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Neubau von 5 Einfamilienreihenhäusern mit 5 Carports, 5 Stellplätzen und 5 Fahrradeinhausungen, Flurst. Nr. 6128,
Angenommen11 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Grenzach-Wyhlen |
| Datum | 2026-09-15 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Gemeinde Grenzach-Wyhlen erteilt das Einvernehmen für den Neubau von 5 Einfamilienreihenhäusern mit Carports und Stellplätzen auf Flurstück 6128 am Palladiusweg. Der Antragsteller beantragt eine Befreiung von Bebauungsplanfestsetzungen, da das vorgesehene Baufenster für Carports zu schmal ist und eine breitere Anordnung notwendig wird. Der Technische Ausschuss befürwortet die Befreiung als städtebaulich vertretbar.
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Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Grenzach-Wyhlen
Beschlussvorlage Nr. 2026/490
Fachbereich/Sachgebiet: Bauverwaltung Aktenzeichen: 632.6
Sachbearbeiter/in: Rothe,Carmen Datum: 20.08.2026
Gremium Sitzungstermin Öffentlichkeit Vorberatung/Beschluss
TechnischerAusschuss 15.09.2026 Ö Beschlussfassung
Neubau von 5 Einfamilienreihenhäusern mit 5 Carports, 5
Stellplätzen und 5 Fahrradeinhausungen, Flurst. Nr. 6128, 6128/10
bis 6128/18, Palladiusweg, Gemarkung Wyhlen
A. Beschlussvorschlag:
DasEinvernehmennach§36(1)BauGBwirderteilt.DieBefreiungvondenFestsetzungenZifferA
6.2hinsichtlichdesStandortsfürCarportsgemäßAntragvom13.08.2026wirdbefürwortet.
B. Folgeabschätzung:
C. Begründung:
DasimBetreffgenannteVorhabenbefindetsichimGeltungsbereichdesBebauungsplans
„KapellenbachOst“.
DasVorhabenentsprichtdenFestsetzungendesBebauungsplans,lediglichfürdiegeplantenCarports
isteineBefreiungvondenFestsetzungendesBebauungsplanserforderlich.
IndenFestsetzungenistfolgendesgeregelt:
Dokument1
-Seite2von2-
AuszugBebauungsplanBaufenstermitDarstellungFlächefürCarport/Lageplan
BegründetwirddiesdurchdenAntragstellerwiefolgt:
„BeidergeplantenBebauungmit5Reihenhäusernsindinsgesamt10Stellplätzenotwendig.Im
BebauungsplanistdieLagedesBaufenstersfürCarportsdirektanderStraßevorgesehenundistfür
dieAufnahmevon5Carportszuschmal.
StellplätzesindentlangderStraßeanzuordnen.UmdieerforderlicheAnzahlderStellplätzezu
ermöglichenmusstedieüberbauteFlächeverbreitertundsoangeordnetwerden,dasseinTeilder
FlächederHauptanlagenfürCarportsvorgesehenwerdenund5vorgelagerteStellplätzeentstehen.
DaindiesenRichtungenkeinenachbarlichenInteressenentgegenstehensolltenundesstädtebaulich
vertretbarist,erbittenwireineBefreiungdero.g.Festsetzungen.“
AusSichtderBauverwaltungkanndieseBefreiungbefürwortetwerden.DieBefreiungist
städtebaulichvertretbar.GrundzügederPlanungwerdennichtberührt.
Anlagen:Luftbild,AuszugB-Plan,Lageplan,Grundrisse,Ansichten
Anlage(n):
HinzugezogenePersonen:
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