Startseite › Gengenbach › Antrag
Antrag der Freien Wähler Gengenbach vom 29.07.2026 1. Automatische Bewässerungsanlage für den Blumenschmuck am Rathaus 2. Notwendiger Taubenschutz für das neu sanierte Rathaus 3. Abänderung der Adventsbeleuchtung an den städtischen Häusern der Hauptstraße
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Gengenbach |
| Datum | 2026-10-14 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
STADT GENGENBACH
- Fachbereich Zentrale Verwaltung -
Sachbearbeiter: Bruder, Andreas
Vortrag:
Az: 022.114
Datum: 02.09.2026
Beschlussvorlage 151/26
Gremium Datum Status
Gemeinderat 14.10.2026 öffentlich
Geplante Beratungszeit 10 Minuten
Tagesordnungspunkt:
Antrag der Freien Wähler Gengenbach vom 29.07.2026
1. Automatische Bewässerungsanlage für den Blumenschmuck am Rathaus
2. Notwendiger Taubenschutz für das neu sanierte Rathaus
3. Abänderung der Adventsbeleuchtung an den städtischen Häusern der Hauptstraße
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt den Antrag zur Kenntnis und beschließt über die weitere
Vorgehensweise der einzelnen Punkte.
Begründung:
Die Freien Wähler Gengenbach haben mit dem Schreiben vom 29.07.2026 einen
Antrag über folgende Punkte gestellt:
1. Automatische Bewässerungsanlage für den Blumenschmuck am Rathaus
2. Notwendiger Taubenschutz für das neu sanierte Rathaus
3. Abänderung der Adventsbeleuchtung an den städtischen Häusern der Hauptstraße
Der Antrag ist als Anlage dieser Vorlage beigefügt.
1. Automatische Bewässerungsanlage für den Blumenschmuck am Rathaus
Zunächst wird auf die Sitzung des Umwelt und Technik Ausschusses am 07.10.2026
verwiesen. Im Zuge der Prüfung einer automatisierten Bewässerung der insgesamt 21
Fenster am Rathaus (der Blumenschmuck ist derzeit an einem Fenster der
Nordfassade, zwei Fenster der Südfassade und 18 Fenster der Westfassade
angebracht; zudem in den Arkaden) wurden die hierfür erforderlichen technischen und
baulichen Voraussetzungen untersucht. Dabei hat sich gezeigt, dass die Umsetzung
mit einem erheblichen zusätzlichen Aufwand verbunden wäre. So wäre für die
Bewässerung zunächst ein separater Kreislauf für Brauchwasser erforderlich. Darüber
hinaus müssten im Bereich der bestehenden Heizleitungen zusätzliche Steigleitungen
verlegt werden. Hierfür müssten die vorhandenen Leitungsschlitze teilweise verbreitert
werden. Da die Schlitze in einigen Bereichen bereits statisch ausgereizt sind, wäre
unter Umständen die Herstellung neuer Leitungswege einschließlich zusätzlicher
Schlitze erforderlich.
Um die Bildung von Kondensat zu verhindern, müsste die Wasserleitung zudem auf
ihrer gesamten Länge vollständig gedämmt werden. Bei einem Leitungsdurchmesser
von 20 mm würde sich dadurch ein Gesamtdurchmesser von etwa 60 mm ergeben.
Die erforderliche horizontale Leitungsführung von den bestehenden vertikalen
Schlitzen zu den einzelnen Fenstern ist in dieser Dimension bislang ebenfalls nicht
vorhanden. Hierfür wären zusätzliche Eingriffe in die bestehende Bausubstanz
erforderlich, die insbesondere aufgrund des Denkmalschutzes des Gebäudes mit dem
Landesamt für Denkmalpflege und auch der Tragwerksplanung abzustimmen wären.
Zudem bestehen in diesem Bereich durch Blumenschmuck, Beleuchtung,
Sonnenschutz und den Adventskalender bereits umfangreiche Anforderungen an die
vorhandenen Installationen und den verfügbaren Platz.
Aus der notwendigen Frostsicherheit der Anlage ergeben sich weitere Anforderungen.
Die Leitungen müssen mit entsprechendem Gefälle verlegt werden, damit sie vor der
Frostperiode vollständig entleert werden können. Da die Blumenkästen und die
Bewässerungsleitungen im Winter für den Adventskalender demontiert werden, wären
zudem an jedem Fenster Kupplungen vorzusehen.
Neben dem baulichen und technischen Mehraufwand wäre mit der zusätzlichen
Wasserinstallation auch ein dauerhafter Unterhaltungs- und Instandhaltungsaufwand
verbunden. Die Leitungen und Anschlüsse sind eine weitere technische Installation,
die mit der Zeit altert und entsprechend gewartet und instand gehalten werden muss.
Aufgrund des insgesamt erheblichen technischen, baulichen und denkmalrechtlichen
Aufwands wurde von einer automatisierten Bewässerung der 21 Rathausfenster
abgesehen. Diese Entscheidung und die zugrunde liegenden Abhängigkeiten wurden
bereits in der Sitzung des UTA am 18.03.2026 erläutert. In der Zwischenzeit wurden
die erforderlichen Sanitärarbeiten ausgeschrieben und vergeben.
Nach Rückmeldung des BBH bzw. des zuständigen Hausmeisters kann die
Bewässerung der 21 Fenster des Rathauses (ausgenommen des Bürgersaals)
manuell erfolgen. Vorgesehen ist, die Pflanzen während der Vegetationsperiode von
Mai bis Oktober ein- bis zweimal wöchentlich zu bewässern. Um den
Bewässerungsaufwand zu reduzieren und eine ausreichende Wasserversorgung
sicherzustellen, können an den Pflanzkästen größere Wasserspeicher vorgesehen
werden. Dies stellt eine praktikable Alternative zu einer fest installierten,
automatisierten Bewässerungsanlage dar, da hierfür keine zusätzlichen Leitungen
verlegt und keine Eingriffe in die bestehende Bausubstanz vorgenommen werden
müssen.
2. Taubenschutz für das neu sanierte Rathaus
Zunächst wird auf die Sitzung des Umwelt und Technik Ausschusses am 07.10.2026
verwiesen Im Bereich des Rathauses sind lediglich einzelne Straßentauben
anzutreffen, jedoch keine geschlossenen Schwärme. Daher besteht derzeit kein akuter
Handlungsbedarf für Vergrämungsmaßnahmen. Laut dem Gutachter lässt sich das
dauerhafte Niederlassen einzelner Tiere ohnehin nicht gänzlich verhindern. Zudem
wird betont, dass ein Vorgehen, das sich auf einzelne Gebäude beschränkt, das
Problem lediglich auf andere Bereiche der Stadt verlagert. Eine Lösung muss daher
im stadtweiten Kontext betrachtet werden. Grundsätzlich zeigt sich, dass vor allem die
Nahrungsfindung – und weniger das Angebot an Rast- und Nistplätzen – das
Vorkommen der Tauben maßgeblich steuert. Insgesamt stuft der Gutachter die
Situation in Gengenbach als unkritisch ein.
Die gängigen Vergrämungsmaßnahmen werden vom Gutachter und den Planern
folgendermaßen bewertet. Der Einsatz von Spikes mit Silikon ist aus
Tierschutzgründen abzulehnen und bedarf zudem der Klärung durch das Landesamt
für Denkmalpflege. Auch die Installation von Drähten erfordert eine vorherige
Abstimmung mit dem Landesamt für Denkmalpflege. Da somit keine einfachen
baulichen Maßnahmen umsetzbar sind, empfiehlt der Gutachter, die weitere
Entwicklung der Situation zunächst zu beobachten. So wird auch bei der
Baumaßnahme am Obertorturm verfahren.
3. Abänderung der Adventsbeleuchtung an den städtischen Häusern der
Hauptstraße
Die im Antrag angesprochene Adventsbeleuchtung verfolgt das Ziel, die historischen
Gebäude und insbesondere ihre Sprossenfenster durch eine indirekte Beleuchtung
hervorzuheben und somit das besondere Erscheinungsbild der Innenstadt in der
Adventszeit zu betonen. Bei der im Jahr 2023 vorgenommenen Erneuerung und
Anpassung der Installation wurde diese gestalterische Maßgabe zugrunde gelegt.
Im Zuge dessen wurde unter anderem die indirekte Beleuchtung der Gebäude in der
Hauptstraße 13, 15 und 17 erneuert. Hierfür wurde ein LED-Leuchtmittel in Warmweiß
verwendet. Die von einzelnen Betrachtern wahrgenommenen Unterschiede in der
Helligkeit bzw. Farbwirkung ergeben sich insbesondere aus der Art der Montage. Das
Leuchtmittel befindet sich in einer U-Schiene und strahlt das Licht nach oben ab. Im
Gegensatz zu anderen Installationen ist die Lichtquelle an diesen Gebäuden nicht
durch ein 10 bis 15 Zentimeter hohes Brett abgedeckt. Dadurch erscheint
insbesondere der untere Fensterholm, der ebenfalls angestrahlt wird, heller.
Grundsätzlich wird auch hier die gesamte Fensterlaibung einschließlich der
Sprossenfenster indirekt beleuchtet. Der Unterschied in der Lichtwirkung ist erst bei
genauerer Betrachtung erkennbar und fällt im Gesamtbild der Innenstadt aus größerer
Entfernung nur schwer ins Auge. Dies zeigt sich auch auf den vorliegenden
Aufnahmen.
Bei der Adventsbeleuchtung handelt es sich zudem nicht um eine seit Jahren
unveränderte technische Lösung. Die Beleuchtung der Gebäude wurde über einen
Zeitraum von mehr als 30 Jahren immer wieder an die technischen Möglichkeiten und
die jeweiligen baulichen Gegebenheiten angepasst. Dass sich dabei auch die
verwendete Technik und die Art der Lichtwirkung verändert haben, ist nachvollziehbar.
Auch derzeit kommen bei den verschiedenen Gebäuden unterschiedliche, teilweise
LED-Leuchtmittel und unterschiedliche Warmweißtöne zum Einsatz. Je nach
Gebäude, Fassadenmaterial, Fensterkonstruktion und Blickwinkel können diese
deshalb heller oder dunkler bzw. unterschiedlich warm erscheinen. (Siehe
Panoramabild der Gebäude „Weinmanufaktur” und „BCL Optik”.)
Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass die Adventsbeleuchtung an einzelnen
Gebäuden nicht vollständig abgebaut, sondern ganzjährig installiert bleibt. Teilweise
ist auch die offene Verkabelung an der Fassade über das gesamte Jahr hinweg
sichtbar. Wenn eine dauerhafte Installation aus optischen Gründen als störend
empfunden wird, ist diese Wahrnehmung durchaus nachvollziehbar. Im Vergleich
hierzu ist die angesprochene Lichtwirkung jedoch lediglich ein saisonaler und
gestalterisch beabsichtigter Bestandteil der Adventsbeleuchtung. Die Installation wird
während der Adventszeit in das Gesamtbild der Innenstadt integriert und dient dazu,
die historischen Fassaden und Sprossenfenster hervorzuheben.
Auch im Gesamtbild der beleuchteten Innenstadt sind entsprechende Unterschiede
zwischen den einzelnen Gebäuden erkennbar. Ein wesentlicher Bruch oder eine
Beeinträchtigung des Gesamteindrucks der Adventsbeleuchtung lassen sich daraus
jedoch nicht ableiten. Die grundsätzliche gestalterische Zielsetzung, Gebäude und
insbesondere Sprossenfenster durch eine indirekte Beleuchtung hervorzuheben, wird
weiterhin erfüllt.
Die Kritik an der derzeitigen Lichtwirkung ist daher zunächst als subjektive
Wahrnehmung einzelner Betrachter zu betrachten. Dass sich insbesondere Personen,
die mit der bisherigen Installation sehr vertraut sind, an einer veränderten Lichtwirkung
stören, ist nachvollziehbar. Für die Gesamtwirkung der Adventsbeleuchtung ergibt sich
daraus jedoch derzeit kein zwingender Handlungsbedarf für einen erneuten Umbau
der Installation.
Unabhängig davon kann die Beleuchtung bei zukünftigen Anpassungen
selbstverständlich weiter optimiert und an die jeweiligen baulichen Gegebenheiten
angepasst werden. Ein erneuter Umbau allein aufgrund der unterschiedlichen
Wahrnehmung einzelner Leuchtmittel erscheint zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht
erforderlich.
Finanzielle Auswirkungen: ja nein
Auswirkungen auf die Stadtentwicklungskonzeption:
ja nein entfällt
Text aus PDF extrahiert