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Antrag (FREIE WÄHLER Falkensee/FDP): Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens zur zukünftigen Eigentums- und Betreiberstruktur des Hallenbades und des Waldbades Falkensee (DS 9356)
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Falkensee |
| Datum | 2026-10-14 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
FREIE WÄHLER und FDP beantragen ein transparentes Interessenbekundungsverfahren zur zukünftigen Struktur von Hallenbad und Waldbad Falkensee. Der Bürgermeister soll untersuchen, ob private oder institutionelle Betreiber diese Einrichtungen erwerben, pachten oder betreiben könnten, während die öffentliche Nutzung gesichert bleibt. Geprüft werden sollen fünf Varianten (kommunale Fortführung, gemeinsame private Übernahme, separate Übernahmen, alternative Modelle) mit Wirtschaftlichkeitsberechnungen über 10, 20 und 30 Jahre. Der Beschluss verpflichtet nicht zu einer Veräußerung; die Entscheidung behält die Stadtverordnetenversammlung sich vor.
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Dokument
Extrahierter Text
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zu TOP 14
Falkensee, 24. September 2026
Drucksache: _9__3_5_6______
Vom: ________________
Antrag an die Stadtverordnetenversammlung Falkensee
Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens zur zukünftigen Eigentums- und Betreiberstruktur des Hallenbades
und des Waldbades Falkensee:
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung Falkensee beschließt:
Der Bürgermeister wird beauftragt, ein transparentes Interessenbekundungsverfahren zur zukünftigen Eigentums- und Betreiberstruktur
des Hallenbades Falkensee und des städtischen Waldbades Falkensee vorzubereiten und durchzuführen.
Ziel des Verfahrens ist es, festzustellen, ob private, institutionelle oder sonstige geeignete Interessenten bereit und wirtschaftlich in der
Lage sind, eine oder beide Einrichtungen zu erwerben, zu pachten oder im Rahmen eines alternativen Betreibermodells langfristig als
öffentlich zugängliche Schwimm- und Freizeiteinrichtungen weiterzuführen.
Das Interessenbekundungsverfahren dient der Markterkundung und der Schaffung einer belastbaren wirtschaftlichen Entscheidungs-
grundlage.
Mit diesem Beschluss wird ausdrücklich keine Entscheidung über eine Veräußerung des Hallenbades oder des Waldbades ge-
troffen.
1. Zu untersuchende Modelle:
Im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens sind insbesondere folgende Varianten zu untersuchen:
1. Variante A – Kommunale Fortführung
Fortführung von Hallenbad und Waldbad im bisherigen kommunalen Eigentums- und Betriebsmodell.
2. Variante B – Gemeinsame Übernahme
Erwerb und Betrieb von Hallenbad und Waldbad durch einen gemeinsamen privaten oder institutionellen Betreiber.
3. Variante C – Hallenbad
Erwerb bzw. Übernahme des Betriebes ausschließlich des Hallenbades bei kommunaler Fortführung des Waldbades.
4. Variante D – Waldbad
Erwerb bzw. Übernahme des Betriebes ausschließlich des Waldbades bei kommunaler Fortführung des Hallenbades.
5. Variante E – Alternative Modelle
Pacht-, Betriebsführungs-, Beteiligungs-, Konzessions-, Erbbaurechts- oder Kooperationsmodelle für eine oder beide Ein-
richtungen.
2. Vollständige wirtschaftliche Transparenz:
Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit der gegefa Bäder GmbH eine vollständige wirtschaftliche Darstellung des kommunalen
Bäderbetriebes vorzulegen.
Hallenbad und Waldbad sind dabei jeweils getrennt sowie zusätzlich in einer konsolidierten Gesamtbetrachtung darzustellen.
Für beide Einrichtungen sind insbesondere auszuweisen:
• Besucherzahlen,
• Umsatzerlöse aus Eintrittsgeldern,
• sonstige betriebliche Erträge,
• Personalaufwendungen,
• Energie- und Wasserkosten,
• Reinigungs-, Wartungs- und sonstige Betriebskosten,
• Instandhaltungsaufwendungen,
• Abschreibungen,
• Finanzierungs- und Zinsaufwendungen,
• bisherige Investitionen,
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• zukünftiger Sanierungs- und Investitionsbedarf,
• unmittelbare und mittelbare Zuschüsse bzw. Verlustausgleiche,
• bestehende Darlehen und sonstige langfristige Verpflichtungen,
• sowie das jeweilige vollständige Betriebsergebnis.
- Für das Waldbad sind die Daten mindestens für die Jahre 2023, 2024 und 2025 darzustellen.
- Für das Hallenbad sind die Daten ab Aufnahme des Betriebes im Jahr 2024 darzustellen.
Darüber hinaus ist offenzulegen, wem Grundstücke, Gebäude und technische Anlagen beider Bäder rechtlich und wirtschaftlich zuzu-
ordnen sind und mit welchen Buchwerten diese bilanziert werden.
3. Langfristige Wirtschaftlichkeitsberechnung:
Für sämtliche realistisch umsetzbaren Varianten ist eine Wirtschaftlichkeitsberechnung über Zeiträume von 10, 20 und 30 Jahren vor-
zulegen.
Dabei sind insbesondere zu berücksichtigen:
• erwartete Betriebsergebnisse,
• zukünftige Personal- und Energiekosten,
• Instandhaltungs- und Sanierungsaufwendungen,
• Ersatzinvestitionen in Gebäude und technische Anlagen,
• Abschreibungen und Finanzierungskosten,
• mögliche Verkaufserlöse bzw. Pacht- oder Betreiberentgelte,
• wegfallende oder verbleibende kommunale Zuschüsse,
• mögliche Zahlungen für Schul- und Vereinsschwimmen,
• sowie sonstige finanzielle Verpflichtungen der Stadt.
Ziel ist eine vollständige Betrachtung der langfristigen finanziellen Auswirkungen der unterschiedlichen Modelle auf den Haushalt der
Stadt Falkensee.
4. Anforderungen an mögliche Interessenten:
Von potenziellen Interessenten sind insbesondere Angaben einzuholen zu:
• angebotenem Kaufpreis bzw. Pacht- oder Betreiberentgelt,
• Betriebs- und Nutzungskonzept,
• wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit,
• Erfahrungen beim Betrieb vergleichbarer Schwimm- und Freizeiteinrichtungen,
• vorgesehenen Investitionen,
• Instandhaltungs- und Sanierungskonzept,
• Personal- und Organisationskonzept,
• möglicher Übernahme des vorhandenen Personals,
• vorgesehenen Öffnungszeiten,
• Eintrittspreismodell,
• Dauer der Verpflichtung zum Weiterbetrieb,
• sowie Art und Umfang etwaiger zukünftig erwarteter finanzieller Leistungen der Stadt Falkensee.
5. Prüfung von Synergieeffekten:
Im Rahmen des Verfahrens ist insbesondere zu untersuchen, ob durch einen gemeinsamen Betreiber von Hallenbad und Waldbad wirt-
schaftliche Synergieeffekte erzielt werden können.
Zu untersuchen sind insbesondere Synergien bei:
• Personal und saisonübergreifendem Personaleinsatz,
• Geschäftsführung und Verwaltung,
• Einkauf und Beschaffung,
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• Energie und technischem Gebäudemanagement,
• Wartung und Instandhaltung,
• Reinigung,
• Kassensystemen,
• Marketing,
• Gastronomie,
• sowie Veranstaltungs- und Freizeitangeboten.
Die möglichen Einsparungen sind soweit möglich finanziell zu beziffern.
6. Sicherung des öffentlichen Zwecks:
Unabhängig vom zukünftigen Eigentums- oder Betriebsmodell ist die langfristige Nutzung als öffentlich zugängliche Schwimm- und
Freizeitinfrastruktur sicherzustellen.
Für das Hallenbad sind insbesondere
• der öffentliche Badebetrieb,
• das Schulschwimmen,
• das Vereinsschwimmen,
• Schwimmlernangebote
langfristig zu sichern.
Für das Waldbad sind insbesondere
• der öffentliche saisonale Badebetrieb,
• familien- und sozialverträgliche Nutzungsmöglichkeiten,
• Angebote für Kinder und Jugendliche,
• sowie angemessene Nutzungsmöglichkeiten für Schulen, Vereine und gemeinnützige Nutzer
zu berücksichtigen.
Es ist zu prüfen, in welchem Umfang entsprechende Zweckbindungen vertraglich und – soweit rechtlich möglich und zweckmäßig –
dinglich abgesichert werden können.
7. Verkehrswert und rechtliche Prüfung:
Vor einer möglichen Veräußerung sind die aktuellen Verkehrswerte der Grundstücke, Gebäude und wesentlichen technischen Anlagen
von Hallenbad und Waldbad durch unabhängige Sachverständige festzustellen.
Darüber hinaus sind die
• kommunalrechtlichen,
• vergaberechtlichen,
• beihilferechtlichen,
• steuerrechtlichen,
• gesellschaftsrechtlichen,
• förderrechtlichen
Auswirkungen einer Veräußerung oder Betriebsübertragung zu prüfen.
Bestehende Fördermittelbindungen, Finanzierungen, Darlehen und mögliche Rückzahlungsverpflichtungen sind vollständig darzustel-
len.
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8. Entscheidungsvorbehalt der Stadtverordnetenversammlung:
Nach Abschluss des Interessenbekundungsverfahrens legt der Bürgermeister der Stadtverordnetenversammlung sämtliche Ergebnisse
einschließlich der Wirtschaftlichkeitsberechnungen, Verkehrswertermittlungen und rechtlichen Bewertungen vor.
Über die Einleitung eines konkreten Veräußerungs-, Pacht- oder Betreiberverfahrens und über eine etwaige spätere Veräußerung ent-
scheidet ausschließlich die Stadtverordnetenversammlung durch gesonderten Beschluss.
Begründung:
Wirtschaftliche Entwicklung des Hallenbades
Haushaltswirtschaftliche Ausgangslage und zukünftige Entwicklung:
Die Prüfung der zukünftigen Eigentums- und Betriebsstruktur von Hallenbad und Waldbad ist vor dem Hintergrund der sich deutlich
verschärfenden finanziellen Rahmenbedingungen der Stadt Falkensee geboten.
1. Ausgangslage des städtischen Haushaltes
Bereits der Haushalt 2026 weist einen erheblich eingeschränkten finanziellen Handlungsspielraum auf:
Betrag
Kennzahl Haushalt 2026
123,537 Mio. €
Ordentliche Erträge
125,744 Mio. €
Ordentliche Aufwendungen
–2,207 Mio. €
Differenz
ca. 33,8 Mio. €
Investitionsauszahlungen
23,0 Mio. €
geplante Kreditaufnahme
42,0 %
Kreisumlage Havelland
813.485 €
zusätzliche differenzierte Kreisumlage Falkensee für Schulkosten
Damit übersteigen bereits 2026 die ordentlichen Aufwendungen die ordentlichen Erträge um rund 2,2 Millionen Euro.
Gleichzeitig müssen zur Finanzierung des erheblichen Investitionsprogramms Kredite in Höhe von 23 Millionen Euro aufgenommen
werden. Hieraus entstehen in den Folgejahren zusätzliche Zins- und Tilgungsverpflichtungen.
2. Zusätzliche Belastung durch die Kreisumlage ab 2027
Ein weiteres wesentliches Haushaltsrisiko ergibt sich aus der finanziellen Entwicklung des Landkreises Havelland.
Der Hebesatz der allgemeinen Kreisumlage beträgt 2026 42,0 Prozent.
Die finanzielle Situation des Landkreises ist jedoch angespannt. Für die Haushaltsplanung 2027 steht deshalb eine Erhöhung der
Kreisumlage im Raum.
Bereits eine Erhöhung um einen oder zwei Prozentpunkte würde für Falkensee eine erhebliche zusätzliche jährliche Belastung bedeuten.
Die Auswirkungen sind deshalb im Rahmen der weiteren Haushaltsplanung konkret darzustellen:
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Sollte sich der Hebesatz entsprechend erhöhen, würde dies auch zu einer zusätzlichen Belastung des Haushaltes der Stadt Falkensee
führen.
Die genaue Höhe hängt von der endgültigen Festsetzung des Hebesatzes und der maßgeblichen Umlagegrundlage Falkensees ab.
Eine solche zusätzliche Belastung würde den bereits bestehenden Konsolidierungsdruck weiter erhöhen und die finanziellen Handlungs-
spielräume der Stadt bei anderen Pflicht- und Investitionsaufgaben zusätzlich begrenzen.
Vor diesem Hintergrund ist es geboten, frühzeitig zu untersuchen, ob strukturelle kommunale Belastungen reduziert werden können,
ohne das damit verbundene öffentliche Angebot aufzugeben.
finanzielle Wirkung für Falkensee
Szenario Kreisumlage Hebesatz Veränderung gegenüber 2026
heutige Belastung
Status quo 42 % –
von der Verwaltung konkret auszuweisen
Szenario 1 43 % +1 Prozentpunkt
von der Verwaltung konkret auszuweisen
Szenario 2 44 % +2 Prozentpunkte
Dabei ist zu berücksichtigen, dass ein Anstieg von 42 auf 43 Prozent rechnerisch einer Erhöhung des Umlagesatzes um rund 2,38
Prozent und ein Anstieg auf 44 Prozent einer Erhöhung um rund 4,76 Prozent gegenüber dem bisherigen Hebesatz entspricht, sofern
die Umlagegrundlage unverändert bliebe.
Die tatsächliche Belastung 2027 hängt zusätzlich von der Entwicklung der Umlagegrundlage ab.
Damit besteht das Risiko, dass die Kreisumlage nicht nur aufgrund eines höheren Hebesatzes, sondern zusätzlich aufgrund einer verän-
derten Umlagegrundlage steigt.
3. Kommunaler Bäderbetrieb als dauerhafte Haushaltsbelastung
Parallel zu diesen Entwicklungen besteht beim kommunalen Bäderbetrieb ein erheblicher Finanzierungsbedarf.
Für das Hallenbad liegen für das erste vollständige Betriebsjahr 2025 folgende Kennzahlen vor:
Ergebnis
Hallenbad 2025
ca. 130.000
ursprünglich erwartete Besuche
ca. 224.000
tatsächliche Besuche
ca. +72 %
Überschreitung der Besucherprognose
ca. 0,94 Mio. €
ursprünglich erwartete Einnahmen
ca. 1,30 Mio. €
tatsächliche Einnahmen
ca. 3,40 Mio. €
Betriebskosten
ca. 1,579 Mio. €
ausgewiesenes Defizit
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4. Hallenbad und Waldbad gemeinsam betrachten
Neben dem Hallenbad ist das Waldbad in die Untersuchung einzubeziehen.
Da beide Einrichtungen von der gegefa Bäder GmbH betrieben werden, muss zunächst vollständige Kostentransparenz hergestellt wer-
den.
Die Verwaltung bzw. die gegefa Bäder GmbH soll deshalb die Ergebnisse beider Einrichtungen getrennt und konsolidiert darstellen:
Bäder gesamt
Kennzahl Hallenbad Waldbad
zu ermitteln
Besucher 224.000 (2025) offenzulegen
zu ermitteln
Einnahmen ca. 1,30 Mio. € offenzulegen
zu ermitteln
Betriebskosten ca. 3,40 Mio. € offenzulegen
zu ermitteln
Jahresergebnis –1,579 Mio. € offenzulegen
zu ermitteln
Abschreibungen offenzulegen offenzulegen
zu ermitteln
Investitionsbedarf 10 Jahre zu ermitteln zu ermitteln
zu ermitteln
Investitionsbedarf 20 Jahre zu ermitteln zu ermitteln
5. Langfristige Dimension des Hallenbaddefizits
Bei einer rein rechnerischen Fortschreibung des Hallenbaddefizits des Jahres 2025 ergäbe sich folgende Größenordnung:
Diese Werte stellen ausdrücklich keine Prognose dar. Sie verdeutlichen jedoch die Größenordnung des finanziellen Risikos. Nicht be-
rücksichtigt sind hierbei zukünftige Tarifsteigerungen, Energie- und Wasserkostensteigerungen, Instandhaltungsmaßnahmen, Ersatzin-
vestitionen und größere technische Erneuerungen.
Ebenso sind mögliche Ergebnisverbesserungen nicht berücksichtigt.
kumulierter Betrag
Zeitraum
7,895 Mio. €
5 Jahre
15,790 Mio. €
10 Jahre
31,580 Mio. €
20 Jahre
47,370 Mio. €
30 Jahre
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6. Mehrere Belastungsfaktoren treffen gleichzeitig aufeinander
Für die Bewertung des zukünftigen Bäderbetriebes darf deshalb nicht ausschließlich das Defizit eines einzelnen Jahres betrachtet werden.
Vielmehr treffen in den kommenden Jahren mehrere finanzielle Belastungsfaktoren gleichzeitig aufeinander:
Entwicklung
Belastungsfaktor
bereits 2026 negative Differenz von rund 2,207 Mio. € zwischen ordentlichen Erträgen und Aufwendungen
Ergebnishaushalt
23 Mio. € allein für 2026 vorgesehen
Kreditaufnahme
zusätzliche Zins- und Tilgungsverpflichtungen in den Folgejahren
Schuldendienst
2026 42 %, für 2027 Risiko einer Erhöhung
Kreisumlage
2026 für Falkensee zusätzlich rund 813.000 € für Schulkosten
differenzierte Kreisumlage
2025 Defizit von rund 1,579 Mio. €
Hallenbad
tatsächlicher Zuschussbedarf noch transparent auszuweisen
Waldbad
weiterhin erheblicher Investitionsbedarf insbesondere bei Schulen, Kitas, Straßen, Feuerwehr und Sportstätten
kommunale Infrastruktur
langfristig zusätzliche Instandhaltungs- und Ersatzinvestitionen
Bäderinfrastruktur
Diese Faktoren schränken den finanziellen Handlungsspielraum der Stadt zunehmend ein.
7. Konsequenz für die Stadtverordnetenversammlung
Gerade vor diesem Hintergrund wäre es nicht sachgerecht, alternative Eigentums- und Betriebsmodelle für Hallenbad und Waldbad von
vornherein auszuschließen.
Dabei geht es ausdrücklich nicht um die Frage, ob Falkensee ein Hallenbad oder ein Waldbad benötigt.
Die entscheidende wirtschaftliche Frage lautet vielmehr:
Kann das öffentliche Bäderangebot dauerhaft gesichert werden, ohne dass die Stadt beziehungsweise ihre kommunalen Gesellschaften
dauerhaft das vollständige wirtschaftliche Risiko des Betriebes tragen müssen?
Diese Frage lässt sich ohne eine Markterkundung nicht beantworten.
Deshalb soll das Interessenbekundungsverfahren feststellen, welche wirtschaftlichen und organisatorischen Alternativen tatsächlich am
Markt bestehen.
Neben einer Veräußerung sind ausdrücklich auch ein langfristiges Pachtmodell, eine Betriebsführung durch Dritte, eine gemeinsame
Betreiberlösung für Hallenbad und Waldbad sowie sonstige Kooperations- und Beteiligungsmodelle zu untersuchen.
8. Wirtschaftlichkeit vor Eigentumsform:
Die Entscheidung über die zukünftige Struktur des Bäderbetriebes sollte deshalb auf einem transparenten Vergleich beruhen:
Kommunaler Weiterbetrieb – privater Betrieb – Pachtmodell – Veräußerung – gemeinsames Betreibermodell Hallenbad/Waldbad.
Für jede Variante sind die finanziellen Auswirkungen über mindestens 10, 20 und 30 Jahre darzustellen.
Dabei sind nicht nur mögliche Verkaufserlöse zu berücksichtigen, sondern insbesondere:
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• laufende Zuschüsse,
• zukünftige Investitionen,
• Instandhaltung,
• Abschreibungen,
• Finanzierungskosten,
• Personal- und Betriebskosten,
• mögliche Zahlungen für Schul- und Vereinsschwimmen,
• sowie die langfristige Sicherung des öffentlichen Badeangebotes.
Angesichts der bereits bestehenden Haushaltsbelastungen und der ab 2027 drohenden zusätzlichen Belastungen ist es Aufgabe einer
nachhaltigen Haushaltsführung, diese Alternativen jetzt zu untersuchen und nicht erst dann, wenn der finanzielle Handlungsspielraum
der Stadt weiter eingeschränkt ist.
Ziel des Antrages ist deshalb nicht die Aufgabe des kommunalen Bäderangebotes, sondern dessen langfristige Sicherung bei gleichzeitiger
Begrenzung der finanziellen Risiken für die Stadt Falkensee.
Einbeziehung des Waldbades
Eine langfristige Betrachtung des kommunalen Bäderbetriebes darf sich jedoch nicht auf das Hallenbad beschränken.
Hallenbad und Waldbad werden innerhalb der kommunalen Bäderstruktur betrieben. Deshalb müssen beide Einrichtungen wirtschaftlich
zunächst getrennt und anschließend gemeinsam betrachtet werden.
Für das Waldbad liegen öffentlich derzeit nicht in vergleichbarer Weise getrennte Angaben über Umsatzerlöse, sämtliche Betriebskosten,
Abschreibungen, Investitionen und das tatsächliche jährliche Betriebsergebnis vor.
Gerade deshalb soll mit diesem Antrag die notwendige Transparenz hergestellt werden.
Zugleich eröffnet die gemeinsame Betrachtung beider Einrichtungen zusätzliche Möglichkeiten.
Ein gemeinsamer Betreiber könnte beispielsweise Personal saisonübergreifend einsetzen und Verwaltungs-, Einkaufs-, Marketing-, Tech-
nik-, Wartungs- und Kassensysteme bündeln.
Ob und in welchem Umfang dadurch tatsächlich wirtschaftliche Vorteile entstehen, soll ausdrücklich nicht unterstellt, sondern im Inte-
ressenbekundungsverfahren ermittelt werden.
Berücksichtigung des Bürgerentscheides
Der Bürgerentscheid aus dem Jahr 2020 ist bei allen weiteren Überlegungen ausdrücklich zu berücksichtigen.
Die damalige Fragestellung bezog sich auf die Nutzung der bereits erteilten Baugenehmigung und den Bau eines Hallenbades in
Falkensee.
Der Bürgerentscheid wurde mit 10.451 Ja-Stimmen gegenüber 5.504 Nein-Stimmen angenommen und hatte die Wirkung eines endgül-
tigen Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung.
Das Hallenbad wurde daraufhin errichtet und 2024 eröffnet.
Der vorliegende Antrag stellt deshalb weder die Existenz des Hallenbades noch die Bedeutung des Bürgerentscheides in Frage.
Gegenstand des Antrages ist vielmehr die davon zu unterscheidende Frage, welche Eigentums- und Betreiberstruktur langfristig
geeignet ist, den Fortbestand des Hallenbades zu gewährleisten und gleichzeitig die finanzielle Belastung der Stadt zu be-
grenzen.
Daseinsvorsorge und Eigentumsstruktur
Der öffentliche Zweck einer Einrichtung setzt nicht zwingend voraus, dass diese dauerhaft im unmittelbaren oder mittelbaren kommu-
nalen Eigentum verbleibt.
Entscheidend ist vielmehr, dass die für die Bevölkerung wesentlichen Leistungen langfristig gesichert werden.
Dies gilt insbesondere für das öffentliche Schwimmen, das Schul- und Vereinsschwimmen, Schwimmlernangebote sowie das saisonale
Freibadangebot.
Sollte es möglich sein, diese Leistungen langfristig vertraglich abzusichern und gleichzeitig einen erheblichen Teil des wirtschaftlichen
Risikos, zukünftiger Investitionen oder laufender Defizite auf einen anderen Betreiber zu übertragen, muss eine solche Möglichkeit
zumindest wirtschaftlich untersucht werden
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Ergebnisoffene Prüfung statt Vorentscheidung
Der Antrag beinhaltet ausdrücklich keinen Verkaufsbeschluss. Er schafft zunächst eine Informations- und Entscheidungsgrundlage.
Das Interessenbekundungsverfahren soll insbesondere beantworten:
• Gibt es überhaupt ernsthaftes Marktinteresse?
• Welchen wirtschaftlichen Wert messen potenzielle Interessenten Hallenbad und Waldbad bei?
• Welche Kauf-, Pacht- oder Betreiberentgelte wären erzielbar?
• Welche Investitionen würden Dritte übernehmen?
• Welche Zuschüsse müsste die Stadt gegebenenfalls weiterhin leisten?
• Welche Einsparungen oder Synergien könnten erzielt werden?
• Und wie können der öffentliche Badebetrieb sowie das Schul- und Vereinsschwimmen dauerhaft abgesichert werden?
Erst wenn diese Fragen beantwortet sind, kann die Stadtverordnetenversammlung die unterschiedlichen Modelle sachgerecht miteinander
vergleichen.
Dabei darf ein möglicher Verkaufspreis nicht isoliert den ursprünglichen Investitionskosten gegenübergestellt werden.
Zu berücksichtigen sind vielmehr die langfristigen finanziellen Auswirkungen einschließlich zukünftig entfallender oder verbleibender
Betriebsdefizite, Instandhaltungs- und Ersatzinvestitionen, Finanzierungskosten sowie möglicher weiterhin erforderlicher kommunaler
Leistungen.
Fazit
Die aktuellen Zahlen zeigen, dass der kommunale Bäderbetrieb einer langfristigen wirtschaftlichen Betrachtung bedarf.
Beim Hallenbad wurden die ursprünglichen Erwartungen hinsichtlich Besucherzahlen und Einnahmen deutlich übertroffen. Dennoch
verblieb im ersten vollständigen Betriebsjahr ein Defizit von rund 1,579 Millionen Euro.
Gleichzeitig ist die Stadt Falkensee mit einem angespannten Ergebnishaushalt, erheblichen Investitionsbedarfen, steigender Kreditauf-
nahme und der möglichen zusätzlichen Belastung durch eine höhere Kreisumlage ab 2027 konfrontiert.
Vor diesem Hintergrund ist es haushaltspolitisch geboten, alternative Eigentums- und Betreibermodelle zumindest zu untersuchen.
Dabei geht es ausdrücklich nicht um die Frage „Bäder erhalten oder schließen“, sondern um die Frage:
Wie können Hallenbad und Waldbad für die Falkenseer Bevölkerung langfristig gesichert und gleichzeitig wirtschaftlich
möglichst tragfähig organisiert werden?
Das beantragte Interessenbekundungsverfahren schafft die dafür erforderliche Transparenz und Entscheidungsgrundlage, ohne einer
späteren Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung vorzugreifen.
Rainer Ganser_______________________ Hans-Peter Pohl_____________________
Vorsitzender Fraktion Freie Wähler ⇋ FDP Vorsitzender der Stadtverordnetenversammlung
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