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Antrag der B/G/L-Fraktion vom 30.09.2026 - Illegale Müllablagerungen wirksam verfolgen

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeLangenfeld
Datum2026-10-13
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die B/G/L-Fraktion beantragt, dass die Verwaltung bei anderen Kommunen Erfahrungen mit Maßnahmen gegen illegale Müllablagerungen einholt, insbesondere zu sogenannten „Mülldetektiven" und vergleichbaren Kontrollformen. Die Verwaltung soll berichten, wie diese organisiert sind, welche Erfolge bei der Ermittlung von Verursachern bestehen, welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten und welcher Aufwand entsteht. Auf dieser Basis soll dargelegt werden, welche Maßnahmen für Langenfeld geeignet wären, um Verstöße konsequent zu ahnden. Hintergrund sind wiederholte illegale Müllablagerungen im Stadtgebiet mit verschiedenartigen Abfallarten.

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Die unabhängige Wählervereinigung im Rat der Stadt Langenfeld Konrad-Adenauer-Platz 1 40764 Langenfeld Telefon: 02173 / 8923692 [email protected] bgl-langenfeld.de B/G/L-Fraktion • Konrad-Adenauer-Platz 1 • 40764 Langenfeld An die Vorsitzende des Ausschusses für Langenfeld. 30.09.2026 Soziales und Ordnung Frau Heike Lützenkirchen Rathaus 40764 LANGENFELD Antrag gemäß Geschäftsordnung: Illegale Müllablagerungen wirksam verfolgen Sehr geehrte Frau Lützenkirchen, im Namen der B/G/L-Fraktion bitte ich Sie, folgenden Antrag in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Soziales und Ordnung beraten und abstimmen zu lassen: Antrag: Die Verwaltung wird beauftragt, sich bei mehreren Kommunen, insbesondere im näheren Umfeld, über deren Erfahrungen mit Maßnahmen gegen illegale Müllablagerungen zu informieren. Dabei sollen auch sogenannte „Mülldetektive“ und vergleichbare Kontroll- und Ermittlungsformen berücksichtigt werden. Die Verwaltung soll insbesondere darstellen,  wie solche Maßnahmen organisiert und personell ausgestattet sind,  welche Erfahrungen es mit der Ermittlung von Verursachern und der Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren gibt,  welche rechtlichen und datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen gelten,  welcher Aufwand entsteht und welche präventive Wirkung beobachtet wird. Die Verwaltung legt dem Ausschuss einen Bericht über die Ergebnisse vor und erläutert darin, welche Maßnahmen für Langenfeld geeignet und umsetzbar wären, um Verursacher besser zu ermitteln und Verstöße konsequent zu ahnden. Begründung: Im Langenfelder Stadtgebiet kommt es wiederholt zu illegalen Müllablagerungen, unter anderem im Umfeld von Sammelcontainern und in Wohnanlagen. Weitere Beispiele sind Feld- und Wirtschaftswege, Grün- und Waldflächen sowie abgelegene Straßenränder und Parkplätze. Auch die Art der Ablagerungen ist vielfältig. Neben Sperrmüll und größeren Gegenständen werden unter anderem Autoreifen, Bauschutt, Farbreste und Lacke sowie andere problematische Stoffe zurückgelassen. Teilweise handelt es sich sogar um ganze Marktstände oder Teile davon. Dies beeinträchtigt das Stadtbild und verursacht zusätzliche Belastungen für die Allgemeinheit. Neben der Beseitigung der Abfälle sollte deshalb geprüft werden, wie Verursacher häufiger festgestellt und zur Verantwortung gezogen werden können. Die Erfahrungen anderer Kommunen können zeigen, welche ordnungsbehördlichen Maßnahmen dafür wirksam und für Langenfeld praktikabel sind. Mit freundlichen Grüßen Torsten Fuhrmann Fraktionsvorsitzender

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