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Annahme von Spenden

Angenommen
TypAntrag
GemeindeDornstadt
Datum2026-10-01
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Gemeinde Dornstadt Alb-Donau-Kreis Beschlussvorlage Beratungsgremium: Gemeinderat Sitzung am: Kenntnisnahme Vorlagen-Nr.: GR/2026/057 öffentlich Beratungsgegenstand: Annahme von Spenden Beschlussantrag: Die in der Sachdarstellung einzeln aufgeführten Spenden 2026 über 100 € werden angenommen. Finanzierung: Kosten Haushaltsstelle Haushaltsansatz Verfügbarkeit Folgekosten Dornstadt, den 21.09.2026 Rainer Braig Bürgermeister Sachdarstellung: In der Gemeinderatssitzung am 19. Oktober 2006 wurde das Verfahren zur Annahme von Spenden festgelegt (siehe GRDS 58/2006). Ausschlaggebend hierfür war die Änderung des § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung. Darin ist das Einwerben von Spenden in den Kreis der kommunalen Aufgaben aufgenommen worden. Eine Gemeinde darf nur zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen. Der Spendenbericht wird der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt. Im Jahr 2026 wurden folgende Spenden über 100 € vereinnahmt: Spende von gespendet Betrag in Zuwendung an Verwendungszweck am Euro Sparkasse Ulm Leistungs- 24.04.2026 1000,00 € FFW Dornstadt abzeichen Gold Schweizer GmbH, Ulm 27.04.2026 500,00 € Gemeinde Dornstadt Kinderferien- programmm Casino Rommel-Kaserne e.V. 21.05.2026 1.000,00 € KiGa Scharenstetten Volksbank Ulm-Biberach eG 30.06.2026 1.160,00 € Naturkindergarten Projekt Garten Volksbank Ulm-Biberach eG 09.07.2026 1.250,00 € Naturkindergarten Projekt Garten Mario Schmidt 13.07.2026 350,00 € Feuerwehr Bauunternehmung GmbH Tomerdingen Aus Sicht der Verwaltung können alle aufgeführten Spenden über 100 € in Höhe von insgesamt 5.260,00 € ohne Bedenken angenommen werden. Dornstadt, 21.09.2026 Rainer Fritz Steueramtsleitung

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