Startseite › Grenzach-Wyhlen › Antrag

Einwohnerantrag "Grüne Mitte Wyhlen - Für den Erhalt der Obstmatte"

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeGrenzach-Wyhlen
Datum2026-09-29
DatenstufeNur Dokumente
QuelleQuelldokument herunterladen →

Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Bürgerinitiative „Bürgerfür Bäume" beantragt eine Einwohnerversammlung zum Thema „Neue Mitte Wyhlen" und zum Erhalt der Obstmatte. Mit 1.081 gültigen Unterschriften wird das erforderliche Quorum von mindestens 350 Unterschriften erfüllt. Der Gemeinderat beschließt die Zulässigkeit des Antrags und setzt die Einwohnerversammlung für den 16. November 2026 im Schulzentrum an.

Automatisch aus dem Quelldokument zusammengefasst. Wichtige Details bitte immer im Originaldokument unten prüfen.

Dokument

Extrahierter Text

Gemeinde Grenzach-Wyhlen Beschlussvorlage Nr. 2026/510 Fachbereich/Sachgebiet: Organisation&ZentraleDienste Aktenzeichen: Sachbearbeiter/in: Kaiser,Melissa Datum: 04.09.2026 Gremium Sitzungstermin Öffentlichkeit Vorberatung/Beschluss Gemeinderat 29.09.2026 Ö Beschlussfassung Einwohnerantrag "Grüne Mitte Wyhlen - Für den Erhalt der Obstmatte" A. Beschlussvorschlag: DerGemeinderatbeschließtdieZulässigkeitdesAntragsaufDurchführungeiner EinwohnerversammlungzumThema„NeueMitteWyhlen“vom26.August2026.Die Einwohnerversammlungwirdaufden16.November2026angesetzt. B. Folgeabschätzung: PersonelleAuswirkungen: Nein Ja,ggf.Erläuterung FinanzielleAuswirkungen: Nein Ja BesondereBeteiligung: Keine Jugendparlament FormderBürgerbeteiligung: C. Begründung: Gemäß§20aderGemeindeordnungfürBaden-Württembergsollenwichtige GemeindeangelegenheitenmitdenEinwohnernerörtertwerden.DerGemeinderathateine Einwohnerversammlunganzuberaumen,wenndiesvonderEinwohnerschaftschriftlichbeantragt wird.DieAngelegenheitdesAntragsdarfindenletztensechsMonatenichtbereitsGegenstandeiner Einwohnerversammlunggewesensein. IneinerGemeindemitmehrals10.000EinwohnernmussderAntragvonmindestens2,5vonHundert derantragsberechtigtenEinwohnerderGemeinde,mindestensjedochvon350Einwohnernund höchstensvon2.500Einwohnernunterzeichnetsein. Gemäß§41KommunalwahlgesetzsindEinwohnerantragsberechtigt,wennsiezumZeitpunktder Unterzeichnungdas16.LebensjahrvollendethabenundseitmindestensdreiMonateninder Gemeindewohnen. ÜberdieZulässigkeitdesAntragsentscheidetderGemeinderat.IstderAntragzulässig,mussdie EinwohnerversammlunginnerhalbvondreiMonatennachEingangdesAntragsabgehaltenwerden. Am26.August2026wurdenvonderBürgerinitiative„BürgerfürBäume“1.190Unterschriften eingereicht.Vonden1.190Unterschriftensind1.081gültigund109ungültig.Das UnterschriftenquorumwurdesomiterreichtunddieAngelegenheitwarindenletztensechsMonaten keinGegenstandeinerEinwohnerversammlung.DerAntragistdaherzulässig.Die Einwohnerversammlungistbisspätestens25.November2026abzuhalten. Dokument1 -Seite2von2- DieVerwaltungschlägtnachAbstimmungmitdenFraktionenvor,dieEinwohnerversammlungaufden 16.November2026zuterminieren.AlsVeranstaltungsortsolldasSchulzentrumdienen. Anlage(n): HinzugezogenePersonen:

Text aus PDF extrahiert