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Beschluss der BV Mitte zur Drucksache 1886/2025.2030 vom 01.09.2026 - Aufstellfläche für Radfahrer an der Kreuzung Feilenstraße / Bahnhofstraße (Antrag der Fraktion Die Linke vom 01.09.2026)
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Bielefeld |
| Datum | 2026-10-15 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Amt für Verkehr, 06.10.2026, 51-30 04
Sitzung der Bezirksvertretung Mitte am 15.10.2026
Mitteilung zur Drucksache Nr. 1886/2025-2030
Aufstellfläche für Radfahrer an der Kreuzung Feilenstraße / Bahnhofstraße
Die Kreuzung Jöllenbecker Straße / Feilenstraße / Bahnhofstraße war im 3-Jahres-Zeitraum
2022—2024 Unfallhäufungsstelle (9 Verkehrsunfälle, davon 8 mit Beteiligung von Fußgängern
oder Radfahrenden). Das Linksabbiegen von der Jöllenbecker Straße in die Bahnhofstraße
wurde daher zur Verhinderung zukünftiger gleichgelagerter Unfälle auf Grundlage eines
Beschlusses der Unfallkommission (UK) vom 6.3.2025 dauerhaft untersagt.
Eine Ermöglichung des direkten Linksabbiegens nur für den Radverkehr ist im derzeitigen
signaltechnischen Zustand der Lichtsignalanlage (LSA) nicht kurzfristig möglich und würde
zudem den Beschluss der UK unterlaufen bzw. eine dortige entsprechende Beschlussfassung
erfordern.
Die nun vorgeschlagene Maßnahme des indirekten Linksabbiegens würde dem Radverkehr
ein Überqueren der Feilenstraße in Richtung Hauptbahnhof ermöglichen und ist deshalb
grundsätzlich als erstrebenswert zu begrüßen. Allerdings erfordert die Markierung einer
Aufstellfläche in der Einmündung der Fußgängerzone eine eindeutige Führung und sichere
Signalisierung des Radverkehrs über die Feilenstraße. Beides ist im Bestand nicht gegeben.
Aufgrund der nicht ausreichenden Abmessungen der Mittelinsel in der Feilenstraße müsste
der in Richtung Bahnhof fahrende Radverkehr getrennt von der Fußgängerfurt über eine
separate Radfurt an der Mittelinsel vorbei geführt werden. Dafür ist ein separates Rad-Signal
erforderlich und in der Steuerung der Lichtsignalanlage zu berücksichtigen. Dieses ist
aufgrund der technischen Voraussetzungen an der bestehenden LSA aufgrund ihres Alters
allerdings nicht umsetzbar, so dass die Erneuerung der gesamten LSA erforderlich wäre. Die
Kosten dafür werden auf etwa 60.000 EUR geschätzt. Hinzu kommen Kosten für erforderliche
Tiefbaumaßnahmen (Verschieben der Mittelinsel, Pflasterung, Markierungen etc.).
Eine Erneuerung der LSA Jöllenbecker Str. / Feilenstr. / Bahnhofstr. ist aufgrund des
Anlagenalters ohnehin mittelfristig erforderlich aber in den nächsten zwei Jahren nicht
realistisch. Bei einer Erneuerung wird die Markierung und Signalisierung des indirekt
linksabbiegenden Radverkehrs in jedem Fall berücksichtigt.
gez. Lewald
Text aus PDF extrahiert