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Antrag der Fraktion CDU; hier: Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Dülmen; Antrag vom 09.06.2026
Angenommen45 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Dülmen |
| Datum | 2026-10-15 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die CDU-Fraktion beantragt die Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts der Stadt Dülmen von 2020, da veränderte Rahmenbedingungen (Landesentwicklungsplan, Einzelhandelserlass NRW 2022) und Entwicklungen im Einzelhandel (Online-Handel, Konsumverhalten, demografischer Wandel) eine Anpassung erforderlich machen. Die Verwaltung soll ein Fachbüro beauftragen, die zentralen Versorgungsbereiche, Standortstrukturen und Sortimentslisten zu überprüfen und anzupassen. Die Erarbeitung wird etwa eineinhalb Jahre dauern und kostet schätzungsweise 40.000 Euro.
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Dokument
Extrahierter Text
DER BÜRGERMEISTER
Vorlagen-Nr.:
Stadtentwicklung
WF 197/2026
Berichterstattung:
Beigeordneter Stadtbaurat Mönter
Vorlagenersteller/in:
Herr Rönnebeck
Datum:
Öffentliche Beschlussvorlage
08.09.2026
Beratungsfolge:
Termin Gremium Zuständigkeit
06.10.2026 Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung Vorberatung
08.10.2026 Bauausschuss Vorberatung
15.10.2026 Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
Tagesordnungspunkt:
Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Dülmen;
hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 09.06.2026
Beschlussentwurf:
Die Verwaltung wird beauftragt, das vorhandene Einzelhandelskonzept 2020 der Stadt Dülmen
fortzuschreiben.
Begründung:
Seit Ende der 1990er Jahre verfügt die Stadt Dülmen über ein von der
Stadtverordnetenversammlung beschlossenes Einzelhandelskonzept, das zuletzt 2020 aktualisiert
und fortgeschrieben worden ist (vgl. WF 78/2020).
Die CDU-Fraktion hat mit Schreiben vom 09.06.2026 (s. Anlage 1) den Antrag zur Fortschreibung
des Einzelhandelskonzeptes vorgelegt. In der Begründung wird dargelegt, dass verschiedene
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Entwicklungen und veränderte Rahmenbedingungen eine Fortschreibung des
Einzelhandelskonzeptes notwendig machen. Insofern solle die Verwaltung beauftragt werden, die
erforderlichen Schritte zur Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Dülmen auf den
Weg zu bringen.
Generelles Ziel eines Einzelhandelskonzeptes ist es, die gemeindeverträgliche Sicherung und
Entwicklung der Einzelhandelsstrukturen zu gewährleisten. Durch die Ausweisung zentraler
Versorgungsbereiche, ergänzender Nahversorgungsstandorte und Sonderstandorte, die
Definition von zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten sowie die Aufstellung von
Ansiedlungsleitsätzen sollen insbesondere die Versorgungsfunktion der Gesamtstadt, die
Versorgungsfunktion der Zentren und die wohnortnahe Grundversorgung gesichert und gestärkt
werden.
Eine dauerhaft rechtssichere Grundlage für die Einzelhandelssteuerung kann das
Einzelhandelskonzept nur dann gewährleisten, wenn es regelmäßig fortgeschrieben wird.
Außerdem müssen seine Grundlagen sowie die daraus abgeleiteten Schlussfolgerungen und
Empfehlungen der aktuellen Situation entsprechen.
Zu den Veränderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen zählen beispielsweise die sich
derzeit noch im Verfahren befindliche 3. Änderung des Landesentwicklungsplans NRW (2026)
und der Einzelhandelserlass NRW von 2022.
Auch und insbesondere die sich weiterhin im Einzelhandel vollziehenden Entwicklungen wie
verändertes Konsumverhalten, veränderte Betreiber- und Standortanforderungen,
demografischer Wandel oder weiterhin steigende Marktanteile des Online-Handels, die auch in
der Stadt Dülmen in den vergangenen Jahren zu zahlreichen Veränderungen in der
Einzelhandelsstruktur geführt haben, erfordern die Anpassung des Einzelhandelskonzeptes.
Aufbauend auf einer gesamtstädtischen Erhebung und Analyse der derzeitigen
Einzelhandelsstrukturen sollen im Rahmen der Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes u.a.
die Entwicklungsziele, die gesamtstädtische Zentren- und Standortstruktur, die Abgrenzungen
und die Verortung der zentralen Versorgungsbereiche, die Nahversorgungs- und Sonderstandorte
sowie die „Dülmener Sortimentsliste“ unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten
überprüft, mögliche Handlungsspielräume aufgezeigt und ggf. angepasst und weiterentwickelt
werden.
Die Ausschreibung für die Vergabe erforderlicher Planungsleistungen zur Fortschreibung des
Einzelhandelskonzeptes soll zeitnah erfolgen.
Die Verwaltung schlägt dazu vor, in einem ersten Schritt mehrere Fachbüros, die Erfahrungen im
Zusammenhang mit der Erarbeitung vergleichbarer kommunaler Einzelhandelskonzepte in
Nordrhein-Westfalen haben und dadurch über Erfahrungen mit den landes- und
regionsspezifischen Regelungen und Gegebenheiten verfügen, zur Abgabe eines Angebotes
aufzufordern.
Im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens soll den teilnehmenden Fachbüros die Gelegenheit
gegeben werden, ihr jeweiliges Angebot für die Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes
Vertretern und Vertreterinnen aus Politik (Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaftsförderung
und Stadtentwicklung, Vorsitzender Bauausschuss) und Verwaltung vorzustellen. Im Anschluss
daran wird gemeinsam anhand einer noch konkret auszuarbeitenden Bewertungsmatrix mit
Kriterien wie Qualität des Arbeitskonzeptes, Preis, Erfahrung des Fachbüros, fachliche
Qualifikation der vorgesehenen BearbeiterInnen, Referenzprojekte, Präsentation über den
Zuschlag für ein Fachbüro entschieden.
Dem Prozess der Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes kommt ein hoher Stellenwert zu.
Wichtige Bestandteile sind dabei die Beteiligung der Öffentlichkeit (BürgerInnenversammlung,
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Online-Beteiligung) sowie lokaler Interessensvertreter (Viktor GmbH, IDU), Behörden und
Verbände (IHK Nord Westfalen, Handelsverband Westfalen-Münsterland e. V, Bezirksregierung
Münster). Darüber hinaus kommt nicht zuletzt der Beteiligung der politischen Gremien eine
maßgebliche Rolle zu. So ist beabsichtigt, Ergebnisse wesentlicher Untersuchungsbausteine aus
der Analyse im laufenden Prozess vorzustellen und einen Konzeptentwurf der Fortschreibung vor
einer Beteiligung der Öffentlichkeit zur Beratung und Entscheidung über diesen Entwurf
vorzulegen. Mögliche Anregungen, die von den Beteiligten im Verfahren vorgetragen werden,
werden ebenfalls vor einer abschließenden Beschlussfassung über das Einzelhandelskonzept – in
Anlehnung an Bauleitplanverfahren – abwägend einbezogen.
Die Erarbeitung der Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts wird inkl. der
Beteiligungsverfahren nach der Beauftragung voraussichtlich eine Dauer von ca. eineinhalb
Jahren in Anspruch nehmen.
Klimarelevanz:
Auswirkungen: keine
Mit dem Einzelhandelskonzept als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Abs. 6
Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB) wird eine Entscheidungsgrundlage zur planungsrechtlichen
Steuerung der Einzelhandelsentwicklung geschaffen, die im Rahmen der Bauleitplanung zu
berücksichtigen sind. Die Erarbeitung des Konzeptes hat insoweit keine erkennbare
Klimarelevanz.
Finanzierung:
Gemäß Schätzung belaufen sich die Gesamtkosten für die Erarbeitung der Fortschreibung des
Einzelhandelskonzepts auf ca. 40.000 EUR. Sollten im Jahr 2026 Aufwendungen für die
Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts anfallen, so werden diese innerhalb des Budgets
„Stadtentwicklung“ durch Minderaufwendungen bei den Personalaufwendungen infolge von
ungeplanten Stellenvakanzen gedeckt. Weitere Aufwendungen für die Konzepterstellung werden
im Entwurf des Haushaltsplans 2027 veranschlagt.
Die Kosten für den mit dem Beschluss verbundenen gemeindlichen Aufwand für den
Personaleinsatz bei der inhaltlichen Begleitung und der formalen Abwicklung bewegen sich in
dem für städtebauliche Entwicklungskonzepte allgemein üblichen und vergleichbaren Rahmen.
In Vertretung Gesehen
gez. gez.
Stadtbaurat Mönter Hövekamp
Beigeordneter Bürgermeister
Anlagen:
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Anlage 1 - Antrag zur Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes der CDU-Fraktion
vom 09.06.2026
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