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Antrag der B/G/L-Fraktion vom 30.09.2026 - Illegale Müllablagerungen wirksam verfolgen
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Langenfeld |
| Datum | 2026-10-13 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die B/G/L-Fraktion beantragt, dass die Verwaltung bei anderen Kommunen Erfahrungen mit Maßnahmen gegen illegale Müllablagerungen einholt, insbesondere zu sogenannten „Mülldetektiven" und vergleichbaren Kontrollformen. Die Verwaltung soll berichten, wie diese organisiert sind, welche Erfolge bei der Ermittlung von Verursachern bestehen, welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten und welcher Aufwand entsteht. Auf dieser Basis soll dargelegt werden, welche Maßnahmen für Langenfeld geeignet wären, um Verstöße konsequent zu ahnden. Hintergrund sind wiederholte illegale Müllablagerungen im Stadtgebiet mit verschiedenartigen Abfallarten.
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Dokument
Extrahierter Text
Die unabhängige Wählervereinigung
im Rat der Stadt Langenfeld
Konrad-Adenauer-Platz 1
40764 Langenfeld
Telefon: 02173 / 8923692
[email protected]
bgl-langenfeld.de
B/G/L-Fraktion • Konrad-Adenauer-Platz 1 • 40764 Langenfeld
An die Vorsitzende des Ausschusses für Langenfeld. 30.09.2026
Soziales und Ordnung
Frau Heike Lützenkirchen
Rathaus
40764 LANGENFELD
Antrag gemäß Geschäftsordnung: Illegale Müllablagerungen wirksam verfolgen
Sehr geehrte Frau Lützenkirchen,
im Namen der B/G/L-Fraktion bitte ich Sie, folgenden Antrag in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Soziales
und Ordnung beraten und abstimmen zu lassen:
Antrag:
Die Verwaltung wird beauftragt, sich bei mehreren Kommunen, insbesondere im näheren Umfeld, über deren
Erfahrungen mit Maßnahmen gegen illegale Müllablagerungen zu informieren. Dabei sollen auch sogenannte
„Mülldetektive“ und vergleichbare Kontroll- und Ermittlungsformen berücksichtigt werden.
Die Verwaltung soll insbesondere darstellen,
wie solche Maßnahmen organisiert und personell ausgestattet sind,
welche Erfahrungen es mit der Ermittlung von Verursachern und der Einleitung von
Ordnungswidrigkeitenverfahren gibt,
welche rechtlichen und datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen gelten,
welcher Aufwand entsteht und welche präventive Wirkung beobachtet wird.
Die Verwaltung legt dem Ausschuss einen Bericht über die Ergebnisse vor und erläutert darin, welche Maßnahmen
für Langenfeld geeignet und umsetzbar wären, um Verursacher besser zu ermitteln und Verstöße konsequent zu
ahnden.
Begründung:
Im Langenfelder Stadtgebiet kommt es wiederholt zu illegalen Müllablagerungen, unter anderem im Umfeld von
Sammelcontainern und in Wohnanlagen. Weitere Beispiele sind Feld- und Wirtschaftswege, Grün- und Waldflächen
sowie abgelegene Straßenränder und Parkplätze.
Auch die Art der Ablagerungen ist vielfältig. Neben Sperrmüll und größeren Gegenständen werden unter anderem
Autoreifen, Bauschutt, Farbreste und Lacke sowie andere problematische Stoffe zurückgelassen. Teilweise handelt
es sich sogar um ganze Marktstände oder Teile davon. Dies beeinträchtigt das Stadtbild und verursacht zusätzliche
Belastungen für die Allgemeinheit.
Neben der Beseitigung der Abfälle sollte deshalb geprüft werden, wie Verursacher häufiger festgestellt und zur
Verantwortung gezogen werden können. Die Erfahrungen anderer Kommunen können zeigen, welche
ordnungsbehördlichen Maßnahmen dafür wirksam und für Langenfeld praktikabel sind.
Mit freundlichen Grüßen
Torsten Fuhrmann
Fraktionsvorsitzender
Text aus PDF extrahiert