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Neubau Wohngebäude für 30 Menschen mit Behinderung sowie separater Pavillon als Tagesstruktur
Angenommen11 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Grenzach-Wyhlen |
| Datum | 2026-09-15 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Grenzach-Wyhlen
Beschlussvorlage Nr. 2026/491
Fachbereich/Sachgebiet: Bauverwaltung Aktenzeichen: 632.6
Sachbearbeiter/in: Rothe,Carmen Datum: 20.08.2026
Gremium Sitzungstermin Öffentlichkeit Vorberatung/Beschluss
TechnischerAusschuss 15.09.2026 Ö Beschlussfassung
Neubau Wohngebäude für 30 Menschen mit Behinderung sowie
separater Pavillon als Tagesstruktur, Flurst. Nr. 3825,
Leuengrabenmatt 3, Gemarkung Wyhlen
A. Beschlussvorschlag:
DemBauantragwirdzugestimmt.
B. Folgeabschätzung:
C. Begründung:
DasimBetreffgenannteGrundstückbefindetsichnichtimGeltungsbereicheinesBebauungsplans.
EsistdemAußenbereich§35BauGBzuzuordnen.
DerFlächennutzungsplanhatfürdiesenBereichSonderbauflächenmitZweckbestimmung
Sozialeinrichtungfestgesetzt.
WieausbeigefügtenUnterlagenersichtlichistsolleinGebäudemitIIIVollgeschossenundFlachdach,
sowieein1-geschossigerPavillonmitFlachdacherrichtetwerden.DasGebäudewirdingeringerer
KubaturamStandortdesehemaligenHeilig-Geist-Hauseserrichtet,welchesimJahre2023
abgebrochenwurde.
AusdenAntragsdatendesAntragstellersistzuentnehmen,dasssicheinbaugleichesGebäudeam
StandortHerteninGenehmigungbefindet.
AusSichtderBauverwaltungkanndasVorhabenwievorliegendgenehmigtwerden.Öffentliche
BelangesindnichtberührtunddieErschließungistgesichert.EsentsprichtderDarstellungim
Flächennutzungsplan.
Anlage(n):
Luftbild,AuszugFNP,LageplanAbbruchausdemJahre2023,Lageplan,Grundrisse,Ansichten,
AnsichtenPavillon
HinzugezogenePersonen:
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