Startseite › Grenzach-Wyhlen › Antrag

Neubau von 5 Einfamilienreihenhäusern mit 5 Carports, 5 Stellplätzen und 5 Fahrradeinhausungen, Flurst. Nr. 6128,

Angenommen11 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeGrenzach-Wyhlen
Datum2026-09-15
DatenstufeNur Ergebnisse
QuelleQuelldokument herunterladen →

Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Gemeinde Grenzach-Wyhlen erteilt das Einvernehmen für den Neubau von 5 Einfamilienreihenhäusern mit Carports und Stellplätzen auf Flurstück 6128 am Palladiusweg. Der Antragsteller beantragt eine Befreiung von Bebauungsplanfestsetzungen, da das vorgesehene Baufenster für Carports zu schmal ist und eine breitere Anordnung notwendig wird. Der Technische Ausschuss befürwortet die Befreiung als städtebaulich vertretbar.

Automatisch aus dem Quelldokument zusammengefasst. Wichtige Details bitte immer im Originaldokument unten prüfen.

Dokument

Extrahierter Text

Gemeinde Grenzach-Wyhlen Beschlussvorlage Nr. 2026/490 Fachbereich/Sachgebiet: Bauverwaltung Aktenzeichen: 632.6 Sachbearbeiter/in: Rothe,Carmen Datum: 20.08.2026 Gremium Sitzungstermin Öffentlichkeit Vorberatung/Beschluss TechnischerAusschuss 15.09.2026 Ö Beschlussfassung Neubau von 5 Einfamilienreihenhäusern mit 5 Carports, 5 Stellplätzen und 5 Fahrradeinhausungen, Flurst. Nr. 6128, 6128/10 bis 6128/18, Palladiusweg, Gemarkung Wyhlen A. Beschlussvorschlag: DasEinvernehmennach§36(1)BauGBwirderteilt.DieBefreiungvondenFestsetzungenZifferA 6.2hinsichtlichdesStandortsfürCarportsgemäßAntragvom13.08.2026wirdbefürwortet. B. Folgeabschätzung: C. Begründung: DasimBetreffgenannteVorhabenbefindetsichimGeltungsbereichdesBebauungsplans „KapellenbachOst“. DasVorhabenentsprichtdenFestsetzungendesBebauungsplans,lediglichfürdiegeplantenCarports isteineBefreiungvondenFestsetzungendesBebauungsplanserforderlich. IndenFestsetzungenistfolgendesgeregelt: Dokument1 -Seite2von2- AuszugBebauungsplanBaufenstermitDarstellungFlächefürCarport/Lageplan BegründetwirddiesdurchdenAntragstellerwiefolgt: „BeidergeplantenBebauungmit5Reihenhäusernsindinsgesamt10Stellplätzenotwendig.Im BebauungsplanistdieLagedesBaufenstersfürCarportsdirektanderStraßevorgesehenundistfür dieAufnahmevon5Carportszuschmal. StellplätzesindentlangderStraßeanzuordnen.UmdieerforderlicheAnzahlderStellplätzezu ermöglichenmusstedieüberbauteFlächeverbreitertundsoangeordnetwerden,dasseinTeilder FlächederHauptanlagenfürCarportsvorgesehenwerdenund5vorgelagerteStellplätzeentstehen. DaindiesenRichtungenkeinenachbarlichenInteressenentgegenstehensolltenundesstädtebaulich vertretbarist,erbittenwireineBefreiungdero.g.Festsetzungen.“ AusSichtderBauverwaltungkanndieseBefreiungbefürwortetwerden.DieBefreiungist städtebaulichvertretbar.GrundzügederPlanungwerdennichtberührt. Anlagen:Luftbild,AuszugB-Plan,Lageplan,Grundrisse,Ansichten Anlage(n): HinzugezogenePersonen:

Text aus PDF extrahiert