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Öffnung der Fußgängerzone Wilhelmstraße für Fahrradfahrende (gemeinsamer Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke vom 06.10.2026)

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeBielefeld
Datum2026-10-15
DatenstufeNur Dokumente
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Drucksache: 2132/2025-2030 Herr Bezirksbürgermeister Suchla Bezirksvertretung Mitte der Stadt Bielefeld 06.10.2026 Antrag: Öffnung der Fußgängerzone Wilhelmstraße für Fahrradfahrende Die BV Mitte beschließt: Die Fußgängerzone Wilhelmstraße wird für Fahrradfahrende in beiden Richtungen frei gegeben. Hier soll dieselbe Regelung angewendet werden, wie sie bereits in Fußgängerzone am Bültmannshof gültig ist. Der Radverkehr wird durch Schilder angewiesen, langsam zu fahren. Zur Begründung: Die Wilhelmstraße war vor ihrer Umwandlung für den KFZ-Verkehr vom Kesselbrink kommend eine Einbahnstraße, während sie für den Radverkehr in beiden Richtungen befahrbar war. Nachdem sie zu einer Fußgängerzone umgewidmet wurde, müssen Radfahrende entweder die Friedrich-Verleger-Straße nutzen oder ihr Fahrrad durch die Wilhelmstraße schieben. Mit der Anwendung derselben Regelung wie in der Fußgängerzone im Bültmannshof würde die Wilhelmstraße wieder für den Radverkehr frei gegeben werden. Allerdings mit der Auflage, daß langsam gefahren wird und auf Fußgehende Rücksicht genommen werden muss. Mit freundlichen Grüßen Astrid Lentz Benni Stiesch (Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen) (Fraktion Die Linke)

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