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Antrag (FREIE WÄHLER Falkensee/FDP): Erarbeitung eines Konzepts und bedarfs-gerechten und digital unterstützten Parkraumbewirtschaftung in Falkensee (DS 9357)
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Falkensee |
| Datum | 2026-10-14 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
FREIE WÄHLER und FDP beantragen, dass die Stadtverwaltung ein Konzept zur bedarfsgerechten, digital gestützten Parkraumbewirtschaftung erarbeitet. Dieses soll insbesondere P&R-Plätze, Bahnhofsparkplätze und innerstädtische Flächen untersuchen, deren aktuelle Nutzung erheben und verschiedene Gebührenmodelle vergleichen – etwa 30 Minuten kostenloses Parken in der Innenstadt oder Tagesgebühren von 1–3 Euro für P&R-Flächen. Die Verwaltung soll drei Bewirtschaftungsvarianten (klassische Automaten, Hybrid-Modell, digitale Lösung) wirtschaftlich vergleichen und das Konzept zur Beschlussfassung vorlegen. Beschlossen wurde die Erarbeitung des Konzepts; eine Einführung konkreter Gebühren wird damit nicht festgelegt.
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Dokument
Extrahierter Text
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zu TOP 15
Falkensee, 30. September 2026
Drucksache: __9_3_5__7_____
Vom: ________________
Beschlussantrag: Erarbeitung eines Konzeptes zur bedarfsgerechten und digital unterstützten Parkraumbewirtschaftung in
Falkensee
Die Stadtverordnetenversammlung Falkensee beschließt:
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, ein umfassendes Konzept zur Einführung einer bedarfsgerechten, wirtschaftlichen und digital un-
terstützten Parkraumbewirtschaftung auf geeigneten öffentlichen bzw. kommunalen Parkflächen in Falkensee zu erarbeiten und der
Stadtverordnetenversammlung zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
Mit diesem Beschluss wird noch keine Einführung konkreter Parkgebühren beschlossen. Ziel ist zunächst die Ermittlung einer belastba-
ren Entscheidungsgrundlage hinsichtlich der verkehrlichen, wirtschaftlichen und haushälterischen Auswirkungen.
1. Zu untersuchende Parkflächen
In die Untersuchung sollen insbesondere einbezogen werden:
• die P&R-Anlage auf der Nordseite des Bahnhofs Falkensee,
• der Parkplatz auf der Südseite des Bahnhofs Falkensee,
• der Parkplatz Potsdamer Straße/Schwartzkopffstraße,
• geeignete öffentliche Parkflächen im unmittelbaren Innenstadtbereich,
• die Parkflächen am Haltepunkt Finkenkrug,
• die Parkmöglichkeiten am Haltepunkt Seegefeld,
• weitere geeignete öffentliche bzw. kommunale Parkflächen.
Die Verwaltung soll für die jeweiligen Standorte die aktuelle Zahl der tatsächlich zur Verfügung stehenden Stellplätze sowie deren Ei-
gentums- und Verfügungsverhältnisse feststellen.
2. Erhebung der tatsächlichen Nutzung
Vor Festlegung eines Gebührenmodells sind für die wesentlichen Standorte insbesondere zu ermitteln:
• Anzahl der Stellplätze,
• durchschnittliche Auslastung,
• Auslastung zu unterschiedlichen Tageszeiten,
• durchschnittliche Parkdauer,
• Anteil von Kurzzeitparkern,
• Anteil von Langzeit- und Pendlerparkern,
• vorhandene zeitliche Parkbeschränkungen,
• besondere Anforderungen von Anwohnern, Gewerbetreibenden und sonstigen Nutzergruppen.
Auf Grundlage dieser Daten soll die Verwaltung feststellen, an welchen Standorten eine Parkraumbewirtschaftung verkehrlich und wirt-
schaftlich sinnvoll erscheint.
3. 30 Minuten kostenfreies Parken in der Innenstadt
Für geeignete Parkflächen im Innenstadtbereich soll insbesondere ein Modell untersucht werden, bei dem die ersten 30 Minuten kosten-
frei und erst anschließend Parkgebühren zu entrichten sind.
Als Ausgangswert für die Wirtschaftlichkeitsberechnung soll unter anderem ein Tarif von 1,00 Euro je Stunde nach Ablauf der ersten 30
Minuten untersucht werden.
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Zusätzlich soll eine Variante mit 1,50 Euro je Stunde berechnet werden.
Die kostenfreie Kurzparkzeit soll insbesondere kurze Einkäufe, Arztbesuche, Abholungen, Behördengänge und sonstige kurzfristige
Erledigungen ermöglichen und damit die Erreichbarkeit der Falkenseer Innenstadt erhalten.
Die Interessen des örtlichen Einzelhandels, der Gastronomie, der Dienstleistungsunternehmen sowie der Besucherinnen und Besucher
der Innenstadt sind bei der Ausgestaltung besonders zu berücksichtigen.
4. P&R-Parkplätze
Für P&R-Flächen soll ein gesondertes Tarifmodell untersucht werden.
Als Vergleichsvarianten sollen insbesondere Tagesgebühren von
• 1,00 Euro,
• 2,00 Euro und
• 3,00 Euro
berechnet werden.
Darüber hinaus sind wirtschaftlich sinnvolle Wochen-, Monats- und Jahrestarife für regelmäßige Pendler zu prüfen.
Die Verwaltung soll dabei insbesondere untersuchen, inwieweit moderate Gebühren eine angemessene Beteiligung der Nutzerinnen und
Nutzer an den Kosten der Bereitstellung, Unterhaltung, Reinigung, Beleuchtung und Bewirtschaftung der Parkflächen ermöglichen.
5. Digitale Bezahlung - EasyPark und vergleichbare Anbieter
Neben klassischen Parkscheinautomaten ist ausdrücklich eine digitale Bezahlung über Smartphone-Apps zu untersuchen. Dabei soll
insbesondere die Einbindung von EasyPark oder vergleichbaren Anbietern geprüft werden. Eine Festlegung auf EasyPark als alleinigen
Anbieter erfolgt mit diesem Beschluss ausdrücklich nicht. Die Prüfung und spätere Umsetzung sollen wettbewerbs-, vergabe- und an-
bieterneutral erfolgen.
Die Verwaltung soll untersuchen, ob durch digitale Bezahlsysteme insbesondere die Anzahl erforderlicher Parkscheinautomaten redu-
ziert, Kosten für Anschaffung und Ersatz von Automaten verringert, Wartungs- und Reparaturkosten reduziert, Bargeldleerung, Bar-
geldtransport und Bargeldabrechnung reduziert oder vermieden, Zahlungsprozesse automatisiert, Parkberechtigungen digital kontrolliert
und Verwaltungsprozesse vereinfacht werden können.
Dabei sind die Kosten digitaler Anbieter sowie mögliche Service- oder Transaktionsgebühren für die Nutzer transparent darzustellen.
6. Keine ausschließliche App-Pflicht
Bei einer stärkeren Digitalisierung ist sicherzustellen, dass Bürgerinnen und Bürger, die kein Smartphone besitzen oder keine Park-App
nutzen möchten, weiterhin eine zumutbare alternative Bezahlmöglichkeit erhalten.
Die Verwaltung soll deshalb untersuchen, welche Kombination aus einer reduzierten Zahl moderner Parkscheinautomaten und digitalen
Bezahlmöglichkeiten das wirtschaftlichste und zugleich bürgerfreundlichste Modell darstellt.
7. Minutengenaue Abrechnung
Für digitale Parkvorgänge soll geprüft werden, ob nach Ablauf der kostenfreien ersten 30 Minuten eine minutengenaue Abrechnung
ermöglicht werden kann.
Dadurch sollen Nutzerinnen und Nutzer grundsätzlich nur für die tatsächlich in Anspruch genommene zusätzliche Parkzeit bezahlen.
Gleichzeitig ist zu untersuchen, ob und wie die kostenfreien ersten 30 Minuten technisch so umgesetzt werden können, dass eine miss-
bräuchliche wiederholte Inanspruchnahme vermieden wird.
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8. Wirtschaftlichkeitsvergleich
Die Verwaltung soll mindestens folgende drei Bewirtschaftungsmodelle miteinander vergleichen:
1. Variante A - überwiegend klassische Parkscheinautomaten
Bewirtschaftung im Wesentlichen über Parkscheinautomaten.
2. Variante B - Kombination aus Parkscheinautomaten und digitaler Bezahlung
Reduzierte Zahl von Parkscheinautomaten in Verbindung mit EasyPark und/oder vergleichbaren digitalen Bezahlanbietern.
3. Variante C - weitgehend digitale Parkraumbewirtschaftung überwiegend digitale Abwicklung der Parkvorgänge bei gleichzei-
tiger Sicherstellung mindestens einer zumutbaren alternativen Bezahlmöglichkeit.
Für alle Varianten sind jeweils darzustellen:
• einmalige Investitionskosten,
• laufende Betriebskosten,
• Wartungs- und Reparaturkosten,
• Kosten der Zahlungsabwicklung,
• Kosten für App- bzw. Systemanbieter,
• Verwaltungsaufwand,
• Personalbedarf,
• Kontrollaufwand,
• voraussichtliche jährliche Bruttoeinnahmen,
• voraussichtliche jährliche Gesamtkosten,
• voraussichtlicher jährlicher Nettoertrag,
• Amortisationszeit der erforderlichen Investitionen.
9. Beispielhafte Modellrechnung
Zur Verdeutlichung des möglichen wirtschaftlichen Potenzials soll die Verwaltung auf Grundlage der tatsächlich ermittelten Stellplatz-
zahlen und Nutzungsdaten eigene Wirtschaftlichkeitsberechnungen erstellen.
Als Vergleichsszenario kann zunächst folgende Modellannahme herangezogen werden:
Für die P&R-Flächen werden beispielhaft 480 Stellplätze, eine durchschnittliche gebührenpflichtige Auslastung von 80 Prozent, 250
Bewirtschaftungstage und eine Tagesgebühr von 2,00 Euro angenommen.
Hieraus ergäben sich rechnerisch:
480 Stellplätze x 80% x 2,00 Euro x 250 Tage = 192.000 Euro jährlich.
Für den Innenstadtbereich kann ergänzend modellhaft von 200 geeigneten Stellplätzen ausgegangen werden. Bei 30 Minuten kosten-
freiem Parken und einem angenommenen durchschnittlichen Gebührenaufkommen von lediglich 1,50 Euro je Stellplatz und Tag an 300
Bewirtschaftungstagen ergäben sich:
200 Stellplätze x 1,50 Euro x 300 Tage = 90.000 Euro jährlich.
Damit ergäbe sich in diesem Beispiel ein jährliches Brutto-Gebührenaufkommen von: 282.000 Euro.
Bei einer zunächst pauschal angenommenen Kostenquote von 25 Prozent für Betrieb, Wartung, Zahlungsabwicklung, Verwaltung und
Kontrolle verbliebe ein rechnerischer Nettoertrag von: 211.500 Euro jährlich.
Über fünf Jahre entspräche dies - bei ansonsten gleichbleibenden Bedingungen und vor Berücksichtigung einmaliger Investitionskosten
- einem kumulierten Nettoertrag von rund: 1,06 Millionen Euro.
Diese Berechnung stellt ausdrücklich keine Einnahmeprognose dar. Sie dient ausschließlich dazu, die Größenordnung des möglichen
wirtschaftlichen Potenzials aufzuzeigen.
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Die tatsächlichen Einnahmen und Kosten sind von der Verwaltung auf Grundlage aktueller Stellplatzzahlen, Auslastungen und Park-
dauern zu ermitteln.
10. Einsparpotenzial durch Digitalisierung
Im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsberechnung ist gesondert auszuweisen, welche Einsparungen durch einen höheren Anteil digital ab-
gewickelter Parkvorgänge gegenüber einer überwiegend automatenbasierten Lösung erzielt werden können.
Insbesondere ist zu untersuchen, ob durch eine reduzierte Anzahl von Parkscheinautomaten und einen höheren Anteil digitaler Bezahl-
vorgänge die laufenden Betriebs- und Verwaltungskosten dauerhaft gesenkt werden können.
Die möglichen Einsparungen dürfen nicht pauschal angenommen werden, sondern sind anhand konkreter Angebote und nachvollzieh-
barer Kostenberechnungen darzustellen.
11. Modellversuch
Die Verwaltung soll prüfen, ob vor einer flächendeckenden Einführung zunächst ein zeitlich befristeter Modellversuch an ausgewählten
Standorten durchgeführt werden kann.
Ein solcher Modellversuch soll insbesondere Erkenntnisse liefern über:
• tatsächliche Einnahmen,
• Veränderungen der Parkraumauslastung,
• Akzeptanz der 30-minütigen kostenfreien Parkzeit,
• Nutzung digitaler Bezahlmöglichkeiten,
• Auswirkungen auf den Einzelhandel,
• Auswirkungen auf angrenzende Wohngebiete,
• Verwaltungs- und Kontrollaufwand.
Die Ergebnisse eines Modellversuchs sind der Stadtverordnetenversammlung vor einer möglichen dauerhaften oder erweiterten Einfüh-
rung vorzulegen.
12. Vorlage an die Stadtverordnetenversammlung
Das Parkraumbewirtschaftungskonzept einschließlich Wirtschaftlichkeitsberechnung, Gebührenvarianten und Umsetzungsvorschlag ist
der Stadtverordnetenversammlung bis zum xx:xx:xxxx zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
Begründung
Die Stadt Falkensee stellt derzeit eine Vielzahl öffentlicher Parkmöglichkeiten unentgeltlich zur Verfügung. Gleichzeitig entstehen für
Bereitstellung, Unterhaltung, Reinigung, Beleuchtung, Verkehrssicherung und Kontrolle dieser Flächen dauerhaft Aufwendungen, die
bislang im Wesentlichen durch die Allgemeinheit finanziert werden.
Vor dem Hintergrund der Haushaltsentwicklung ist zu prüfen, ob Nutzerinnen und Nutzer stark nachgefragter öffentlicher Parkflächen
künftig in angemessenem Umfang an diesen Kosten beteiligt werden können.
Dabei soll eine Parkraumbewirtschaftung ausdrücklich nicht ausschließlich als Instrument zur Einnahmeerzielung verstanden werden.
Sie kann gleichzeitig dazu beitragen, vorhandenen Parkraum effizienter zu nutzen, Dauerparken auf besonders nachgefragten Flächen
zu reduzieren und die Verfügbarkeit von Stellplätzen zu erhöhen.
Gerade im Innenstadtbereich muss dabei jedoch ein ausgewogener Ansatz verfolgt werden.
Mit einer kostenfreien Parkzeit von 30 Minuten können kurze Einkäufe und Erledigungen weiterhin ohne zusätzliche finanzielle Belas-
tung ermöglicht werden. Erst bei längerer Nutzung des öffentlichen Parkraums würde eine Gebühr erhoben.
Für P&R-Flächen ist dagegen aufgrund der regelmäßig längeren Parkdauer ein eigenständiges Tarifmodell sachgerecht. Moderate Tages-
gebühren sowie vergünstigte Monats- oder Jahrestarife sollen deshalb gesondert untersucht werden.
Ein wesentlicher Bestandteil des Konzeptes soll die Digitalisierung der Parkraumbewirtschaftung sein.
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Digitale Bezahldienste wie EasyPark oder vergleichbare Anbieter können eine Alternative bzw. Ergänzung zu klassischen Parkscheinau-
tomaten darstellen. Zu untersuchen ist insbesondere, ob dadurch die Anzahl erforderlicher Automaten sowie Aufwendungen für Bar-
geldhandling, Wartung, Reparaturen und Verwaltungsprozesse reduziert werden können.
Dabei darf die Digitalisierung jedoch nicht dazu führen, dass Bürgerinnen und Bürger ohne Smartphone von der Nutzung öffentlicher
Parkflächen ausgeschlossen oder unangemessen benachteiligt werden. Eine alternative Bezahlmöglichkeit muss deshalb gewährleistet
bleiben.
Die Stadtverordnetenversammlung soll erst auf Grundlage aktueller Nutzungsdaten, einer transparenten Wirtschaftlichkeitsberechnung
und eines konkreten Umsetzungsvorschlags darüber entscheiden, ob, an welchen Standorten und in welcher konkreten Ausgestaltung
eine Parkraumbewirtschaftung eingeführt wird.
Ziel ist eine wirtschaftlich tragfähige, bürgerfreundliche und digital unterstützte Lösung, die die Interessen des städtischen Haushalts, der
Verkehrsteilnehmer, der Pendler sowie des örtlichen Einzelhandels und der Innenstadtentwicklung angemessen berücksichtigt.
Rainer Ganser_______________________ Hans-Peter Pohl_____________________
Vorsitzender Fraktion Freie Wähler ⇋ FDP Vorsitzender der Stadtverordnetenversammlung
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