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Einwohnerantrag "Grüne Mitte Wyhlen - Für den Erhalt der Obstmatte"
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Grenzach-Wyhlen |
| Datum | 2026-09-29 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Bürgerinitiative „Bürgerfür Bäume" beantragt eine Einwohnerversammlung zum Thema „Neue Mitte Wyhlen" und zum Erhalt der Obstmatte. Mit 1.081 gültigen Unterschriften wird das erforderliche Quorum von mindestens 350 Unterschriften erfüllt. Der Gemeinderat beschließt die Zulässigkeit des Antrags und setzt die Einwohnerversammlung für den 16. November 2026 im Schulzentrum an.
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Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Grenzach-Wyhlen
Beschlussvorlage Nr. 2026/510
Fachbereich/Sachgebiet: Organisation&ZentraleDienste Aktenzeichen:
Sachbearbeiter/in: Kaiser,Melissa Datum: 04.09.2026
Gremium Sitzungstermin Öffentlichkeit Vorberatung/Beschluss
Gemeinderat 29.09.2026 Ö Beschlussfassung
Einwohnerantrag "Grüne Mitte Wyhlen - Für den Erhalt der
Obstmatte"
A. Beschlussvorschlag:
DerGemeinderatbeschließtdieZulässigkeitdesAntragsaufDurchführungeiner
EinwohnerversammlungzumThema„NeueMitteWyhlen“vom26.August2026.Die
Einwohnerversammlungwirdaufden16.November2026angesetzt.
B. Folgeabschätzung:
PersonelleAuswirkungen: Nein Ja,ggf.Erläuterung
FinanzielleAuswirkungen: Nein Ja
BesondereBeteiligung: Keine Jugendparlament FormderBürgerbeteiligung:
C. Begründung:
Gemäß§20aderGemeindeordnungfürBaden-Württembergsollenwichtige
GemeindeangelegenheitenmitdenEinwohnernerörtertwerden.DerGemeinderathateine
Einwohnerversammlunganzuberaumen,wenndiesvonderEinwohnerschaftschriftlichbeantragt
wird.DieAngelegenheitdesAntragsdarfindenletztensechsMonatenichtbereitsGegenstandeiner
Einwohnerversammlunggewesensein.
IneinerGemeindemitmehrals10.000EinwohnernmussderAntragvonmindestens2,5vonHundert
derantragsberechtigtenEinwohnerderGemeinde,mindestensjedochvon350Einwohnernund
höchstensvon2.500Einwohnernunterzeichnetsein.
Gemäß§41KommunalwahlgesetzsindEinwohnerantragsberechtigt,wennsiezumZeitpunktder
Unterzeichnungdas16.LebensjahrvollendethabenundseitmindestensdreiMonateninder
Gemeindewohnen.
ÜberdieZulässigkeitdesAntragsentscheidetderGemeinderat.IstderAntragzulässig,mussdie
EinwohnerversammlunginnerhalbvondreiMonatennachEingangdesAntragsabgehaltenwerden.
Am26.August2026wurdenvonderBürgerinitiative„BürgerfürBäume“1.190Unterschriften
eingereicht.Vonden1.190Unterschriftensind1.081gültigund109ungültig.Das
UnterschriftenquorumwurdesomiterreichtunddieAngelegenheitwarindenletztensechsMonaten
keinGegenstandeinerEinwohnerversammlung.DerAntragistdaherzulässig.Die
Einwohnerversammlungistbisspätestens25.November2026abzuhalten.
Dokument1
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DieVerwaltungschlägtnachAbstimmungmitdenFraktionenvor,dieEinwohnerversammlungaufden
16.November2026zuterminieren.AlsVeranstaltungsortsolldasSchulzentrumdienen.
Anlage(n):
HinzugezogenePersonen:
Text aus PDF extrahiert