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Antrag der FWG-Fraktion auf Neubewertung der geplanten Verlegung der Bushaltestelle vom Kirchplatz auf die Bahnhofstraße sowie Prüfung alternativer Standorte und Maßnahmen im Ortsteil Wadersloh

Angenommen
TypAntrag
GemeindeWadersloh
Datum2026-10-12
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DER BÜRGERMEISTER Dezernat I - Zentrales und Bürgerdienste - FB 1 Dezernent/in: Herr Ahlke FBL/in: Herr Bierwagen Vorlagenersteller/in: Frau Konert Beschlussvorlage Beratungsfolge: Termin: Hauptausschuss 28.09.2026 öffentlich Rat 12.10.2026 öffentlich Tagesordnungspunkt: Antrag der FWG-Fraktion auf 'Neubewertung der geplanten Verlegung der Bushaltestellestelle vom Kirchplatz auf die Bahnhofstraße sowie Prüfung alternativer Standorte und Maßnahmen im Ortsteil Wadersloh Sachdarstellung: In der Sitzung des Rates am 08.07.2026 wurde der als Anlage beigefügte Antrag der FWG- Fraktion vom 20.04.2026 zur weiteren Beratung an den Hauptausschuss verwiesen. Als Grundlage der Neubewertung sei insbesondere die aktuelle Planungslage des Regionalplans Münsterland maßgeblich, die keine fortführende Reaktivierung weiterer Abschnitte für den Personennahverkehr auf der Bahnstrecke Münster – Lippstadt- vorsehe. Das Regionalplanänderungsverfahren für den Regionalplan Münsterland wurde im Bau-, Planungs- und Strukturausschuss am 02.02.2026 vorgestellt. Der Rat hat bereits in seiner Sitzung am 27.02.2023 die Verwaltung beauftragt, alles Notwendige zu veranlassen, damit die Linienwegführung des ÖPNV zukünftig über die Bahnhofstraße geleitet wird. Die Umlegung der Haltestelle Wadersloh/Kirche mit einhergehendem barrierefreiem Ausbau der zentralen Haltestelle in Wadersloh wurde bereits beantragt, ist genehmigt und für 2027 zur Umsetzung vorgesehen. Die Haltestelle Wadersloh/Kirche wird weiterhin durch den DWL Bürgerbus, dessen Fahrzeuge deutlich kürzer und leichter als Linienbusse sind, bedient werden. Eine Fahrplananpassung an die Linie des Regio-Busses R72/73 ist dabei mit Bedienung der neuen Haltestelle an der Bahnhofstraße als Verknüpfungspunkt zusätzlich vorgesehen. Die Gründe, die aus Sicht der Verwaltung auch weiterhin deutlich für eine Verlegung der zentralen Haltestelle Wadersloh/Kirche sprechen, werden nachfolgend nochmals dargestellt: 1. Verbesserung der Verkehrssicherheit Die derzeitige Situation führt aufgrund der beengten räumlichen Verhältnisse zu wiederkehrenden Konflikten zwischen Busverkehr, Pkw, Radfahrern und Fußgängern. 2026/B/4599 . . . - 2 - Durch die Verlegung an die Bahnhofstraße können die Verkehrsabläufe übersichtlicher und sicherer gestaltet werden. Insbesondere kann vermieden werden, dass Busse aufgrund entgegenkommender Fahrzeuge oder parkender Pkw schwierige Ausweich- und Rangiermanö- ver durchführen müssen. 2. Verbesserung der Betriebsqualität des ÖPNV Ein wesentlicher Aspekt ist die Sicherstellung eines zuverlässigen und störungsarmen Bus- verkehrs. Die heutige Haltestellensituation kann insbesondere bei gleichzeitigem Gegenverkehr oder ungünstig abgestellten Fahrzeugen zu Verzögerungen bei der An- und Abfahrt führen. Eine verkehrlich besser geeignete Haltestelle bietet demgegenüber: • bessere An- und Abfahrmöglichkeiten, • weniger Rangierbewegungen, • geringere Behinderungen durch den ruhenden Verkehr, • geringere Gefahr von Verzögerungen, • eine bessere Befahrbarkeit auch für größere Fahrzeuge. Die Verlegung dient damit nicht einer Einschränkung des ÖPNV, sondern vielmehr der Verbesserung seiner Zuverlässigkeit und Betriebsqualität. 3. Entlastung der Busfahrerinnen und Busfahrer Die derzeitige Situation stellt auch für das Fahrpersonal eine besondere Herausforderung dar. Die Busfahrerinnen und Busfahrer müssen die engen Straßen- und Kurvenbereiche unter Berücksichtigung parkender Fahrzeuge, entgegenkommenden Verkehrs und gegebenenfalls wartender Fahrgäste befahren. Die Infrastruktur sollte grundsätzlich so gestaltet sein, dass der Linienverkehr sicher und ohne besondere fahrerische Zusatzanforderungen abgewickelt werden kann. Ein geeigneterer Haltestellenstandort trägt somit auch zu besseren Arbeitsbedingungen für das Fahrpersonal bei. 4. Schutz der kommunalen Straßeninfrastruktur Die eingesetzten Busse verfügen über ein erhebliches Fahrzeuggewicht. Die wiederholte Befahrung enger Kurvenbereiche und das notwendige Ausweichen auf Fahrbahnränder führen zu einer überdurchschnittlichen Beanspruchung der vorhandenen Infrastruktur mit den entsprechenden Folgekosten für die Unterhaltung und ggf. Instandsetzung des Straßenkörpers. Betroffen sind insbesondere: • Fahrbahnbelag, • Fahrbahnränder, • Bord- und Randbereiche, • Unterbau und • gegebenenfalls angrenzende Verkehrsflächen. Die Verlegung bietet daher die Möglichkeit, die laufenden Unterhaltungs- und Instandhaltungsaufwendungen langfristig deutlich zu reduzieren. 5. Reduzierung von Konflikten mit dem ruhenden Verkehr Der Ortskern weist naturgemäß ein erhöhtes Parkaufkommen auf. Gleichzeitig benötigt der Busverkehr ausreichend Raum für eine sichere An- und Abfahrt. Diese beiden 2026/B . . . - 3 - Nutzungsansprüche stehen am bisherigen Standort teilweise unmittelbar miteinander in Konkurrenz. 6. Verbesserung der Barrierefreiheit Eine neu herzustellende Haltestellenanlage bietet die Möglichkeit, die Anforderungen an eine moderne und barrierefreie ÖPNV-Infrastruktur von Beginn an zu berücksichtigen. Hierzu gehören insbesondere: • barrierefreie Ein- und Ausstiegshöhen, • adäquate Warteflächen, • taktile Leitelemente, • sichere Bewegungsflächen. Am derzeitigen Standort sind entsprechende Verbesserungen aufgrund der beengten örtlichen Verhältnisse nur bedingt realisierbar. Ergänzende Betrachtungen Erreichbarkeit des Ortskerns Als wesentliches Argument gegen eine Verlegung wird die Bedeutung der Haltestelle für die Erreichbarkeit und Belebung des Ortskerns angeführt. Die Entfernung zwischen dem derzeitigen und dem vorgesehenen neuen Standort beträgt lediglich etwa 200 m. Der Ortskern bleibt damit weiterhin in unmittelbarer fußläufiger Entfernung zur Haltestelle erreichbar. Für die überwiegende Zahl der Fahrgäste stellt diese zusätzliche Wegstrecke keine grundlegende Verschlechterung der ÖPNV-Erreichbarkeit dar. Gleichzeitig kann eine verkehrlich wesentlich besser geeignete Haltestellenanlage geschaffen werden. Zukunftsfähigkeit Bei der Entscheidung über den Standort sollte nicht ausschließlich die heutige Situation betrachtet werden. Die eingesetzten Busse können und werden sich hinsichtlich Fahrzeuggröße, Fahrzeugkonzept und Antriebstechnik, z.B. E-Busse, zukünftig weiter verändern. Eine Haltestelle, die bereits heute nur unter schwierigen Bedingungen angefahren werden kann, bietet daher nur eingeschränkte Entwicklungsmöglichkeiten. Abwägung Den bereits bei früheren Beratungen beschriebenen Vorteilen stehen die beschriebenen konkreten und regelmäßig auftretenden Probleme am heutigen Standort gegenüber. Bei einer Entfernung von lediglich ca. 200 m zwischen den beiden Standorten ist nach Auffassung der Verwaltung eine angemessene Abwägung zwischen der guten Erreichbarkeit des Ortskerns und den Anforderungen an einen sicheren, zuverlässigen und zukunftsfähigen ÖPNV möglich. Fazit Aus Sicht der Verwaltung überwiegen die Vorteile eines verkehrlich geeigneteren Standortes. Insbesondere die deutliche Verbesserung der Verkehrssicherheit und Betriebsqualität, die Entlastung der Straßeninfrastruktur sowie die besseren Voraussetzungen für eine zukunftsfähige Haltestellenanlage sprechen für die Verlegung. Die Angaben aus dem Regionalplan Münsterland verändern die Sachlage aus Sicht der Verwaltung nicht maßgeblich, denn an der Wiederbelebung des ÖPNV auf der WLE-Strecke zwischen Lippstadt und Münster wird kontinuierlich und zielgerichtet gearbeitet. Die Verwaltung empfiehlt daher weiterhin, die Verlegung der zentralen Haltestelle vom Kirchplatz auf die Bahnhofstraße umzusetzen. 2026/B . . . - 4 - Beschlussvorschlag: Der Ratsbeschluss vom 27.02.2023, wonach die Verwaltung beauftragt wird, alles Notwendige zu veranlassen, damit die Linienwegführung des ÖPNV zukünftig über die Bahnhofstraße geleitet wird, wird nicht aufgehoben. Der Antrag der FWG-Fraktion vom 20.04.2026 auf Neubewertung der geplanten Verlegung der Bushaltestelle vom Kirchplatz auf die Bahnhofstraße sowie Prüfung alternativer Standorte und Maßnahmen im Ortsteil Wadersloh wird abgelehnt. Anlage/n: Antrag FWG-Fraktion vom 20.04.2026 Wadersloh, den 17.09.2026 Christian Thegelkamp Bürgermeister 2026/B

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