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Bebauungsplan Nr. 58: Industrie- und Gewerbepark ‚In der Beckuhl' der Gemeinde Hünxe, Parallelverfahren zur 54. Änderung des Flächennutzungsplans hier: Satzungsbeschluss

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeHünxe
Eingereicht vonXI
Datum2026-10-14
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Hünxe, den 02.10.2026 Vorlagennummer: 220/XI Wahlperiode XI./2025 Vorlagenart: öffentliche Vorlage Abteilung: FG III.2 Bauplanung Sitzungsverlauf: 11. Ausschuss für Planung, Umwelt und Klimaschutz am 13.10.2026 6. Gemeinderat am 14.10.2026 Betr.: Bebauungsplan Nr. 58: Industrie- und Gewerbepark ‚In der Beckuhl' der Gemeinde Hünxe, Parallelverfahren zur 54. Änderung des Flächennutzungsplans hier: Satzungsbeschluss Sachverhalt: Der Haupt-, Finanz- und Liegenschaftsausschuss der Gemeinde Hünxe hat in seiner Sitzung am 07.10.2020 beschlossen, das Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 58: Industrie- und Gewerbepark ‚In der Beckuhl' im Parallelverfahren zur 54. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hünxe durchzuführen. Ziel der Planänderung ist die planungsrechtliche Sicherung eines regionalen Kooperationsstandortes für die gewerblich-industrielle Entwicklung im Verbandsgebiet der Metropolregion Ruhr und die damit verbundene Stärkung des Industrie- und Gewerbestandortes Hünxe. Weitere Zielsetzungen sind die Entwicklung neuer gewerblicher Flächen in Ergänzung der bestehenden Nutzungen und die planungsrechtliche Sicherung der beabsichtigten Betriebsansiedlungen im Sinne der Zielsetzung für einen regionalen Kooperationsstandort. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB wurde im Amtsblatt Nr. 21/2025 vom 26.09.2025 bekannt gemacht und hat in der Zeit vom 29.09.2025 bis zum 31.10.2025 einschließlich stattgefunden. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB) wurden im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 (1) BauGB am 26.09.2025 und 29.09.2025 per E-Mail über den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 58 unterrichtet und zur Abgabe einer Stellungnahme bis zum 31.10.2025 aufgefordert. 25 Behörden und Träger öffentlicher Belange haben eine Stellungnahme abgegeben, davon 15 mit Anregungen und Hinweisen. Aus der Öffentlichkeit wurde keine Stellungnahme abgegeben. In Zusammenfassung der Ergebnisse der Abwägung der Anregungen und Stellungnahmen hatten sich Änderungen von Planzeichnung und Entwurfsbegründung ergeben. Daraufhin hatte der Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 25.02.2026 die Offenlage von Planzeichnung und Entwurfsbegründung gem. § 3 (2) BauGB beschlossen, die im Amtsblatt Nr. 7/26 vom 02.03.2026 bekannt gemacht wurde und in der Zeit vom 02.03.2026 bis zum 02.04.2026 stattgefunden hat. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB) wurden im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 (2) BauGB am 26.02.2026 per E-Mail über den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 58 unterrichtet und zur Abgabe einer Stellungnahme bis zum 02.03.2026 aufgefordert. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung haben 22 Behörden und Träger Stellungnahmen abgegeben, davon 13 mit Hinweisen und Anregungen. Seitens der Öffentlichkeit wurde keine Stellungnahme abgegeben. In Zusammenfassung der Ergebnisse der Abwägung der Anregungen und Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung haben sich folgende Änderungen von Planzeichnung, textli- chen Festsetzungen und Begründung mit Umweltbericht sowie Eingriffsbilanzierung ergeben: • Ergänzung der textlichen Festsetzungen (hier: Nachrichtliche Übernahme der Wasser- schutzzone IIIA) zum Ausschluss von Versickerungen sowie wasserdichter Herstellung der befestigten Betriebsflächen • Ergänzung der textlichen Festsetzungen (hier: Nachrichtliche Übernahme der Wasser- schutzzone IIIA) zum Abstimmungserfordernis mit Unterer Wasserbehörde und Betreiber der Trinkwassergewinnungsanlage • Verkleinerung des Geltungsbereichs um die Maßnahmenfläche M 3 alt (hier: wohngenutzte Grundstücke) • Anpassung der Zuordnung der Abstandsklassen • Anpassung der Eingriffsbilanzierung, ebenso wie das dadurch sich ändernde Ökokonto durch Wegfall der Maßnahmenfläche M 3 • Ergänzung der Zuordnung der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung des Planungs-Zustandes in der Begründung / Umweltbericht. Die Änderungen machten eine erneute öffentlichen Auslegung und eine erneute Beteiligung der betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange erforderlich. Gem. § 4a (3) BauGB fand in der Zeit vom 11.09.2026 bis zum 25.09.2026 eine auf zwei Wochen verkürzte öffentliche Auslegung nur zu den geänderten/ergänzten Teilen der Planunterlagen statt, die im Amtsblatt Nr. 21/26 vom 11.09.2026 bekanntgemacht wurde. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden per Mail Abgabe einer Stellungnahme bis einschließlich 25.09.2026 aufgefordert. Die Beteiligung der Öffentlichkeit n. § 4a BauGB erfolgte zeitgleich vom 11.09.2026 bis einschließlich 25.09.2026 durch Auslegung der Unterlagen im Rathaus der Gemeinde Hünxe sowie als Download der Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde. Gemäß § 4a (3) Satz 4 BauGB konnten Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 58 abgegeben werden. Im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung haben 13 Behörden und Träger Stellungnahmen abgegeben, davon 2 mit Hinweisen und Anregungen. Seitens der Öffentlichkeit wurde keine Stellungnahme abgegeben. Die aus der erneuten öffentlichen Auslegung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, der Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit resultierenden Anregungen und Stellungnahmen wurden ausgewertet und gegeneinander und untereinander abgewogen. In Zusammenfassung der Ergebnisse der Abwägung der Anregungen und Stellungnahmen aus der erneuten öffentlichen Auslegung hat sich ergeben, dass in der Entwurfsbegründung eine redaktionelle Ergänzung zum Immissionsschutz der benachbarten Wohnbebauung erfolgt. Am 05.10. 2026 hat die Deutsche Telekom Technik GmbH eine verspätete Stellungnahme im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung abgegeben. Der Inhalt bezieht sich auf eine im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit abgegebene Stellungnahme, die bereits Gegenstand der diesbezüglichen Abwägung war. Zusätzlich bittet die Deutsche Telekom Technik GmbH um rechtzeitige Übersendung der Straßenausbaupläne. Die Stellungnahme bezieht sich nicht auf die im Rahmen der erneuten Offenlage geänderten oder ergänzten Teilen des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 58 und ist somit gegenstandslos. Der Ausschuss für Planung-, Umwelt und Klimaschutz beschließt beratend und der Rat der Gemeinde Hünxe entscheidet abschließend über sämtliche im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen und deren Behandlungsvorschläge und fasst den Satzungsbeschluss. Vorlage 220/XI Seite 2 von 3 Die mögliche Unwirksamkeit des Regionalplans Ruhr steht der Rechtskraft des Bebauungsplans nicht entgegen. Der Bebauungsplan basiert hinsichtlich der raumordnerischen Einordnung auf dem Sachlichen Teilplan „Regionale Kooperationsstandorte“ des Regionalverbandes Ruhr. Dieser Teilplan ist nach derzeitiger Rechtslage von der festgestellten Unwirksamkeit des Regionalplans Ruhr nicht betroffen. Finanzielle Auswirkungen: Kosten für Vermessungsgrundlage, Planungs- und Gutachterkosten (Flächennutzungsplanänderung + Bebauungsplan) in Höhe von ca. 130.000,00 € Beschlussvorschlag: 1. Den Behandlungsvorschlägen, wie sie in der Anlage 2 Auswertung und Abwägung der Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung gem.§§ 3 Abs. (1) und 4 (1) BauGB vom 30.01.2026“ aufgeführt sind, wird zugestimmt. 2. Den Behandlungsvorschlägen, wie sie in der Anlage Nr. 4 (Auswertung der Stellungnahmen der Offenlage gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB vom 12.08.2026 aufgeführt sind, wird zugestimmt. 3. Den Behandlungsvorschlägen, wie sie in der Anlage Nr. 6 (Auswertung der Stellungnahmen der erneuten Offenlage gem. § 4a (3) BauGB i.V.m. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB vom 02.10.2026 aufgeführt sind, wird zugestimmt. 4. Der Bebauungsplan Nr. 58: Industrie- und Gewerbepark ‚In der Beckuhl' der Gemeinde Hünxe, Parallelverfahren zur 54. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Hünxe wird als Satzung gem. § 10 Abs. 1 BauGB beschlossen. Anlage(n): 1. Sammelmappe der STN aus FZBÖ gem §§ 3 (1) und 4 (1) 2. Auswertung der Stellungnahmen aus FZBÖ gem. §§ 3 (1) und 4 (1) 3. Sammelmappe der STN aus Offenlage gem. §§ 3 (2) und 4 (2) 4. Auswertung der STN aus Offenlage gem. §§ 3 (2) und 4 (2) 5. Sammelmappe der STN aus ern. Offenlage gem. § 4a (3) 6. Auswertung der STN aus ern.Offenlage gem. § 4a (3) 7. Entwurfsbegründung Satzungsfassung 8. Rechtsplan Satzungsfassung 9. Anhang 1 Abstandsliste 10. Anhang 2 WSGV Bucholtwelmen 11. Anhang 3 Kompensationsmaßnahmen 12. Baugrunduntersuchung 13. Archäolog. Grabungsbericht mit Befundplänen 14. Baumgutachten 15. Entwässerungsplanung Mappe 16. Straßenbauplanung Mappe 17. Erläuterungsbericht Strassenbauentwurf 18. Verkehrsuntersuchung Bucholtwelmen VQ-Nachweise 19. Verkehrsuntersuchung zur Erschließung der Erweiterung des Gewerbegebietes 20. Schalltechn. Untersuchung 21. 14. Telekom STN Im Auftrag gez. Lehmkuhl Vorlage 220/XI Seite 3 von 3

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