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Bebauungsplan Nr. 45 "Nelkenstraße", 3, Änderung der Gemeinde Hünxe hier: Beschluss über die erneute Offenlage gem. § 4a Abs. 3 BauGB (Baugesetzbuch)

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeHünxe
Eingereicht vonXI
Datum2026-10-14
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Hünxe, den 30.09.2026 Vorlagennummer: 217/XI Wahlperiode XI./2025 Vorlagenart: öffentliche Vorlage Abteilung: FG III.2 Bauplanung Sitzungsverlauf: 11. Ausschuss für Planung, Umwelt und Klimaschutz am 13.10.2026 6. Gemeinderat am 14.10.2026 Betr.: Bebauungsplan Nr. 45 "Nelkenstraße", 3, Änderung der Gemeinde Hünxe hier: Beschluss über die erneute Offenlage gem. § 4a Abs. 3 BauGB (Baugesetzbuch) Sachverhalt: Der Rat der Gemeinde Hünxe hat in seiner Sitzung am 09.07.2025 den Aufstellungsbeschluss und den Beschluss über die öffentliche Auslegung für die 3. Ände- rung des Bebauungsplanes Nr. 45 „Nelkenstraße“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) gefasst. Ziel der Planänderung ist die Schaffung der Voraussetzungen für eine städtebauliche Nachverdichtung. Im Rahmen der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 45 „Nelkenstraße“ soll nun noch einmal der nördliche Bereich des Bebauungsplanes zielgerichtet angepasst werden, um eine zügige Bebauung realisieren und damit Wohnraum schaffen zu können. Der Geltungsbereich der 3. Änderung entspricht im Wesentlichen dem Geltungsbereich der 2. Änderung. Im Vordergrund steht dabei die Umwandlung der in der 2. Änderung als öffentliche Straßenverkehrsfläche „verkehrsberuhigter Bereich“ ausgewiesene Fläche, welche westlich an das WA 1 anschließt. Diese soll künftig dem WA 1 zugeordnet werden und als private Stellplatzfläche für die künftigen Bewohner des WA 1 dienen. Entsprechend soll diese Fläche ihren Status als öffentliche Verkehrsfläche verlieren. Die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 45 „Nelkenstraße“ wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB wurde von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Die Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung erfolgte am 08.09.2025 über das Amtsblatt der Gemeinde Hünxe (Ausgabe 19/2025). Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. §§ 13 Abs. 2 Nr. 2 und 13 a BauGB erfolgte in der Zeit vom 15.09.2025 bis zum 17.10.2025 einschließlich durch Auslegung der Unterlagen im Rathaus der Gemeinde Hünxe sowie über die Homepage der Gemeinde Hünxe und das Internetportal des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 08.09.2025 zur Abgabe einer fristgerechten Stellungnahme gemäß § 4 Abs. 2 BauGB aufgefordert und über die öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB informiert. 20 Behörden und Träger öffentlicher Belange haben Stellungnahmen abgegeben, davon 9 mit Hinweisen und Anregungen. Aus der Öffentlichkeit wurde keine Stellungnahme abgegeben. In Zusammenfassung der Ergebnisse der Abwägung der Anregungen und Stellungnahmen haben sich folgende Änderungen von Planzeichnung und Entwurfsbegründung ergeben: • Änderung der textlichen Festsetzung Nr. 7 (Versickerung des Niederschlagswassers über die öffentlichen Versickerungsmulden statt auf dem eigenen Grundstück). • Ergänzung und Aktualisierung des Hinweises – Versickerung von Niederschlagswasser – (das Merkblatt DWA-A 138 wurde überarbeitet und es gilt nun DWA-A 138-1). • Der Hinweis Dachbegrünung / PV-Module wird neu aufgenommen. • Die Geh-, Fahr- und Leitungsrechte auf dem Stichweg werden wieder aufgenommen. Die Änderungen machen eine erneute öffentliche Auslegung erforderlich. Gem. § 4a Abs. 3 BauGB findet eine auf 16 Tage verkürzte öffentliche Auslegung nur zu den geänderten/ergänzten Teilen der Planunterlagen statt. Die geänderten Teile sind in der Entwurfsbegründung gelb hinterlegt. Finanzielle Auswirkungen: Kosten für die Erstellung der Planungsgrundlage und Gutachterkosten i.H.v. ca. 12.000 € (Brutto). Beschlussvorschlag: 1. Den Beschlussvorschlägen, wie sie in der Anlage „Auswertung und Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. §§ 13 Abs. 2 Nr. 2 und 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB“ aufgeführt sind, wird zugestimmt. 2. Der geänderte bzw. ergänzte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 45 „Nelkenstraße“, 3. Änderung, der Gemeinde Hünxe wird gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB erneut im Internet veröffentlicht und es wird erneut Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut beteiligt. 3. Gemäß § 4a Abs. 3 S. 4 BauGB wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. 4. Gem. § 4a Abs. 3 S. 3 BauGB wird die Dauer der öffentlichen Auslegung bzw. die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen auf 16 Tage verkürzt. Anlage(n): 1. Begründung ern. Offenlage B 45 - 3. Änd..doc 2. 2) Rechtsplan erneute Offenlage B45 - 3. Änd. 3. Auswertung und Abwägung der Stellungnahmen B45 - 3. Änd..docx 4. 4) Untersuchungsbericht Versickerungsversuch 5. 5) Übersichtskarte Kornblumenkarree 6. 6) Übersichtsplan Kornblumenkarree 7. 7) Übersichtsplan Luftbild Kornblumenkarree 8. 8) Lageplan der Entwässerungsanlagen - Kornblumenkarree 9. 9) Lageplan Endausbau - Kornblumenkarree 10. 10) Querschnitte Baustraße und Endausbau - Kornblumenkarree Vorlage 217/XI Seite 2 von 3 11. 11) Erläuterungen zur Berechnung.odt Im Auftrag gez. Prast Vorlage 217/XI Seite 3 von 3

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