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Antrag der AfD-Fraktion: Regelmäßige und zeitnahe Information der Gemeindevertretung über wesentliche Angelegenheiten des Wasserverbandes Strausberg-Erkner (WSE) sowie Sicherstellung der Vertretung der Gemeinde in der Verbandsversammlung

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeGrünheide (Mark)
Datum2026-10-15
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die AfD-Fraktion beantragt, dass die Gemeindevertretung regelmäßig über wesentliche Entscheidungen des Wasserverbandes Strausberg-Erkner informiert wird, insbesondere zu Trinkwasserversorgung, Abwasserentsorgung, Gebühren und Infrastrukturausbau. Die Gemeinde soll in der Verbandsversammlung durch den Bürgermeister vertreten werden, mit festgelegter Vertretungsreihenfolge bei dessen Verhinderung. WSE-Unterlagen sollen den Gemeindevertretern zeitnah zur Verfügung gestellt werden. Das Dokument enthält keinen Beschluss, sondern nur den Beschlussvorschlag zur Beratung am 15.10.2026.

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Gemeinde Grünheide (Mark) Der Bürgermeister mit den Ortsteilen Grünheide (Mark) – Hangelsberg – Kagel – Kienbaum – Mönchwinkel - Spreeau Antrag Einreicher: Brade, Oliver Bearbeiter: Simone Gesche Antragsnr.: AN/040/2026 Datum: 30.09.2026 Gremium Datum Beratung zuständig Gemeindevertretung 15.10.2026 Betreff Antrag der AfD-Fraktion: Regelmäßige und zeitnahe Information der Gemeindevertretung über wesentliche Angelegenheiten des Wasserverbandes Strausberg-Erkner (WSE) sowie Sicherstellung der Vertretung der Gemeinde in der Verbandsversammlung Beschlussvorschlag: 1. Die Gemeindevertreter sowie die für die Angelegenheiten der Wasserver- und Abwasserentsorgung zuständigen Ausschüsse sind regelmäßig und zeitnah über wesentliche Beratungen, Beschlüsse und Entwicklungen im Wasserverband Strausberg-Erkner (WSE) zu informieren. 2. Die Information soll insbesondere erfolgen, wenn Entscheidungen oder Beratungen des WSE Auswirkungen auf die Trinkwasserversorgung, die Schmutzwasserentsorgung, die Gebühren- und Beitragsbelastung, die wasserwirtschaftliche Infrastruktur, die Erschließung neuer Bau- und Gewerbegebiete oder die weitere Entwicklung der Ortsteile der Gemeinde Grünheide (Mark) haben können. 3. Die Gemeinde Grünheide (Mark) wird in der Verbandsversammlung des WSE grundsätzlich durch den Hauptverwaltungsbeamten, mithin den Bürgermeister, vertreten. 4. Im Falle der Verhinderung des Bürgermeisters wird die Gemeinde durch den allgemeinen Stellvertreter im Amt vertreten. 5. Im Falle der Verhinderung sowohl des Bürgermeisters als auch des allgemeinen Stellvertreters wird die Gemeinde durch eine hierzu rechtmäßig bestimmte und geeignete Bedienstete oder einen hierzu rechtmäßig bestimmten und geeigneten Bediensteten vertreten. 6. Die Vertretungsperson hat die Interessen der Gemeinde Grünheide (Mark) in der Verbandsversammlung des WSE wahrzunehmen und die Gemeindevertretung sowie die zuständigen Ausschüsse über wesentliche Beratungen, Beschlüsse und Entwicklungen des WSE regelmäßig und zeitnah zu informieren. 7. Soweit Sitzungsunterlagen des WSE öffentlich zugänglich oder der Gemeinde rechtmäßig zugänglich sind, werden diese den Gemeindevertretern und den zuständigen Ausschussmitgliedern möglichst frühzeitig zur Verfügung gestellt. Begründung: Die sichere und bezahlbare Versorgung mit Trinkwasser sowie die ordnungsgemäße Schmutzwasserentsorgung gehören zu den zentralen Aufgaben der kommunalen Daseinsvorsorge. «vovanr» vom «vocdat» Nummer: «voname» Seite | 2 Entscheidungen des Wasserverbandes Strausberg-Erkner wirken sich unmittelbar auf die Einwohner, Grundstückseigentümer und Gewerbetreibenden der Gemeinde Grünheide (Mark) aus. Sie können insbesondere die Versorgungssicherheit, die Gebühren- und Beitragsentwicklung, die Abwasserentsorgung sowie die weitere Entwicklung der Ortsteile beeinflussen. Daher ist sicherzustellen, dass die Gemeinde Grünheide (Mark) in der Verbandsversammlung des WSE jederzeit eindeutig und handlungsfähig vertreten wird. Für den Fall der Verhinderung des Bürgermeisters soll zunächst der allgemeine Stellvertreter im Amt die Vertretung übernehmen. Im Falle der Verhinderung sowohl des Bürgermeisters als auch des allgemeinen Stellvertreters muss eine weitere rechtmäßig bestimmte und geeignete Vertretungsperson die Interessen der Gemeinde wahrnehmen. Durch diese Regelung werden Zuständigkeiten und Vertretungsreihenfolge eindeutig festgelegt. Gleichzeitig wird gewährleistet, dass die Gemeinde auch bei einer Verhinderung der zunächst vorgesehenen Vertreter ihre kommunalen Interessen im WSE wirksam vertreten kann. Antrag der Fraktion der Alternative für Deutschland in Grünheide (Mark) erstellt von Oliver Brade, Fraktionsvorsitz Datum: 30.09.2026 Anlage_Antrag_AfD_WSE_Gruenheide_30-09-2026

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