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Stadtratsantrag SPDVolt zur Entsiegelung und Begrünung von Flächen in der Stadt Schweinfurt

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeSchweinfurt
Datum2026-10-15
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Stadt Schweinfurt Beschlussvorlage Nummer: 0349/2026 Datum: 03.09.2026 Wiedervorlage Aktenzeichen Bezug-Nr. Referat / Abt. Referat IV - Amt 61 Markus Sauer Beratungsfolge Termin Status Bau- und Umweltausschuss 15.10.2026 öffentlich beschließend Betreff: Stadtratsantrag SPDVolt zur Entsiegelung und Begrünung von Flächen in der Stadt Schweinfurt Sachdarstellung: Mit Schreiben vom 24.06.2026 beantragte die Stadtratsfraktion SPDVolt die Verwaltung zu be- auftragen, für das gesamte Stadtgebiet, Schwerpunkt Innenstadt und dicht bebaute Areale, zu ermitteln, an welchen Örtlichkeiten Maßnahmen zur Entsiegelung von Flächen und damit ein- hergehend der Schaffung von Versickerungsmulden und Regenauffangbecken technisch mög- lich sind. Weiterhin sollen für die jeweiligen Einzelmaßnahmen die zu erwartenden Kosten ermittelt und dem Stadtrat sukzessive nach Dringlichkeit und Finanzierbarkeit zur jeweiligen Einzelentschei- dung vorgelegt werden. Diese Ermittlung soll auch Möglichkeiten der Begrünung der Dächer von Immobilien, die sich im städtischen Eigentum befinden bzw. im Eigentum von städtischen Gesellschaften oder Stiftun- gen einschließen (Anlage 1). Die Stadtratsfraktion der SPD hatte in 2021 einen in Teilen gleichlautenden Antrag gestellt (An- lage 2). Damals wurde beantragt, dass die Verwaltung, hilfsweise ein externes Büro, beauftragt wird, für das gesamte Stadtgebiet, Schwerpunkt dicht bebaute Areale, zu ermitteln, an welchen Örtlichkeiten Maßnahmen zur Entsiegelung von Flächen und damit einhergehend der Schaffung von Versickerungsmulden und Regenauffangbecken möglich sind. Die für die jeweiligen Einzelmaßnahmen zu erwartenden Kosten sollten ermittelt und dem Stadtrat zur jeweiligen Einzelentscheidung vorgelegt werden. Dies sollte auch für die Ermittlung von Möglichkeiten der Begrünung der Dächer von Immobi- lien, die sich im städtischen Eigentum befinden bzw. im Eigentum von städtischen Gesellschaf- ten oder Stiftungen gelten. Der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt, folgender Verwaltungsvorschlag wurde einstimmig angenommen (Beschluss-Nummer: 0486/2022): 1. Die Verwaltung wird beauftragt, bei zukünftigen Baumaßnahmen, gleich ob Tiefbau, Hochbau oder Garten- und Landschaftsbau, Möglichkeiten der Entsiegelung und Was- serrückhaltung zu prüfen und im Rahmen der Beschlussfassung über die Freigabe der Genehmigungsplanung dem Bau- und Umweltausschuss vorzustellen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Sanierung von Gebäuden mit flachgeneigten Dächern die Installation von Gründächern bzw. Retentionsdächern zu prüfen und im Rahmen der Beschlussfassung über die Freigabe der Genehmigungsplanung dem Bau- und Umweltausschuss vorzustellen. 3. Den städtischen Tochtergesellschaften und den von der Stadt verwalteten Stiftungen wird empfohlen, entsprechend zu verfahren. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Förderrichtlinie zur Gewährung von Zuschüssen für die Begrünung von Gebäuden, Freiflächen und Entsiegelungsflächen entsprechend der Darstellung im Sachbericht zu bewerben und leichter zugänglich zu machen. 5. Der Antrag der SPD-Stadtratsfraktion ist damit bearbeitet. Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 27.01.2026 (Beschluss-Nummer: 0444/2025) das Klima- anpassungskonzept für die Stadt Schweinfurt beschlossen. Im Klimaanpassungskonzept sind u. a. gesamtstädtische Karten enthalten, die den Versiege- lungsgrad darstellen und Priorisierungen zur Entsiegelung hinsichtlich der Hitzebelastung oder des Starkregens vorschlagen. Mehrere der im Klimaanpassungskonzept enthaltenen Maßnah- men haben dabei die gleichen Ziele, wie sie in der vorliegenden Antragsstellung formuliert wer- den. Dabei gehen 6 Maßnahmen direkt auf die Entsiegelung von öffentlichen Flächen und die Schaffung von Versickerungsflächen ein. Auch wenn im Rahmen des Klimaanpassungskonzeptes nicht über die Umsetzung von Bau- maßnahmen beschlossen wurde, liegt eine Vielzahl von Projekten vor, über die der Stadtrat be- reits Beschlüsse gefasst hat und die der Entsiegelung von Flächen in hochbelasteten Bereichen dienen würden. Die Umsetzung bzw. weitere Planungen wurden in den vergangenen Jahren im Zuge der Haushaltskonsolidierung jedoch ausgesetzt. Beispielsweise zählen hierzu: - Park in der Stadtknechtsgasse - Bürgerpark in Ledward Barracks - Spitalseeplatz (Baustein „Grünes Band“) - Theodor-Fischer-Platz (Baustein „Grünes Band“) Für diese Projekte und sonstige Planungen werden stets die bestehenden Fördermöglichkeiten geprüft und genutzt. In Betracht kommen hier die verschiedenen Programme der Stadtbauför- derung (z. B. Wallanlagen, Hauptstraße Oberndorf), Bundesförderprogramme (z. B. Schelmsra- sen über „Förderung von Investitionen in die Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“) oder weitere Förderungen aus dem Bereich Klimaschutz und Klimaanpassung (z. B. Förderpro- gramm „Grüne und blaue Infrastruktur“ im Rahmen der Städtebauförderung, KfW Zuschuss 444 für Natürlichen Klimaschutz in Kommunen). - 2 - Im Rahmen des städtischen Bauunterhalts werden bei Flachdachsanierungen regelmäßig die Möglichkeiten einer Dachbegrünung geprüft. Aufgrund der gegebenen Gebäudestatik scheidet jedoch die Aufbringungen einer zusätzlichen Dachbegrünung meist aus. Zuletzt wurden hier im Rahmen der Sanierung die Sporthallendächer an der Friedrich-Rückert-Schule, der Wilhelm- Sattler-Realschule und der Dr.-Pfeiffer-Grundschule statisch überprüft. Alle Dächer waren auf- grund der zusätzlichen Auflast zur Dachbegrünung nicht geeignet. Im Rahmen des städtischen Neubaus werden Flachdächer gemäß der Begrünungssatzung be- grünt. Zuletzt bspw. Paul-Maar-Grundschule und Jugendtreff Bergl. Im Rahmen des Straßenunterhalts bzw. der Anpassung von Verkehrsflächen werden Möglich- keiten zur Entsiegelung genutzt. Zuletzt wurden umgesetzt bzw. sind in der Umsetzungsplanung: - Entsiegelung Theuerbrünnleinsweg/Turnierweg, ca. 40 m² im Zuge des Glasfaseraus- baus - Entsiegelung Franz-Schubert-Straße im Zusammenhang mit der Verbesserung der Rad- verkehrsführung - Ebersbergstraße - Kurt-Schumacher-Straße (in Teilbereichen) - Arnsbergstraße Die beantragte detaillierte Ermittlung von Möglichkeiten zur Flächenentsiegelung, Schaffung von Versickerungsmulden und Regenauffangbecken, die Ermittlung der zugehörigen Kosten und Finanzierungsmöglichkeiten, sowie die Ermittlung von Möglichkeiten zur Dachbegrünung städtischer Immobilien ist aus Sicht der Verwaltung nicht erforderlich, um geeignete Maßnah- men im Stadtgebiet zu sondieren. Zunächst stehen über das Klimaanpassungskonzept ausreichend Grundlagen zur Verfügung, in einer gesamtstädtischen Betrachtung Quartiere mit dringendem Handlungsbedarf zu sondieren und geeigneten Maßnahmen zu entwickeln. Des Weiteren befindet sich eine Vielzahl von städtischen Projekten, die zur Entsiegelung beitra- gen würden und dem Klimaschutz und der Klimaanpassung dienlich wären, im Stadium der Ent- wurfsplanung und könnten unter Voraussetzung einer Mittelbereitstellung in die Umsetzung überführt werden. Im Rahmen des Bauunterhalts bei Tief- und Hochbau werden die beantragten Maßnahmen zur Entsiegelung von Flächen und Begrünung von Dächern entsprechend des Beschlusses Nr. 0486/2022 bereits geprüft und umgesetzt. Finanzielle Auswirkungen Allgemeines Maßnahme: Maßnahmenstichwort BV-Nummer: 0349/2026 Finanzielle Auswirkun- gen: Gesamtbetrag: Betrag € ☒ nein ☐ ja Ist die Maßnahme be- Haushalts- reits im Haushalt ein- ☐ nein ☐ ja ☐ teilweise Jahrzahl jahr: geplant - 3 - Aufwand/Auszahlung ☐ Ansatz im Ergebnishaushalt unter Kostenstelle/Kostenträger/Sachkonto: i. H. v. Betrag € Kostenstelle Kostenträger Sachkonto ☐ Ansatz im Finanzhaushalt unter Investitionsnummer: Investitionsnummer i. H. v. Betrag € ☐ als Verpflich- Jahrzahl i. H. v. Betrag € tungs- ermächtigung im Jahrzahl i. H. v. Betrag € Haushaltsjahr Jahrzahl i. H. v. Betrag € Durch die Maßnahme entstehen jährliche Folgekosten i. H. v. Betrag € Die Deckung der nicht eingeplanten Haushaltsmittel erfolgt durch: ☐ Minderausgaben bei Kostenstelle/Kostenträger/Sachkonto bzw. Investiti- i. H. v. Betrag € onsnummer: Kostenstelle Kostenträger Sachkonto Investitionsnummer Ertrag/Einzahlung ☐ Ansatz im Ergebnishaushalt unter Kostenstelle/Kostenträger/Sachkonto: i. H. v. Betrag € Kostenstelle Kostenträger Sachkonto ☐ Ansatz im Finanzhaushalt unter Investitionsnummer: Investitionsnummer i. H. v. Betrag € Zuweisungen, Zuschüsse, Förderprogramme für die oben genannte Maßnahme: ☐ nein Bezeichnung: Klicken Sie hier, um einen Text einzugeben. i. H. v. Betrag € ☐ ja Kostenstelle/Kostenträger/Sachkonto bzw. Investitionsnummer: Kostenstelle Kostenträger Sachkonto Investitionsnummer ☐ Einmalig ggf. befristet bis: Ablaufdatum der Förderung Ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen ☐ freiwil- ☐ Pflichtaufgabe lige Auf- ☐ gesetzliche Grundlage: Klicken Sie hier, um einen Text einzugeben. gabe ☐ vertragliche Grundlage: Klicken Sie hier, um einen Text einzugeben. Im Falle der vorläufigen Haushaltsführung gem. Art. 69 GO sind beide nachfolgenden Voraussetzungen zwingend zu begründen: Notwendigkeit: Klicken Sie hier, um einen Text einzugeben. Unaufschiebbar- Klicken Sie hier, um einen Text einzugeben. keit: Steuerliche Betrachtung Ergebnis der steuerrechtlichen Würdigung: Klicken Sie hier, um einen Text einzugeben. Auswirkungen auf die Umwelt, Klimaschutz und Klimaanpassung Die Auswirkungen auf die genannten Belange sind grundsätzlich selbstständig einzuschätzen. Bei Unsicherheiten oder bei Vorhaben mit größeren zu erwartenden Auswirkungen auf die genannten Bereiche ist Rücksprache mit dem Sachgebiet 60/1 Umweltschutz und dem jeweiligen Fachbereich zu halten. Folgende Belange sind betroffen: ☐ Keine der Nachgenannten ☒ Umweltschutz Auswirkungen auf die Umwelt: (Berührt das Vorhaben Belange des Immissions-, Natur-, ☒ Positiv ☐ Negativ Klima-, Wasser- oder des Bodenschutzes?) ☐ insbesondere Klimaschutz Veränderung der Treibhausgasemissionen: (Verändert sich z.B. der Energieverbrauch, betrifft es Ener- giespeicher, Energieerzeugungsanlagen, den Bereich Ver- ☐ Reduktion ☐ Erhöhung kehr oder den Baumbestand?) Sachdarstellung bzgl. Umwelt- und Klimaschutz: Die Maßnahme entspricht dem Beschluss des Stadtrates zur Entsiegelung und Begrünung vom 31.01.23 so- wie den Maßnahmenfeldern PlaBauInfr M01 und M02 des Klimaanpassungskonzeptes. - 4 - ☒ Klimaanpassung Veränderung der Klimaanpassung: (Betrifft das Vorhaben z.B. neue oder Veränderungen an ☒ Positiv ☐ Negativ bestehenden baulichen Anlagen oder Grünflächen?) Sachdarstellung bzgl. Klimaanpassung: Bei städtischen Vorhaben: Es wurden folgende Alternativen für eine bessere Klimaanpassung geprüft: Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. Beschlussvorschlag: 1. Der Antrag des Stadtratsfraktion SPDVolt zur Entsiegelung und Begrünung von Flächen in der Stadt Schweinfurt wird abgelehnt. 2. Die Verwaltung wird Projekte weiterhin entsprechend der Beschlusslage Nr. 0486/2022 ergänzt durch die Ergebnisse des Klimaanpassungskonzeptes umsetzen. gez. Köhler gez. Sauer Referat IV Amt 61 gez. Stemmer Amt 67 gez. von Lackum gez. Hofmann Referat III Amt 60 Anlagenverzeichnis: 1 Anlage 1, Antrag SPDVolt Entsiegelung und Begrünung von Flächen 2 Anlage 2, Antrag SPD Entsiegelung und Begrünung von Flächen 2022 - 5 -

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