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Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften (Änderung)

Angenommen
TypAntrag
GemeindeDornstadt
Datum2026-10-01
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Gemeinde Dornstadt Alb-Donau-Kreis Beschlussvorlage Beratungsgremium: Gemeinderat Sitzung am: 01.10.2026 Entscheidung Vorlagen-Nr.: GR/2026/048 öffentlich Beratungsgegenstand: Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften (Änderung) Beschlussantrag:  DerGemeinderatbeschließtdiealsAnlagebeigefügteNeufassungderSatzungüber dieBenutzungvonObdachlosen-undFlüchtlingsunterkünftenderGemeinde Dornstadt.  DieneugefassteSatzungtrittzum01.11.2026inKraft.Gleichzeitigtrittdiebisherige SatzungaußerKraft. Vorberatung: Gremium Datum Beschlussvorlage Ergebnis Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein Finanzierung: Kosten Haushaltsstelle Haushaltsansatz Verfügbarkeit Folgekosten Dornstadt, den 02.09.2026 Rainer Braig Bürgermeister Sachdarstellung: Der Gemeinderat der Gemeinde Dornstadt hat im Jahr 2025 erstmals eine Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften beschlossen. Mit der Satzung wurden insbesondere die Benutzung der gemeindlichen Unterkünfte sowie die hierfür zu erhebenden Nutzungsgebühren einheitlich geregelt. Nach inzwischen rund eineinhalb Jahren praktischer Anwendung liegen ausreichende Erfahrungswerte vor, die eine Überarbeitung und Neufassung der Satzung sinnvoll und erforderlich machen. Dabei haben sich insbesondere bei der bisherigen Systematik zur Berechnung der Nutzungsgebühren Anpassungsbedarfe ergeben. Die bislang geltende Satzung sieht eine gebäudebezogene Gebührenberechnung unter Berücksichtigung der jeweiligen Belegung bzw. Personenzahl vor. Die Erfahrungen aus der praktischen Abrechnung haben gezeigt, dass diese Berechnungssystematik insbesondere im Zusammenhang mit der Übernahme bzw. Erstattung der Kosten der Unterkunft durch das Jobcenter nicht in allen Fällen zu einer vollständigen Anerkennung der von der Gemeinde festgesetzten Nutzungsgebühren führt. Vor diesem Hintergrund wurde die Gebührenstruktur grundlegend überprüft. Mit der vorliegenden Neufassung soll die Nutzungsgebühr künftig nach der Anzahl der im jeweiligen Haushalt bzw. in der Bedarfsgemeinschaft (BG) lebenden Personen bemessen werden. Die neue Gebührenstruktur basiert auf einer Gebührenkalkulation nach den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes (KAG), die durch die Finanzverwaltung der Gemeinde Dornstadt erstellt wurde. Durch die Umstellung soll eine nachvollziehbare und einheitliche Gebührenstruktur geschaffen werden, die zugleich die tatsächlichen Verhältnisse bei der Unterbringung besser berücksichtigt. Entwicklung der Unterbringungssituation Neben den Erfahrungen bei der Gebührenabrechnung hat sich auch die tatsächliche Unterbringungssituation in den vergangenen eineinhalb Jahren sehr dynamisch entwickelt. Der Bedarf an gemeindlichen Unterbringungsmöglichkeiten verändert sich fortlaufend. Gründe hierfür sind insbesondere der Auszug untergebrachter Personen in privaten Wohnraum, der Wegzug in andere Kommunen sowie die Rückkehr von Personen in ihre Herkunftsländer. Gleichzeitig hat die Gemeinde Dornstadt die erforderlichen Kapazitäten für die Unterbringung von Geflüchteten entsprechend den jeweiligen jährlichen Aufnahme- und Zuweisungsquoten vorzuhalten und anzupassen. Darüber hinaus besteht unabhängig von der Entwicklung im Bereich der Flüchtlingsunterbringung die kommunale Verpflichtung, ausreichende Unterbringungsmöglichkeiten für Personen vorzuhalten, die von Obdachlosigkeit betroffen sind und deshalb durch die Gemeinde Dornstadt untergebracht werden müssen. Die vorhandenen Unterbringungskapazitäten müssen daher fortlaufend an den tatsächlichen Bedarf angepasst werden. Ziel ist es, einerseits Überkapazitäten und damit vermeidbare Kosten zu reduzieren, andererseits jedoch jederzeit ausreichend geeigneten Wohnraum für die Erfüllung der gemeindlichen Unterbringungsverpflichtungen zur Verfügung stellen zu können. Die Erfahrungen seit Einführung der bisherigen Satzung wurden deshalb zum Anlass genommen, neben der Gebührenstruktur auch die satzungsrechtlichen Regelungen insgesamt zu überprüfen und an die aktuellen tatsächlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen anzupassen. Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, Frau König und Frau Pavlić Anfang des Jahres 2027 erneut zu einer Sitzung des Gemeinderats einzuladen. Dabei könnten sie dem Gremium einen aktuellen Überblick über ihre Arbeit im Bereich der Flüchtlingsunterbringung und -betreuung sowie über die aktuelle Entwicklung und die entsprechenden statistischen Zahlen geben. Katharina Lehner Leitung Fachbereich Bürgerservice, Standesamt, Sicherheit und Ordnung

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