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Antrag der Fraktion die Linke; hier Stellenplan 2027
Angenommen37 Ja · 2 Nein · 6 Enthaltung
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Dülmen |
| Datum | 2026-10-15 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Fraktion Die Linke beantragt, ab 2027 Beamtenstellen bei Neu- und Wiederbesetzungen grundsätzlich auf das verfassungsrechtliche Minimum zu reduzieren und in tarifgebundene Arbeitsplätze umzuwandeln; bestehende Beamtenverhältnisse sollen unangetastet bleiben. Die Verwaltung lehnt dies ab, da Beamtenstellen für hoheitliche Aufgaben notwendig sind und eine pauschale Umwandlung den erforderlichen Handlungsspielraum einschränkt. Sie sieht die Entscheidung über die Beschäftigungsform als Einzelfallprüfung, um wirtschaftlich optimale Lösungen zu ermöglichen.
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Dokument
Extrahierter Text
DER BÜRGERMEISTER
Vorlagen-Nr.:
Zentrale Dienste
SV 167/2026
Berichterstattung:
Bürgermeister Hövekamp
Vorlagenersteller/in:
Herr Frerick
Datum:
Öffentliche Beschlussvorlage
22.07.2026
Beratungsfolge:
Termin Gremium Zuständigkeit
13.10.2026 Hauptausschuss Vorberatung
15.10.2026 Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
Tagesordnungspunkt:
Antrag der Fraktion die Linke; hier Stellenplan 2027
Beschlussentwurf:
Der nachfolgende Antrag der Fraktion Die Linke wird abgelehnt:
„Der Rat der Stadt Dülmen beschließt ab dem Haushaltsjahr 2027 die Stellen für Beamtinnen und
Beamte bei zukünftigen Neu- und Wiederbesetzungen innerhalb der Stadtverwaltung und der
städtischen Eigenbetriebe auf das verfassungsrechtliche Minimum zu reduzieren und diese
Stellen in tarifgebundene Arbeitsplätze für Angestellte umzuwandeln.
Bestehende Beamtenverhältnisse sollen von dieser Neuregelung aufgrund des Vertrauenschutzes
und des Prinzips der Rechtsstaatlichkeit nicht betroffen sein.“
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Begründung:
Die im Antrag vorgeschlagene grundsätzliche Umwandlung von Beamtenstellen in
tarifgebundene Beschäftigungsverhältnisse bei zukünftigen Neu- und Wiederbesetzungen wird
aus Sicht der Verwaltung den rechtlichen und organisatorischen Anforderungen an eine
leistungsfähige Kommunalverwaltung nicht gerecht.
Die Beschäftigung von Beamtinnen und Beamten ist nicht allein unter dem Gesichtspunkt der
späteren Versorgungsaufwendungen zu betrachten. Das Beamtenverhältnis erfüllt im
öffentlichen Dienst besondere Funktionen und ist insbesondere bei der Wahrnehmung
hoheitlicher Aufgaben von Bedeutung. Die Entscheidung über die geeignete Beschäftigungsform
sollte daher unter Berücksichtigung der jeweiligen Aufgabenstellung, der rechtlichen
Rahmenbedingungen sowie der organisatorischen Erfordernisse im Einzelfall getroffen werden.
Eine pauschale Festlegung, Beamtenstellen bei jeder zukünftigen Neu- oder Wiederbesetzung
grundsätzlich in tarifliche Beschäftigungsverhältnisse umzuwandeln, würde der Verwaltung den
erforderlichen Handlungsspielraum bei der Personalgewinnung und -entwicklung nehmen.
Auch die im Antrag vorgenommene Gegenüberstellung von durchschnittlichen
Beamtenpensionen und gesetzlichen Renten greift aus Sicht der Verwaltung nicht. Aus einem
Vergleich durchschnittlicher Zahlbeträge lässt sich nicht unmittelbar ableiten, dass die
Beschäftigung von Tarifbeschäftigten für die Stadt Dülmen insgesamt kostengünstiger ist.
Bei der Entscheidung über die Beschäftigungsform sind vielmehr die gesamten personellen
Aufwendungen über den jeweiligen Beschäftigungszeitraum und die daraus resultierenden
langfristigen finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt zu betrachten. Hierzu
gehören neben den laufenden Entgelt- bzw. Besoldungsaufwendungen insbesondere
Arbeitgeberanteile, Versorgungslasten, Beihilfeaufwendungen und Rückstellungen.
Darüber hinaus führt die Umwandlung einer Beamtenstelle in eine tarifliche Stelle nicht
automatisch zu einer Entlastung des städtischen Haushalts. Ob und in welcher Höhe tatsächlich
Einsparungen erzielt werden können, hängt wesentlich von der konkreten Stelle, der jeweiligen
Besoldungs- bzw. Entgeltgruppe sowie von der individuellen Personalstruktur ab.
Die Verwaltung hält es daher für sachgerecht, auch künftig im Rahmen jeder einzelnen
Nachbesetzungsentscheidung zu prüfen, welche Beschäftigungsform im Hinblick auf die jeweilige
Aufgabe, die Möglichkeiten der Personalgewinnung sowie eine wirtschaftliche Aufgabenerfüllung
am geeignetsten ist. Dabei können sowohl Beamten- als auch Tarifstellen zum Einsatz kommen.
Auch eine generelle Vorgabe, auf Beförderungen kurz vor dem Eintritt in den Ruhestand zu
verzichten, wird von der Verwaltung nicht befürwortet. Beförderungsentscheidungen haben sich
an den gesetzlichen beamtenrechtlichen Voraussetzungen, dem Leistungsprinzip sowie den
dienstlichen Erfordernissen zu orientieren. Eine pauschale zeitliche Einschränkung allein mit Blick
auf mögliche spätere Versorgungsausgaben wäre mit diesen Grundsätzen nicht vereinbar.
Die Verwaltung teilt das Ziel, die städtischen Personalkosten wirtschaftlich und nachhaltig zu
gestalten. Vor dem Hintergrund der sich verschärfenden Haushaltssituation erscheint es aus Sicht
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der Verwaltung geboten, eine kontinuierliche Aufgabenkritik durchzuführen, bestehende
Möglichkeiten der Automatisierung und Digitalisierung konsequent zu nutzen und den
Stellenplan der kommenden Jahre weiterhin auf Optimierungs- und Einsparpotenziale zu
überprüfen.
Ein Beispiel für eine entsprechende Maßnahme ist die aktuelle, schwierige Entscheidung, im
Verwaltungsbereich für das Einstellungsjahr 2027 keine Ausbildungsstellen vorzusehen.
Grundlage hierfür ist die derzeitige Personalplanung, nach der in diesem Bereich aktuell
ausreichend eigenes Personal zur Verfügung steht. Dieses soll entsprechend der bestehenden
Aufgaben und des tatsächlichen Personalbedarfs eingesetzt werden.
Gleichzeitig soll verstärkt auf zielgerichtete Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen des
vorhandenen Personals, beispielsweise durch die Teilnahme an den Verwaltungslehrgängen I und
II, gesetzt werden. Dadurch sollen vorhandene personelle Ressourcen bedarfsgerecht
weiterentwickelt und gezielt eingesetzt werden können.
Die Entscheidung bezieht sich zunächst ausschließlich auf das Einstellungsjahr 2027 und den
Verwaltungsbereich. Eine grundsätzliche Entscheidung über die zukünftige Besetzung von
Ausbildungsstellen ist damit ausdrücklich nicht verbunden. Vielmehr soll die Ausbildungsplanung
künftig jährlich und bedarfsorientiert überprüft und unter Berücksichtigung der jeweiligen
Personal- und Aufgabenentwicklung sowie der unterschiedlichen Ausbildungsberufe festgelegt
werden.
Ziel ist es, einerseits einen unnötigen Personalüberhang zu vermeiden und andererseits
sicherzustellen, dass auch künftig ausreichend qualifiziertes Fachpersonal für die Wahrnehmung
der städtischen Aufgaben zur Verfügung steht. Eine bedarfsgerechte und jährlich überprüfte
Ausbildungsplanung soll dazu beitragen, beide Ziele miteinander in Einklang zu bringen.
Abschließend wird noch die Information gegeben, dass bei der Stadtverwaltung Dülmen derzeit
rund 560 Vollzeitstellen (VZÄ) besetzt sind. Davon entfallen rund 90 Stellen auf Beamtinnen und
Beamte. Dies entspricht einem Anteil von rund 16 %.
Klimarelevanz:
Auswirkungen keine
gez.
Hövekamp
Bürgermeister
Anlagen:
Anlage 1 – Antrag Die Linke Dülmen per E-Mail vom 21.07.2026
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