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Geschäftsordnung 2026 bis 2032; Antrag der SPD-Fraktion vom 18. Juni 2026 Änderung/Ergänzung § 21 der Geschäftsordnung - Liveübertragung (Streaming) von Stadtratssitzungen
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Kitzingen |
| Datum | 2026-10-15 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die SPD-Fraktion beantragt die Änderung von § 21 der Geschäftsordnung zur Ermöglichung von Liveübertragungen (Streaming) von Stadtratssitzungen. Der Stadtrat lehnte einen Prüfauftrag dazu am 25. Juni 2026 mit 14:14 Stimmen ab. Die SPD fordert dennoch eine Abstimmung über die grundsätzliche Aufnahme ins Regelwerk, da die Bayerische Gemeindeordnung seit 2024 eine gesetzliche Grundlage bietet und eine Zweidrittelmehrheit erforderlich ist.
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Dokument
Extrahierter Text
Große Kreisstadt Kitzingen Antrag
2026/172
Sachgebiet Sachbearbeiter Kontakt
Sachgebiet 10 Herr Müller 09321/20-1005
herbert.mueller@stadt-
kitzingen.de
Beratung Datum Behandlung Zuständigkeit
Stadtrat öffentlich Entscheidung
Betreff
Geschäftsordnung 2026 bis 2032; Antrag der SPD-Fraktion vom 18. Juni 2026
Änderung/Ergänzung § 21 der Geschäftsordnung - Liveübertragung (Streaming) von
Stadtratssitzungen
Anlagen:
Anlage 1 - Antrag SPD vom 18.06.2026; Neuregelung GeschO § 21
Anlage 2 - Antrag SPD; Formulierung Neuregelung § 21
Anlage 3 - Auszug aus der Sitzung vom 25.06.2026
Beschlussvorschlag des Antragsstellers:
Der § 21 unserer Geschäftsordnung wird gemäß Anlage 2 der Sitzungsvorlage geändert.
Sachverhalt:
Auf den Antrag der SPD-Fraktion zur Änderung des § 21 der Geschäftsordnung vom 18.06.2026
wird verwiesen (Anlagen 1 und 2).
In der Sitzung des Stadtrates am 25. Juni 2026 lehnte der Stadtrat den Prüfauftrag zur Einführung
eines Livestreams an die Verwaltung mit 14 zu 14 Stimmen ab (Anlage 3).
Aus Sicht der Verwaltung war dieses Votum ausreichend, um das Streaming von Sitzungen nicht in
den Entwurf der Geschäftsordnung aufzunehmen.
Der Antragssteller bittet gleichwohl um Abstimmung des Antrages, da eine Aufnahme in die
Geschäftsordnung unabhängig von einer späteren Umsetzung gesehen wird.
Gleichwohl ist für die Aufnahme in die Geschäftsordnung als grundsätzliche Entscheidung zur
Einführung eines Live-Streams, auch wenn es erst zu einem späteren Zeitpunkt eingeführt werden
soll, eine 2/3 Mehrheit der abstimmenden Mitglieder nötig.
Hier nochmals der Wortlaut der Sitzungsvorlage Nr. 2026/125 zum Prüfauftrag:
Bereits des Öfteren beschäftigte sich der Stadtrat der Stadt Kitzingen mit dem Thema der
Liveübertragung (Streaming) von Sitzungen:
- 12.12.2013; Antrag der ödp, welcher mit 13 : 17 Stimmen abgelehnt wurde.
- 30.01.2020; Antrag der ödp, welcher mit 10 : 18 Stimmen abgelehnt wurde.
- Bürgerantrag aus dem Herbst 2020, woraufhin eine „Test-Sitzung“ durchgeführt wurde.
Letztlich wurde der Antrag in der Stadtratssitzung am 25.03.2021 mit 11 : 20 Stimmen
abgelehnt.
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Große Kreisstadt Kitzingen Antrag 2026/172
Neu gegenüber den oben genannten Beschlussfassungen ist, dass die Möglichkeit der Live-
Übertragung zum 01.01.2024 in die Bayerische Gemeindeordnung aufgenommen wurde und es
somit eine gesetzliche Grundlage gibt (Art. 52 Abs. 4 Satz 2 ff).
Bis dahin hatten die Städte und Gemeinden im Rahmen ihres kommunalen
Selbstverwaltungsrechts die Gestaltungsmöglichkeit bzw. waren auf die Einschätzungen des
Datenschutzbeauftragten angewiesen.
Neben dem Streaming werden die Sitzungen für 6 Wochen, max. bis zur nächsten
Stadtratssitzung, in einer Mediathek eingestellt und müssen anschließend gelöscht werden.
Ton und Bild werden nur mit Zustimmung der teilnehmenden Personen übertragen.
Der Gesetzgeber hat zur Einführung des Streamings eine Zweidrittelmehrheit vorgegeben.
In der Vergangenheit stand die Verwaltung diesem Thema grundsätzlich offen gegenüber, hat
jedoch stets betont, dass eine nutzerfreundliche Übertragung nur dann erfolgen kann, wenn
möglichst alle Mitglieder des Stadtrates einer Übertragung zustimmen.
Beispielsweise haben in der seinerzeitigen Testsitzung 7 Mitglieder ihre Zustimmung verweigert, so
dass bei umfangreichen Wortbeträgen lediglich ein schwarzer Bildschirm zu sehen war. Auch sollte
der finanzielle Aufwand (nötige Investition in Video- und Mikrofontechnik bzw. Kosten für laufenden
Betrieb) im Verhältnis des Nutzens stehen.
Die in den Diskussionen vorgebrachten Vorschläge auf einfachere Nutzungen (Übersichtskamera
bzw. Podcast) wurden nicht weiterverfolgt.
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