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Raumverträglickeitsprüfung für die Transportleitung „Delta Rhine Corridor - DRC“ für Koh-lendioxid (CO2) von Gelsenkirchen und Köln/Wesseling über Duisburg nach Venlo
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Hünxe |
| Eingereicht von | XI |
| Datum | 2026-10-14 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Hünxe, den 02.10.2026
Vorlagennummer: 221/XI
Wahlperiode XI./2025
Vorlagenart: öffentliche Vorlage
Abteilung: FG III.2 Bauplanung
Sitzungsverlauf:
11. Ausschuss für Planung, Umwelt und Klimaschutz am 13.10.2026
6. Gemeinderat am 14.10.2026
Betr.: Raumverträglickeitsprüfung für die Transportleitung „Delta Rhine Corridor
- DRC“ für Kohlendioxid (CO2) von Gelsenkirchen und Köln/Wesseling
über Duisburg nach Venlo
Sachverhalt:
Die Open Grid Europe GmbH (OGE) plant den Neubau einer rund 200 km langen,
erdverlegten Transportleitung für Kohlenstoffdioxid (CO ). Das Vorhaben mit dem Namen
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„Delta Rhine Corridor“ (DRC) ist Kernbestandteil des German Carbon Transport Grid und
eine geplante Pipeline, durch die CO aus Industrieanlagen transportiert werden soll. Es
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handelt sich um CO aus dem produzierenden Gewerbe, welches bei der Herstellung von
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Zement und Kalk, in der Chemie oder bei der Abfallverwertung anfällt und sich selbst mit
modernster Technik kaum oder gar nicht vermeiden lässt. Damit Deutschland seine
Klimaziele erreicht, muss dieses CO sicher abgeschieden und zur Speicherung oder
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Wiederverwendung in die Niederlande und von dort zu Speicherstätten in der Nordsee
transportiert werden. Eine überschlägige Prüfung der Auswirkungen des Vorhabens auf
Schutzgüter nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes über Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
wurde durch die OGE bereits mit Schreiben vom 05.12.2025 auf Basis eines Methodik-
Berichtes zur Vorgehensweise in der Raumverträglichkeitsprüfung vorgestellt (sh. VL Nr.
66/XI).
Die Open Grid Europe GmbH hat mit Schreiben vom 01.09.2026 die Verfahrensunterlagen
digital eingereicht und nun die Durchführung einer Raumverträglichkeitsprüfung für den DRC
bei den zuständigen Regionalplanungsbehörden beantragt, (sh. Anlage 1). Innerhalb des
Untersuchungs-raumes wurde ein möglicher Antragskorridor mit verschiedenen
Variantenkorridoren entwickelt, der in Abstimmung mit den Regionalplanungsbehörden
aufgrund raumordnerischer Zuständigkeitsbereiche in drei Teil-Abschnitte unterteilt wurde:
Abschnitt „Delta“
• Abschnitt 1 Gelsenkirchen Scholven – Duisburg Süd
• Abschnitt 2 Duisburg Süd – Venlo
• Abschnitt 3 Köln/Wesseling – Duisburg Süd
Im Abschnitt 1 verläuft ab dem Startpunkt in Gelsenkirchen ein nördlicher Teil des geplanten
DRC zunächst bis zu einem Gabelungspunkt nach Duisburg und durchläuft dabei in dem
Abschnitt A 01.03 des Variantenkorridors im südlichen Bereich auch das Gebiet der
Gemeinde Hünxe, sh. Anlage 2.
Der vorzugswürdige Korridor, der ab dem Startpunkt in Gelsenkirchen mehr südlich in
Richtung Bottrop und Oberhausen verläuft, berührt das Gemeindegebiet Hünxe nicht, sh.
Anlage 3 und 4 (Variantenvergleich).
Sollte der Abschnitt A1.03 des Variantenkorridors bevorzugt werden, ist das Ziel der
Trassenfindung, die spätere Trasse mit der durch den gleichen Vorhabenträger zurzeit in
Planung befindlichen Wasserstoffleitung Dorsten-Hamborn (DoHa) zu bündeln. Der Verlauf
der geplanten „DoHa“ ist südlich der Bergerstraße -auf dem Gebiet der Stadt Dinslaken–
geplant.
Die für den Bereich „Delta“ zuständigen Regionalplanungsbehörden sind der Regional-
verband Ruhr und die Bezirksregierung Düsseldorf. Innerhalb des Bereiches Delta ist für den
Abschnitt 1 der Regionalverband Ruhr zuständig. Die Öffentlichkeit sowie den in ihren
Belangen berührten öffentlichen Stellen wird gegenwärtig vom 25. September 2026 bis
einschließlich 26. Oktober 2026 gemäß § 15 Abs. 3 Raumordnungsgesetz Gelegenheit zur
Stellungnahme gegeben, wobei eine Fristverlängerung ausgeschlossen wurde. Die
Verfahrensunterlagen können in der Zeit online über die Internetseite Beteiligung NRW unter
der Adresse https://beteiligung.nrw.de/k/1031007 abgerufen werden.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Beschlussvorschlag:
Die Stellungnahme der Gemeinde Hünxe zur Raumverträglichkeitsprüfung für den geplanten
Neubau einer Transportleitung „Delta Rhine Corridor“ für Kohlenstoffdioxid (CO2) soll wie in
der Anlage 5 dargestellt abgeben werden.
Anlage(n):
1. Uebersichtskarte_Rev02
2. DRC_DTK50_Bl. 1.02_Rev00_
3. DRC_DTK50_Bl. 1.01_Rev00
4. Variantenvergleich
5. STN zur RVP DRC OGE
6. Anlage 1 zur STN RVP DRC
Im Auftrag
gez.
Steinbring
Vorlage 221/XI Seite 2 von 2
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