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Änderungsantrag der Fraktion Die Linke zur BV-118/2026 - 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Lutherstadt Wittenberg, hier: § 6 (8) Nr. 6

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeLutherstadt Wittenberg
Datum2026-10-15
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Fraktion Die Linke beantragt, die Zuständigkeit für die Erteilung des Einvernehmens bei der Aufstellung von Bebauungsplänen vom Bauausschuss auf den Oberbürgermeister zu übertragen. Begründet wird dies damit, dass der Stadtrat durch mehrere Beschlussetappen bereits ausreichend beteiligt ist und die praktische Handhabung eine Verwaltungsaufgabe darstellt. Ziel ist die Beschleunigung von Bauvorhaben. Die Fraktion möchte jedoch diskutieren, ob die Beurteilung der Planreife ohne Ausschuss oder Stadtrat sachlich angemessen ist.

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Lutherstadt Wittenberg Absender: Änderungsantrag zur Vorlage Datum: Fraktion Die Linke im AEA-017/2026 BV-118/2026 04.05.2026 Stadtrat Wittenberg Beratungsfolge: Termin: Status: Ausschuss Bau, Planung, 12.10.2026 öffentlich Verkehr, Umwelt und Land- wirtschaft Haupt- und Wirtschaftsaus- 15.10.2026 öffentlich schuss Stadtrat 04.11.2026 öffentlich Betrifft: Änderungsantrag der Fraktion Die Linke zur BV-118/2026 - 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Lutherstadt Wittenberg, hier: § 6 (8) Nr. 6 Beschlussvorschlag: Der Stadtrat beschließt, die Regelung im § 6 Absatz 8 Nr. 6 der Hauptsatzung zu streichen und die dortige Zuständigkeit dem Oberbürgermeister zu übertragen. Begründung: Es geht um das Einvernehmen während der Aufstellung eines Bebauungsplanes, welches bislang durch den Bauausschuss erteilt wird. Nach Auffassung der Fachaufsicht Landkreises Wittenberg und der Verwaltung ist der Stadtrat und damit auch der Bauausschuss durch den Aufstellungsbe- schluss, die Abwägung zum Satzungsbeschluss sowie den Satzungsbeschluss selbst ausreichend beteiligt. Die Gremien werden in der Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung lediglich informiert. Wenn dieser Schritt in der Praxis ein Geschäft der laufenden Verwaltung ist, dann wäre es nur folgerich- tig, dem Oberbürgermeister diese Entscheidung auch formal zu übertragen. Wir schlagen diese Änderung vor um die Beschleunigung unserer Bauvorhaben voranzutreiben. Aber: Wir möchten in der Diskussion zu unserem Antrag hinterfragen ob die Planreife ein tatsächlich reiner technischer Wert ist. § 33 BauGB setzt voraus, dass anzunehmen ist, dass das Vorhaben den künftigen Fest- setzungen entspricht und ob dies ohne den Ausschuss oder Stadtrat zu beurteilen ist. Wir bitten um Vorberatung im Bau- sowie im Haupt- und Wirtschaftsausschuss. Fraktion Die Linke im Stadtrat Lutherstadt Wittenberg

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