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Klimaschutz und Klimaanpassung in Villingen-Schwenningen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Klimaanpassung vom 03.09.2026

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeVillingen-Schwenningen
Datum2026-10-13
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Sitzungsdrucksache 0656 Beschlussvorlage Dienststelle: RefOB Klimamanagement Az: Technischer Ausschuss 13.10.2026 öffentlich vorberatend Datum: 15.09.2026 Gemeinderat 21.10.2026 öffentlich beschließend Klimaschutz und Klimaanpassung in Villingen-Schwenningen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Klimaanpassung vom 03.09.2026 Anlagen: 1. Antrag Fraktion Bündnis 90 Die Grünen "Was bleibt übrig vom Dürresommer 2026" Gast (Name, Vorname): Präsentation: Ja Nein Rechtliche Grundlagen: I. Vorbemerkung Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellten am 03.09.2026 einen Antrag zur Klimaanpassung: "Was bleibt vom Hitzesommer 2026 außer Ernteausfällen Wasserknappheit und vielen Hitzetoten – was erwarten wir von der Stadt VS?" Die Fraktion fordert und beantragt vom Oberbürgermeister und der Verwaltung verschiedene Maßnahmen zur Linderung der Hitzeproblematik in der Stadt (siehe Anlage). Den Ausführungen vorangestellt wird, dass die Stadt VS das Thema Klimaanpassung im EPAP als strategisches Ziel darstellt, hat und bereits die Erarbeitung eines Klimaanpassungskonzeptes beauftragt ist. Konzeptionell betrachtet werden hierbei die Themen • Hitzeaktionsplan, Personelle Finanzielle Auswirkungen: Finanzierung: Haushaltsmittel: Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einnahmen veranschlagt: Beschaffungs-/ Herstellungskosten € (Zuschüsse, Beiträge ja Jährliche Folgekosten/-lasten € u.ä.) nein keine 0,-- € HHSt. Unterliegt die Maßnahme dem Projekt-Controlling? Ja Nein Beschlussvorlage lag dem Projekt-Controlling vor: Ja - 2 - • Starkregenrisikomanagement, • Hochwasserschutz, • Wassersensible Stadtentwicklung, o.ä. • Grünordnung • Freiraum • u.a. Das Konzept soll im III. / IV. Quartal 2027 vorliegen. II. Im Folgenden wird zu den Anträgen von Bündnis 90/Die Grünen Stellung genommen: 1. Flächendeckende Installation von Trinkwasserbrunnen A) Die Stadt betreibt derzeit folgende Trinkwasserbrunnen im Stadtgebiet Schwenningen: • Kleiner Muslenplatz und • Beethovenstraße Beide Brunnen wurden im Rahmen der Umgestaltung der Straßenräume durch GuT, in enger Abstimmung mit den SVS errichtet. Die Wartung erfolgt durch die TDVS. Die Brunnen haben Intervallspülfunktion und kosten je Brunnen inkl. Montage ca. brutto 15.000, -- €, ohne Wartungskosten. Villingen: • Trogbrunnen Niedere Straße An diesen Brunnen kann kostenlos Trinkwasser abgefüllt werden. Alle Brunnen werden regelmäßig nach der Trinkwasserverordnung kontrolliert – das Wasser ist bedenkenlos trinkbar. Die Umsetzung des Angebots erfolgt in enger Zusammenarbeit von GuT, GHO und Technischen Diensten sowie den SVS. B) Die SVS betreibt ferner mehrere öffentliche Trinkwasserbrunnen Diese Trinkwasserausgabestellen befinden sich an zwei Hochbehältern und an einem Wasserwerk; am Hochbehälter Hammerhalde, am Hochbehälter Rietheim sowie an den Keckquellen in Deißlingen. Ein weiterer Trinkwasserbrunnen an der Möglingshöhe in Schwenningen wurde aufgrund wiederholter Vandalismusschäden außer Betrieb genommen. Neue Trinkwasserbrunnen, die auch allen gesetzlichen Vorgaben und Regelungen entsprechen, erfordern hohe Investitionen im mittleren fünfstelligen Bereich je Brunnen. Die Beschaffung, Installation und insbesondere der dauerhafte Betrieb solcher Anlagen sind mit einem erheblichen personellen und finanziellen Aufwand verbunden. Neben der laufenden Wartung gehören hierzu regelmäßige hygienische Kontrollen, Beprobungen sowie die Dokumentation entsprechend den gesetzlichen Anforderungen an die Trinkwasserqualität. Die SVS unterstützt die Stadt Villingen-Schwenningen als kompetenter Ansprechpartner und stadtinterner Dienstleister; auch in Bezug auf fachliche Beratung oder die Durchführung notwendiger Wasserproben für städtische Trinkwasserbrunnen. Kosten: Trinkwasserbrunnen kosten in der Anschaffung zwischen 8.000, -- und 15.000, -- €. - 3 - Fördermöglichkeit, mit 100 % Vorfinanzierung Die Installation neuer Brunnen wird bezuschusst über das Landesförderprogramm KLIMOPASS Ziff 2.2.2.1: Zuschuss als Pauschalsatz für Planung, Anschaffung und Installation je Trinkwasserspender in Höhe von 5.000, -- €. Die laufenden Kosten sind hiervon nicht gedeckt; insbes. die Kontrollen und Instandsetzungen. C) Die Stadt verfügt über vier Verneblungsanlagen in den Innenstädten Schwenningen: • Muslenplatz • City Rondell Villingen: • Osianderplatz • Latschariplatz Die Vernebelungsanlagen werden als ergänzende Maßnahme zur Bekämpfung der Hitze in der Stadt betrachtet; insbesondere dort, wo hohe Hitzebelastung vorhanden ist, sich viele Menschen aufhalten, jedoch (kurzfristig) keine Bäume gepflanzt werden können, da kein Platz im Untergrund vorhanden, der Denkmalschutz entgegensteht oder unzureichende Finanzierung, Planungsgrundlagen dies verhindern. Die TDVS ist hinsichtlich der Vernebelungsanlagen das ausführende Amt. Die Beauftragung erfolgt durch GHO. Aktuell ist keine weitere Beschaffung von zusätzlichen Anlagen vorgesehen. Es müssen nahezu täglich Reparaturen wegen Vandalismus erfolgen. Vernebelungsanlagen kosten ca. 1.600,-- € /Stück, (gesamt6.200,-- €), da diese die TDVS in Eigenbau errichtet hat. Es entstehen zusätzlich erhebliche Mitarbeiterkosten durch regelmäßige Kontrollen. 2. Pflanzung von 1.000 neuen Bäumen im Stadtgebiet in den Jahren 2026 bis 2027. Die Schwammstadt VS mit Maßnahmen zur direkten Versickerung nicht nur bei Neubaugebieten. Investitionen in Entsiegelung von Flächen, Ausbau von Fahrradwegen und Moorpflege. A) Bäume im Stadtgebiet Bäume in der Stadt sind überlebenswichtig, weil sie als natürliche Klimaanlagen, Luftfilter und grüne Oasen die Lebensqualität und Gesundheit in Städten sichern. Sie bieten einen kühlen Schatten, saubere Luft und Lebensraum für viele Tiere, insbesondere Insekten, und erhöhen die Biodiversität. Der Baumbestand in VS ist verteilt auf verschiedene Zuständigkeit, wie GuT, GUT-SEGA, Fo, L, GHO, SPL, TDVS etc., sodass keine Aussage getroffen werden kann, wieviel Bäume es in VS gesamt gibt. In der Kürze der Zeit wurde folgend nur die GuT-Stadtgrün betrachtet: GuT-Stadtgrün pflanzte bisher pro Jahr ± 60 Bäume – überwiegend als Nachpflanzungen für gefällte Bäume. Im Jahr 2026 wurden, aufgrund des späten Haushaltsbeschlusses, bisher noch keine Bäume von GuT-Stadtgrün nachgepflanzt. Abhängig von den verfügbaren Ressourcen (Personal + Finanzen) sind für den Herbst 2026 jedoch Nachpflanzungen im üblichen Umfang vorgesehen. - 4 - Jährlich gehen wegen Trockenheit, Baumaßnahmen, etc. ± 60 Bäume verloren. Dieses Jahr (2026) mehr als sonst – aktuell liegt noch keine abschließende Zahl vor. Es gibt seit 2026 ff. umfangreiche Kürzungen im städtischen Haushalt. Diese betreffen auch die Pflanzung und Unterhaltung von Baumbeständen. Zum konkreten Antrag 1.000 Bäume zu pflanzen Ein Baum kostet je nach Standort bis zu 7.000 €. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus: • Standortvorbereitung: bis 5.000 €, je nachdem ob Freie Landschaft oder Straßenbaum mit Baumquartier • Lieferung und Pflanzung Hochstamm, 16-18 Stammumfang: 1.000 € • 4 Jahre Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 1.500 € • Zuzüglich jährliche Unterhaltungspflege bis zur Fällung: Lebenszykluskosten pro Baum bei 60 Jahren Lebensdauer (KI-basiert) 10.000 bis 35.000 € Die Forderung, 1.000 Bäume in VS zu pflanzen und diese zu pflegen und dauerhaft zu erhalten, bedarf zudem einer grundlegenden Betrachtung der Thematik: Nicht überall, insbesondere im eng bebauten Stadtgebiet, können zusätzliche Bäume gepflanzt werden, sei es wegen Leitungen im Untergrund, verdichtetem Boden, zu enger Bebauung, Verkehrssicherung, begrenzte Baumbeete etc.. Es müsste folglich zuerst eine entsprechende Konzeption bzgl. der geeigneten Standorte erarbeitet werden. 1.000 Bäume können mit großer Wahrscheinlichkeit nicht untergebracht werden, insbesondere wenn die Anforderungen an Pflanzgrube, Wasserrückhaltung, -versorgung etc. auch adäquat umgesetzt werden. Es sollten keinesfalls eingeschränkte oder dysfunktionale Standorte generiert werden. Aufgrund der aktuellen finanziellen und personellen Lage ist dies zurzeit nicht leistbar. Anlassbezogen kann grundsätzlich bei anstehenden Baumaßnahmen eine Prüfung von Baumstandorten erfolgen. Da aktuell für zusätzliche Pflanzmaßnahmen kein Budget veranschlagt ist, müsste der GR im Rahmen der Projektbeschlüsse oder Vergabeleistungen dann die entsprechenden Mittel und Personalressourcen freigeben. Das Pflanzen von Bäumen geht jedoch einher mit dem Thema Schwammstadt und Entsiegelung von Flächen. B) Schwammstadt und Entsiegelung von Flächen, bzw. Vermeidung/Verringerung von Neuversiegelungen Im Rahmen des Klimaanpassungskonzeptes werden gezielt "Heiße Orte" in der Stadt aufgezeigt. Dies sind die Orte, die primär zu optimieren wären, um die Aufenthaltsqualität zu erhöhen. Zur Planungsverschlankung, Optimierung und Simplifizierung könnte sich die Stadt hierbei "neue Klima-Standards für Platzumgestaltungen oder Platzneugestaltungen" erarbeiten: • Standard: Entsiegeln, mehr Grün durch Bäume, etc., Stadtmobiliar (Bänke, Bouleplatz/Sandplatz) alternativ: temporäres Grün, Sonnensegel • Bei hoher Frequentierung: plus Trinkbrunnen • Zentrale Plätze: plus Nebelanlage Wird entsiegelt, so kann auch größer gedacht und ggf. ein "PikoPark" oder eine "Naturoase" entstehen. "PikoParks" oder "Naturoasen" sind kleine Grünflächen zw. 300 m² - 1.000 m², die - 5 - entsiegelt sind und Bäume, Sitz- oder Spielmöglichkeiten (Sandplatz / Boulefeld), Trinkbrunnen etc. enthalten. Entsiegelt werden kann auch bei "Sowieso-Maßnahmen" (Straßen- oder Baumaßnamen) und kosten dann ggf. weniger. Wenn Wasser versickern kann, entstehen "kühle Orte" in der Stadt, die Aufenthaltsqualität in den Stadtteilen wird erhöht. Jeder "kühle Ort" ist Teil der Schwammstadt; denn eine Schwammstadt lässt sich nur sukzessive bauen. Sie sollte deshalb bei jeder einzelnen Baumaßnahme mitgedacht werden. Folgende Fragen sollten dabei handlungsleitend betrachtet werden: • Wieviel Versiegelung ist unbedingt erforderlich? • Welche Alternativen einer Versiegelung gibt es (Drainasphalt, Rasengittersteine, Schotterfläche, etc.)? • Ist eine Mehrfachnutzung der versiegelten Fläche möglich (z.B. Haus plus PV, Parkplatz plus PV mit Rasengittersteinen, Ableitung des Regenwassers in offene Mulden- und Rigolensysteme zur Baumbewässerung)? Fördermöglichkeiten mit 100 % Vorfinanzierung • Bund: ANK-Förderung (KfW 444): Grünflächen naturnah umgestalten (erfordert ein Pflegekonzept des gesamten kommunalen Grünflächenbestandes im Siedlungsbereich), Pflanzen von Bäumen, Naturoasen, Flächenentsiegelung: 50-80 % • Land: KLIMOPASS: Trinkwasserbrunnen Anschaffung bis zu 5.000, -- €; Blau-Grün: Platzumgestaltungen: Dach- und Fassadenbegrünung, Baumpflanzungen, Baumrigolen, Entsiegelungen: Pauschalsätze je Antrag zw. 4.000, -- € und 150.000, -- € pro Platz oder Schulhof 3. Schnelle Umsetzung der regenerativen Stromproduktion in VS (Wind und PV) A) Agri-PV-Anlage „Obere Wiesen“ Die Agri-PV-Anlage „Obere Wiesen“ befindet sich derzeit in der finalen Realisierungsphase. Der Bau ist weitgehend abgeschlossen, sodass die Inbetriebnahme noch im Laufe dieses Jahres 2026 erfolgen soll. Die Anlage verfügt über eine Leistung von rund 1 Megawatt peak (MWp) und erstreckt sich über eine Fläche von etwa 3,6 Hektar. Ein wesentlicher Vorteil des Projektes besteht darin, dass die Fläche weiterhin landwirtschaftlich genutzt und bewirtschaftet werden kann. Darüber hinaus stehen im direkten Umfeld weitere Flächen mit einer Größe von rund sechs Hektar zur Verfügung. Diese könnten perspektivisch für eine Erweiterung der Anlage genutzt werden. Je nach Ausgestaltung wäre dadurch eine zusätzliche Leistung von etwa 1 bis 2 MWp möglich. Darüber hinaus bietet der Umgriff des Bebauungsplans noch weitere Flächenpotentiale. Ob und wann diese Erweiterung umgesetzt wird, hängt allerdings wesentlich von den zukünftigen regulatorischen Rahmenbedingungen und den wirtschaftlichen Perspektiven ab. Die SVS verfolgt die Entwicklungen aufmerksam und werden zu gegebener Zeit entscheiden, ob ein weiterer Ausbau wirtschaftlich sinnvoll darstellbar ist. Für die SVS ist es die erste Anlage dieser Art und es werden wertvolle Erfahrungen für künftige Projekte gesammelt. B) Freiflächen-PV-Anlage Zentralbereich/Bertholdshöfe Die SVS führt aus, dass die Planungen für die Freiflächen-Photovoltaikanlage im Bereich Zentralbereich/Bertholdshöfe weiterhin verfolgt werden. Derzeit ist die Inbetriebnahme der - 6 - Anlage für das Jahr 2028 vorgesehen. Die für eine klassische Freiflächen-PV-Anlage geeignete Fläche umfasst, unter Berücksichtigung der Belange des Naturschutzes sowie der Interessen der angrenzenden Anwohner (inklusive des Vereins für Modellflugzeuge), nach derzeitigem Kenntnisstand etwa 20 Hektar. Auf dieser Fläche könnte eine installierte Leistung von bis zu 20 MWp realisiert werden. Aktuell werden die notwendigen Pachtverträge verhandelt, um die Flächen als Grundlage für die weiteren Planungen zu sichern. Für die Fortführung der bereits eingeleiteten Bauleitplanungen werden noch notwendige Unterlagen, wie u.a. der Flächen-Belegungsplan erwartet, bevor diese Verfahren fortgesetzt werden können. C) PV-Belegung Kommunaler Dächer Wie im EPAP festgehalten werden pro Jahr 300 kW/Peak an PV-Leistung auf kommunalen Dächern in Zusammenarbeit mit der SVS errichtet. Aktuell laufen zusammen mit dem GuT Planungen zum Errichten einer PV-Anlage auf dem Gelände der Kläranlage. Die Anlage soll in 2027/28 realisiert werden. D) Windkraft Der Vorhabenträger ist momentan in Abstimmung mit den Umweltbehörden. In der KW 39 findet ein Abstimmungstermin beim RP Fr. i. Br. mit Einbindung der anderen betroffenen Behörden statt. Die Hürden sind sehr hoch. Weitere Projekte sind nicht in Planung. An dem angesprochenen Windkraftprojekt sind die SVS nicht beteiligt. Die Vertragsgestaltung mit dem Projektpartner sieht eine Beteiligungsoption vor, die z.B. von den SVS gezogen werden könnte. 4. Grundwasserschutz und Quellschutz Die rechtliche Zuständigkeit für den Schutz des Grundwassers und der Wasserschutzgebiete liegt beim Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis, insbesondere beim Amt für Umwelt, Wasser- und Bodenschutz als untere Wasserbehörde. Zu den Aufgaben der Wasserbehörde gehören unter anderem: ✓ die Ausweisung und Änderung von Wasserschutzgebieten, ✓ die Überwachung der Einhaltung entsprechender Schutzgebietsverordnungen, ✓ die Prüfung und Genehmigung bestimmter Vorhaben innerhalb von Wasserschutzgebieten, ✓ die Beratung von Kommunen, Wasserversorgern, Landwirten und Grundstückseigentümern sowie ✓ der Schutz des Grundwassers vor Verunreinigungen und schädlichen Einwirkungen Unabhängig davon leisten die SVS einen wichtigen Beitrag zum langfristigen Erhalt der regionalen Trinkwasserressourcen. In den vergangenen Jahren wurden seitens der SVS große Investitionen in diesem Bereich getätigt. So wurden mehrere Quellen im Wieselsbachtal mit großem technischem und finanziellem Aufwand saniert und ertüchtigt, um die Schüttung der Quellen zu erhöhen. Darüber hinaus wurden sämtliche sechs Quellen im Tannheimer Wald ebenso umfassend modernisiert. Die SVS zeigen mit ihren Investitionen und Engagement in diesem Bereich, welch hohen Stellenwert die Sicherung der Trinkwasservorkommen vor Ort hat. - 7 - 5. Moorpflege Salinenmoos, Kugelmoos und Talmoos: Das Programm ist 2026 gestartet, mit finanzieller Unterstützung durch den Klimafonds der Klimaschutzstiftung Land BW und Prof. Dr. Röhl, Hochschule für Wirtschaft und Umwelt (HfWU) Nürtingen-Geislingen. Die Projekte kommen 2027 ff. in die Umsetzung. Das Kugel- und Salinenmoos umfasst 2,9 ha Moorfläche. https://www.klimafonds-bw.de/moorprojekt-in-villingen-schwenningen Plattenmoos: In diesem Bereich fehlt leider das Wasser. Wenn man dort etwas bewegen wollte, müsste man den Tiefbrunnen der SVS abstellen, der signifikant zur Entwässerung des Moores beiträgt, so die Aussage von Experten. Die SVS kann auf den Tiefbrunnen jedoch nicht verzichten. Unsere Möglichkeiten zur Revitalisierung des Plattenmooses sind ausgeschöpft. III. Empfehlung der Verwaltung: Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abzulehnen und stattdessen der nachfolgenden Empfehlung der Verwaltung zu folgen: 1. Die Verwaltung empfiehlt, die wertvollsten Bäume in VS langfristig zu erhalten, das heißt, ggf. ihre Standortbedingungen zu optimieren. Große alte Bäume schaffen hohe Verdunstung und Temperaturabsenkung sowie hohe CO2-Bindung. Hierzu müssten die Bäume entsprechend erfasst und bewertet werden. Einzubeziehen wären ggf. auch die privaten Baumbesitzer. Durch den Wegfall der Baumschutzsatzung hat die Stadt generell keine Kenntnis mehr davon, ob bzw. und wie viele private Bäume gefällt werden. 2. Darüber hinaus sollten verstärkt Nach- und Neupflanzungen klimaangepasster Zukunftsbäume erfolgen. Die Pflanzungen sind jedoch vor dem Hintergrund des o.g. Kostenaufwandes pro Baum zu sehen. 3. Beide Schritte können bei ausreichender Finanzierung parallel erfolgen. 4. Im Rahmen der Erarbeitung des Klimaanpassungskonzeptes könnten auch gezielt Schulungen für die Mitarbeitenden der Verwaltung angeboten werden. 5. Das Thema Entsiegelung ist bereits im EPAP eine Maßnahme, die i.R.d. Klimaanpassungskonzeptes auch unter den Aspekten Hitze- und Starkregenmanagement betrachtet werden wird. Die Stadt kann sich so neue "Klimastandards für Platzgestaltungen sowie für Rad- und Fußwegegestaltungen" erarbeiten. Bei jeder Maßnahme, die das Schutzgut Boden tangiert, sollte geprüft werden, ob parallel die Entsiegelung von zusätzlicher Fläche, die Verwendung wasserdurchlässiger Materialien (z.B. Drainasphalt), Schotterweg, Rasengittersteine etc.) möglich ist; bzw. die Neuversiegelung von Fläche reduziert werden kann. - 8 - Hinweis der Zuständigkeit Aufgrund § 10 Abs. 1 der städtischen Hauptsatzung ist der Technische Ausschuss für die städtebauliche Planung und Themen des Klimaschutzes als Teilmenge des Umwelt- und Naturschutzes zuständig. Auswirkungen auf den Klimaschutz: überwiegend positiv überwiegend negativ keine Begründung: Maßnahmen zur Klimaanpassung dienen immer auch dem Klimaschutz und damit der gesamten Stadt. Beschlussantrag: Der Technische Ausschuss empfiehlt / Der Gemeinderat beschließt 1. Dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird zugestimmt. Alternativ: 2. Die Verwaltung wird ermächtigt, bei Vorliegen ausreichender finanzieller Mittel, entsprechend Ziffer 1 - 4 der Empfehlung der Verwaltung, zu verfahren. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, Ziffern 5 im Rahmen des Klimaanpassungskonzeptes zu konkretisieren.

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