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Bebauungsplan Nr. 58: Industrie- und Gewerbepark ‚In der Beckuhl' der Gemeinde Hünxe, Parallelverfahren zur 54. Änderung des Flächennutzungsplans hier: Satzungsbeschluss
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Hünxe |
| Eingereicht von | XI |
| Datum | 2026-10-14 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Hünxe, den 02.10.2026
Vorlagennummer: 220/XI
Wahlperiode XI./2025
Vorlagenart: öffentliche Vorlage
Abteilung: FG III.2 Bauplanung
Sitzungsverlauf:
11. Ausschuss für Planung, Umwelt und Klimaschutz am 13.10.2026
6. Gemeinderat am 14.10.2026
Betr.: Bebauungsplan Nr. 58: Industrie- und Gewerbepark ‚In der Beckuhl' der
Gemeinde Hünxe, Parallelverfahren zur 54. Änderung des
Flächennutzungsplans
hier: Satzungsbeschluss
Sachverhalt:
Der Haupt-, Finanz- und Liegenschaftsausschuss der Gemeinde Hünxe hat in seiner Sitzung
am 07.10.2020 beschlossen, das Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 58:
Industrie- und Gewerbepark ‚In der Beckuhl' im Parallelverfahren zur 54. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hünxe durchzuführen.
Ziel der Planänderung ist die planungsrechtliche Sicherung eines regionalen
Kooperationsstandortes für die gewerblich-industrielle Entwicklung im Verbandsgebiet der
Metropolregion Ruhr und die damit verbundene Stärkung des Industrie- und
Gewerbestandortes Hünxe. Weitere Zielsetzungen sind die Entwicklung neuer gewerblicher
Flächen in Ergänzung der bestehenden Nutzungen und die planungsrechtliche Sicherung
der beabsichtigten Betriebsansiedlungen im Sinne der Zielsetzung für einen regionalen
Kooperationsstandort.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB wurde im Amtsblatt Nr.
21/2025 vom 26.09.2025 bekannt gemacht und hat in der Zeit vom 29.09.2025 bis zum
31.10.2025 einschließlich stattgefunden. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange (TÖB) wurden im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 (1) BauGB am
26.09.2025 und 29.09.2025 per E-Mail über den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 58
unterrichtet und zur Abgabe einer Stellungnahme bis zum 31.10.2025 aufgefordert. 25
Behörden und Träger öffentlicher Belange haben eine Stellungnahme abgegeben, davon 15
mit Anregungen und Hinweisen. Aus der Öffentlichkeit wurde keine Stellungnahme
abgegeben.
In Zusammenfassung der Ergebnisse der Abwägung der Anregungen und Stellungnahmen
hatten sich Änderungen von Planzeichnung und Entwurfsbegründung ergeben. Daraufhin
hatte der Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 25.02.2026 die Offenlage von
Planzeichnung und Entwurfsbegründung gem. § 3 (2) BauGB beschlossen, die im Amtsblatt
Nr. 7/26 vom 02.03.2026 bekannt gemacht wurde und in der Zeit vom 02.03.2026 bis zum
02.04.2026 stattgefunden hat. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
(TÖB) wurden im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 (2) BauGB am 26.02.2026
per E-Mail über den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 58 unterrichtet und zur Abgabe einer
Stellungnahme bis zum 02.03.2026 aufgefordert. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung
haben 22 Behörden und Träger Stellungnahmen abgegeben, davon 13 mit Hinweisen und
Anregungen.
Seitens der Öffentlichkeit wurde keine Stellungnahme abgegeben.
In Zusammenfassung der Ergebnisse der Abwägung der Anregungen und Stellungnahmen
aus der öffentlichen Auslegung haben sich folgende Änderungen von Planzeichnung, textli-
chen Festsetzungen und Begründung mit Umweltbericht sowie Eingriffsbilanzierung
ergeben:
• Ergänzung der textlichen Festsetzungen (hier: Nachrichtliche Übernahme der Wasser-
schutzzone IIIA) zum Ausschluss von Versickerungen sowie wasserdichter Herstellung der
befestigten Betriebsflächen
• Ergänzung der textlichen Festsetzungen (hier: Nachrichtliche Übernahme der Wasser-
schutzzone IIIA) zum Abstimmungserfordernis mit Unterer Wasserbehörde und Betreiber
der Trinkwassergewinnungsanlage
• Verkleinerung des Geltungsbereichs um die Maßnahmenfläche M 3 alt (hier: wohngenutzte
Grundstücke)
• Anpassung der Zuordnung der Abstandsklassen
• Anpassung der Eingriffsbilanzierung, ebenso wie das dadurch sich ändernde Ökokonto
durch Wegfall der Maßnahmenfläche M 3
• Ergänzung der Zuordnung der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung des Planungs-Zustandes in
der Begründung / Umweltbericht.
Die Änderungen machten eine erneute öffentlichen Auslegung und eine erneute Beteiligung
der betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange erforderlich. Gem. § 4a (3) BauGB
fand in der Zeit vom 11.09.2026 bis zum 25.09.2026 eine auf zwei Wochen verkürzte
öffentliche Auslegung nur zu den geänderten/ergänzten Teilen der Planunterlagen statt, die
im Amtsblatt Nr. 21/26 vom 11.09.2026 bekanntgemacht wurde.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden per Mail Abgabe einer
Stellungnahme bis einschließlich 25.09.2026 aufgefordert. Die Beteiligung der Öffentlichkeit
n. § 4a BauGB erfolgte zeitgleich vom 11.09.2026 bis einschließlich 25.09.2026 durch
Auslegung der Unterlagen im Rathaus der Gemeinde Hünxe sowie als Download der
Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde. Gemäß § 4a (3) Satz 4 BauGB konnten
Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Entwurfes des
Bebauungsplanes Nr. 58 abgegeben werden.
Im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung haben 13 Behörden und Träger
Stellungnahmen abgegeben, davon 2 mit Hinweisen und Anregungen.
Seitens der Öffentlichkeit wurde keine Stellungnahme abgegeben.
Die aus der erneuten öffentlichen Auslegung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange, der Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit resultierenden Anregungen und
Stellungnahmen wurden ausgewertet und gegeneinander und untereinander abgewogen.
In Zusammenfassung der Ergebnisse der Abwägung der Anregungen und Stellungnahmen
aus der erneuten öffentlichen Auslegung hat sich ergeben, dass in der Entwurfsbegründung
eine redaktionelle Ergänzung zum Immissionsschutz der benachbarten Wohnbebauung
erfolgt.
Am 05.10. 2026 hat die Deutsche Telekom Technik GmbH eine verspätete Stellungnahme
im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung abgegeben. Der Inhalt bezieht sich auf eine
im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit abgegebene Stellungnahme, die
bereits Gegenstand der diesbezüglichen Abwägung war. Zusätzlich bittet die Deutsche
Telekom Technik GmbH um rechtzeitige Übersendung der Straßenausbaupläne. Die
Stellungnahme bezieht sich nicht auf die im Rahmen der erneuten Offenlage geänderten
oder ergänzten Teilen des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 58 und ist somit
gegenstandslos.
Der Ausschuss für Planung-, Umwelt und Klimaschutz beschließt beratend und der Rat der
Gemeinde Hünxe entscheidet abschließend über sämtliche im Verfahren eingegangenen
Stellungnahmen und deren Behandlungsvorschläge und fasst den Satzungsbeschluss.
Vorlage 220/XI Seite 2 von 3
Die mögliche Unwirksamkeit des Regionalplans Ruhr steht der Rechtskraft des
Bebauungsplans nicht entgegen. Der Bebauungsplan basiert hinsichtlich der
raumordnerischen Einordnung auf dem Sachlichen Teilplan „Regionale
Kooperationsstandorte“ des Regionalverbandes Ruhr. Dieser Teilplan ist nach derzeitiger
Rechtslage von der festgestellten Unwirksamkeit des Regionalplans Ruhr nicht betroffen.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten für Vermessungsgrundlage, Planungs- und Gutachterkosten
(Flächennutzungsplanänderung + Bebauungsplan) in Höhe von ca.
130.000,00 €
Beschlussvorschlag:
1. Den Behandlungsvorschlägen, wie sie in der Anlage 2 Auswertung und Abwägung der
Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung gem.§§ 3 Abs. (1) und 4 (1) BauGB vom
30.01.2026“ aufgeführt sind, wird zugestimmt.
2. Den Behandlungsvorschlägen, wie sie in der Anlage Nr. 4 (Auswertung der
Stellungnahmen der Offenlage gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB vom 12.08.2026 aufgeführt
sind, wird zugestimmt.
3. Den Behandlungsvorschlägen, wie sie in der Anlage Nr. 6 (Auswertung der
Stellungnahmen der erneuten Offenlage gem. § 4a (3) BauGB i.V.m. §§ 3 (2) und 4 (2)
BauGB vom 02.10.2026 aufgeführt sind, wird zugestimmt.
4. Der Bebauungsplan Nr. 58: Industrie- und Gewerbepark ‚In der Beckuhl' der Gemeinde
Hünxe, Parallelverfahren zur 54. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde
Hünxe wird als Satzung gem. § 10 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Anlage(n):
1. Sammelmappe der STN aus FZBÖ gem §§ 3 (1) und 4 (1)
2. Auswertung der Stellungnahmen aus FZBÖ gem. §§ 3 (1) und 4 (1)
3. Sammelmappe der STN aus Offenlage gem. §§ 3 (2) und 4 (2)
4. Auswertung der STN aus Offenlage gem. §§ 3 (2) und 4 (2)
5. Sammelmappe der STN aus ern. Offenlage gem. § 4a (3)
6. Auswertung der STN aus ern.Offenlage gem. § 4a (3)
7. Entwurfsbegründung Satzungsfassung
8. Rechtsplan Satzungsfassung
9. Anhang 1 Abstandsliste
10. Anhang 2 WSGV Bucholtwelmen
11. Anhang 3 Kompensationsmaßnahmen
12. Baugrunduntersuchung
13. Archäolog. Grabungsbericht mit Befundplänen
14. Baumgutachten
15. Entwässerungsplanung Mappe
16. Straßenbauplanung Mappe
17. Erläuterungsbericht Strassenbauentwurf
18. Verkehrsuntersuchung Bucholtwelmen VQ-Nachweise
19. Verkehrsuntersuchung zur Erschließung der Erweiterung des Gewerbegebietes
20. Schalltechn. Untersuchung
21. 14. Telekom STN
Im Auftrag
gez.
Lehmkuhl
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