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Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen & Die Linke vom 09.09.2026; "Einrichtung von Hitze- und Kälteschutzinseln (Räume des Schutzes und der Begegnung) in geeigneten Liegenschaften der Stadt und ihrer Tochtergesellschaften"
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Stadt Gronau |
| Datum | 2026-10-14 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke beantragten am 09.09.2026 die Einrichtung von Hitze- und Kälteschutzinseln in städtischen Liegenschaften. Die Verwaltung lehnt dies ab und verweist auf bestehende Angebote wie klimatisierte Räume im Rathaus, kostenlose Trinkwasserbrunnen und öffentliche Grünanlagen. Sie argumentiert, dass dauerhaft zugängliche Schutzräume erhebliche organisatorische, personelle und finanzielle Folgekosten mit sich brächten. Der Rat beschloss, über die vorhandenen Möglichkeiten hinaus keine weiteren Maßnahmen zu initiieren.
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Dokument
Extrahierter Text
Stadt Gronau (Westf.) Beschlussvorlage
Vorstandsbereich: 1/2 Fachdienst: 465 Datum: 11.09.2026
Vorlagen-Nr.: 463/2026 gez.: Alfert /
Beraten im öffentlichen Teil
Rat Sitzung am 14.10.2026 TOP 4.1
Mitzeichnungen:
Kämmerer VB 4 VB 3 VB 1/2
gez. Eising gez. Groß- gez. Schrader gez. von
Holtick Borczyskowski
Anlage(n): 1 Der Bürgermeister
Antrag B90Grüne-Linke -Hitze- und Kälteschutzinseln
gez. von Borczyskowski
Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen & Die Linke vom 09.09.2026;
"Einrichtung von Hitze- und Kälteschutzinseln (Räume des Schutzes und der Begegnung)
in geeigneten Liegenschaften der Stadt und ihrer Tochtergesellschaften"
Entwurf des Beschlusses:
Der Rat der Stadt Gronau (Westf.) fasst folgenden Beschluss:
Über die seitens der Verwaltung beschriebenen vorhandenen Möglichkeiten hinaus werden keine
weiteren Maßnahmen initiiert.
1. Rechtsgrundlage/ n:
§ 48 Abs. 1 GO NRW, § 4 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates
Zuständig für die Entscheidung:
☐ Bürgermeister ☐ Fachausschuss
☐ Haupt- und Finanzausschuss ☒ Rat
2. Finanzielle Auswirkungen:
☒ Keine
☐ Ertrag / Einzahlung, Höhe:
☐ Aufwand / Auszahlung
☐ investiv, Höhe:
☐ konsumtiv, Höhe:
☐ jährliche Folgekosten, Höhe:
☐ Mittel im Haushalt veranschlagt, Produkt:
ODER
☐ Mittel stehen i.R.d. Budgetdeckung bereit.
ODER
☐ über-/außerplanmäßige Mittelbereitstellung.
☐ Sonstiges:
2
3. Klimaauswirkungen:
☐ positiv ☐ negativ ☒ Keine
Erläuterungen der Klimaauswirkungen:
4. Sachdarstellung:
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen & Die Linke hat mit Schreiben vom 09.09.2026 beantragt, die
Angelegenheit „Einrichtung von Hitze- und Kälteschutzinseln (Räume des Schutzes und der
Begegnung) in geeigneten Liegenschaften der Stadt und ihrer Tochtergesellschaften“ auf die
Tagesordnung des Rates zu nehmen.
Weitere Einzelheiten können dem anliegenden Antrag entnommen werden.
Klimaschutz und Klimafolgenanpassung sind aus Sicht der Verwaltung wichtige Themen, die aber
immer auch in Konkurrenz zu den anderen Themen der Daseinsberechtigung stehen.
Verwaltungsseitig wird darauf hingewiesen, dass es sowohl im Rathaus-Service in Gronau wie
auch im Amtshaus Epe im Rathaus-Service klimatisierte Räume und die Möglichkeit der
Versorgung mit kostenlosem Trinkwasser gibt.
Kostenlose Trinkwasserbrunnen werden am Drilandsee und auf dem LAGA-Gelände vorgehalten:
Die Stadtwerke Gronau GmbH prüft darüber hinaus die Möglichkeit, das Thema „Nette Toilette“ mit
dem Thema Refill-Stationen für Trinkwasser zu verbinden.
Mit dem kostenlosen Freizeitangebot am Drilandsee, den beiden Freibädern, dem Gemeindepark
Epe, dem Stadtpark Gronau, den Bülten in Epe sowie dem LAGA-Gelände mit den Wasserspielen
stehen weitere gute Möglichkeiten zur Verfügung, um sich im Sommer vor der Hitze zu schützen.
Darüber hinaus wird in Kürze die Einrichtung am Drosselweg eröffnet. Dort steht obdachlosen
Menschen ein Schlafplatz zur Verfügung. Darüber hinaus gibt es einen Schutzraum, der 24
Stunden geöffnet ist und Schutz vor Wärme und Kälte bietet.
Aus Sicht der Verwaltung ist zu berücksichtigen, dass die Einrichtung von Hitze- und
Kälteschutzinseln nicht allein mit der Bereitstellung geeigneter Räumlichkeiten verbunden wäre.
Mit einem dauerhaft öffentlich zugänglichen Angebot wären vielmehr zusätzliche organisatorische,
personelle und finanzielle Folgewirkungen verbunden. Hierzu zählen insbesondere die Festlegung
und Sicherstellung von Öffnungs- und Betreuungszeiten, die Benennung von Zuständigkeiten,
Reinigung und Unterhaltung der Räumlichkeiten, die Sicherstellung der technischen
Funktionsfähigkeit und der Klimatisierung sowie die Gewährleistung der erforderlichen
Verkehrssicherung.
Die Verwaltung wird die bestehenden Angebote sowie die Entwicklung der klimatischen
Bedingungen und etwaiger Versorgungslücken weiterhin beobachten. Sollte sich künftig ein
konkreter zusätzlicher Bedarf ergeben, kann geprüft werden, ob und in welcher Form ergänzende
Maßnahmen erforderlich und mit vertretbarem personellen und finanziellen Aufwand umsetzbar
sind. Aktuell ist die Verwaltung der Auffassung, über die beschriebenen vorhandenen
Möglichkeiten hinaus keine weiteren Maßnahmen zu initiieren.
5. Alternativen:
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