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Geschäftsordnung 2026 bis 2032; Antrag der SPD-Fraktion vom 18. Juni 2026 Änderung/Ergänzung § 21 der Geschäftsordnung - Liveübertragung (Streaming) von Stadtratssitzungen

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeKitzingen
Datum2026-10-15
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die SPD-Fraktion beantragt die Änderung von § 21 der Geschäftsordnung zur Ermöglichung von Liveübertragungen (Streaming) von Stadtratssitzungen. Der Stadtrat lehnte einen Prüfauftrag dazu am 25. Juni 2026 mit 14:14 Stimmen ab. Die SPD fordert dennoch eine Abstimmung über die grundsätzliche Aufnahme ins Regelwerk, da die Bayerische Gemeindeordnung seit 2024 eine gesetzliche Grundlage bietet und eine Zweidrittelmehrheit erforderlich ist.

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Große Kreisstadt Kitzingen Antrag 2026/172 Sachgebiet Sachbearbeiter Kontakt Sachgebiet 10 Herr Müller 09321/20-1005 herbert.mueller@stadt- kitzingen.de Beratung Datum Behandlung Zuständigkeit Stadtrat öffentlich Entscheidung Betreff Geschäftsordnung 2026 bis 2032; Antrag der SPD-Fraktion vom 18. Juni 2026 Änderung/Ergänzung § 21 der Geschäftsordnung - Liveübertragung (Streaming) von Stadtratssitzungen Anlagen: Anlage 1 - Antrag SPD vom 18.06.2026; Neuregelung GeschO § 21 Anlage 2 - Antrag SPD; Formulierung Neuregelung § 21 Anlage 3 - Auszug aus der Sitzung vom 25.06.2026 Beschlussvorschlag des Antragsstellers: Der § 21 unserer Geschäftsordnung wird gemäß Anlage 2 der Sitzungsvorlage geändert. Sachverhalt: Auf den Antrag der SPD-Fraktion zur Änderung des § 21 der Geschäftsordnung vom 18.06.2026 wird verwiesen (Anlagen 1 und 2). In der Sitzung des Stadtrates am 25. Juni 2026 lehnte der Stadtrat den Prüfauftrag zur Einführung eines Livestreams an die Verwaltung mit 14 zu 14 Stimmen ab (Anlage 3). Aus Sicht der Verwaltung war dieses Votum ausreichend, um das Streaming von Sitzungen nicht in den Entwurf der Geschäftsordnung aufzunehmen. Der Antragssteller bittet gleichwohl um Abstimmung des Antrages, da eine Aufnahme in die Geschäftsordnung unabhängig von einer späteren Umsetzung gesehen wird. Gleichwohl ist für die Aufnahme in die Geschäftsordnung als grundsätzliche Entscheidung zur Einführung eines Live-Streams, auch wenn es erst zu einem späteren Zeitpunkt eingeführt werden soll, eine 2/3 Mehrheit der abstimmenden Mitglieder nötig. Hier nochmals der Wortlaut der Sitzungsvorlage Nr. 2026/125 zum Prüfauftrag: Bereits des Öfteren beschäftigte sich der Stadtrat der Stadt Kitzingen mit dem Thema der Liveübertragung (Streaming) von Sitzungen: - 12.12.2013; Antrag der ödp, welcher mit 13 : 17 Stimmen abgelehnt wurde. - 30.01.2020; Antrag der ödp, welcher mit 10 : 18 Stimmen abgelehnt wurde. - Bürgerantrag aus dem Herbst 2020, woraufhin eine „Test-Sitzung“ durchgeführt wurde. Letztlich wurde der Antrag in der Stadtratssitzung am 25.03.2021 mit 11 : 20 Stimmen abgelehnt. Seite1von2 Große Kreisstadt Kitzingen Antrag 2026/172 Neu gegenüber den oben genannten Beschlussfassungen ist, dass die Möglichkeit der Live- Übertragung zum 01.01.2024 in die Bayerische Gemeindeordnung aufgenommen wurde und es somit eine gesetzliche Grundlage gibt (Art. 52 Abs. 4 Satz 2 ff). Bis dahin hatten die Städte und Gemeinden im Rahmen ihres kommunalen Selbstverwaltungsrechts die Gestaltungsmöglichkeit bzw. waren auf die Einschätzungen des Datenschutzbeauftragten angewiesen. Neben dem Streaming werden die Sitzungen für 6 Wochen, max. bis zur nächsten Stadtratssitzung, in einer Mediathek eingestellt und müssen anschließend gelöscht werden. Ton und Bild werden nur mit Zustimmung der teilnehmenden Personen übertragen. Der Gesetzgeber hat zur Einführung des Streamings eine Zweidrittelmehrheit vorgegeben. In der Vergangenheit stand die Verwaltung diesem Thema grundsätzlich offen gegenüber, hat jedoch stets betont, dass eine nutzerfreundliche Übertragung nur dann erfolgen kann, wenn möglichst alle Mitglieder des Stadtrates einer Übertragung zustimmen. Beispielsweise haben in der seinerzeitigen Testsitzung 7 Mitglieder ihre Zustimmung verweigert, so dass bei umfangreichen Wortbeträgen lediglich ein schwarzer Bildschirm zu sehen war. Auch sollte der finanzielle Aufwand (nötige Investition in Video- und Mikrofontechnik bzw. Kosten für laufenden Betrieb) im Verhältnis des Nutzens stehen. Die in den Diskussionen vorgebrachten Vorschläge auf einfachere Nutzungen (Übersichtskamera bzw. Podcast) wurden nicht weiterverfolgt. Seite2von2

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