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Antrag der Volt-Fraktion bezüglich "Hybrides Konferenzsystem im Sitzungssaal des Rathauses - Haushaltsplanung 2027"
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Bensheim |
| Datum | 2026-10-26 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Antrag Bensheim, den 08.10.2026
Von: Volt-Fraktion
Vorlagen-Nr.: 0418/26
Betreff: Antrag der Volt-Fraktion bezüglich "Hybrides Konferenzsystem im
Sitzungssaal des Rathauses - Haushaltsplanung 2027"
Beschlussvorschlag:
1. Für den Haushaltsplan 2027 werden die erforderlichen Mittel für Planung,
Beschaffung, Installation und Inbetriebnahme eines geeigneten Bild-Ton- und
Konferenzsystems im Sitzungssaal des Rathauses eingestellt. Das System
soll die technischen Voraussetzungen für die rechtssichere hybride Teilnahme
an Sitzungen schaffen; einzubeziehen sind die im Jahr 2027 anfallenden
Betriebs-, Lizenz-, Wartungs- und Supportkosten.
2. Der Magistrat legt der Stadtverordnetenversammlung vor Beginn des
Pilotbetriebs einen Entwurf für die erforderliche Änderung der Hauptsatzung
nach § 52a HGO in Verbindung mit § 62 Abs. 5 HGO sowie die erforderliche
Anpassung der Geschäftsordnung zur Beschlussfassung vor, soweit die
geltende Hauptsatzung die digitale Teilnahme nicht bereits in dem erforder-
lichen Umfang zulässt. Die Regelungen sollen die Pilotphase auf öffentliche
Ausschusssitzungen begrenzen, den Ausschussvorsitz am Sitzungsort
vorsehen und Wahlen sowie konstituierende Ausschusssitzungen von der
digitalen Teilnahme ausschließen. Die Satzungsregelung wird zunächst bis
zum 31.12.2027 befristet; eine Verlängerung bedarf eines gesonderten
Beschlusses. Die Geschäftsordnung soll regeln: Mit Beginn eines nichtöffent-
lichen TOP endet die digitale Teilnahme auf Beschluss der physisch
anwesenden Teilnehmer; digitale Teilnehmer gelten für diesen Teil als
nichtanwesend, sofern sie nicht physische im Saal erscheinen. Die
Beschlussfähigkeit ist dann neu festzustellen, falls sie zweifelhaft ist.
3. Der Magistrat legt vor der abschließenden Haushaltsberatung ein technisches
und organisatorisches Umsetzungskonzept mit einer belastbaren Kosten-
planung vor. Dieses berücksichtigt insbesondere die wechselseitige Bild- und
Tonwahrnehmung, die Saalöffentlichkeit, eine ausfallsichere Netzanbindung
und Sitzungsbetreuung sowie Datenschutz und Informationssicherheit.
4. Nach Vorliegen der rechtlichen und technischen Voraussetzungen werden
2027 hybride Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses, des Sozial-,
Sport- und Kulturausschusses und des Bau-, Umwelt- und Planungsaus-
schusses erprobt. Die Sitzungen bleiben Präsenzsitzungen; eine digitale
Zuschaltung ist eine ergänzende Teilnahmeform. Der Ausschussvorsitz führt
die Sitzung im Sitzungssaal.
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5. Der Magistrat legt im Sommer 2027 einen ersten Erfahrungsbericht vor, sofern
der Pilotbetrieb rechtzeitig aufgenommen wurde; andernfalls innerhalb von
drei Monaten nach Pilotstart. Der Bericht bewertet technische Stabilität,
Sitzungsablauf, Beteiligung, Aufwand, Kosten und Datenschutz. Er soll eine
Empfehlung enthalten, ob und unter welchen Voraussetzungen eine gesondert
zu beschließende Erprobung in der Stadtverordnetenversammlung sinnvoll ist.
Der Bericht soll die Beschlussfähigkeit, Unterbrechungen im Verantwortungs-
bereich der Stadt, Wahrnehmbarkeit im Saal, Ablauf nichtöffentlicher TOP,
Kosten je Sitzung und Supportaufwand berücksichtigen.
Begründung:
siehe Anlage
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