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Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen & Die Linke vom 09.09.2026; "Einrichtung von Hitze- und Kälteschutzinseln (Räume des Schutzes und der Begegnung) in geeigneten Liegenschaften der Stadt und ihrer Tochtergesellschaften"

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeStadt Gronau
Datum2026-10-14
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke beantragten am 09.09.2026 die Einrichtung von Hitze- und Kälteschutzinseln in städtischen Liegenschaften. Die Verwaltung lehnt dies ab und verweist auf bestehende Angebote wie klimatisierte Räume im Rathaus, kostenlose Trinkwasserbrunnen und öffentliche Grünanlagen. Sie argumentiert, dass dauerhaft zugängliche Schutzräume erhebliche organisatorische, personelle und finanzielle Folgekosten mit sich brächten. Der Rat beschloss, über die vorhandenen Möglichkeiten hinaus keine weiteren Maßnahmen zu initiieren.

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Stadt Gronau (Westf.) Beschlussvorlage Vorstandsbereich: 1/2 Fachdienst: 465 Datum: 11.09.2026 Vorlagen-Nr.: 463/2026 gez.: Alfert / Beraten im öffentlichen Teil Rat Sitzung am 14.10.2026 TOP 4.1 Mitzeichnungen: Kämmerer VB 4 VB 3 VB 1/2 gez. Eising gez. Groß- gez. Schrader gez. von Holtick Borczyskowski Anlage(n): 1 Der Bürgermeister Antrag B90Grüne-Linke -Hitze- und Kälteschutzinseln gez. von Borczyskowski Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen & Die Linke vom 09.09.2026; "Einrichtung von Hitze- und Kälteschutzinseln (Räume des Schutzes und der Begegnung) in geeigneten Liegenschaften der Stadt und ihrer Tochtergesellschaften" Entwurf des Beschlusses: Der Rat der Stadt Gronau (Westf.) fasst folgenden Beschluss: Über die seitens der Verwaltung beschriebenen vorhandenen Möglichkeiten hinaus werden keine weiteren Maßnahmen initiiert. 1. Rechtsgrundlage/ n: § 48 Abs. 1 GO NRW, § 4 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates Zuständig für die Entscheidung: ☐ Bürgermeister ☐ Fachausschuss ☐ Haupt- und Finanzausschuss ☒ Rat 2. Finanzielle Auswirkungen: ☒ Keine ☐ Ertrag / Einzahlung, Höhe: ☐ Aufwand / Auszahlung ☐ investiv, Höhe: ☐ konsumtiv, Höhe: ☐ jährliche Folgekosten, Höhe: ☐ Mittel im Haushalt veranschlagt, Produkt: ODER ☐ Mittel stehen i.R.d. Budgetdeckung bereit. ODER ☐ über-/außerplanmäßige Mittelbereitstellung. ☐ Sonstiges: 2 3. Klimaauswirkungen: ☐ positiv ☐ negativ ☒ Keine Erläuterungen der Klimaauswirkungen: 4. Sachdarstellung: Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen & Die Linke hat mit Schreiben vom 09.09.2026 beantragt, die Angelegenheit „Einrichtung von Hitze- und Kälteschutzinseln (Räume des Schutzes und der Begegnung) in geeigneten Liegenschaften der Stadt und ihrer Tochtergesellschaften“ auf die Tagesordnung des Rates zu nehmen. Weitere Einzelheiten können dem anliegenden Antrag entnommen werden. Klimaschutz und Klimafolgenanpassung sind aus Sicht der Verwaltung wichtige Themen, die aber immer auch in Konkurrenz zu den anderen Themen der Daseinsberechtigung stehen. Verwaltungsseitig wird darauf hingewiesen, dass es sowohl im Rathaus-Service in Gronau wie auch im Amtshaus Epe im Rathaus-Service klimatisierte Räume und die Möglichkeit der Versorgung mit kostenlosem Trinkwasser gibt. Kostenlose Trinkwasserbrunnen werden am Drilandsee und auf dem LAGA-Gelände vorgehalten: Die Stadtwerke Gronau GmbH prüft darüber hinaus die Möglichkeit, das Thema „Nette Toilette“ mit dem Thema Refill-Stationen für Trinkwasser zu verbinden. Mit dem kostenlosen Freizeitangebot am Drilandsee, den beiden Freibädern, dem Gemeindepark Epe, dem Stadtpark Gronau, den Bülten in Epe sowie dem LAGA-Gelände mit den Wasserspielen stehen weitere gute Möglichkeiten zur Verfügung, um sich im Sommer vor der Hitze zu schützen. Darüber hinaus wird in Kürze die Einrichtung am Drosselweg eröffnet. Dort steht obdachlosen Menschen ein Schlafplatz zur Verfügung. Darüber hinaus gibt es einen Schutzraum, der 24 Stunden geöffnet ist und Schutz vor Wärme und Kälte bietet. Aus Sicht der Verwaltung ist zu berücksichtigen, dass die Einrichtung von Hitze- und Kälteschutzinseln nicht allein mit der Bereitstellung geeigneter Räumlichkeiten verbunden wäre. Mit einem dauerhaft öffentlich zugänglichen Angebot wären vielmehr zusätzliche organisatorische, personelle und finanzielle Folgewirkungen verbunden. Hierzu zählen insbesondere die Festlegung und Sicherstellung von Öffnungs- und Betreuungszeiten, die Benennung von Zuständigkeiten, Reinigung und Unterhaltung der Räumlichkeiten, die Sicherstellung der technischen Funktionsfähigkeit und der Klimatisierung sowie die Gewährleistung der erforderlichen Verkehrssicherung. Die Verwaltung wird die bestehenden Angebote sowie die Entwicklung der klimatischen Bedingungen und etwaiger Versorgungslücken weiterhin beobachten. Sollte sich künftig ein konkreter zusätzlicher Bedarf ergeben, kann geprüft werden, ob und in welcher Form ergänzende Maßnahmen erforderlich und mit vertretbarem personellen und finanziellen Aufwand umsetzbar sind. Aktuell ist die Verwaltung der Auffassung, über die beschriebenen vorhandenen Möglichkeiten hinaus keine weiteren Maßnahmen zu initiieren. 5. Alternativen:

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