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Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Ortsgemeinderat Rheinbreitbach -Schulwegsicherheit im Umfeld der Gebrüder-Grimm-Grundschule
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Unkel |
| Datum | 2026-10-21 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Fraktion im OG-Rat Rheinbreitbach
Ortsgemeinde Rheinbreitbach
Herrn Ortsbürgermeister Roland Thelen
Schulstraße 7a
53619 Rheinbreitbach
Rheinbreitbach, den 05.10.2026
Antrag zur Beschlussfassung im Ortsgemeinderat
Schulwegsicherheit im Umfeld der Gebrüder-Grimm-Grundschule
Lieber Roland,
die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt, den folgenden Punkt auf die Tagesordnung der nächsten
Sitzung des Hauptausschusses und der darauf folgenden Sitzung des Ortsgemeinderates zu setzen.
Beschlussvorschlag
Der Ortsgemeinderat beauftragt den Ortsbürgermeister, gemeinsam mit der
Verbandsgemeindeverwaltung Unkel (Straßenverkehrsbehörde und Ordnungsamt), der Polizei sowie der
Schulleitung und dem Schulelternbeirat der Gebrüder-Grimm-Grundschule zu prüfen, mit welchen
Maßnahmen die Verkehrssicherheit im Umfeld der Schule (Schulstraße 4) zu den Bring- und Holzeiten
verbessert werden kann.
Zu prüfen sind insbesondere:
1. Hol- und Bringzone. Einrichtung einer ausgewiesenen „Elternhaltestelle“ an einem geeigneten,
fußläufig an die Schule angebundenen Standort, damit die Kinder das letzte Stück ihres
Schulwegs selbstständig zurücklegen.
2. Freihalten der Querungsstellen. Maßnahmen, mit denen die als „gelbe Füße“ markierten
Übergänge dauerhaft frei bleiben, etwa absolute Haltverbote, Grenzmarkierungen oder
Sperrflächen sowie bauliche Lösungen wie Poller oder Fahrradbügel.
3. Kontrollen. Regelmäßige Überwachung des ruhenden Verkehrs zu den Bringzeiten durch das
Ordnungsamt der Verbandsgemeinde.
4. Zeitlich befristete Beschränkung des Kfz-Verkehrs in der Schulstraße an Schultagen im
Zeitfenster des Schulbeginns (etwa 07:15 bis 07:45 Uhr) nach dem Modell einer „Schulstraße“,
einschließlich der erforderlichen Ausnahmen für Anlieger, Rettungs- und Lieferverkehr sowie für
Kinder mit Mobilitätseinschränkungen. Dabei ist zu klären, ob die Ortsgemeinde eine
entsprechende Anordnung nach § 45 Abs. 1j StVO beantragt.
5. Schulweggruppen. Unterstützung von Laufgemeinschaften, die Schule und Schulelternbeirat
organisieren, durch gut erkennbare Treffpunkte im Ort; die vorhandenen Treffpunkte werden
dabei überprüft und bei Bedarf ergänzt.
6. Begleitende Kommunikation mit den Eltern über die Schule und den Schulelternbeirat.
Das Ergebnis der Prüfung wird dem Ortsgemeinderat mit einer Einschätzung zu Zuständigkeiten,
Umsetzungsdauer und Kosten so rechtzeitig vorgelegt, dass erste Maßnahmen zum Schuljahr 2027/2028
umgesetzt werden können.
Begründung
Das Verkehrsaufkommen zu Schulbeginn im Umfeld der Gebrüder-Grimm-Grundschule wird von Eltern
seit längerem als Sicherheitsproblem wahrgenommen. Das Thema kam beim Elternabend der ersten
Fraktion im OG-Rat Rheinbreitbach
Klassen im August 2026 zur Sprache; auch der Vorstand des Schulelternbeirats bestätigt, dass es
wiederkehrend an ihn herangetragen wird.
Der Kern des Problems ist die Konzentration des Bring- und Holverkehrs unmittelbar vor dem
Schulgebäude. Fahrzeuge halten und wenden dort, wo sich zeitgleich die größte Zahl an Kindern zu Fuß
bewegt. Besonders kritisch ist, dass die als „gelbe Füße“ markierten Übergänge zu den Bringzeiten
regelmäßig zugeparkt werden. Diese Übergänge sind gerade darauf ausgelegt, dass Kinder sie ohne
eigene Abwägung nutzen. Sind sie blockiert, weichen die Kinder auf unübersichtliche Stellen aus, und das
im Schulwegtraining eingeübte Verhalten läuft ins Leere.
Das Thema ist in Rheinbreitbach nicht neu. Schule und Kindertagesstätten haben gemeinsam mit
Schulelternbeirat, Ortsgemeinde, Verbandsgemeinde und Polizei das Konzept „Gelbe Füße“ erarbeitet
und wurden dafür 2017 von der Unfallkasse Rheinland-Pfalz ausgezeichnet. Der Antrag knüpft daran an
und schreibt das Konzept fort: Die damals markierten Übergänge erfüllen ihren Zweck nur, wenn sie frei
bleiben.
An einigen Stellen im Ort, etwa an der Simrockstraße und an der Feuerwehr, gibt es bereits Treffpunkte,
an denen sich Kinder sammeln und gemeinsam zur Schule gehen. Organisieren können solche Gruppen
nur Eltern und Schule. Die Ortsgemeinde kann aber dafür sorgen, dass die Treffpunkte gut erkennbar
sind, weitere einrichten und die Hol- und Bringzone als einen davon anlegen.
Es handelt sich um ein selbstverstärkendes Problem: Je unsicherer die Situation vor der Schule
wahrgenommen wird, desto mehr Eltern fahren ihre Kinder, was die Situation weiter verschärft. Ein
Eingreifen ist daher auch dann sinnvoll, wenn bislang keine schweren Unfälle zu verzeichnen sind.
Der Antrag legt sich bewusst nicht auf eine einzelne Maßnahme fest. Die aufgeführten Punkte
unterscheiden sich erheblich in Eingriffstiefe, Kosten und Umsetzungsdauer: Eine Hol- und Bringzone und
Kontrollen sind kurzfristig möglich, eine zeitliche Verkehrsbeschränkung erfordert eine verkehrsrechtliche
Anordnung und trifft auch Anlieger. Ziel ist eine belastbare Entscheidungsgrundlage, an der Schule,
Eltern, Verwaltung und Polizei von Anfang an beteiligt sind. Weil die Wirkung wesentlich von der
Akzeptanz der Eltern abhängt, gehört die Kommunikation ausdrücklich zum Prüfauftrag.
Finanzierung
Der Prüfauftrag erfordert keine Haushaltsmittel. Die Kosten einzelner Maßnahmen werden mit dem
Prüfergebnis dargestellt; über Umsetzung und Finanzierung entscheidet der Ortsgemeinderat gesondert.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Ortsgemeinderat Rheinbreitbach
Text aus PDF extrahiert