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Änderungsantrag zur Drucksache DS-498/2026 - Beschluss über die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an ortsansässige gemeinnützige Vereine der Gemeinde Oberkrämer (Zuwendungsrichtlinie) Einbringer: Fraktion Zukunft Oberkrämer

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeOberkrämer
Datum2026-10-08
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Fraktion Zukunft Oberkrämer beantragt Änderungen der Zuwendungsrichtlinie für gemeinnützige Vereine. Neu soll ein Sockelbetrag von 500 € für Vereine gewährt werden, die mindestens drei öffentliche Veranstaltungen pro Jahr durchführen. Antragsteller müssen eine Aufstellung dieser Veranstaltungen mit Datum, Ort und Art einreichen; die Verwaltung kann Nachweise anfordern. Die Gemeindevertretung sollte diese Änderungen zur Richtlinie beschließen.

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G O EM EIN D E B ER K R Ä M ER Drucksache-Nr: AN/DS-498/2026/01 Beratungsgegenstand: Änderungsantrag zur Drucksache DS-498/2026 - Beschluss über die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an ortsansässige gemeinnützige Vereine der Gemeinde Oberkrämer (Zuwendungsrichtlinie) Einbringer: Fraktion Zukunft Oberkrämer Anlagen: Änderungsantrag vom 08.10.2026 Beratungsfolge Gremium Sitzungsdatum Beratungszweck Öffentlichkeitsstatus Empfehlung Ja Nein Gemeindevertretung 08.10.2026 Entscheidung Öffentliche Sitzung Einreicher: Hauptamt Bau- und Ordnungsamt Kämmerei Büro des Bürgermeisters Fraktion Zukunft Oberkrämer über Büro BM Bestätigung Amtsleiter: 18.08.26 Unterschrift: Bestätigung Justitiar: Unterschrift: Bestätigung Kämmerei: Haushaltsmäßige Berührung: Ja Nein Unterschrift: Bestätigung Bürgermeister: Unterschrift: 2917661672 Seite 2 Drucksache-Nr.: AN/DS-498/2026/01 Beschlusswortlaut: Die Gemeindevertretung möge beschließen: Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an ortsansässige gemeinnützige Vereine der Gemeinde Oberkrämer (Zuwendungsrichtlinie) in der Fassung der Drucksache DS-498/2026 wird mit folgender Änderung beschlossen: 1. § 6 Abs. 2 wird um folgenden Anstrich ergänzt: „- zusätzlich für Vereine im Sinne des § 4, die im Zeitraum vom 01.07. des Vorjahres bis zum 30.06. des Jahres der Antragstellung mindestens drei öffentliche Veranstaltungen (Aufführungen, Konzerte, Ausstellungen, Lesungen, Vorträge oder vergleichbare Formate) in der Gemeinde Oberkrämer durchgeführt haben, ein Sockelbetrag von 500 €.“ 2. § 7 Abs. 1 wird nach dem Satz „“Bei Wiederholungsanträgen in den Folgejahren kann auf die Einreichung von Nachweisen verzichtet werden, ….“ um folgenden Absatz ergänzt: „Für die Beantragung des Sockelbetrages nach § 6 Abs. 2 ist eine Aufstellung der im Bezugszeitraum durchgeührten öffentlichen Veranstaltungen mit Datum, Ort und Art der Veranstaltung beizufügen. Auf Verlangen der Verwaltung sind geeignete Nachweise (z. B. Ankündigungen, Programme, Presseberichte) vorzulegen.“ 3. Im Übrigen bleibt die Richtlinine unververändert. dd Abstimmungsergebnis: gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums: 23 davon anwesend: Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Enthaltungen: Aufgrund des § 22 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg waren Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Begründung: -siehe Antrag vom 08.10.2026 Datum/Unterschrift

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