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Umgang mit Totholz im Nürnberger Stadtgebiet hier: Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis90/Die Grünen - Volt vom 15.07.2026
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Nürnberg |
| Datum | 2026-10-14 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Stadtratsfraktion Bündnis90/Die Grünen - Volt beantragt vom 15. Juli 2026, dass die Verwaltung über den Umgang mit gefällten, umgestürzten und abgestorbenen Bäumen im Stadtgebiet berichtet. Zudem soll geprüft werden, ob Totholz zumindest teilweise im Marienbergpark und in städtischen Grünanlagen unter Wahrung der Verkehrssicherheit belassen werden kann. Der Werkausschuss Servicebetrieb Öffentlicher Raum behandelt die Vorlage am 14. Oktober 2026 öffentlich mit dem Ziel eines Berichts. Finanzielle Auswirkungen sind noch offen.
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Dokument
Extrahierter Text
Berichtsvorlage
SÖR/071/2026
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss Servicebetrieb 14.10.2026 öffentlich Bericht
Öffentlicher Raum (SÖR)
Betreff:
Umgang mit Totholz im Nürnberger Stadtgebiet
hier: Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis90/Die Grünen - Volt vom 15.07.2026
Anlagen:
Antrag_Totholz_Grüne-Volt
Stellungnahme
Bericht:
B'90/DIE GRÜNEN - Volt beantragt:
Die Verwaltung
• berichtet über den Umgang mit gefällten, umgestürzten Bäumen sowie abgestorbenen Teilen
davon im Stadtbereich,
• prüft die Möglichkeit, zumindest einen Teil der umgestürzten Bäume im Marienbergpark im
Speziellen und in städtischen Grünanlagen im Generellen an geschützter Stelle – unter
Wahrung der Verkehrssicherheit – als Totholz zu belassen.
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
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Stadt Nürnberg Berichtsvorlage SÖR/071/2026
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung
und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja Auswirkungen auf bestimmte gesellschaftliche Gruppen sind nicht erkennbar.
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
UwA
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Stadt Nürnberg Berichtsvorlage SÖR/071/2026
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