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Antrag der SPD vom 22.06.2026; hier: Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensqualität in Kitzingen
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Kitzingen |
| Datum | 2026-10-15 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die SPD beantragt mehrere Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensqualität in Kitzingen: nächtliche Fahrverbote in zwei Straßen, einen Bußgeldkatalog für mangelnde Bausubstanzerhaltung, einen Maßnahmenkatalog zur Sauberkeit mit Stadtteilwettbewerb, mehr Abfallbehälter im innerstädtischen Bereich sowie Ordnungsdienst-Streifgänge und eine Mängelmelder-App. Die Verwaltung soll einen Finanzierungsplan erstellen und ab 2027 erforderliche Mittel bereitstellen. Über den Antrag sollte der Stadtrat am 15.10.2026 entscheiden.
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Dokument
Extrahierter Text
Große Kreisstadt Kitzingen Antrag
2026/177
Sachgebiet Sachbearbeiter Kontakt
Sachgebiet 61 Herr Frommer 09321/20-6103
[email protected]
Beratung Datum Behandlung Zuständigkeit
Stadtrat 15.10.2026 öffentlich Entscheidung
Betreff
Antrag der SPD vom 22.06.2026; hier: Maßnahmen zur Verbesserung der
Lebensqualität in Kitzingen
Anlagen:
Anlage 1 - Antrag SPD 22.06.2026 Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensqualität in Kitzingen
Beschlussvorschlag des Antragsstellers:
1. Lärmbelästigung
Nächtliches Fahrverbot in der Kaiserstraße und der Luitpoldstraße ab 23.00 Uhr (Ausnahme
Anwohner)
Die bestehende „Verordnung über die Vermeidung von unnötigem Lärm im Stadtgebiet der
Großen Kreisstadt Kitzingen (Lärmschutzverordnung)" ist entsprechend zu ergänzen und
Verstöße mit entsprechendem Bußgeld zu belegen.
2. Erhalt der Bausubstanz in der Innenstadt
Ein Bußgeldkatalog ist zu erstellen oder der bestehende zu erweitern, um das Nichtbefolgen
von Aufrufen zur Sicherung der Bausubstanz zu sanktionieren oder eigene Maßnahmen von
Seiten der Stadt durchzuführen und die Kosten, versehen mit einem Bußgeldaufschlag, dem
Eigentümer in Rechnung zu stellen. Sofern dies noch nicht in einer entsprechenden
Verordnung geregelt ist, beantragen wir das Erarbeiten einer geeigneten Verordnung.
Verstöße sind umgehend zu sanktionieren.
3. Sauberkeit
a. Wir beantragen die Erstellung und Umsetzung eines Maßnahmenkatalogs zur
Verbesserung der Sauberkeit in unserem Stadtgebiet. Dies soll gemeinsam mit den
in der Innenstadt ansässigen Gewerbetreibenden, dem Stadtmarketingverein, den
Einrichtungen der Stadt (jungStil, VHS, Tourismusbüro, dem Quartiersmanagement)
und den Grundschulen erstellt werden. Ziel soll es sein, akute Zustände gezielt und
zeitnah zu verbessern und dies auch langfristig durch Aufklärung in den städtischen
Einrichtungen und in den Schulen sicherzustellen.
b. In diesem Zusammenhang wird angeregt, dass in den Stadtteilen ein Wettbewerb
ausgerufen wird, der die Sauberkeit und die Verbesserung der Fassadengestaltung
prämiert. Der auszulobende Preis könnte die Finanzierung eines Stadtteilfestes sein.
c. Den Verschmutzungen der Gehwege und in einigen Fällen der Hauseingänge ist
entschlossen nachzugehen. Verstöße sind auf Grundlage des bestehenden
Bußgeldkatalogs konsequent zu ahnden.
d. Darüber hinaus beantragen wir, statt der heutigen Regelung ,, ... mit einer Geldbuße
bis zu eintausend Euro ... "eine Abstufung für die unterschiedlichen
Verschmutzungen in die Verordnung aufzunehmen. Der bayerische Bußgeldkatalog
soll hierbei als Orientierung dienen. Dort gibt es Verwarnungsgelder zwischen 15 €
und 55 € und Bußgelder bis zu dem in unserer Verordnung genannten Betrag. Eine
derartige Abstufung erachten wir als sinnvoll.
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Große Kreisstadt Kitzingen Antrag 2026/177
4. Aufstellen von mehr Abfallbehältern im innerstädtischen Bereich
Wir beantragen, im gesamten Stadtgebiet, insbesondere im innerstädtischen Bereich,
entlang der Mainlände auf der westlichen Mainseite und auf der gegenüberliegenden
Mainseite von der Konrad-Adenauer-Brücke nordwärts bis zum Wohnmobilstellplatz die
Anzahl der Mülleimer und Hundekotbehälter zu erhöhen.
Gegen das immer wieder vorgebrachte Argument, mehr Abfallbehälter würden zu immer
mehr Müll führen kann man Beispiele aus anderen Städten, vor allem in der Schweiz
entgegenhalten, wo in den Innenstädten die Abfallbehälter in einem max. Abstand von 50
Metern aufgestellt sind.
In anderen Städten führen farbige Linien auf den Gehwegen zum nächsten Mülleimer. Es
gibt also genügend Beispiele, an denen man sich orientieren kann und soll.
5. Sonstige Maßnahmen
Eine Videoüberwachung des öffentlichen Raums ist in Bayern verboten. Aber es gibt eine
Reihe von Möglichkeiten, dem Abladen von „wildem Müll" zu begegnen:
a. Der kommunale Ordnungsdienst übernimmt entsprechende Streifgänge im
Stadtgebiet; dies würde der Abschreckung dienen
b. Das Einrichten einer Mängelmelder-App mit deren Hilfe Bürger wilden Müll per
Smartphone, Foto und GPS-Ortung direkt an den Bauhof melden können
c. In Ergänzung zu 3b) könnten mit dem Einrichten von Müllpatenschaften Bürger direkt
eingebunden werden
d. Konsequentes Anwenden der unter 3d) beantragten Erweiterung des
Bußgeldkatalogs.
6. Die Stadtverwaltung erstellt einen Plan zur Finanzierung der vorgenannten Maßnahmen und
stellt die erforderlichen Mittel in den Haushalt ab 2027 und für die Folgejahre ein.
Begründung der Verwaltung:
Es wird auf den Antrag der SPD vom 22.06.2026 (Anlage 1) verwiesen.
Sollten die einzelnen Punkte in der Form beschlossen werden, haben die verschiedenen Stellen der
städtischen Verwaltung die Umsetzung vorzunehmen. Das betrifft im Wesentlichen das Amt 3 in
Verbindung mit Amt 6.
Darüber hinaus sind die Kosten (Finanzierung Punkt 6) im Haushalt abzubilden.
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