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Antrag der FWG-Fraktion auf Neubewertung der geplanten Verlegung der Bushaltestelle vom Kirchplatz auf die Bahnhofstraße sowie Prüfung alternativer Standorte und Maßnahmen im Ortsteil Wadersloh
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Wadersloh |
| Datum | 2026-10-12 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
DER BÜRGERMEISTER
Dezernat I - Zentrales und Bürgerdienste - FB 1
Dezernent/in: Herr Ahlke
FBL/in: Herr Bierwagen
Vorlagenersteller/in: Frau Konert
Beschlussvorlage
Beratungsfolge: Termin:
Hauptausschuss 28.09.2026 öffentlich
Rat 12.10.2026 öffentlich
Tagesordnungspunkt:
Antrag der FWG-Fraktion auf 'Neubewertung der geplanten Verlegung der
Bushaltestellestelle vom Kirchplatz auf die Bahnhofstraße sowie Prüfung alternativer
Standorte und Maßnahmen im Ortsteil Wadersloh
Sachdarstellung:
In der Sitzung des Rates am 08.07.2026 wurde der als Anlage beigefügte Antrag der FWG-
Fraktion vom 20.04.2026 zur weiteren Beratung an den Hauptausschuss verwiesen. Als
Grundlage der Neubewertung sei insbesondere die aktuelle Planungslage des Regionalplans
Münsterland maßgeblich, die keine fortführende Reaktivierung weiterer Abschnitte für den
Personennahverkehr auf der Bahnstrecke Münster – Lippstadt- vorsehe. Das
Regionalplanänderungsverfahren für den Regionalplan Münsterland wurde im Bau-, Planungs-
und Strukturausschuss am 02.02.2026 vorgestellt.
Der Rat hat bereits in seiner Sitzung am 27.02.2023 die Verwaltung beauftragt, alles Notwendige
zu veranlassen, damit die Linienwegführung des ÖPNV zukünftig über die Bahnhofstraße geleitet
wird. Die Umlegung der Haltestelle Wadersloh/Kirche mit einhergehendem barrierefreiem Ausbau
der zentralen Haltestelle in Wadersloh wurde bereits beantragt, ist genehmigt und für 2027 zur
Umsetzung vorgesehen.
Die Haltestelle Wadersloh/Kirche wird weiterhin durch den DWL Bürgerbus, dessen Fahrzeuge
deutlich kürzer und leichter als Linienbusse sind, bedient werden. Eine Fahrplananpassung an
die Linie des Regio-Busses R72/73 ist dabei mit Bedienung der neuen Haltestelle an der
Bahnhofstraße als Verknüpfungspunkt zusätzlich vorgesehen.
Die Gründe, die aus Sicht der Verwaltung auch weiterhin deutlich für eine Verlegung der
zentralen Haltestelle Wadersloh/Kirche sprechen, werden nachfolgend nochmals dargestellt:
1. Verbesserung der Verkehrssicherheit
Die derzeitige Situation führt aufgrund der beengten räumlichen Verhältnisse zu
wiederkehrenden Konflikten zwischen Busverkehr, Pkw, Radfahrern und Fußgängern.
2026/B/4599
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Durch die Verlegung an die Bahnhofstraße können die Verkehrsabläufe übersichtlicher und
sicherer gestaltet werden. Insbesondere kann vermieden werden, dass Busse aufgrund
entgegenkommender Fahrzeuge oder parkender Pkw schwierige Ausweich- und Rangiermanö-
ver durchführen müssen.
2. Verbesserung der Betriebsqualität des ÖPNV
Ein wesentlicher Aspekt ist die Sicherstellung eines zuverlässigen und störungsarmen Bus-
verkehrs. Die heutige Haltestellensituation kann insbesondere bei gleichzeitigem Gegenverkehr
oder ungünstig abgestellten Fahrzeugen zu Verzögerungen bei der An- und Abfahrt führen.
Eine verkehrlich besser geeignete Haltestelle bietet demgegenüber:
• bessere An- und Abfahrmöglichkeiten,
• weniger Rangierbewegungen,
• geringere Behinderungen durch den ruhenden Verkehr,
• geringere Gefahr von Verzögerungen,
• eine bessere Befahrbarkeit auch für größere Fahrzeuge.
Die Verlegung dient damit nicht einer Einschränkung des ÖPNV, sondern vielmehr der
Verbesserung seiner Zuverlässigkeit und Betriebsqualität.
3. Entlastung der Busfahrerinnen und Busfahrer
Die derzeitige Situation stellt auch für das Fahrpersonal eine besondere Herausforderung dar.
Die Busfahrerinnen und Busfahrer müssen die engen Straßen- und Kurvenbereiche unter
Berücksichtigung parkender Fahrzeuge, entgegenkommenden Verkehrs und gegebenenfalls
wartender Fahrgäste befahren.
Die Infrastruktur sollte grundsätzlich so gestaltet sein, dass der Linienverkehr sicher und ohne
besondere fahrerische Zusatzanforderungen abgewickelt werden kann.
Ein geeigneterer Haltestellenstandort trägt somit auch zu besseren Arbeitsbedingungen für das
Fahrpersonal bei.
4. Schutz der kommunalen Straßeninfrastruktur
Die eingesetzten Busse verfügen über ein erhebliches Fahrzeuggewicht. Die wiederholte
Befahrung enger Kurvenbereiche und das notwendige Ausweichen auf Fahrbahnränder führen
zu einer überdurchschnittlichen Beanspruchung der vorhandenen Infrastruktur mit den
entsprechenden Folgekosten für die Unterhaltung und ggf. Instandsetzung des Straßenkörpers.
Betroffen sind insbesondere:
• Fahrbahnbelag,
• Fahrbahnränder,
• Bord- und Randbereiche,
• Unterbau und
• gegebenenfalls angrenzende Verkehrsflächen.
Die Verlegung bietet daher die Möglichkeit, die laufenden Unterhaltungs- und
Instandhaltungsaufwendungen langfristig deutlich zu reduzieren.
5. Reduzierung von Konflikten mit dem ruhenden Verkehr
Der Ortskern weist naturgemäß ein erhöhtes Parkaufkommen auf. Gleichzeitig benötigt der
Busverkehr ausreichend Raum für eine sichere An- und Abfahrt. Diese beiden
2026/B
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Nutzungsansprüche stehen am bisherigen Standort teilweise unmittelbar miteinander in
Konkurrenz.
6. Verbesserung der Barrierefreiheit
Eine neu herzustellende Haltestellenanlage bietet die Möglichkeit, die Anforderungen an eine
moderne und barrierefreie ÖPNV-Infrastruktur von Beginn an zu berücksichtigen. Hierzu gehören
insbesondere:
• barrierefreie Ein- und Ausstiegshöhen,
• adäquate Warteflächen,
• taktile Leitelemente,
• sichere Bewegungsflächen.
Am derzeitigen Standort sind entsprechende Verbesserungen aufgrund der beengten örtlichen
Verhältnisse nur bedingt realisierbar.
Ergänzende Betrachtungen
Erreichbarkeit des Ortskerns
Als wesentliches Argument gegen eine Verlegung wird die Bedeutung der Haltestelle für die
Erreichbarkeit und Belebung des Ortskerns angeführt. Die Entfernung zwischen dem derzeitigen
und dem vorgesehenen neuen Standort beträgt lediglich etwa 200 m. Der Ortskern bleibt damit
weiterhin in unmittelbarer fußläufiger Entfernung zur Haltestelle erreichbar.
Für die überwiegende Zahl der Fahrgäste stellt diese zusätzliche Wegstrecke keine
grundlegende Verschlechterung der ÖPNV-Erreichbarkeit dar. Gleichzeitig kann eine verkehrlich
wesentlich besser geeignete Haltestellenanlage geschaffen werden.
Zukunftsfähigkeit
Bei der Entscheidung über den Standort sollte nicht ausschließlich die heutige Situation
betrachtet werden. Die eingesetzten Busse können und werden sich hinsichtlich Fahrzeuggröße,
Fahrzeugkonzept und Antriebstechnik, z.B. E-Busse, zukünftig weiter verändern. Eine
Haltestelle, die bereits heute nur unter schwierigen Bedingungen angefahren werden kann, bietet
daher nur eingeschränkte Entwicklungsmöglichkeiten.
Abwägung
Den bereits bei früheren Beratungen beschriebenen Vorteilen stehen die beschriebenen
konkreten und regelmäßig auftretenden Probleme am heutigen Standort gegenüber.
Bei einer Entfernung von lediglich ca. 200 m zwischen den beiden Standorten ist nach
Auffassung der Verwaltung eine angemessene Abwägung zwischen der guten Erreichbarkeit des
Ortskerns und den Anforderungen an einen sicheren, zuverlässigen und zukunftsfähigen ÖPNV
möglich.
Fazit
Aus Sicht der Verwaltung überwiegen die Vorteile eines verkehrlich geeigneteren Standortes.
Insbesondere die deutliche Verbesserung der Verkehrssicherheit und Betriebsqualität, die
Entlastung der Straßeninfrastruktur sowie die besseren Voraussetzungen für eine zukunftsfähige
Haltestellenanlage sprechen für die Verlegung. Die Angaben aus dem Regionalplan Münsterland
verändern die Sachlage aus Sicht der Verwaltung nicht maßgeblich, denn an der
Wiederbelebung des ÖPNV auf der WLE-Strecke zwischen Lippstadt und Münster wird
kontinuierlich und zielgerichtet gearbeitet.
Die Verwaltung empfiehlt daher weiterhin, die Verlegung der zentralen Haltestelle vom Kirchplatz
auf die Bahnhofstraße umzusetzen.
2026/B
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Beschlussvorschlag:
Der Ratsbeschluss vom 27.02.2023, wonach die Verwaltung beauftragt wird, alles Notwendige zu
veranlassen, damit die Linienwegführung des ÖPNV zukünftig über die Bahnhofstraße geleitet
wird, wird nicht aufgehoben. Der Antrag der FWG-Fraktion vom 20.04.2026 auf Neubewertung
der geplanten Verlegung der Bushaltestelle vom Kirchplatz auf die Bahnhofstraße sowie Prüfung
alternativer Standorte und Maßnahmen im Ortsteil Wadersloh wird abgelehnt.
Anlage/n:
Antrag FWG-Fraktion vom 20.04.2026
Wadersloh, den 17.09.2026
Christian Thegelkamp
Bürgermeister
2026/B
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