Haushaltsplan enthalten unter
Stelle im Stellenplan enthalten
Bei über- und außerplanmäßige Ausgaben:
angedachte Finanzierung der Maßnahmen über
Einsparungen bei
Mehrertrag bei
kein Deckungsvorschlag des Fachamtes
Hinweis:sofernkeinDeckungsvorschlagaufgeführtist,mussdieDeckungüberallgemeineSteuermitteloder
allgemeinvorhandeneliquideMittelerfolgen.
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Sachverhalt/Begründung:
Gemarkung: Völkersbach
Flurstück: 3477/3478
Rechtsgrundlage: §30 BauGB
Link zu Google Maps®
Das Baugrundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Malscher
Weg. Die Einliegerwohnung im KG soll ohne bauliche Veränderung in eine
Ferienwohnung umgenutzt werden. In der Regelung des § 4 Abs. 2 BauNVO
(allgemein zulässige Nutzungen) sind Ferienwohnungen nicht enthalten. Eine
Ferienwohnung kann als Betrieb des Beherbergungsgewerbes (§ 4 Abs. 3 Nr. 1
BauNVO) oder als sonstiger nicht störender Gewerbebetrieb (§ 4 Abs. 3 Nr. 2
BauNVO) im Wege einer Ermessensentscheidung der Baurechtsbehörde als
Ausnahme zugelassen werden. Die Gemeinde Malsch verfügt nicht über eine
entsprechende Satzung, die Zweckentfremdung von Wohnraum regelt.
Aus Sicht der Verwaltung wirkt die Zweckentfremdung einer 3-Zimmer-Wohnung
dem dringenden Bedarf an diesen Wohnungsgrößen entgegen.
Anlagen:
370346 lageplan-1_LP Groß 3477 - 3478 Völkersbach zT
370350 bauzeichnung-3_UG Bestand_geschwärzt
370351 bauzeichnung-4_UG NEU_geschwärzt
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Text aus PDF extrahiert