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Antrag der Fraktion CDU; hier: Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Dülmen; Antrag vom 09.06.2026

Angenommen45 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeDülmen
Datum2026-10-15
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die CDU-Fraktion beantragt die Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts der Stadt Dülmen von 2020, da veränderte Rahmenbedingungen (Landesentwicklungsplan, Einzelhandelserlass NRW 2022) und Entwicklungen im Einzelhandel (Online-Handel, Konsumverhalten, demografischer Wandel) eine Anpassung erforderlich machen. Die Verwaltung soll ein Fachbüro beauftragen, die zentralen Versorgungsbereiche, Standortstrukturen und Sortimentslisten zu überprüfen und anzupassen. Die Erarbeitung wird etwa eineinhalb Jahre dauern und kostet schätzungsweise 40.000 Euro.

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Extrahierter Text

DER BÜRGERMEISTER Vorlagen-Nr.: Stadtentwicklung WF 197/2026 Berichterstattung: Beigeordneter Stadtbaurat Mönter Vorlagenersteller/in: Herr Rönnebeck Datum: Öffentliche Beschlussvorlage 08.09.2026 Beratungsfolge: Termin Gremium Zuständigkeit 06.10.2026 Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung Vorberatung 08.10.2026 Bauausschuss Vorberatung 15.10.2026 Stadtverordnetenversammlung Entscheidung Tagesordnungspunkt: Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Dülmen; hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 09.06.2026 Beschlussentwurf: Die Verwaltung wird beauftragt, das vorhandene Einzelhandelskonzept 2020 der Stadt Dülmen fortzuschreiben. Begründung: Seit Ende der 1990er Jahre verfügt die Stadt Dülmen über ein von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenes Einzelhandelskonzept, das zuletzt 2020 aktualisiert und fortgeschrieben worden ist (vgl. WF 78/2020). Die CDU-Fraktion hat mit Schreiben vom 09.06.2026 (s. Anlage 1) den Antrag zur Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes vorgelegt. In der Begründung wird dargelegt, dass verschiedene Seite 1 von 4 Entwicklungen und veränderte Rahmenbedingungen eine Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes notwendig machen. Insofern solle die Verwaltung beauftragt werden, die erforderlichen Schritte zur Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Dülmen auf den Weg zu bringen. Generelles Ziel eines Einzelhandelskonzeptes ist es, die gemeindeverträgliche Sicherung und Entwicklung der Einzelhandelsstrukturen zu gewährleisten. Durch die Ausweisung zentraler Versorgungsbereiche, ergänzender Nahversorgungsstandorte und Sonderstandorte, die Definition von zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten sowie die Aufstellung von Ansiedlungsleitsätzen sollen insbesondere die Versorgungsfunktion der Gesamtstadt, die Versorgungsfunktion der Zentren und die wohnortnahe Grundversorgung gesichert und gestärkt werden. Eine dauerhaft rechtssichere Grundlage für die Einzelhandelssteuerung kann das Einzelhandelskonzept nur dann gewährleisten, wenn es regelmäßig fortgeschrieben wird. Außerdem müssen seine Grundlagen sowie die daraus abgeleiteten Schlussfolgerungen und Empfehlungen der aktuellen Situation entsprechen. Zu den Veränderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen zählen beispielsweise die sich derzeit noch im Verfahren befindliche 3. Änderung des Landesentwicklungsplans NRW (2026) und der Einzelhandelserlass NRW von 2022. Auch und insbesondere die sich weiterhin im Einzelhandel vollziehenden Entwicklungen wie verändertes Konsumverhalten, veränderte Betreiber- und Standortanforderungen, demografischer Wandel oder weiterhin steigende Marktanteile des Online-Handels, die auch in der Stadt Dülmen in den vergangenen Jahren zu zahlreichen Veränderungen in der Einzelhandelsstruktur geführt haben, erfordern die Anpassung des Einzelhandelskonzeptes. Aufbauend auf einer gesamtstädtischen Erhebung und Analyse der derzeitigen Einzelhandelsstrukturen sollen im Rahmen der Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes u.a. die Entwicklungsziele, die gesamtstädtische Zentren- und Standortstruktur, die Abgrenzungen und die Verortung der zentralen Versorgungsbereiche, die Nahversorgungs- und Sonderstandorte sowie die „Dülmener Sortimentsliste“ unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten überprüft, mögliche Handlungsspielräume aufgezeigt und ggf. angepasst und weiterentwickelt werden. Die Ausschreibung für die Vergabe erforderlicher Planungsleistungen zur Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes soll zeitnah erfolgen. Die Verwaltung schlägt dazu vor, in einem ersten Schritt mehrere Fachbüros, die Erfahrungen im Zusammenhang mit der Erarbeitung vergleichbarer kommunaler Einzelhandelskonzepte in Nordrhein-Westfalen haben und dadurch über Erfahrungen mit den landes- und regionsspezifischen Regelungen und Gegebenheiten verfügen, zur Abgabe eines Angebotes aufzufordern. Im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens soll den teilnehmenden Fachbüros die Gelegenheit gegeben werden, ihr jeweiliges Angebot für die Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes Vertretern und Vertreterinnen aus Politik (Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung, Vorsitzender Bauausschuss) und Verwaltung vorzustellen. Im Anschluss daran wird gemeinsam anhand einer noch konkret auszuarbeitenden Bewertungsmatrix mit Kriterien wie Qualität des Arbeitskonzeptes, Preis, Erfahrung des Fachbüros, fachliche Qualifikation der vorgesehenen BearbeiterInnen, Referenzprojekte, Präsentation über den Zuschlag für ein Fachbüro entschieden. Dem Prozess der Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes kommt ein hoher Stellenwert zu. Wichtige Bestandteile sind dabei die Beteiligung der Öffentlichkeit (BürgerInnenversammlung, Seite 2 von 4 Online-Beteiligung) sowie lokaler Interessensvertreter (Viktor GmbH, IDU), Behörden und Verbände (IHK Nord Westfalen, Handelsverband Westfalen-Münsterland e. V, Bezirksregierung Münster). Darüber hinaus kommt nicht zuletzt der Beteiligung der politischen Gremien eine maßgebliche Rolle zu. So ist beabsichtigt, Ergebnisse wesentlicher Untersuchungsbausteine aus der Analyse im laufenden Prozess vorzustellen und einen Konzeptentwurf der Fortschreibung vor einer Beteiligung der Öffentlichkeit zur Beratung und Entscheidung über diesen Entwurf vorzulegen. Mögliche Anregungen, die von den Beteiligten im Verfahren vorgetragen werden, werden ebenfalls vor einer abschließenden Beschlussfassung über das Einzelhandelskonzept – in Anlehnung an Bauleitplanverfahren – abwägend einbezogen. Die Erarbeitung der Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts wird inkl. der Beteiligungsverfahren nach der Beauftragung voraussichtlich eine Dauer von ca. eineinhalb Jahren in Anspruch nehmen. Klimarelevanz: Auswirkungen: keine Mit dem Einzelhandelskonzept als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB) wird eine Entscheidungsgrundlage zur planungsrechtlichen Steuerung der Einzelhandelsentwicklung geschaffen, die im Rahmen der Bauleitplanung zu berücksichtigen sind. Die Erarbeitung des Konzeptes hat insoweit keine erkennbare Klimarelevanz. Finanzierung: Gemäß Schätzung belaufen sich die Gesamtkosten für die Erarbeitung der Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts auf ca. 40.000 EUR. Sollten im Jahr 2026 Aufwendungen für die Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts anfallen, so werden diese innerhalb des Budgets „Stadtentwicklung“ durch Minderaufwendungen bei den Personalaufwendungen infolge von ungeplanten Stellenvakanzen gedeckt. Weitere Aufwendungen für die Konzepterstellung werden im Entwurf des Haushaltsplans 2027 veranschlagt. Die Kosten für den mit dem Beschluss verbundenen gemeindlichen Aufwand für den Personaleinsatz bei der inhaltlichen Begleitung und der formalen Abwicklung bewegen sich in dem für städtebauliche Entwicklungskonzepte allgemein üblichen und vergleichbaren Rahmen. In Vertretung Gesehen gez. gez. Stadtbaurat Mönter Hövekamp Beigeordneter Bürgermeister Anlagen: Seite 3 von 4 Anlage 1 - Antrag zur Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes der CDU-Fraktion vom 09.06.2026 Seite 4 von 4

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