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Annahme von Spenden
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Dornstadt |
| Datum | 2026-10-01 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Dornstadt
Alb-Donau-Kreis
Beschlussvorlage
Beratungsgremium: Gemeinderat
Sitzung am: Kenntnisnahme
Vorlagen-Nr.: GR/2026/057 öffentlich
Beratungsgegenstand: Annahme von Spenden
Beschlussantrag:
Die in der Sachdarstellung einzeln aufgeführten Spenden 2026 über 100 € werden
angenommen.
Finanzierung:
Kosten
Haushaltsstelle
Haushaltsansatz
Verfügbarkeit
Folgekosten
Dornstadt, den 21.09.2026
Rainer Braig
Bürgermeister
Sachdarstellung:
In der Gemeinderatssitzung am 19. Oktober 2006 wurde das Verfahren zur Annahme von
Spenden festgelegt (siehe GRDS 58/2006). Ausschlaggebend hierfür war die Änderung des
§ 78 Abs. 4 Gemeindeordnung. Darin ist das Einwerben von Spenden in den Kreis der
kommunalen Aufgaben aufgenommen worden. Eine Gemeinde darf nur zur Erfüllung ihrer
Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen.
Der Spendenbericht wird der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt.
Im Jahr 2026 wurden folgende Spenden über 100 € vereinnahmt:
Spende von gespendet Betrag in Zuwendung an Verwendungszweck
am Euro
Sparkasse Ulm Leistungs-
24.04.2026 1000,00 € FFW Dornstadt
abzeichen Gold
Schweizer GmbH, Ulm 27.04.2026 500,00 € Gemeinde Dornstadt Kinderferien-
programmm
Casino Rommel-Kaserne e.V. 21.05.2026 1.000,00 € KiGa Scharenstetten
Volksbank Ulm-Biberach eG 30.06.2026 1.160,00 € Naturkindergarten
Projekt Garten
Volksbank Ulm-Biberach eG 09.07.2026 1.250,00 € Naturkindergarten
Projekt Garten
Mario Schmidt 13.07.2026 350,00 € Feuerwehr
Bauunternehmung GmbH Tomerdingen
Aus Sicht der Verwaltung können alle aufgeführten Spenden über 100 € in Höhe von
insgesamt 5.260,00 € ohne Bedenken angenommen werden.
Dornstadt, 21.09.2026
Rainer Fritz
Steueramtsleitung
Text aus PDF extrahiert