Startseite › Dornstadt › Antrag
Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften (Änderung)
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Dornstadt |
| Datum | 2026-10-01 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Dornstadt
Alb-Donau-Kreis
Beschlussvorlage
Beratungsgremium: Gemeinderat
Sitzung am: 01.10.2026 Entscheidung
Vorlagen-Nr.: GR/2026/048 öffentlich
Beratungsgegenstand: Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und
Flüchtlingsunterkünften (Änderung)
Beschlussantrag:
DerGemeinderatbeschließtdiealsAnlagebeigefügteNeufassungderSatzungüber
dieBenutzungvonObdachlosen-undFlüchtlingsunterkünftenderGemeinde
Dornstadt.
DieneugefassteSatzungtrittzum01.11.2026inKraft.Gleichzeitigtrittdiebisherige
SatzungaußerKraft.
Vorberatung:
Gremium Datum Beschlussvorlage Ergebnis
Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein
Finanzierung:
Kosten
Haushaltsstelle
Haushaltsansatz
Verfügbarkeit
Folgekosten
Dornstadt, den 02.09.2026
Rainer Braig
Bürgermeister
Sachdarstellung:
Der Gemeinderat der Gemeinde Dornstadt hat im Jahr 2025 erstmals eine Satzung über die
Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften beschlossen. Mit der Satzung
wurden insbesondere die Benutzung der gemeindlichen Unterkünfte sowie die hierfür zu
erhebenden Nutzungsgebühren einheitlich geregelt.
Nach inzwischen rund eineinhalb Jahren praktischer Anwendung liegen ausreichende
Erfahrungswerte vor, die eine Überarbeitung und Neufassung der Satzung sinnvoll und
erforderlich machen.
Dabei haben sich insbesondere bei der bisherigen Systematik zur Berechnung der
Nutzungsgebühren Anpassungsbedarfe ergeben. Die bislang geltende Satzung sieht eine
gebäudebezogene Gebührenberechnung unter Berücksichtigung der jeweiligen Belegung
bzw. Personenzahl vor.
Die Erfahrungen aus der praktischen Abrechnung haben gezeigt, dass diese
Berechnungssystematik insbesondere im Zusammenhang mit der Übernahme bzw.
Erstattung der Kosten der Unterkunft durch das Jobcenter nicht in allen Fällen zu einer
vollständigen Anerkennung der von der Gemeinde festgesetzten Nutzungsgebühren führt.
Vor diesem Hintergrund wurde die Gebührenstruktur grundlegend überprüft. Mit der
vorliegenden Neufassung soll die Nutzungsgebühr künftig nach der Anzahl der im jeweiligen
Haushalt bzw. in der Bedarfsgemeinschaft (BG) lebenden Personen bemessen werden. Die
neue Gebührenstruktur basiert auf einer Gebührenkalkulation nach den Vorgaben des
Kommunalabgabengesetzes (KAG), die durch die Finanzverwaltung der Gemeinde
Dornstadt erstellt wurde.
Durch die Umstellung soll eine nachvollziehbare und einheitliche Gebührenstruktur
geschaffen werden, die zugleich die tatsächlichen Verhältnisse bei der Unterbringung besser
berücksichtigt.
Entwicklung der Unterbringungssituation
Neben den Erfahrungen bei der Gebührenabrechnung hat sich auch die tatsächliche
Unterbringungssituation in den vergangenen eineinhalb Jahren sehr dynamisch entwickelt.
Der Bedarf an gemeindlichen Unterbringungsmöglichkeiten verändert sich fortlaufend.
Gründe hierfür sind insbesondere der Auszug untergebrachter Personen in privaten
Wohnraum, der Wegzug in andere Kommunen sowie die Rückkehr von Personen in ihre
Herkunftsländer.
Gleichzeitig hat die Gemeinde Dornstadt die erforderlichen Kapazitäten für die Unterbringung
von Geflüchteten entsprechend den jeweiligen jährlichen Aufnahme- und Zuweisungsquoten
vorzuhalten und anzupassen.
Darüber hinaus besteht unabhängig von der Entwicklung im Bereich der
Flüchtlingsunterbringung die kommunale Verpflichtung, ausreichende
Unterbringungsmöglichkeiten für Personen vorzuhalten, die von Obdachlosigkeit betroffen
sind und deshalb durch die Gemeinde Dornstadt untergebracht werden müssen.
Die vorhandenen Unterbringungskapazitäten müssen daher fortlaufend an den tatsächlichen
Bedarf angepasst werden. Ziel ist es, einerseits Überkapazitäten und damit vermeidbare
Kosten zu reduzieren, andererseits jedoch jederzeit ausreichend geeigneten Wohnraum für
die Erfüllung der gemeindlichen Unterbringungsverpflichtungen zur
Verfügung stellen zu können.
Die Erfahrungen seit Einführung der bisherigen Satzung wurden deshalb zum Anlass
genommen, neben der Gebührenstruktur auch die satzungsrechtlichen Regelungen
insgesamt zu überprüfen und an die aktuellen tatsächlichen und wirtschaftlichen
Rahmenbedingungen anzupassen.
Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, Frau König und Frau Pavlić Anfang des Jahres
2027 erneut zu einer Sitzung des Gemeinderats einzuladen. Dabei könnten sie dem
Gremium einen aktuellen Überblick über ihre Arbeit im Bereich der Flüchtlingsunterbringung
und -betreuung sowie über die aktuelle Entwicklung und die entsprechenden statistischen
Zahlen geben.
Katharina Lehner
Leitung Fachbereich Bürgerservice, Standesamt, Sicherheit und Ordnung
Text aus PDF extrahiert