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Einführung einer gezielten Videoüberwachung an Wertstoffinseln zur Eindämmung von illegalen Müllablagerungen; Antrag der Fraktionen CDU und SPD
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Düren |
| Datum | 2026-10-14 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
CDU und SPD beantragen die Einführung einer gezielten Videoüberwachung an Wertstoffinseln zur Bekämpfung illegaler Müllablagerungen. Die Stadtverwaltung soll ein Konzept für mobile Kameras an bekannten Brennpunkten entwickeln und die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen nach DSGVO und NRW-Datenschutzgesetz prüfen. Die Maßnahme soll Reinigungskosten reduzieren und durch Bußgelder zusätzliche Einnahmen generieren. Aufnahmen sollen nur bei Verstößen ausgewertet und nach 48 Stunden automatisch gelöscht werden.
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Dokument
Extrahierter Text
2026-0397
>) Die Düren Koalition
Pr CDU Düren neu denken!
FRAKTIONEN IM RAT DER STADT DÜREN
Herrn
Bürgermeister
Frank Peter Ullrich i
im Hause Eingang
2.8, Sep, 2026
Sitzungsbüro
Düren, den 25.09.2026
Antrag gemäß $ 3 der Geschäftsordnung
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
hiermit beantragen wir, den folgenden Punkt in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Stadtrates
aufzunehmen:
Einführung einer gezielten Videoüberwachung an Wertstoffinseln (Wertstoff- und
Abfallcontainerstellplätzen) zur Eindämmung von illegalen Müllablagerungen („wilder Müll“)
Beschlussvorschlag:
1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, ein Konzept für eine (mobile) Videoüberwachung an bekannten
Brennpunkten von Wertstoffinseln und illegalen Müllablagerungsplätzen im Stadtgebiet zu erarbeiten und
umzusetzen.
2. Die Verwaltung prüft die rechtlichen Voraussetzungen auf Basis der EU-Datenschutz-Grundverordnung
(DSGVO) in Verbindung mit dem Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSG NRW), um eine
rechtssichere Installation im öffentlichen Raum zu gewährleisten.
3. Für die Beschaffung, Installation und rechtliche Prüfung der Systeme sind laufende Bewirtschaftungsmittel
heranzuziehen. Aufwendungen für die Beseitigung von wildem Müll dürften sich reduzieren, bei
entsprechenden Bußgelderträgen kann mit zusätzlichen Einnahmen gerechnet werden.
Begründung:
Die illegale Entsorgung von Haus-, Sperr- und Gewerbemüll („wilder Müll‘) an öffentlichen Containerstellplätzen
oder illegalen Ablagerungsorten hat in den vergangenen Monaten drastisch zugenommen.
Diese Entwicklung führt zu massiven Problemen:
© Hohe Reinigungskosten: Die Beseitigung durch den DSB bindet erhebliche finanzielle Ressourcen, die
letztlich von der Allgemeinheit getragen werden müssen.
e Gefährdung von Umwelt und Gesundheit: Durch offen liegende Abfälle werden Schädlinge angezogen.
Zudem droht bei Schadstoffen eine Kontamination des Bodens.
e Verschlechterung des Stadtbildes: Vermüllte Stellplätze mindern die Lebensqualität in den Wohnquartieren
erheblich und führen zu Frustration in der Bevölkerung.
Bisherige Maßnahmen wie Hinweisschilder oder Kontrollen des Ordnungsamtes (Mülldetektive) zeigen keine
ausreichende Wirkung. Eine gezielte, zeitweise optische Überwachung bietet hier eine wirksame Abschreckung
und erleichtert die Identifikation der Verursacher, um Bußgelder effektiv durchzusetzen.
Rechtliche Einordnung für Nordrhein-Westfalen:
Die rechtliche Zulässigkeit der Maßnahme für die Gemeinde als öffentliche Stelle stützt sich auf Art. 6 Abs. 1 lit. e)
DSGVO i.V.m. $ 5 DSG NRW (Verarbeitung zur Erfüllung einer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgabe). Um
den leider sehr strengen Anforderungen des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (LDI
NRW) gerecht zu werden, sollte das Konzept folgendes vorsehen:
e Eine transparente Kennzeichnung der Überwachung durch gut sichtbare Hinweisschilder.
e Den Einsatz von mobilen Systemen, die ausschließlich an nachweislichen Brennpunkten ("Hotspots") und
zeitlich befristet installiert werden.
e Eine strikte Zweckbindung: Aufnahmen werden nur bei Verstößen ausgewertet und ansonsten automatisch
nach einer kurzen Frist (z.B. 48 Stunden) unwiderruflich gelöscht.
Unter Beachtung dieser datenschutzrechtlichen Auflagen ist das Instrument verhältnismäßig und im Interesse der
sauberen Stadtgestaltung und der Identifizierung der Abfallsünder dringend geboten.
Mit freundlichen Grüßen
Er IE
Markus Roeder Stefan Weschke
- SPD-Fraktionsvorsitzender - - CDU-Fraktionsvorsitzender -
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