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Neubau Wohngebäude für 30 Menschen mit Behinderung sowie separater Pavillon als Tagesstruktur

Angenommen11 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeGrenzach-Wyhlen
Datum2026-09-15
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Gemeinde Grenzach-Wyhlen Beschlussvorlage Nr. 2026/491 Fachbereich/Sachgebiet: Bauverwaltung Aktenzeichen: 632.6 Sachbearbeiter/in: Rothe,Carmen Datum: 20.08.2026 Gremium Sitzungstermin Öffentlichkeit Vorberatung/Beschluss TechnischerAusschuss 15.09.2026 Ö Beschlussfassung Neubau Wohngebäude für 30 Menschen mit Behinderung sowie separater Pavillon als Tagesstruktur, Flurst. Nr. 3825, Leuengrabenmatt 3, Gemarkung Wyhlen A. Beschlussvorschlag: DemBauantragwirdzugestimmt. B. Folgeabschätzung: C. Begründung: DasimBetreffgenannteGrundstückbefindetsichnichtimGeltungsbereicheinesBebauungsplans. EsistdemAußenbereich§35BauGBzuzuordnen. DerFlächennutzungsplanhatfürdiesenBereichSonderbauflächenmitZweckbestimmung Sozialeinrichtungfestgesetzt. WieausbeigefügtenUnterlagenersichtlichistsolleinGebäudemitIIIVollgeschossenundFlachdach, sowieein1-geschossigerPavillonmitFlachdacherrichtetwerden.DasGebäudewirdingeringerer KubaturamStandortdesehemaligenHeilig-Geist-Hauseserrichtet,welchesimJahre2023 abgebrochenwurde. AusdenAntragsdatendesAntragstellersistzuentnehmen,dasssicheinbaugleichesGebäudeam StandortHerteninGenehmigungbefindet. AusSichtderBauverwaltungkanndasVorhabenwievorliegendgenehmigtwerden.Öffentliche BelangesindnichtberührtunddieErschließungistgesichert.EsentsprichtderDarstellungim Flächennutzungsplan. Anlage(n): Luftbild,AuszugFNP,LageplanAbbruchausdemJahre2023,Lageplan,Grundrisse,Ansichten, AnsichtenPavillon HinzugezogenePersonen: Dokument1

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