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Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Ortsgemeinderat Rheinbreitbach -Schulwegsicherheit im Umfeld der Gebrüder-Grimm-Grundschule

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeVerbandsgemeinde Unkel
Datum2026-10-21
DatenstufeNur Dokumente
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Fraktion im OG-Rat Rheinbreitbach Ortsgemeinde Rheinbreitbach Herrn Ortsbürgermeister Roland Thelen Schulstraße 7a 53619 Rheinbreitbach Rheinbreitbach, den 05.10.2026 Antrag zur Beschlussfassung im Ortsgemeinderat Schulwegsicherheit im Umfeld der Gebrüder-Grimm-Grundschule Lieber Roland, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt, den folgenden Punkt auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Hauptausschusses und der darauf folgenden Sitzung des Ortsgemeinderates zu setzen. Beschlussvorschlag Der Ortsgemeinderat beauftragt den Ortsbürgermeister, gemeinsam mit der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel (Straßenverkehrsbehörde und Ordnungsamt), der Polizei sowie der Schulleitung und dem Schulelternbeirat der Gebrüder-Grimm-Grundschule zu prüfen, mit welchen Maßnahmen die Verkehrssicherheit im Umfeld der Schule (Schulstraße 4) zu den Bring- und Holzeiten verbessert werden kann. Zu prüfen sind insbesondere: 1. Hol- und Bringzone. Einrichtung einer ausgewiesenen „Elternhaltestelle“ an einem geeigneten, fußläufig an die Schule angebundenen Standort, damit die Kinder das letzte Stück ihres Schulwegs selbstständig zurücklegen. 2. Freihalten der Querungsstellen. Maßnahmen, mit denen die als „gelbe Füße“ markierten Übergänge dauerhaft frei bleiben, etwa absolute Haltverbote, Grenzmarkierungen oder Sperrflächen sowie bauliche Lösungen wie Poller oder Fahrradbügel. 3. Kontrollen. Regelmäßige Überwachung des ruhenden Verkehrs zu den Bringzeiten durch das Ordnungsamt der Verbandsgemeinde. 4. Zeitlich befristete Beschränkung des Kfz-Verkehrs in der Schulstraße an Schultagen im Zeitfenster des Schulbeginns (etwa 07:15 bis 07:45 Uhr) nach dem Modell einer „Schulstraße“, einschließlich der erforderlichen Ausnahmen für Anlieger, Rettungs- und Lieferverkehr sowie für Kinder mit Mobilitätseinschränkungen. Dabei ist zu klären, ob die Ortsgemeinde eine entsprechende Anordnung nach § 45 Abs. 1j StVO beantragt. 5. Schulweggruppen. Unterstützung von Laufgemeinschaften, die Schule und Schulelternbeirat organisieren, durch gut erkennbare Treffpunkte im Ort; die vorhandenen Treffpunkte werden dabei überprüft und bei Bedarf ergänzt. 6. Begleitende Kommunikation mit den Eltern über die Schule und den Schulelternbeirat. Das Ergebnis der Prüfung wird dem Ortsgemeinderat mit einer Einschätzung zu Zuständigkeiten, Umsetzungsdauer und Kosten so rechtzeitig vorgelegt, dass erste Maßnahmen zum Schuljahr 2027/2028 umgesetzt werden können. Begründung Das Verkehrsaufkommen zu Schulbeginn im Umfeld der Gebrüder-Grimm-Grundschule wird von Eltern seit längerem als Sicherheitsproblem wahrgenommen. Das Thema kam beim Elternabend der ersten Fraktion im OG-Rat Rheinbreitbach Klassen im August 2026 zur Sprache; auch der Vorstand des Schulelternbeirats bestätigt, dass es wiederkehrend an ihn herangetragen wird. Der Kern des Problems ist die Konzentration des Bring- und Holverkehrs unmittelbar vor dem Schulgebäude. Fahrzeuge halten und wenden dort, wo sich zeitgleich die größte Zahl an Kindern zu Fuß bewegt. Besonders kritisch ist, dass die als „gelbe Füße“ markierten Übergänge zu den Bringzeiten regelmäßig zugeparkt werden. Diese Übergänge sind gerade darauf ausgelegt, dass Kinder sie ohne eigene Abwägung nutzen. Sind sie blockiert, weichen die Kinder auf unübersichtliche Stellen aus, und das im Schulwegtraining eingeübte Verhalten läuft ins Leere. Das Thema ist in Rheinbreitbach nicht neu. Schule und Kindertagesstätten haben gemeinsam mit Schulelternbeirat, Ortsgemeinde, Verbandsgemeinde und Polizei das Konzept „Gelbe Füße“ erarbeitet und wurden dafür 2017 von der Unfallkasse Rheinland-Pfalz ausgezeichnet. Der Antrag knüpft daran an und schreibt das Konzept fort: Die damals markierten Übergänge erfüllen ihren Zweck nur, wenn sie frei bleiben. An einigen Stellen im Ort, etwa an der Simrockstraße und an der Feuerwehr, gibt es bereits Treffpunkte, an denen sich Kinder sammeln und gemeinsam zur Schule gehen. Organisieren können solche Gruppen nur Eltern und Schule. Die Ortsgemeinde kann aber dafür sorgen, dass die Treffpunkte gut erkennbar sind, weitere einrichten und die Hol- und Bringzone als einen davon anlegen. Es handelt sich um ein selbstverstärkendes Problem: Je unsicherer die Situation vor der Schule wahrgenommen wird, desto mehr Eltern fahren ihre Kinder, was die Situation weiter verschärft. Ein Eingreifen ist daher auch dann sinnvoll, wenn bislang keine schweren Unfälle zu verzeichnen sind. Der Antrag legt sich bewusst nicht auf eine einzelne Maßnahme fest. Die aufgeführten Punkte unterscheiden sich erheblich in Eingriffstiefe, Kosten und Umsetzungsdauer: Eine Hol- und Bringzone und Kontrollen sind kurzfristig möglich, eine zeitliche Verkehrsbeschränkung erfordert eine verkehrsrechtliche Anordnung und trifft auch Anlieger. Ziel ist eine belastbare Entscheidungsgrundlage, an der Schule, Eltern, Verwaltung und Polizei von Anfang an beteiligt sind. Weil die Wirkung wesentlich von der Akzeptanz der Eltern abhängt, gehört die Kommunikation ausdrücklich zum Prüfauftrag. Finanzierung Der Prüfauftrag erfordert keine Haushaltsmittel. Die Kosten einzelner Maßnahmen werden mit dem Prüfergebnis dargestellt; über Umsetzung und Finanzierung entscheidet der Ortsgemeinderat gesondert. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Ortsgemeinderat Rheinbreitbach

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