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Antrag der Freien Wähler Gengenbach vom 29.07.2026 1. Automatische Bewässerungsanlage für den Blumenschmuck am Rathaus 2. Notwendiger Taubenschutz für das neu sanierte Rathaus 3. Abänderung der Adventsbeleuchtung an den städtischen Häusern der Hauptstraße

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeGengenbach
Datum2026-10-14
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STADT GENGENBACH - Fachbereich Zentrale Verwaltung - Sachbearbeiter: Bruder, Andreas Vortrag: Az: 022.114 Datum: 02.09.2026 Beschlussvorlage 151/26 Gremium Datum Status Gemeinderat 14.10.2026 öffentlich Geplante Beratungszeit 10 Minuten Tagesordnungspunkt: Antrag der Freien Wähler Gengenbach vom 29.07.2026 1. Automatische Bewässerungsanlage für den Blumenschmuck am Rathaus 2. Notwendiger Taubenschutz für das neu sanierte Rathaus 3. Abänderung der Adventsbeleuchtung an den städtischen Häusern der Hauptstraße Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat nimmt den Antrag zur Kenntnis und beschließt über die weitere Vorgehensweise der einzelnen Punkte. Begründung: Die Freien Wähler Gengenbach haben mit dem Schreiben vom 29.07.2026 einen Antrag über folgende Punkte gestellt: 1. Automatische Bewässerungsanlage für den Blumenschmuck am Rathaus 2. Notwendiger Taubenschutz für das neu sanierte Rathaus 3. Abänderung der Adventsbeleuchtung an den städtischen Häusern der Hauptstraße Der Antrag ist als Anlage dieser Vorlage beigefügt. 1. Automatische Bewässerungsanlage für den Blumenschmuck am Rathaus Zunächst wird auf die Sitzung des Umwelt und Technik Ausschusses am 07.10.2026 verwiesen. Im Zuge der Prüfung einer automatisierten Bewässerung der insgesamt 21 Fenster am Rathaus (der Blumenschmuck ist derzeit an einem Fenster der Nordfassade, zwei Fenster der Südfassade und 18 Fenster der Westfassade angebracht; zudem in den Arkaden) wurden die hierfür erforderlichen technischen und baulichen Voraussetzungen untersucht. Dabei hat sich gezeigt, dass die Umsetzung mit einem erheblichen zusätzlichen Aufwand verbunden wäre. So wäre für die Bewässerung zunächst ein separater Kreislauf für Brauchwasser erforderlich. Darüber hinaus müssten im Bereich der bestehenden Heizleitungen zusätzliche Steigleitungen verlegt werden. Hierfür müssten die vorhandenen Leitungsschlitze teilweise verbreitert werden. Da die Schlitze in einigen Bereichen bereits statisch ausgereizt sind, wäre unter Umständen die Herstellung neuer Leitungswege einschließlich zusätzlicher Schlitze erforderlich. Um die Bildung von Kondensat zu verhindern, müsste die Wasserleitung zudem auf ihrer gesamten Länge vollständig gedämmt werden. Bei einem Leitungsdurchmesser von 20 mm würde sich dadurch ein Gesamtdurchmesser von etwa 60 mm ergeben. Die erforderliche horizontale Leitungsführung von den bestehenden vertikalen Schlitzen zu den einzelnen Fenstern ist in dieser Dimension bislang ebenfalls nicht vorhanden. Hierfür wären zusätzliche Eingriffe in die bestehende Bausubstanz erforderlich, die insbesondere aufgrund des Denkmalschutzes des Gebäudes mit dem Landesamt für Denkmalpflege und auch der Tragwerksplanung abzustimmen wären. Zudem bestehen in diesem Bereich durch Blumenschmuck, Beleuchtung, Sonnenschutz und den Adventskalender bereits umfangreiche Anforderungen an die vorhandenen Installationen und den verfügbaren Platz. Aus der notwendigen Frostsicherheit der Anlage ergeben sich weitere Anforderungen. Die Leitungen müssen mit entsprechendem Gefälle verlegt werden, damit sie vor der Frostperiode vollständig entleert werden können. Da die Blumenkästen und die Bewässerungsleitungen im Winter für den Adventskalender demontiert werden, wären zudem an jedem Fenster Kupplungen vorzusehen. Neben dem baulichen und technischen Mehraufwand wäre mit der zusätzlichen Wasserinstallation auch ein dauerhafter Unterhaltungs- und Instandhaltungsaufwand verbunden. Die Leitungen und Anschlüsse sind eine weitere technische Installation, die mit der Zeit altert und entsprechend gewartet und instand gehalten werden muss. Aufgrund des insgesamt erheblichen technischen, baulichen und denkmalrechtlichen Aufwands wurde von einer automatisierten Bewässerung der 21 Rathausfenster abgesehen. Diese Entscheidung und die zugrunde liegenden Abhängigkeiten wurden bereits in der Sitzung des UTA am 18.03.2026 erläutert. In der Zwischenzeit wurden die erforderlichen Sanitärarbeiten ausgeschrieben und vergeben. Nach Rückmeldung des BBH bzw. des zuständigen Hausmeisters kann die Bewässerung der 21 Fenster des Rathauses (ausgenommen des Bürgersaals) manuell erfolgen. Vorgesehen ist, die Pflanzen während der Vegetationsperiode von Mai bis Oktober ein- bis zweimal wöchentlich zu bewässern. Um den Bewässerungsaufwand zu reduzieren und eine ausreichende Wasserversorgung sicherzustellen, können an den Pflanzkästen größere Wasserspeicher vorgesehen werden. Dies stellt eine praktikable Alternative zu einer fest installierten, automatisierten Bewässerungsanlage dar, da hierfür keine zusätzlichen Leitungen verlegt und keine Eingriffe in die bestehende Bausubstanz vorgenommen werden müssen. 2. Taubenschutz für das neu sanierte Rathaus Zunächst wird auf die Sitzung des Umwelt und Technik Ausschusses am 07.10.2026 verwiesen Im Bereich des Rathauses sind lediglich einzelne Straßentauben anzutreffen, jedoch keine geschlossenen Schwärme. Daher besteht derzeit kein akuter Handlungsbedarf für Vergrämungsmaßnahmen. Laut dem Gutachter lässt sich das dauerhafte Niederlassen einzelner Tiere ohnehin nicht gänzlich verhindern. Zudem wird betont, dass ein Vorgehen, das sich auf einzelne Gebäude beschränkt, das Problem lediglich auf andere Bereiche der Stadt verlagert. Eine Lösung muss daher im stadtweiten Kontext betrachtet werden. Grundsätzlich zeigt sich, dass vor allem die Nahrungsfindung – und weniger das Angebot an Rast- und Nistplätzen – das Vorkommen der Tauben maßgeblich steuert. Insgesamt stuft der Gutachter die Situation in Gengenbach als unkritisch ein. Die gängigen Vergrämungsmaßnahmen werden vom Gutachter und den Planern folgendermaßen bewertet. Der Einsatz von Spikes mit Silikon ist aus Tierschutzgründen abzulehnen und bedarf zudem der Klärung durch das Landesamt für Denkmalpflege. Auch die Installation von Drähten erfordert eine vorherige Abstimmung mit dem Landesamt für Denkmalpflege. Da somit keine einfachen baulichen Maßnahmen umsetzbar sind, empfiehlt der Gutachter, die weitere Entwicklung der Situation zunächst zu beobachten. So wird auch bei der Baumaßnahme am Obertorturm verfahren. 3. Abänderung der Adventsbeleuchtung an den städtischen Häusern der Hauptstraße Die im Antrag angesprochene Adventsbeleuchtung verfolgt das Ziel, die historischen Gebäude und insbesondere ihre Sprossenfenster durch eine indirekte Beleuchtung hervorzuheben und somit das besondere Erscheinungsbild der Innenstadt in der Adventszeit zu betonen. Bei der im Jahr 2023 vorgenommenen Erneuerung und Anpassung der Installation wurde diese gestalterische Maßgabe zugrunde gelegt. Im Zuge dessen wurde unter anderem die indirekte Beleuchtung der Gebäude in der Hauptstraße 13, 15 und 17 erneuert. Hierfür wurde ein LED-Leuchtmittel in Warmweiß verwendet. Die von einzelnen Betrachtern wahrgenommenen Unterschiede in der Helligkeit bzw. Farbwirkung ergeben sich insbesondere aus der Art der Montage. Das Leuchtmittel befindet sich in einer U-Schiene und strahlt das Licht nach oben ab. Im Gegensatz zu anderen Installationen ist die Lichtquelle an diesen Gebäuden nicht durch ein 10 bis 15 Zentimeter hohes Brett abgedeckt. Dadurch erscheint insbesondere der untere Fensterholm, der ebenfalls angestrahlt wird, heller. Grundsätzlich wird auch hier die gesamte Fensterlaibung einschließlich der Sprossenfenster indirekt beleuchtet. Der Unterschied in der Lichtwirkung ist erst bei genauerer Betrachtung erkennbar und fällt im Gesamtbild der Innenstadt aus größerer Entfernung nur schwer ins Auge. Dies zeigt sich auch auf den vorliegenden Aufnahmen. Bei der Adventsbeleuchtung handelt es sich zudem nicht um eine seit Jahren unveränderte technische Lösung. Die Beleuchtung der Gebäude wurde über einen Zeitraum von mehr als 30 Jahren immer wieder an die technischen Möglichkeiten und die jeweiligen baulichen Gegebenheiten angepasst. Dass sich dabei auch die verwendete Technik und die Art der Lichtwirkung verändert haben, ist nachvollziehbar. Auch derzeit kommen bei den verschiedenen Gebäuden unterschiedliche, teilweise LED-Leuchtmittel und unterschiedliche Warmweißtöne zum Einsatz. Je nach Gebäude, Fassadenmaterial, Fensterkonstruktion und Blickwinkel können diese deshalb heller oder dunkler bzw. unterschiedlich warm erscheinen. (Siehe Panoramabild der Gebäude „Weinmanufaktur” und „BCL Optik”.) Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass die Adventsbeleuchtung an einzelnen Gebäuden nicht vollständig abgebaut, sondern ganzjährig installiert bleibt. Teilweise ist auch die offene Verkabelung an der Fassade über das gesamte Jahr hinweg sichtbar. Wenn eine dauerhafte Installation aus optischen Gründen als störend empfunden wird, ist diese Wahrnehmung durchaus nachvollziehbar. Im Vergleich hierzu ist die angesprochene Lichtwirkung jedoch lediglich ein saisonaler und gestalterisch beabsichtigter Bestandteil der Adventsbeleuchtung. Die Installation wird während der Adventszeit in das Gesamtbild der Innenstadt integriert und dient dazu, die historischen Fassaden und Sprossenfenster hervorzuheben. Auch im Gesamtbild der beleuchteten Innenstadt sind entsprechende Unterschiede zwischen den einzelnen Gebäuden erkennbar. Ein wesentlicher Bruch oder eine Beeinträchtigung des Gesamteindrucks der Adventsbeleuchtung lassen sich daraus jedoch nicht ableiten. Die grundsätzliche gestalterische Zielsetzung, Gebäude und insbesondere Sprossenfenster durch eine indirekte Beleuchtung hervorzuheben, wird weiterhin erfüllt. Die Kritik an der derzeitigen Lichtwirkung ist daher zunächst als subjektive Wahrnehmung einzelner Betrachter zu betrachten. Dass sich insbesondere Personen, die mit der bisherigen Installation sehr vertraut sind, an einer veränderten Lichtwirkung stören, ist nachvollziehbar. Für die Gesamtwirkung der Adventsbeleuchtung ergibt sich daraus jedoch derzeit kein zwingender Handlungsbedarf für einen erneuten Umbau der Installation. Unabhängig davon kann die Beleuchtung bei zukünftigen Anpassungen selbstverständlich weiter optimiert und an die jeweiligen baulichen Gegebenheiten angepasst werden. Ein erneuter Umbau allein aufgrund der unterschiedlichen Wahrnehmung einzelner Leuchtmittel erscheint zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht erforderlich. Finanzielle Auswirkungen: ja nein Auswirkungen auf die Stadtentwicklungskonzeption: ja nein entfällt

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