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Antrag der SPD vom 22.06.2026; hier: Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensqualität in Kitzingen

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeKitzingen
Datum2026-10-15
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die SPD beantragt mehrere Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensqualität in Kitzingen: nächtliche Fahrverbote in zwei Straßen, einen Bußgeldkatalog für mangelnde Bausubstanzerhaltung, einen Maßnahmenkatalog zur Sauberkeit mit Stadtteilwettbewerb, mehr Abfallbehälter im innerstädtischen Bereich sowie Ordnungsdienst-Streifgänge und eine Mängelmelder-App. Die Verwaltung soll einen Finanzierungsplan erstellen und ab 2027 erforderliche Mittel bereitstellen. Über den Antrag sollte der Stadtrat am 15.10.2026 entscheiden.

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Große Kreisstadt Kitzingen Antrag 2026/177 Sachgebiet Sachbearbeiter Kontakt Sachgebiet 61 Herr Frommer 09321/20-6103 [email protected] Beratung Datum Behandlung Zuständigkeit Stadtrat 15.10.2026 öffentlich Entscheidung Betreff Antrag der SPD vom 22.06.2026; hier: Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensqualität in Kitzingen Anlagen: Anlage 1 - Antrag SPD 22.06.2026 Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensqualität in Kitzingen Beschlussvorschlag des Antragsstellers: 1. Lärmbelästigung Nächtliches Fahrverbot in der Kaiserstraße und der Luitpoldstraße ab 23.00 Uhr (Ausnahme Anwohner) Die bestehende „Verordnung über die Vermeidung von unnötigem Lärm im Stadtgebiet der Großen Kreisstadt Kitzingen (Lärmschutzverordnung)" ist entsprechend zu ergänzen und Verstöße mit entsprechendem Bußgeld zu belegen. 2. Erhalt der Bausubstanz in der Innenstadt Ein Bußgeldkatalog ist zu erstellen oder der bestehende zu erweitern, um das Nichtbefolgen von Aufrufen zur Sicherung der Bausubstanz zu sanktionieren oder eigene Maßnahmen von Seiten der Stadt durchzuführen und die Kosten, versehen mit einem Bußgeldaufschlag, dem Eigentümer in Rechnung zu stellen. Sofern dies noch nicht in einer entsprechenden Verordnung geregelt ist, beantragen wir das Erarbeiten einer geeigneten Verordnung. Verstöße sind umgehend zu sanktionieren. 3. Sauberkeit a. Wir beantragen die Erstellung und Umsetzung eines Maßnahmenkatalogs zur Verbesserung der Sauberkeit in unserem Stadtgebiet. Dies soll gemeinsam mit den in der Innenstadt ansässigen Gewerbetreibenden, dem Stadtmarketingverein, den Einrichtungen der Stadt (jungStil, VHS, Tourismusbüro, dem Quartiersmanagement) und den Grundschulen erstellt werden. Ziel soll es sein, akute Zustände gezielt und zeitnah zu verbessern und dies auch langfristig durch Aufklärung in den städtischen Einrichtungen und in den Schulen sicherzustellen. b. In diesem Zusammenhang wird angeregt, dass in den Stadtteilen ein Wettbewerb ausgerufen wird, der die Sauberkeit und die Verbesserung der Fassadengestaltung prämiert. Der auszulobende Preis könnte die Finanzierung eines Stadtteilfestes sein. c. Den Verschmutzungen der Gehwege und in einigen Fällen der Hauseingänge ist entschlossen nachzugehen. Verstöße sind auf Grundlage des bestehenden Bußgeldkatalogs konsequent zu ahnden. d. Darüber hinaus beantragen wir, statt der heutigen Regelung ,, ... mit einer Geldbuße bis zu eintausend Euro ... "eine Abstufung für die unterschiedlichen Verschmutzungen in die Verordnung aufzunehmen. Der bayerische Bußgeldkatalog soll hierbei als Orientierung dienen. Dort gibt es Verwarnungsgelder zwischen 15 € und 55 € und Bußgelder bis zu dem in unserer Verordnung genannten Betrag. Eine derartige Abstufung erachten wir als sinnvoll. Seite 1 von 2 Große Kreisstadt Kitzingen Antrag 2026/177 4. Aufstellen von mehr Abfallbehältern im innerstädtischen Bereich Wir beantragen, im gesamten Stadtgebiet, insbesondere im innerstädtischen Bereich, entlang der Mainlände auf der westlichen Mainseite und auf der gegenüberliegenden Mainseite von der Konrad-Adenauer-Brücke nordwärts bis zum Wohnmobilstellplatz die Anzahl der Mülleimer und Hundekotbehälter zu erhöhen. Gegen das immer wieder vorgebrachte Argument, mehr Abfallbehälter würden zu immer mehr Müll führen kann man Beispiele aus anderen Städten, vor allem in der Schweiz entgegenhalten, wo in den Innenstädten die Abfallbehälter in einem max. Abstand von 50 Metern aufgestellt sind. In anderen Städten führen farbige Linien auf den Gehwegen zum nächsten Mülleimer. Es gibt also genügend Beispiele, an denen man sich orientieren kann und soll. 5. Sonstige Maßnahmen Eine Videoüberwachung des öffentlichen Raums ist in Bayern verboten. Aber es gibt eine Reihe von Möglichkeiten, dem Abladen von „wildem Müll" zu begegnen: a. Der kommunale Ordnungsdienst übernimmt entsprechende Streifgänge im Stadtgebiet; dies würde der Abschreckung dienen b. Das Einrichten einer Mängelmelder-App mit deren Hilfe Bürger wilden Müll per Smartphone, Foto und GPS-Ortung direkt an den Bauhof melden können c. In Ergänzung zu 3b) könnten mit dem Einrichten von Müllpatenschaften Bürger direkt eingebunden werden d. Konsequentes Anwenden der unter 3d) beantragten Erweiterung des Bußgeldkatalogs. 6. Die Stadtverwaltung erstellt einen Plan zur Finanzierung der vorgenannten Maßnahmen und stellt die erforderlichen Mittel in den Haushalt ab 2027 und für die Folgejahre ein. Begründung der Verwaltung: Es wird auf den Antrag der SPD vom 22.06.2026 (Anlage 1) verwiesen. Sollten die einzelnen Punkte in der Form beschlossen werden, haben die verschiedenen Stellen der städtischen Verwaltung die Umsetzung vorzunehmen. Das betrifft im Wesentlichen das Amt 3 in Verbindung mit Amt 6. Darüber hinaus sind die Kosten (Finanzierung Punkt 6) im Haushalt abzubilden. Seite 2 von 2

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