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Öffnung der Fußgängerzone Wilhelmstraße für Fahrradfahrende (gemeinsamer Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke vom 06.10.2026)
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Bielefeld |
| Datum | 2026-10-15 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Drucksache: 2132/2025-2030
Herr
Bezirksbürgermeister Suchla
Bezirksvertretung Mitte
der Stadt Bielefeld
06.10.2026
Antrag: Öffnung der Fußgängerzone Wilhelmstraße für Fahrradfahrende
Die BV Mitte beschließt:
Die Fußgängerzone Wilhelmstraße wird für Fahrradfahrende in beiden Richtungen frei
gegeben. Hier soll dieselbe Regelung angewendet werden, wie sie bereits in Fußgängerzone
am Bültmannshof gültig ist.
Der Radverkehr wird durch Schilder angewiesen, langsam zu fahren.
Zur Begründung:
Die Wilhelmstraße war vor ihrer Umwandlung für den KFZ-Verkehr vom Kesselbrink
kommend eine Einbahnstraße, während sie für den Radverkehr in beiden Richtungen
befahrbar war.
Nachdem sie zu einer Fußgängerzone umgewidmet wurde, müssen Radfahrende entweder die
Friedrich-Verleger-Straße nutzen oder ihr Fahrrad durch die Wilhelmstraße schieben.
Mit der Anwendung derselben Regelung wie in der Fußgängerzone im Bültmannshof würde
die Wilhelmstraße wieder für den Radverkehr frei gegeben werden. Allerdings mit der
Auflage, daß langsam gefahren wird und auf Fußgehende Rücksicht genommen werden muss.
Mit freundlichen Grüßen
Astrid Lentz Benni Stiesch
(Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen) (Fraktion Die Linke)
Text aus PDF extrahiert