Startseite › Grünheide (Mark) › Antrag
Antrag der AfD-Fraktion: Regelmäßige und zeitnahe Information der Gemeindevertretung über wesentliche Angelegenheiten des Wasserverbandes Strausberg-Erkner (WSE) sowie Sicherstellung der Vertretung der Gemeinde in der Verbandsversammlung
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Grünheide (Mark) |
| Datum | 2026-10-15 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die AfD-Fraktion beantragt, dass die Gemeindevertretung regelmäßig über wesentliche Entscheidungen des Wasserverbandes Strausberg-Erkner informiert wird, insbesondere zu Trinkwasserversorgung, Abwasserentsorgung, Gebühren und Infrastrukturausbau. Die Gemeinde soll in der Verbandsversammlung durch den Bürgermeister vertreten werden, mit festgelegter Vertretungsreihenfolge bei dessen Verhinderung. WSE-Unterlagen sollen den Gemeindevertretern zeitnah zur Verfügung gestellt werden. Das Dokument enthält keinen Beschluss, sondern nur den Beschlussvorschlag zur Beratung am 15.10.2026.
Automatisch aus dem Quelldokument zusammengefasst. Wichtige Details bitte immer im Originaldokument unten prüfen.
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Grünheide (Mark)
Der Bürgermeister
mit den Ortsteilen
Grünheide (Mark) – Hangelsberg – Kagel – Kienbaum – Mönchwinkel - Spreeau
Antrag
Einreicher: Brade, Oliver
Bearbeiter: Simone Gesche
Antragsnr.: AN/040/2026 Datum: 30.09.2026
Gremium Datum Beratung zuständig
Gemeindevertretung 15.10.2026
Betreff
Antrag der AfD-Fraktion: Regelmäßige und zeitnahe Information der Gemeindevertretung über wesentliche
Angelegenheiten des Wasserverbandes Strausberg-Erkner (WSE) sowie Sicherstellung der Vertretung der
Gemeinde in der Verbandsversammlung
Beschlussvorschlag:
1. Die Gemeindevertreter sowie die für die Angelegenheiten der Wasserver- und Abwasserentsorgung
zuständigen Ausschüsse sind regelmäßig und zeitnah über wesentliche Beratungen, Beschlüsse und
Entwicklungen im Wasserverband Strausberg-Erkner (WSE) zu informieren.
2. Die Information soll insbesondere erfolgen, wenn Entscheidungen oder Beratungen des WSE Auswirkungen
auf die Trinkwasserversorgung, die Schmutzwasserentsorgung, die Gebühren- und Beitragsbelastung, die
wasserwirtschaftliche Infrastruktur, die Erschließung neuer Bau- und Gewerbegebiete oder die weitere
Entwicklung der Ortsteile der Gemeinde Grünheide (Mark) haben können.
3. Die Gemeinde Grünheide (Mark) wird in der Verbandsversammlung des WSE grundsätzlich durch den
Hauptverwaltungsbeamten, mithin den Bürgermeister, vertreten.
4. Im Falle der Verhinderung des Bürgermeisters wird die Gemeinde durch den allgemeinen Stellvertreter im
Amt vertreten.
5. Im Falle der Verhinderung sowohl des Bürgermeisters als auch des allgemeinen Stellvertreters wird die
Gemeinde durch eine hierzu rechtmäßig bestimmte und geeignete Bedienstete oder einen hierzu rechtmäßig
bestimmten und geeigneten Bediensteten vertreten.
6. Die Vertretungsperson hat die Interessen der Gemeinde Grünheide (Mark) in der Verbandsversammlung
des WSE wahrzunehmen und die Gemeindevertretung sowie die zuständigen Ausschüsse über wesentliche
Beratungen, Beschlüsse und Entwicklungen des WSE regelmäßig und zeitnah zu informieren.
7. Soweit Sitzungsunterlagen des WSE öffentlich zugänglich oder der Gemeinde rechtmäßig zugänglich sind,
werden diese den Gemeindevertretern und den zuständigen Ausschussmitgliedern möglichst frühzeitig zur
Verfügung gestellt.
Begründung:
Die sichere und bezahlbare Versorgung mit Trinkwasser sowie die ordnungsgemäße
Schmutzwasserentsorgung gehören zu den zentralen Aufgaben der kommunalen Daseinsvorsorge.
«vovanr» vom «vocdat» Nummer: «voname» Seite | 2
Entscheidungen des Wasserverbandes Strausberg-Erkner wirken sich unmittelbar auf die Einwohner,
Grundstückseigentümer und Gewerbetreibenden der Gemeinde Grünheide (Mark) aus. Sie können
insbesondere die Versorgungssicherheit, die Gebühren- und Beitragsentwicklung, die Abwasserentsorgung
sowie die weitere Entwicklung der Ortsteile beeinflussen.
Daher ist sicherzustellen, dass die Gemeinde Grünheide (Mark) in der Verbandsversammlung des WSE
jederzeit eindeutig und handlungsfähig vertreten wird. Für den Fall der Verhinderung des Bürgermeisters soll
zunächst der allgemeine Stellvertreter im Amt die Vertretung übernehmen. Im Falle der Verhinderung sowohl
des Bürgermeisters als auch des allgemeinen Stellvertreters muss eine weitere rechtmäßig bestimmte und
geeignete Vertretungsperson die Interessen der Gemeinde wahrnehmen.
Durch diese Regelung werden Zuständigkeiten und Vertretungsreihenfolge eindeutig festgelegt. Gleichzeitig
wird gewährleistet, dass die Gemeinde auch bei einer Verhinderung der zunächst vorgesehenen Vertreter ihre
kommunalen Interessen im WSE wirksam vertreten kann.
Antrag der Fraktion der Alternative für Deutschland in Grünheide (Mark)
erstellt von Oliver Brade, Fraktionsvorsitz
Datum: 30.09.2026
Anlage_Antrag_AfD_WSE_Gruenheide_30-09-2026
Text aus PDF extrahiert