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Bebauungsplan Nr. 45 "Nelkenstraße", 3, Änderung der Gemeinde Hünxe hier: Beschluss über die erneute Offenlage gem. § 4a Abs. 3 BauGB (Baugesetzbuch)
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Hünxe |
| Eingereicht von | XI |
| Datum | 2026-10-14 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Hünxe, den 30.09.2026
Vorlagennummer: 217/XI
Wahlperiode XI./2025
Vorlagenart: öffentliche Vorlage
Abteilung: FG III.2 Bauplanung
Sitzungsverlauf:
11. Ausschuss für Planung, Umwelt und Klimaschutz am 13.10.2026
6. Gemeinderat am 14.10.2026
Betr.: Bebauungsplan Nr. 45 "Nelkenstraße", 3, Änderung der Gemeinde Hünxe
hier: Beschluss über die erneute Offenlage gem. § 4a Abs. 3 BauGB
(Baugesetzbuch)
Sachverhalt:
Der Rat der Gemeinde Hünxe hat in seiner Sitzung am 09.07.2025 den
Aufstellungsbeschluss und den Beschluss über die öffentliche Auslegung für die 3. Ände-
rung des Bebauungsplanes Nr. 45 „Nelkenstraße“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung
gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) gefasst.
Ziel der Planänderung ist die Schaffung der Voraussetzungen für eine städtebauliche
Nachverdichtung. Im Rahmen der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 45 „Nelkenstraße“
soll nun noch einmal der nördliche Bereich des Bebauungsplanes zielgerichtet angepasst
werden, um eine zügige Bebauung realisieren und damit Wohnraum schaffen zu können.
Der Geltungsbereich der 3. Änderung entspricht im Wesentlichen dem Geltungsbereich der
2. Änderung. Im Vordergrund steht dabei die Umwandlung der in der 2. Änderung als
öffentliche Straßenverkehrsfläche „verkehrsberuhigter Bereich“ ausgewiesene Fläche,
welche westlich an das WA 1 anschließt. Diese soll künftig dem WA 1 zugeordnet werden
und als private Stellplatzfläche für die künftigen Bewohner des WA 1 dienen. Entsprechend
soll diese Fläche ihren Status als öffentliche Verkehrsfläche verlieren.
Die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 45 „Nelkenstraße“ wird im beschleunigten
Verfahren gem. § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4
BauGB aufgestellt.
Gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB wurde von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit
und der Beteiligung der Behörden nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.
Die Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung erfolgte am 08.09.2025 über das
Amtsblatt der Gemeinde Hünxe (Ausgabe 19/2025).
Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. §§ 13 Abs. 2 Nr. 2
und 13 a BauGB erfolgte in der Zeit vom 15.09.2025 bis zum 17.10.2025 einschließlich
durch Auslegung der Unterlagen im Rathaus der Gemeinde Hünxe sowie über die
Homepage der Gemeinde Hünxe und das Internetportal des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom
08.09.2025 zur Abgabe einer fristgerechten Stellungnahme gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
aufgefordert und über die öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB informiert.
20 Behörden und Träger öffentlicher Belange haben Stellungnahmen abgegeben, davon 9
mit Hinweisen und Anregungen. Aus der Öffentlichkeit wurde keine Stellungnahme
abgegeben.
In Zusammenfassung der Ergebnisse der Abwägung der Anregungen und Stellungnahmen
haben sich folgende Änderungen von Planzeichnung und Entwurfsbegründung ergeben:
• Änderung der textlichen Festsetzung Nr. 7 (Versickerung des Niederschlagswassers
über die öffentlichen Versickerungsmulden statt auf dem eigenen Grundstück).
• Ergänzung und Aktualisierung des Hinweises – Versickerung von
Niederschlagswasser – (das Merkblatt DWA-A 138 wurde überarbeitet und es gilt
nun DWA-A 138-1).
• Der Hinweis Dachbegrünung / PV-Module wird neu aufgenommen.
• Die Geh-, Fahr- und Leitungsrechte auf dem Stichweg werden wieder
aufgenommen.
Die Änderungen machen eine erneute öffentliche Auslegung erforderlich. Gem. § 4a Abs. 3
BauGB findet eine auf 16 Tage verkürzte öffentliche Auslegung nur zu den
geänderten/ergänzten Teilen der Planunterlagen statt. Die geänderten Teile sind in der
Entwurfsbegründung gelb hinterlegt.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten für die Erstellung der Planungsgrundlage und Gutachterkosten i.H.v. ca. 12.000 €
(Brutto).
Beschlussvorschlag:
1. Den Beschlussvorschlägen, wie sie in der Anlage „Auswertung und Abwägung der
Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2
BauGB i. V. m. §§ 13 Abs. 2 Nr. 2 und 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB“ aufgeführt sind, wird
zugestimmt.
2. Der geänderte bzw. ergänzte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 45 „Nelkenstraße“, 3.
Änderung, der Gemeinde Hünxe wird gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB
erneut im Internet veröffentlicht und es wird erneut Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4a
Abs. 3 BauGB erneut beteiligt.
3. Gemäß § 4a Abs. 3 S. 4 BauGB wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den
geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.
4. Gem. § 4a Abs. 3 S. 3 BauGB wird die Dauer der öffentlichen Auslegung bzw. die Frist zur
Abgabe von Stellungnahmen auf 16 Tage verkürzt.
Anlage(n):
1. Begründung ern. Offenlage B 45 - 3. Änd..doc
2. 2) Rechtsplan erneute Offenlage B45 - 3. Änd.
3. Auswertung und Abwägung der Stellungnahmen B45 - 3. Änd..docx
4. 4) Untersuchungsbericht Versickerungsversuch
5. 5) Übersichtskarte Kornblumenkarree
6. 6) Übersichtsplan Kornblumenkarree
7. 7) Übersichtsplan Luftbild Kornblumenkarree
8. 8) Lageplan der Entwässerungsanlagen - Kornblumenkarree
9. 9) Lageplan Endausbau - Kornblumenkarree
10. 10) Querschnitte Baustraße und Endausbau - Kornblumenkarree
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11. 11) Erläuterungen zur Berechnung.odt
Im Auftrag
gez.
Prast
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