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Antrag der Fraktion die Linke; hier Stellenplan 2027

Angenommen37 Ja · 2 Nein · 6 Enthaltung
TypAntrag
GemeindeDülmen
Datum2026-10-15
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Fraktion Die Linke beantragt, ab 2027 Beamtenstellen bei Neu- und Wiederbesetzungen grundsätzlich auf das verfassungsrechtliche Minimum zu reduzieren und in tarifgebundene Arbeitsplätze umzuwandeln; bestehende Beamtenverhältnisse sollen unangetastet bleiben. Die Verwaltung lehnt dies ab, da Beamtenstellen für hoheitliche Aufgaben notwendig sind und eine pauschale Umwandlung den erforderlichen Handlungsspielraum einschränkt. Sie sieht die Entscheidung über die Beschäftigungsform als Einzelfallprüfung, um wirtschaftlich optimale Lösungen zu ermöglichen.

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DER BÜRGERMEISTER Vorlagen-Nr.: Zentrale Dienste SV 167/2026 Berichterstattung: Bürgermeister Hövekamp Vorlagenersteller/in: Herr Frerick Datum: Öffentliche Beschlussvorlage 22.07.2026 Beratungsfolge: Termin Gremium Zuständigkeit 13.10.2026 Hauptausschuss Vorberatung 15.10.2026 Stadtverordnetenversammlung Entscheidung Tagesordnungspunkt: Antrag der Fraktion die Linke; hier Stellenplan 2027 Beschlussentwurf: Der nachfolgende Antrag der Fraktion Die Linke wird abgelehnt: „Der Rat der Stadt Dülmen beschließt ab dem Haushaltsjahr 2027 die Stellen für Beamtinnen und Beamte bei zukünftigen Neu- und Wiederbesetzungen innerhalb der Stadtverwaltung und der städtischen Eigenbetriebe auf das verfassungsrechtliche Minimum zu reduzieren und diese Stellen in tarifgebundene Arbeitsplätze für Angestellte umzuwandeln. Bestehende Beamtenverhältnisse sollen von dieser Neuregelung aufgrund des Vertrauenschutzes und des Prinzips der Rechtsstaatlichkeit nicht betroffen sein.“ Seite 1 von 4 Begründung: Die im Antrag vorgeschlagene grundsätzliche Umwandlung von Beamtenstellen in tarifgebundene Beschäftigungsverhältnisse bei zukünftigen Neu- und Wiederbesetzungen wird aus Sicht der Verwaltung den rechtlichen und organisatorischen Anforderungen an eine leistungsfähige Kommunalverwaltung nicht gerecht. Die Beschäftigung von Beamtinnen und Beamten ist nicht allein unter dem Gesichtspunkt der späteren Versorgungsaufwendungen zu betrachten. Das Beamtenverhältnis erfüllt im öffentlichen Dienst besondere Funktionen und ist insbesondere bei der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben von Bedeutung. Die Entscheidung über die geeignete Beschäftigungsform sollte daher unter Berücksichtigung der jeweiligen Aufgabenstellung, der rechtlichen Rahmenbedingungen sowie der organisatorischen Erfordernisse im Einzelfall getroffen werden. Eine pauschale Festlegung, Beamtenstellen bei jeder zukünftigen Neu- oder Wiederbesetzung grundsätzlich in tarifliche Beschäftigungsverhältnisse umzuwandeln, würde der Verwaltung den erforderlichen Handlungsspielraum bei der Personalgewinnung und -entwicklung nehmen. Auch die im Antrag vorgenommene Gegenüberstellung von durchschnittlichen Beamtenpensionen und gesetzlichen Renten greift aus Sicht der Verwaltung nicht. Aus einem Vergleich durchschnittlicher Zahlbeträge lässt sich nicht unmittelbar ableiten, dass die Beschäftigung von Tarifbeschäftigten für die Stadt Dülmen insgesamt kostengünstiger ist. Bei der Entscheidung über die Beschäftigungsform sind vielmehr die gesamten personellen Aufwendungen über den jeweiligen Beschäftigungszeitraum und die daraus resultierenden langfristigen finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt zu betrachten. Hierzu gehören neben den laufenden Entgelt- bzw. Besoldungsaufwendungen insbesondere Arbeitgeberanteile, Versorgungslasten, Beihilfeaufwendungen und Rückstellungen. Darüber hinaus führt die Umwandlung einer Beamtenstelle in eine tarifliche Stelle nicht automatisch zu einer Entlastung des städtischen Haushalts. Ob und in welcher Höhe tatsächlich Einsparungen erzielt werden können, hängt wesentlich von der konkreten Stelle, der jeweiligen Besoldungs- bzw. Entgeltgruppe sowie von der individuellen Personalstruktur ab. Die Verwaltung hält es daher für sachgerecht, auch künftig im Rahmen jeder einzelnen Nachbesetzungsentscheidung zu prüfen, welche Beschäftigungsform im Hinblick auf die jeweilige Aufgabe, die Möglichkeiten der Personalgewinnung sowie eine wirtschaftliche Aufgabenerfüllung am geeignetsten ist. Dabei können sowohl Beamten- als auch Tarifstellen zum Einsatz kommen. Auch eine generelle Vorgabe, auf Beförderungen kurz vor dem Eintritt in den Ruhestand zu verzichten, wird von der Verwaltung nicht befürwortet. Beförderungsentscheidungen haben sich an den gesetzlichen beamtenrechtlichen Voraussetzungen, dem Leistungsprinzip sowie den dienstlichen Erfordernissen zu orientieren. Eine pauschale zeitliche Einschränkung allein mit Blick auf mögliche spätere Versorgungsausgaben wäre mit diesen Grundsätzen nicht vereinbar. Die Verwaltung teilt das Ziel, die städtischen Personalkosten wirtschaftlich und nachhaltig zu gestalten. Vor dem Hintergrund der sich verschärfenden Haushaltssituation erscheint es aus Sicht Seite 2 von 4 der Verwaltung geboten, eine kontinuierliche Aufgabenkritik durchzuführen, bestehende Möglichkeiten der Automatisierung und Digitalisierung konsequent zu nutzen und den Stellenplan der kommenden Jahre weiterhin auf Optimierungs- und Einsparpotenziale zu überprüfen. Ein Beispiel für eine entsprechende Maßnahme ist die aktuelle, schwierige Entscheidung, im Verwaltungsbereich für das Einstellungsjahr 2027 keine Ausbildungsstellen vorzusehen. Grundlage hierfür ist die derzeitige Personalplanung, nach der in diesem Bereich aktuell ausreichend eigenes Personal zur Verfügung steht. Dieses soll entsprechend der bestehenden Aufgaben und des tatsächlichen Personalbedarfs eingesetzt werden. Gleichzeitig soll verstärkt auf zielgerichtete Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen des vorhandenen Personals, beispielsweise durch die Teilnahme an den Verwaltungslehrgängen I und II, gesetzt werden. Dadurch sollen vorhandene personelle Ressourcen bedarfsgerecht weiterentwickelt und gezielt eingesetzt werden können. Die Entscheidung bezieht sich zunächst ausschließlich auf das Einstellungsjahr 2027 und den Verwaltungsbereich. Eine grundsätzliche Entscheidung über die zukünftige Besetzung von Ausbildungsstellen ist damit ausdrücklich nicht verbunden. Vielmehr soll die Ausbildungsplanung künftig jährlich und bedarfsorientiert überprüft und unter Berücksichtigung der jeweiligen Personal- und Aufgabenentwicklung sowie der unterschiedlichen Ausbildungsberufe festgelegt werden. Ziel ist es, einerseits einen unnötigen Personalüberhang zu vermeiden und andererseits sicherzustellen, dass auch künftig ausreichend qualifiziertes Fachpersonal für die Wahrnehmung der städtischen Aufgaben zur Verfügung steht. Eine bedarfsgerechte und jährlich überprüfte Ausbildungsplanung soll dazu beitragen, beide Ziele miteinander in Einklang zu bringen. Abschließend wird noch die Information gegeben, dass bei der Stadtverwaltung Dülmen derzeit rund 560 Vollzeitstellen (VZÄ) besetzt sind. Davon entfallen rund 90 Stellen auf Beamtinnen und Beamte. Dies entspricht einem Anteil von rund 16 %. Klimarelevanz: Auswirkungen keine gez. Hövekamp Bürgermeister Anlagen: Anlage 1 – Antrag Die Linke Dülmen per E-Mail vom 21.07.2026 Seite 3 von 4 Seite 4 von 4

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