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54. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Hünxe, Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 58, Industrie- und Gewerbepark ‚In der Beckuhl‘ hier :Feststellungsbeschluss
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Hünxe |
| Eingereicht von | XI |
| Datum | 2026-10-14 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Hünxe, den 06.10.2026
Vorlagennummer: 226/XI
Wahlperiode XI./2025
Vorlagenart: öffentliche Vorlage
Abteilung: FG III.2 Bauplanung
Sitzungsverlauf:
11. Ausschuss für Planung, Umwelt und Klimaschutz am 13.10.2026
6. Gemeinderat am 14.10.2026
Betr.: 54. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Hünxe,
Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 58, Industrie-
und Gewerbepark ‚In der Beckuhl‘
hier:Feststellungsbeschluss
Sachverhalt:
Der Haupt-, Finanz- und Liegenschaftsausschuss der Gemeinde Hünxe hat in seiner Sitzung
am 07.10.2020 beschlossen, die 54. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde
Hünxe durchzuführen.
Ziel der Planänderung ist die planungsrechtliche Sicherung eines regionalen Kooperations-
standortes für die gewerblich-industrielle Entwicklung im Verbandsgebiet der Metropolregion
Ruhr und die damit verbundene Stärkung des Industrie- und Gewerbestandortes Hünxe.
Weitere Zielsetzungen sind die Entwicklung neuer gewerblicher Flächen in Ergänzung der
bestehenden Nutzungen und die planungsrechtliche Sicherung der beabsichtigten Betriebs-
ansiedlungen im Sinne der Zielsetzung für einen regionalen Kooperationsstandort.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §§ 3 (1) und 4 (1)
BauGB wurde im Amtsblatt Nr. 21/2025 bekannt gemacht und hat in der Zeit vom
29.09.2025 bis 31.10.2025 einschließlich stattgefunden. 24 Behörden und Träger öffentlicher
Belange haben eine Stellungnahme abgegeben, davon12 mit Anregungen und Hinweisen.
Aus der Öffentlichkeit wurde keine Stellungnahme abgegeben.
Im Rahmen der Landesplanerischen Anfrage gem. § 34 Landesplanungsgesetz (LPlG) ha-
ben der Regionalverband Ruhr (RVR) und der Kreis Wesel jeweils 1 Stellungnahme
abgegeben.
In Zusammenfassung der Ergebnisse der Abwägung der Anregungen und Stellungnahmen
hatten sich Änderungen von Planzeichnung und Entwurfsbegründung ergeben.
Daraufhin hat der Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 25.02.2026 die Offen-
lage von Planzeichnung und Entwurfsbegründung gem. § 3 (2) BauGB beschlossen, die im
Amtsblatt Nr. 7/2026 bekanntgemacht wurde und in der Zeit vom 02.03.2026 bis zum
02.04.2026 stattgefunden hat. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
(TÖB) wurden im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 (2) BauGB am 26.02.2026
per E-Mail über den Entwurf der 54. Flächennutzungsplanänderung unterrichtet und zur
Abgabe einer Stellungnahme bis zum 02.03.2026 aufgefordert. Im Rahmen der öffentlichen
Auslegung haben 23 Behörden und Träger Stellungnahmen abgegeben, davon 11 mit
Hinweisen und Anregungen.
Seitens der Öffentlichkeit wurde keine Stellungnahme abgegeben.
Im Rahmen der Landesplanerischen Anfrage zur Anpassung der Bauleitplanung an die Ziele
der Raumordnung hat der Regionalverband Ruhr eine weitere Stellungnahme abgegeben.
In Zusammenfassung der Ergebnisse der Abwägung der Anregungen und Stellungnahmen
aus der öffentlichen Auslegung haben sich folgende Änderungen von Planzeichnung,
textlichen Festsetzungen und Begründung mit Umweltbericht sowie Eingriffsbilanzierung
ergeben:
- Ergänzung der nachrichtlichen Übernahme zur Wasserschutzzone IIIA) zum Ausschluss
von Versickerungen sowie wasserdichter Herstellung der befestigten Betriebsflächen und
zum Abstimmungserfordernis mit Unterer Wasserbehörde und dem Betreiber der
Trinkwassergewinnungsanlage
- Verkleinerung des Geltungsbereichs um die Maßnahmenfläche M3 alt (hier: wohngenutzte
Grundstücke)
- Anpassung der Eingriffsbilanzierung, ebenso wie das dadurch sich ändernde Ökokonto
durch Wegfall der Maßnahmenfläche M3 (Bebauungsplan Stand Offenlage)
- Ergänzung der Begründung in Kapitel 2.1 – durch die Nennung der einschlägigen Ziele des
BPRH ergänzt
- Ergänzung der Begründung in Kapitel 4 – Planungsziele/Ansiedlungskonzept mit Aussagen
zur Umsetzung der regionalen Kooperation
Die Änderungen machten eine erneute öffentlichen Auslegung und eine erneute Beteiligung
der betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange erforderlich. Gem. § 4a (3) BauGB
fand in der Zeit vom 11.09.2026 bis zum 25.09.2026 eine auf zwei Wochen verkürzte
öffentliche Auslegung nur zu den geänderten/ergänzten Teilen der Planunterlagen statt, die
im Amtsblatt Nr. 21/26 vom 11.09.2026 bekanntgemacht wurde.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden per Mail zur Abgabe einer
Stellungnahme bis einschließlich 25.09.2026 aufgefordert. Die Beteiligung der Öffentlichkeit
n. § 4a BauGB erfolgte zeitgleich vom 11.09.2026 bis einschließlich 25.09.2026 durch
Auslegung der Unterlagen im Rathaus der Gemeinde Hünxe sowie als Download der
Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde. Gemäß § 4a (3) Satz 4 BauGB konnten
Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Entwurfes des
Bebauungsplanes Nr. 58 abgegeben werden.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung haben 10 Behörden und Träger Stellungnahmen
abgegeben, davon 2 mit Hinweisen und Anregungen. Seitens der Öffentlichkeit wurde keine
Stellungnahme abgegeben.
Der Regionalverband Ruhr als Träger der Raumordnung und Landesplanung und der Kreis
Wesel haben eine Stellungnahme zur Anpassung der Bauleitplanung an die Ziele der
Raumordnung und Landesplanung gem. § 34 LPlG NRW abgegeben. Bedenken wurden
nicht geäußert.
Am 05.10.2026 hat die Deutsche Telekom Technik GmbH eine verspätete Stellungnahme im
Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung abgegeben. Der Inhalt bezieht sich auf eine im
Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit abgegebene Stellungnahme, die
bereits Gegenstand der diesbezüglichen Abwägung war und hier vollumfänglich abgewogen
wurde. Die Stellungnahme bezieht sich nicht auf die im Rahmen der erneuten Offenlage
geänderten oder ergänzten Teile des Entwurfes der 54. Flächennutzungsplanänderung und
ist somit gegenstandslos.
In Zusammenfassung der Ergebnisse der Abwägung der Anregungen und Stellungnahmen
aus der erneuten öffentlichen Auslegung ergab sich folgende Änderung der Begründung:
- redaktionelle Ergänzung zum Immissionsschutz der benachbarten Wohnbebauung.
Vorlage 226/XI Seite 2 von 4
Die mögliche Unwirksamkeit des Regionalplans Ruhr steht der Rechtskraft der
Flächennutzungsplanänderung nicht entgegen. Die Flächennutzungsplanänderung basiert
hinsichtlich der raumordnerischen Einordnung auf dem Sachlichen Teilplan „Regionale
Kooperationsstandorte“ des Regionalverbandes Ruhr. Dieser Teilplan ist nach derzeitiger
Rechtslage von der festgestellten Unwirksamkeit des Regionalplans Ruhr nicht betroffen.
Der Ausschuss für Planung-, Umwelt und Klimaschutz beschließt beratend und der Rat der
Gemeinde Hünxe entscheidet abschließend über sämtliche im Verfahren eingegangenen
Stellungnahmen und deren Behandlungsvorschläge und fasst den
Feststellungsbeschlussbeschluss.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten für Vermessungsgrundlage, Planungs- und Gutachterkosten
(Flächennutzungsplanänderung + Bebauungsplan) in Höhe von ca. 130.000,00 €
Beschlussvorschlag:
1. Den Behandlungsvorschlägen, wie sie in der Anlage 4 (Auswertung zu den
Stellungnahmen gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB vom 30.01.2026) aufgeführt sind, wird
zugestimmt.
2. Den Behandlungsvorschlägen, wie sie in der Anlage 9 (Auswertung zu den
Stellungnahmen gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB vom 12.08.2026) aufgeführt sind, wird
zugestimmt.
3. Den Behandlungsvorschlägen, wie sie in der Anlage 13 (Abwägung zu den
Stellungnahmen gem.§ 4a (3) i.V.m §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB vom 06.10.2026) aufgeführt
sind, wird zugestimmt.
4. Der Ausschuss für Planung, Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Rat der Gemeinde,
die 54. Änderung des Flächennutzungsplans festzustellen. Der Rat der Gemeinde
beschließt die Feststellung der 54. Änderung des Flächennutzungsplans.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, die 54. Änderung des Flächennutzungsplans der höheren
Verwaltungsbehörde gemäß § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung vorzulegen.
6. Nach Erteilung der Genehmigung ist diese gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt
zu machen. Mit der Bekanntmachung wird die 54. Änderung des Flächennutzungsplans
rechtskräftig.
Anlage(n):
1. 54. Änd.FNP Planzeichnung
2. 54. Änd.FNP Entwurfsbegründung
3. Sammelmappe der STN aus FZBÖ gem. §§ 3 (1) und 4 (1)
4. Auswertung der STN aus FZBÖ 300126
5. Landesplanerische Anfrage 02/2025
6. 1. LaPla STN Krs WES gem. § 34 LplG
7. 1. Lapla STN RVR gem.§ 34 LplG
8. Sammelmappe der STN aus Offenlage gem. §§ 3 (2) und 4 (2)
9. Auswertung der STN aus Offenlage 120826
10. Landesplanerische Anfrage 02/2026
11. 2. LaPla STN RVR gem. § 34 LplG
12. Sammelmappe der STN aus ern. Offenlage gem. § 4a (3)
13. Auswertung der STN aus ern. Offenlage 061026
14. Telekom STN
15. Landesplanerische Anfrage 09/2026
16. 3. LaPla STN RVR gem. § 34 LplG (Mail)
17. 2. Lapla STN Krs WES gem. § 34 LplG (Mail)
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Im Auftrag
gez.
Lehmkuhl
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