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Eindämmung der Großen Drüsenameise - Bericht der Verwaltung über den aktuellen Stand - Antrag der Fraktionsgemeinschaft CSU/JU vom 14.09.2026 (Beschließend)

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeAschaffenburg
Datum2026-10-20
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die CSU/JU-Fraktion beantragte am 14.09.2026, die Stadt solle fünf Heißwassergeräte (Profifuchs 400 V, ca. 2.000 € je Stück) zur kostenlosen Ausleihe durch Bürger anschaffen, um bei der Bekämpfung der Großen Drüsenameise auf Privatgrundstücken zu unterstützen. Die Verwaltung lehnte dies ab, da der organisatorische und personelle Aufwand (Verwaltung, Versicherung, Haftung, Wartung) unverhältnismäßig groß wäre und private Vermietungsangebote bereits existieren. Der Rat nahm den Bericht zur Kenntnis und lehnte den Antrag ab.

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Dokument

Extrahierter Text

Beschlussvorschlag: I. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Der beantragte Kauf von fünf Exemplaren eines Gerätes zur thermischen Unkrautbeseitigung (z.B. Profifuchs 400 V, Kaufpreis ca. 2000 €) mit kostenlosem Ausleihen für die Bürgerschaft wird abgelehnt. II. Angaben zur Klimawirkung: Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG) wenig klimarelevant teilweise klimarelevant sehr klimarelevant [ x ] keine weiteren Angaben erforderlich [ ] kurze Erläuterung in den Begründungen [ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten) (Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU) III. Angaben zu den Kosten: Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten: ja [ ] nein [ x ] Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung: Sachverhalt Aufgrund von zunehmenden Anrufen und Meldungen von Bürgern sowie Schädlingsbekämpfern zu dem Vorkommen der Großen Drüsenameise (tapinoma magnum) in Aschaffenburg -insbesondere im Bereich Marienbader Straße- hat das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz im September 2025 die Ämter zu einer Informationsveranstaltung zusammengerufen, die städtische Grundstücke in eigener Zuständigkeit verwalten. In der Bürgerversammlung vom 14.10.2025 hat ein Vertreter der „Bürgerinitiative Pro Leider“ für die Initiative einen Antrag nach Art. 18a BayGO gestellt mit folgendem Inhalt: „Die Stadt Aschaffenburg möge Maßnahmen ergreifen, um die massive Invasion von Ameisen, wahrscheinlich sogar der sogenannten Großen Drüsenameisen im Gebiet Marienbader Straße/Ruhlandstraße einzudämmen und zu bekämpfen, um Schaden von der kommunalen Infrastruktur und privatem Eigentum abzuwenden.“ Der Antrag wurde als Empfehlung an den Stadtrat mit Mehrheit beschlossen. In einem Bürgergespräch am 18.06.2026 in der Lounge der Linde MH Arena wurden die Anwohner aus Leider über den aktuellen Sachstand und die geplante Vorgehensweise informiert. In der Sitzung des Plenums am 13.07.2026 hat das Tiefbauamt über den aktuellen Sachstand berichtet. Es wurden beschlossen, im Nachtragshaushalt eine halbe Verwaltungsstelle sowie zwei Stellen zur Bekämpfung der Drüsenameise vorzusehen, ein geeignetes Gerät zur Bekämpfung durch die Stadt anzuschaffen und zu prüfen, inwieweit und zu welchen Konditionen auch Privatgrundstücke in die Bekämpfungsmaßnahmen der Stadt Aschaffenburg einbezogen werden können. Zudem bestand Einigkeit, dass das bisher beauftragte Schädlingsbekämpfungs-unternehmen bis zur Etablierung der Eigenbekämpfung durch die Stadt Aschaffenburg weiter im Einsatz bleibt. Mit Antrag vom 14.09.2026 hat die CSU/JU-Stadtratsfraktion folgenden Antrag gestellt: 1. Die Verwaltung berichtet zeitnah über den Sachstand der Umsetzung der in der Sitzung des Plenums am 13.07.2026 gefassten Beschlüsse zur Bekämpfung der Drüsenameise. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, zunächst fünf Exemplare eines Gerätes zur thermischen Unkrautbeseitigung mit Wasser z.B. das Gerät „Profifuchs 400 V“ (Kaufpreis ca. 2000 Euro) oder eines vergleichbaren Gerätes zu erwerben und für die Bürgerschaft zum -bis auf Weiteres- kostenfreien Ausleihen an geeigneter Örtlichkeit, z.B. Gartenamt oder Recyclinghof, bereit zu halten. Antrag der CSU-/JU-Fraktionsgemeinschaft Sachstand der Umsetzung der in der Sitzung am 13.07.2026 gefassten Beschlüse zur Bekämpfung der Drüsenameise Zu den einzelnen Punkten stellt sich der aktuelle Sachstand wie folgt dar: Verwaltungsstelle Für die vorgesehene halbe Verwaltungsstelle konnte eine interne Lösung gefunden werden. Ein bereits im Bauhof beschäftigter Mitarbeiter stockt hierfür seine bisherige Arbeitszeit entsprechend auf. Stellen zur Bekämpfung der Drüsenameise Die beiden vorgesehenen Stellen wurden intern ausgeschrieben. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist am 13.09.2026 wurden geeignete Bewerber zu Vorstellungsgesprächen eingeladen. Diese fanden am 06.10.2026 statt. Im Anschluss soll die Auswahl für die beiden Stellen erfolgen. Beschaffung eines Bekämpfungsgerätes Nach Gegenüberstellung verschiedener geeigneter Geräte wurde ein eigenes Gerät zur thermischen Bekämpfung angeschafft. Dabei wurde auch die zunächst geprüfte Möglichkeit einer Anmietung bzw. Ausleihe eines Gerätes betrachtet, die sich im Hinblick auf die voraussichtliche Einsatzdauer und den damit verbundenen Aufwand sowie der Kosten als nicht wirtschaftlich erwiesen hat. Das beschaffte Gerät kann von zwei Mitarbeitern gleichzeitig bedient werden. Für den Einsatz wurde zudem ein bereits ausgemustertes Fahrzeug des Bauhofs wieder zugelassen, einer Hauptuntersuchung unterzogen und entsprechend umgerüstet. Der Heißwassererzeuger ist auf dem Fahrzeug montiert, sodass das Fahrzeug für die Bekämpfungsmaßnahmen einsatzbereit ist. Fortführung der Beauftragung des Schädlingsbekämpfungsunternehmens Um die Zeit bis zur Aufnahme der Eigenbekämpfung durch die Stadt zu überbrücken, wurde der Auftrag an das bisher eingesetzte private Schädlingsbekämpfungsunternehmen um weitere fünf Bekämpfungsmaßnahmen verlängert bis Ende September. Insgesamt wurden somit 15 Bekämpfungsmaßnahmen durch die Schädlingsbekämpfungsfirma Kleinlogel GmbH durchgeführt. Einbeziehung von Privatgrundstücken Eine Bekämpfung auf Privatgrundstücken soll grundsätzlich geprüft werden. Voraussetzung hierfür ist zunächst eine Einschätzung der tatsächlich verfügbaren Kapazitäten. Zum jetzigen Zeitpunkt lässt sich noch nicht abschließend beurteilen, in welchem Umfang die beiden Mitarbeiter und das angeschaffte Gerät durch die erforderlichen Bekämpfungsmaßnahmen auf öffentlichen Flächen ausgelastet sein werden und ob darüber hinaus Kapazitäten für Einsätze auf Privatgrundstücken zur Verfügung stehen. Darüber hinaus sind vor einer möglichen Einbeziehung von Privatgrundstücken die rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere Fragen der Haftung sowie des Betretens privater Grundstücke, zu klären. Hierzu ist eine Abstimmung mit der Rechtsabteilung erforderlich, die zeitnah erfolgen soll. Bisherige Maßnahmen und weiterer Sachstand Für Bürgerinnen und Bürger wurde ein eigenes Postfach eingerichtet, über das künftig Meldungen und Anfragen zur Drüsenameise gebündelt bearbeitet werden können. Der Tag der offenen Tür des Tiefbauamtes am 27.09.2026 wurde genutzt, um mit eigens erstellten Informationsflyern über die Drüsenameise, mögliche Maßnahmen der Bürgerinnen und Bürger zur Vermeidung einer weiteren Ausbreitung sowie die bisherigen Maßnahmen der Stadt zu informieren. Der zuständige Mitarbeiter stellte zudem das neu angeschaffte Bekämpfungsgerät vor und stand für Fragen zur Verfügung. Die bislang gemeldeten Fälle wurden durch den zuständigen Mitarbeiter erfasst und dokumentiert. Teilweise erfolgten bereits Vor-Ort-Besichtigungen. Auf Grundlage der Meldungen wurde der beauftragte Schädlingsbekämpfer gezielt mit weiteren Bekämpfungsmaßnahmen beauftragt. Sowohl nach Einschätzung des Schädlingsbekämpfers als auch nach eigener Vor-Ort-Begutachtung ist in den Bereichen, in denen eine Bekämpfung auf öffentlichem Grund durchgeführt werden konnte, eine zeitliche Verbesserung der Befallssituation festzustellen. Dies zeigt sich beispielsweise im Stadtteil Leider, unter anderem im Bereich der Marienbader Straße. Auf einzelnen Grüninseln konnte der Befall durch die durchgeführten Maßnahmen teilweise deutlich eingedämmt werden. Gleichzeitig ist festzustellen, dass die Maßnahmen regelmäßig wiederholt werden müssen, da es weiterhin zu einem erneuten Auftreten der Drüsenameise kommt. Eine dauerhafte Beseitigung des Befalls kann durch einzelne Bekämpfungsmaßnahmen daher nicht erreicht werden. An anderen Stellen zeigen sich weiterhin sogenannte Hotspots, die teilweise auf nicht öffentlichem Grund liegen und daher nicht unmittelbar durch die Stadt bekämpft werden können. Hierfür wurden bereits entsprechende Informationsflyer erstellt, die nach Aufnahme der Eigenbekämpfung durch die städtischen Mitarbeiter gezielt in den betroffenen Bereichen an die jeweiligen Haushalte verteilt werden sollen. Darin wird auf den festgestellten Befall hingewiesen und um eine notwendige Mitwirkung der betroffenen Anlieger bei der Bekämpfung gebeten. Langfristig ist zudem zu prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, betroffene Grundstücks-eigentümer zu eigenen Bekämpfungsmaßnahmen zu verpflichten bzw. inwieweit eine Bekämpfung auf Privatgrundstücken durch die Stadt angeboten werden kann. Hierbei sind insbesondere die zur Verfügung stehenden personellen und technischen Kapazitäten nach Aufnahme der Eigenbekämpfung sowie die hierfür bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen und Haftungsfragen zu berücksichtigen. Erst nach Vorliegen entsprechender Erfahrungen hinsichtlich der Auslastung der eigenen Mannschaft und des Gerätes kann beurteilt werden, ob und in welchem Umfang zusätzliche Maßnahmen auf Privatgrundstücken durch die Stadt geleistet werden können. Kosten Für die Bekämpfung der Drüsenameise wurden bisher ca. 33.000 € für die Beauftragung des Schädlingsbekämpfers und ca. 46.000 € für die Beschaffung des neuen Bekämpfungsgerätes ausgegeben. Hinzu kommen die Kosten für die Aufstockung der Verwaltungsstelle und die zusätzlichen Stellen für die eigene Bekämpfung. Weiteres Vorgehen Mit Aufnahme der Eigenbekämpfung soll neben der regelmäßigen Behandlung der festgestellten Befallsbereiche auch geprüft werden, inwieweit in den kälteren Jahreszeiten gezielt gegen sogenannte Kernnester vorgegangen werden kann. Aufgrund der zu dieser Zeit voraussichtlich geringeren Aktivität der Tiere könnten sich hierfür geeignete Zeitfenster ergeben. Darüber hinaus soll geprüft werden, ob eine eigene Internetseite bzw. ein entsprechendes Portal eingerichtet werden kann, über das die betroffenen Bürgerinnen und Bürger künftig gebündelte Informationen zur Drüsenameise erhalten. Der Zugang könnte beispielsweise über einen QR-Code erfolgen. Vorgesehen ist insbesondere, die geplanten Bekämpfungsbereiche bzw. -routen der Stadt frühzeitig bekanntzugeben. Dadurch könnten betroffene Anlieger ihre eigenen Bekämpfungsmaßnahmen zeitlich mit den Maßnahmen der Stadt abstimmen und so eine möglichst zeitgleiche Bekämpfung erreichen. Vor der Umsetzung eines solchen Informationsangebotes sind zudem die datenschutz- und haftungsrechtlichen sowie weitere rechtliche Rahmenbedingungen zu prüfen. Beschaffung von 5 Exemplaren eines Gerätes zur thermischen Unkrautbeseitigung mit der Möglichkeit der kostenlosen Ausleihe durch die Bürgerschaft Die Bekämpfung der Drüsenameise auf Privatgrundstücken parallel zur Bekämpfung im öffentlichen Bereich ist für eine wirkungsvolle Gesamtbekämpfung von großer Bedeutung. Daher wurde auch die schon erwähnte Koordinierungsstelle geschaffen. Allerdings ist die Bekämpfung auf den Privatgrundstücken keine städtische Aufgabe, sondern in der Verantwortung der jeweiligen Eigentümer. Die vorgeschlagene Anschaffung von Geräten zur kostenfreien Ausleihe an die Bürgerschaft ist aus Sicht der Verwaltung jedoch mit einem erheblichen zusätzlichen organisatorischen und personellen Aufwand verbunden. Für den Verleih müsste ein entsprechender Verwaltungsprozess eingerichtet werden. Hierzu gehört insbesondere die Dokumentation der Ausleihen und Rückgaben, die Verwaltung der Geräteverfügbarkeit sowie die erforderliche Einweisung der Nutzerinnen und Nutzer. Aufgrund der Verwendung von heißem Wasser und entsprechendem Druck ist eine sachgerechte Unterweisung in die sichere Bedienung der Geräte erforderlich, um Fehlbedienungen und mögliche Verletzungen oder Sachschäden zu vermeiden. Bei jeder Rückgabe wäre zudem der Zustand des Gerätes zu überprüfen. Schäden müssten dokumentiert, gegebenenfalls Reparaturen veranlasst und bei unsachgemäßer Nutzung die Verantwortlichkeit sowie eine mögliche Kostenbeteiligung geklärt werden. Darüber hinaus sind regelmäßige Wartungen und Prüfungen sicherzustellen. Vor einer Umsetzung wären außerdem haftungs- und versicherungsrechtliche Fragen zu klären. Insbesondere müsste gemeinsam mit der Rechtsstelle eine geeignete Nutzungs- und Ausleihvereinbarung erstellt werden, die unter anderem mögliche Schäden an Grundstücken, Pflanzen oder Gebäuden regelt. Hinzu kommt, dass wir mit dieser Maßnahme in Konkurrenz zu privaten Verleihfirmen etc. treten, da solche Heißwassergeräte durchaus bereits jetzt zu mieten sind. Bei Beschaffung durch die Stadt und Verleih an die Bürger müssten wir kostendeckende Gebühren verlangen. Der dauerhafte Verwaltungs- und Betreuungsaufwand steht daher aus Sicht der Verwaltung in keinem angemessenen Verhältnis zu dem mit der Maßnahme verbundenen Nutzen. Von der Einrichtung eines kostenfreien kommunalen Verleihsystems sollte daher abgesehen werden. Sinnvoller ist es aus Sicht der Verwaltung, wenn sich in den verschiedenen Gebieten ggf. mehrere betroffene Eigentümer gemeinschaftlich ein Gerät anschaffen und im Verbund nutzen.

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